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IGNORED

Waffenimport USA


Gast Magman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Grützi

Bei der Einfuhr von Dekowaffen aus den USA ist worauf zu achten? Müssen diese Waffen in Germany nochmals verändert und gestempelt werden ( Ordnung muss sein)

Thanks for Answer

Forumkasper

Magman

Geschrieben

jaaa, entspannt euch. sind ja nur DEKOwaffen. und im nächsten thread fragt er dann nach einem schweissgerät, laufrohlingen, leeren hülsen, in welchen sylvesterböllern das meiste pulver drin ist...

also schön entspannen und der dinge harren, die da noch kommen. grlaugh.gif

Geschrieben

um das ganze mal ansatzweise ernst zu nehmen:

JA!!! muss "gestempelt werden!!!

denn nach dem neuen gesetz müssen "neue dekosätze" von zugelassenen personen (büma, oder personen die berechtigt sind gewerblich waffen herzustellen!!!) abgeändert worden sein, sie müssen umgestempelt werden sodass erkennbar ist, dass es sich um eine dekowaffe handelt!!! und ich glaube eine umgebaute muss dem bka vorgelegt werden, damit sie die umbaumaßnahme auf korrektheit hin überprüfen können! sonst gibt es kein "segen"!!!

ansonsten, wenn das mal wieder nur "strunz" war, soll den troll doch der ... holen!!!

016.gif

Geschrieben

Hi

Sprich ich kann diese Dekowaffe bestellen , sie anschl. umbauen lassen und sie dann wiederrum dem BKA vorlegen oder darf eine solche nur von zugelassenen gakauft und importiert werden.

Magman

Geschrieben

Der Zoll wird dir jedenfalls kein Gerät aushändigen was du nicht haben darfst, und vor der änderung, stempelung, abnahme darfst du es ja nicht haben => Der Zoll wird das Teil an nichtberechtigte nicht rausrücken.

Geschrieben

Antwort auf:

Der Zoll wird das Teil an nichtberechtigte nicht rausrücken.


so sieht das im allgemeinen aus!!!

du wirst die waffe über einen berechtigten importieren müssen, oder zumindest muss sie vom zoll aus direkt an einen berechtigten gehen! dieser muss sie nach richtlinie des bka zu einer in d zugelassenen dekowaffe umbauen bevor du sie erwerben/in besitz nehmen darfst!!!

aber ich denke nicht, dass du eine dekowaffe aus den usa so wesentlich günstiger bekommen wirst!!! gibt hier eigentlich alles was man sich vorstellen kann!

oder hast du eine bestimmte waffe ins auge gefasst, die es hier vielleicht nicht gibt???

Geschrieben

Hallo

Ja schade aber ich werde mich da noch mal erkundigen ob es doch nicht eine andere Möglichkeit gibt.

Antwort auf:

aber ich denke nicht, dass du eine dekowaffe aus den usa so wesentlich günstiger bekommen wirst!!! gibt hier eigentlich alles was man sich vorstellen kann!


Ja es gibt schon sehr günstige Teile in USA und wenn man gleich mehrere bestellt dann fällt das Porto garnicht mehr auf. Bei Egun mir als einzige Stelle bekannt wo man Dekos bekommt ist viel zu Teuer!!

In den USA bekomme ich verschiedene MP's um 50% billiger

Werde nichts desto trotz eine Dekowaffe bestellen aus den USA und sie falls sie nicht abgefangen wird bei Frankonia Umbauen.

Magman

Geschrieben

also das mit dem 'abfangen' hoert sich fast an wie:

"wenn man nur genug bestellt und sich schicken laesst, wird schon eine durchkommen..." rolleyes.gif

und ich habe meine zweifel, dass in einem solchen falle frankonia das teil auch nur mit der kneifzange anfassen wuerde; die taeten sich naemlich ggf. ein boeses ei ins nest legen, koennte ich mir vorstellen !

Geschrieben

Antwort auf:

...

Werde nichts desto trotz eine Dekowaffe bestellen aus den USA und sie falls sie nicht abgefangen wird bei Frankonia Umbauen.

