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IGNORED

Die "falsche" Patrone...


Gast LesBaer

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Geschrieben

Hallo Leute,

bei uns im Verein sind einige Wiederlader, daher ist es üblich dass immmer jemand die leeren Hülsen mitnimmt und sortiert.

Als ich letztens vor so einem Haufen Hülsen daheim gesessen bin, fragte ich mich was im Fall der Fälle passieren würde, wenn sich zwischen die ganzen leeren Hülsen nun eine scharfe Patrone geschmuggelt hätte für die ich keinen Eintrag habe. Gerade beim IPSC kann so etwas ja leicht passieren (Magazinwechsel und beim Ausprall springt eine Patrone heraus oder am Ende beim "Unload"). Wird soetwas im Fall einer Kontrolle (sei es daheim oder im Auto) mit "voller Härte" und allen Konsequenzen verfolgt, oder gibt es da so etwas wie einen "Ermessensspielraum"?

Bin gespannt auf eure Antworten und Meinungen

Grüsse

Geschrieben

Hallo,

Ermessensspielraum bei Straftaten gibt es nicht.

Wenn da noch scharfe Patronen rumliegen können, dürften halt nur Berechtigte die Hülsen aufsammeln.

Karl

Geschrieben

Moin,

wenn Du die Patrone nicht vorsätzlich mit eingesteckt hast, ist die Patrone rechtlich iwe ein "Munitionsfund" zu behandeln. Eine Strafbarkeit ist damit dann für Dich nicht gegeben.

Gruß,

frogger

Geschrieben

@karl22 Das war die Frage, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt.

Mir ging es ausserdem um denn Fall, dass eine Patrone aufgesammelt wird, für die derjenige keine Eintrag in seiner WBK hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es jemanden gibt, der für alle Kurzwaffenkaliber die im IPSC verwendet werden eine Berechtigung hat.

Grüsse

Geschrieben

@Astanase: was steht denn in dem §37? Die Seite ist am Proxy wiedermal gesperrt...

Grüsse

Geschrieben

das ist mir als gastschuetze schon recht haeufig passiert (an manchen staenden mehr, an anderen weniger), zwischen den huelsen noch scharfe patronen irgendwelchen kalibers zu finden.

am besten, es gelingt dir, sie noch am stand ihrer vorherbestimmten finalen bestimmung zuzufuehren.

ansonsten kriegt sie der stand-aufsichts-obermotz dezent in die hand gedrueckt ("HEY KARL-HEINZ, GUGGST DU MAL HIER, WAS ICH BEI EUCH WIEDER GEFUNDEN HABE - IHR SOLLTET DA OEFTERS MAL NACHSCHAUEN !" wink.gifchrisgrinst.gif ; was zur folge hat, dass auf bestimmten staenden dieser sich schon freiwillig aus dem staube macht, wenn er mich sieht; sorgt fuer angenehme ruhe auf dem stand, und garantiert, dass er mir nicht staendig das ohr abkaut, wieviele schuss ich nun laden darf, und, und, und. unterstuetzt damit die individuellen entfaltungsmoeglichkeiten...). chrisgrinst.gifcool3.gif021.gif

Geschrieben

Also beim Präzi-Schiessen kann man es sicherlich vermeiden, dass scharfe Patronen "herumliegen", aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich beim IPSC Schiessen komplett vermeiden lässt. confused.gif

Geschrieben

Antwort auf:

@Astanase: was steht denn in dem §37? Die Seite ist am Proxy wiedermal gesperrt...


§ 37

Anzeigepflichten

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,

2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. ......

Geschrieben

@ all

Vorab - der Besitz von Munition, für die man selbst keine Erwerbsberechtigung hat, ist per Gesetz ganz böses Pfui.

Nur, die Beispiele, die hier immer wieder gepostet werden, sind doch arg theoretisch. In meiner Laufbahn als Sportschütze - und das sind schon einige Jahre - bin ich in höchstens 4-5 Verkehrskontrollen geraten und hatte auch noch nie einen Hausbesuch vom Ordnungsamt. Bei den Verkehrskontrollen gingen schon 2 Kontrollen innerhalb von 500 Metern auf die damalige Ringfahndung nach RAF-Terroristen. Bei keiner dieser Kontrollen hat die Polizei der Inhalt meines Kofferraums interessiert.

Wenn ich z.B. als IPSC-Schütze mit einer eingetragenen 9 Para und meinetwegen noch einer .40 S&W unterwegs bin und sich dazu noch eine Alditüte Leerhülsen im Kofferraum des Fahrzeuges befindet und genau in diese Tüte hat sich eine scharfe 10mm SA verirrt, wird der ggf. kontrollierende Polizist wohl mehr die eingetragenen Waffen bestaunen. Polizisten sind keine Wiederlader und Leerhülsen sind für die Abfall chrisgrinst.gif. Wenn man dann zu Hause diesen "Irrläufer" findet, drückt man sie halt beim nächsten Schießstandbesuch dem nächstbesten Berechtigten in die Hand und gut ist.

Das soll jetzt keine Aufforderung oder Anleitung zum Schmuggeln von illegaler Munition sein (siehe Satz 1).

Gruß

Manfred

Geschrieben

Na ja, sooo theoretisch sind manche Beispiele doch nicht ganz.

Ich hab´ auch schon in meinem Range-Bag ein oder zwei Patronen gfunden, die sicher nicht von mir waren.

Einer im Verein/auf´m Match verliert sie - schon gibt´s, möglicherweise, ein Problem.

Grüße

Iggy

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