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IGNORED

Waffe auf Privatgrundstück führen?


Mk23-Socom

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Geschrieben

Antwort auf:

Aber jetzt kommt mein lieber alter Kumpel wieder in´s Spiel. Er hat eine Autowerkstatt, Tankstelle und Autoverkauf. Früher hatte er einen Waffenschein. Den haben sie irgendwann nicht mehr verlängert. Jetzt ist er Sportschütze.

Darf ER nun mit seinen "Sportwaffen" in der Hand zum "Nachgucken" gehen wenn nachts um 3 in der Kasse der Alarm losgeht?

Darf ER evtl. seine Sportwaffe unter die Geldkassette IM Verkaufsraum legen?

In diesem Fall kommt zwar noch dazu dass es sich um Räumlichkeiten handelt die der Öffentlichkein zugänglich sind (
Geschäfts-
räume) aber dennoch ist und bleibt es ein PRIVATgrundstück bzw. sein EIGENES Grundstück.


Hi smithy,

Du schilderst hier einen Fall mit ein paar wenigen Worten:

z.B. früher hatte er einen Waffenschein jetzt ist er Sportschütze

Mit dieser Schilderung werden sehr viele Sachverhalte gemischt.

Daie Frage die ich mir Stelle ist die: Wenn der Kumpel früher einen Waffenschein hatte, was ist mit dieser Waffe passiert? Sollte diese Waffe noch vorhanden sein, wurde diese ja mal ursprünglich als Verteidungswaffe und nicht als Sportwaffe erworben. Und wie wir ja in den anderen Beiträgen gehört haben, brauch man auf seinem eigenen Grundstück kein WS.

Unabhängig davon kann man ja vielleicht die Waffe auch im Tresor der Tanke lagern, sofern natürlich die Sicherheitslevel stimmen. Wenn nicht, kann man hier sogar die Steuer mit beteiligen.

Eine weitere Frage ist sicherlich auch: Wohnt Dein Kumpel auf dem Grundstück der Tankstelle?

Geschrieben

Wobei mich immer noch der Begriff "befriedetes Besitztum" stört.Das ist meiner Meinung nach ein Ort, an dem durch Zäune, Türen etc. verhindert wird daß Unbefugte Zutritt haben.

Also keine offenen Geschäftsräume einer Tankstelle... rolleyes.gifrolleyes.gifrolleyes.gif

Geschrieben

WaffG 2002, Anl. 1, Abschn. 2: Im Sinne dieses Gesetzes ... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.

Wenn ich das richtig verstehe, darf er also innerhalb seiner Geschäftsräume die Waffe bei sich haben, aber nicht außerhalb (zum Beispiel auf dem Weg quer übers Grundstück in ein Nebengebäude, da das Grundstück wahrscheinlich nicht umfriedet ist).

Geschrieben

Das stimmt so nicht. Lies mal die Definition zum Führen vollständig durch. Da steht nämlich: "Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt".

Die Tankstelle zählt zu den Geschäftsräumen. Bezüglich der Aufbewahrung können sich in einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude allerdings Probleme ergeben, es sei denn man richtet sich nach § 13 Abs. 6 AWaffV und bewahrt dort nur bis zu drei Langwaffen auf und lässt sich nicht von den hohen Kosten eines Tresores der Widerstandsklasse 1 abschrecken. Ob die Waffenbehörde für den genannten Zweck eine Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften erteilen würde, halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Edit: piff war schneller ! crying.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Mit dieser Schilderung werden sehr viele Sachverhalte gemischt.

Daie Frage die ich mir Stelle ist die: Wenn der Kumpel früher einen Waffenschein hatte, was ist mit dieser Waffe passiert? Sollte diese Waffe noch vorhanden sein, wurde diese ja mal ursprünglich als Verteidungswaffe und nicht als Sportwaffe erworben. Und wie wir ja in den anderen Beiträgen gehört haben, brauch man auf seinem eigenen Grundstück kein WS.

Unabhängig davon kann man ja vielleicht die Waffe auch im Tresor der Tanke lagern, sofern natürlich die Sicherheitslevel stimmen. Wenn nicht, kann man hier sogar die Steuer mit beteiligen.

Eine weitere Frage ist sicherlich auch: Wohnt Dein Kumpel auf dem Grundstück der Tankstelle?

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Also "gemischt" hab ich da nix. Es war nur die "Kurzfassung" als Denkanstoss. Ich kann Deine Fragen aber GENAU beantworten:

Die Waffen aus dem Waffenschein sind alle noch da. Dafür hat er nur keine Munitionserlaubnis mehr.

Da die Waffen zum sportlichen Schiessen nun wirklich nicht geeignet sind hat er im Laufe der Zeit "richtige" Sportwaffen DAZU erworben.