Magman


Tu, was du nicht lassen kannst. aber berichte dann bitte hier, wie die Verhandlung war und wieviel du für die illegale Einfuhr einer Schusswaffe gekriegt hast. Vielleicht schreckt dass dann wenigstens einige andere ab.

Gruß

Hilli

PS: es ist niemand so schlecht, dass er nicht noch als schlechtes Beispiel dienen kann chrisgrinst.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Werde nichts desto trotz eine Dekowaffe bestellen aus den USA und sie falls sie nicht abgefangen wird bei Frankonia Umbauen.


blush.gif

Antwort auf:

a)Nein ich war nie in U-Haft ( wieso auch)


NOCH nicht 021.gif

295381-herrderringe.jpg

Geschrieben

Antwort auf:

illegale Einfuhr einer Schusswaffe


Nein falsch!!

Ob es illegal sein wird wird sich noch ergeben!!

Ich führe keine Waffe ein sondern eine Dekowaffe und diese ist bereits in den USA unbrauchbar gemacht es fehlt nur die stempelung!

ggf. werde ich die Dekowaffe beim Zoll hinterlegen und mir einen Betrieb zum Umbau suchen.

Magman

Geschrieben

(nunmussischmischauchnochemalreinhaenge)

E R R O R !!! MALFUNCTION !!! FREUD'SCHE FEHLLEISTUNG !!!

wenn diese zwiebel nicht sooooooooo abgeaendert ist, wie es das deutsche waffenrecht/beschussamt/heilsarmee/YMCA vorschreibt, dann zaehlt diese zwiebel nicht als DEKO, sondern als RICHTIGE WAFFE !!!

und dann wird die "8" angelegt !!!

CAPISCE ?

[s'maulhalt AN]

Geschrieben

Falsch, magman, Zitat aus WaffG (neu), :

Antwort auf:

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1: Schusswaffen

1.4

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und auf aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände anzuwenden, wenn

1.4.1

das Patronenlager nicht dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,

1.4.2

der Verschluss nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.3

in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.4

bei Kurzwaffen der Lauf nicht auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,

– bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder

– im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder

– andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist,

1.4.5

bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel nicht

– mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder

– andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,

1.4.6

dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.


Wie kann man nur so unverbesserlich und unbelehrbar sein? blush.gif

Wie alt bist du, magman? Von meiner 5jährigen Tochter erwarte ich mehr Intelligenz.

Geschrieben

Antwort auf:

§ 51

Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.


MP = Vollauto = ganz dolle böse --> go to jail mindestes 1 Jahr.

Geschrieben

Moin,

wenn Du wirklich eine Deko-Waffe einführen willst und nicht sicher ob es nach aktuellen Recht eine Deko ist, dann

schliesse Dich vorher mit dem Büchsenmacher deines vertrauens und Deinem zollamt kurz. Natürlich beim Zoll alles schriftlich klären lassen! Bestell dann bei positiver Auskunft die Waffe und laß Dir die Rechnung schicken und als Versandadresse wird der Büma angegeben.

Da du lapidar von MP sprichts, beachte auch das Kriegswaffenrecht!

Geschrieben

Antwort auf:

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1: Schusswaffen

1.4

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und auf aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände anzuwenden, wenn

1.4.1

das Patronenlager nicht dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,

1.4.2

der Verschluss nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.3

in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.4

bei Kurzwaffen der Lauf nicht auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,

– bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder

– im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder

– andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist,

1.4.5

bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel nicht

– mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder

– andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,

1.4.6

dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.


Alles wird in den USA gemacht!!

THX

Magman

Ps. bin erstmal für ne Weile weg fliege in die USA

Geschrieben

Hallo

jetzt habe ich auch ein paar fragen.

1. Was ist mit den Deko MP, die man vor einigen Jahren noch kaufen konnte und nicht zusammenbauen durfte? Dürfen die noch besessen und frei gehandelt werden?

darf man die jetzt zusammenbauen ohne neue Abänderung?

2. Wie sieht es aus mit den Salutbüchsen? Werden anscheinend noch gehandelt. Muss der Stahlstift im Patronenlager durch das System gehen oder ist das nur eine Spielart der Händler, die zu bequem sind, den Lauf auszubauen?

Steven

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