Im Tresor der Tankstelle hat er die Waffen selbstverständlich nicht. Was sollte das bringen? Bis er im Falle eines Alarms überhaupt in die Tankstelle kommt und dann auch noch den Tresor aufschliesst ist alles zu spät. Das Geld wird laufend entfernt und woanders hingebracht. In der Tankstelle geht es nur um das GEld dass innerhalb der Abholzeiten anfällt.

Zus "Wohnsituation": Das ist ein grosses Gelände. Wohnhaus, (Auto-)Verkaufsraum, Tankstelle, Waschanlage ect. sind alles eigenständige Gebäude. Nur seine Familie und Ich kennen "Direkte" Verbindungen die es "hinten rum" gibt.

Die Situation: Es geht um die Theorie wenn in der Tankstelle, Werkstatt oder noch schlimmer Auto-Verkaufsraum die Alarmanlage losgeht muss er also vom Wohnhaus in den entsprechenden Geschäftsraum gehen. Die FRage ist ob er sich dabei verstecken muss oder ob er eine seiner Waffen mitführen dürfte.

Er ist schon "mehrmals" überfallen worden und glaub mir, er hat mehr angst davor als der Einbrecher.

Noch öfter hatte er "Fehlalarm" was immer 200 Euro kostet. Der "Hinweis" mit dem gestolenen Spiegel kam übrigends von der Polizei selbst nachdem er gesagt hat sie sollen doch einfach zuhause bleiben.

Geschrieben

Aber jetzt nochmal was anderes damit wir uns nicht "verlaufen". Es ging hier um die rechtliche Frage des Führens oder nicht führens.

Von 5 Polizisten die ihm im Laufe der Zeit "Ratschläge" erteilt haben sagen 3 er soll doch seine Waffe mit zum Nachschauen nehemen und 2 sagen er darf das nicht.

Da unsere örtliche Polizei da sowieso nicht immer in´s Schwarze trifft (ich hatte da schon mehrere Threads hier, EINMAL sogar Birne des Monats) greif ich die Frage halt immer wieder auf wenn wir eh beim Thema sind wink.gif

Es ist aber nicht so dass das Thema "akut" anstehen würde (zum Glück) chrisgrinst.gif

Geschrieben

Aha, da kommen ja noch Informationen nach.

Wenn das gesamte Gelände mit den verschiedenen Gebäuden alles zum befriedeten Besitztum des Tankstellenbesitzers gehört, kann er auch den Weg zwischen den Gebäuden ohne Waffenschein zurücklegen, sonst strenggenommen nicht.

Aber das wäre meines Erachtens Haarspalterei. Denn wer würde im Fall der Fälle nachfragen, in welchem der Gebäude sich die Waffe befunden hat, bevor sie zur Verteidigung bzw. Drohung eingesetzt worden ist.

Generell stellt sich mir allerdings in diesem Zusammenhang die Frage, ob es immer so klug ist, einem Einbrecher mit vorgehaltener Waffe zu begegnen. Wenn die Situation eskaliert, kann sich weit mehr Ärger ergeben als der Verlust einiger versicherter Gegenstände.

Mein Tipp: ein oder zwei Hofhunde (nein, meine Kampfkatze kriegt er nicht chrisgrinst.gif) an der Tankstelle und vorbei ist es mit den Überfällen.

Geschrieben

Antwort auf:

Aha, da kommen ja noch Informationen nach.


Na die Story ist dochg schon sooooo breit getreten. DAs letzte mal glaub ich im "Juwelier-Fall" wink.gif

Antwort auf:

Wenn das gesamte Gelände mit den verschiedenen Gebäuden alles zum befriedeten Besitztum des Tankstellenbesitzers gehört, kann er auch den Weg zwischen den Gebäuden ohne Waffenschein zurücklegen, sonst strenggenommen nicht.


Krieg ich das schriftlich??

Antwort auf:

Generell stellt sich mir allerdings in diesem Zusammenhang die Frage, ob es immer so klug ist, einem Einbrecher mit vorgehaltener Waffe zu begegnen. Wenn die Situation eskaliert, kann sich weit mehr Ärger ergeben als der Verlust einiger versicherter Gegenstände.


Soll er also die Ohren zuhalten und abwarten bis alles vorbei ist? Dann kann er sich die Alarmanlage auch sparen. Stört dann wenigstens nicht die Nachtruhe wink.gif

Antwort auf:

Aber das wäre meines Erachtens Haarspalterei. Denn wer würde im Fall der Fälle nachfragen, in welchem der Gebäude sich die Waffe befunden hat, bevor sie zur Verteidigung bzw. Drohung eingesetzt worden ist.


Ach, was meinst Du was im "Fall der Fälle" alles nachgefragt wird.

Antwort auf:

Mein Tipp: ein oder zwei Hofhunde (nein, meine Kampfkatze kriegt er nicht ) an der Tankstelle und vorbei ist es mit den Überfällen.


Der letzte Hund ist ihm aus Altersgründen verstorben. Auch in die Zeit wo er den Hund hatte fielen 3 Überfälle.

Geschrieben

Also der § der das "Führen" einer Waffen beschreibt und die Kriterien die ein "Führen" festschreiben, beziehen sich in erster Linie auf ALLE Waffen.Ich bin mir aber sicher das der Gesetzgeber nicht im Sinne hatte allen Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben ihre Waffen zur Verteidigung einzusetzen.Dann hätte er es bestimmt anders formuliert und es wäre im neuen Waffengesetz nicht mit dem Bedürfniss verbunden worden.Das heißt also Sportwaffen sind in erster Linie zum Sportschießen da. Waffen die in einem Waffenschein eingetragen sind in erster Linie zur Verteidigung. Es gibt Fälle wo das Gericht das unerlaubte Führen gebilligt hat da es dazu beitrug einen rechtswiedrigen Angriff abzuwehren. Es muss aber anschließend immer damit gerechnet werden das die Zuverlässigkeit im Eimer ist.Wer also der Meinung ist er sollte dieses Risiko eingehen oder er hat keine anderen Möglichkeiten dann wird ihn niemand davon abhalten können, ich halte es aber für falsch und kontraproduktiv da es den Behörden immer wieder Gründe gibt das Waffengesetzt noch einmal mehr zu verschärfen.

Geschrieben

Antwort auf:

Wenn das gesamte Gelände mit den verschiedenen Gebäuden alles zum befriedeten Besitztum des Tankstellenbesitzers gehört, kann er auch den Weg zwischen den Gebäuden ohne Waffenschein zurücklegen, sonst strenggenommen nicht.


Krieg ich das schriftlich??

-- Hast es doch schon schriftlich hier vorliegen. Reicht das nicht ? chrisgrinst.gif ---

Antwort auf:

Generell stellt sich mir allerdings in diesem Zusammenhang die Frage, ob es immer so klug ist, einem Einbrecher mit vorgehaltener Waffe zu begegnen. Wenn die Situation eskaliert, kann sich weit mehr Ärger ergeben als der Verlust einiger versicherter Gegenstände.


Soll er also die Ohren zuhalten und abwarten bis alles vorbei ist? Dann kann er sich die Alarmanlage auch sparen. Stört dann wenigstens nicht die Nachtruhe wink.gif


Nö, aber z.B. eine direkte und stille Alarmaufschaltung zur Polizei installieren und der Dinge harren, die er dann live vom Wohnhaus aus mit ansehen kann... chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Deiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen und dem eigenen umfriedeten Besitz liegt aber per Definition kein Führen vor, auch wenn Du die "tatsächliche Gewalt" über Deine Waffe ausübst.

Ob Du die Waffe dann auch zur Verteidigung einsetzen darfst ist eine ganz andere Frage und bezieht sich IMHO mehr auf den "Notwehrparagrafen" also StGB als auf das WaffG.

Ich würde aber wahrscheinlich auch eher auf einen (geeigneten und ausgebildeten) Hund setzen und nicht wegen (z.Bsp.) ein paar Stangen Zigarretten meine Gesundheit aufs Spiel setzen.

Geschrieben

Das erinnert mich an was guckst du:

Eyhh, du kommst hier nicht rein (mit meiner Musspritze erst recht nicht).

Sorry, passt natürlich nicht dazu, aber ich muße es schreiben, bitte um verzeihung.

Grüße Hunnnter

Geschrieben

@smithy

ist Deine Frage jetzt ausreichend beantwortet? grin.gif

Jetzt eine Bitte an Die Moderatoren.:

Können Wir die (vorläufigen) Ergebnisse nicht in einer eigenen Rubrik unter der jeweiligen Überschrift sammeln?Dann müssen wir nicht immer wieder die gleichen Fragen durcharbeiten und jeder hat sofort was er sucht (die Suchfunktion scheint ja momentan etwas gehemmt zu sein)

Danke

Geschrieben

Hallo zusammen,

nach meinen Informationen gab es im Jahr 2002 knapp 1000 Überfälle auf Tankstellen. Da es in Deutschland derzeit etwa 16000 Tankstellen insgesamt gibt ist das Risiko eines Tankstellenbetreibers, Opfer eines Überfalls zu werden, also etwa 1:16 !!!

Frage an die Spezialisten: Ist der Tankstellenbetreiber nun wesentlich mehr als der überwiegende Teil der Bevölkerung gefährdet?

Und reicht die Wahrscheinlichkeit von 1:16 aus damit der Tankstellenbetreiber einen Waffenschein genehmigt bekommt?

?????

Geschrieben

Antwort auf:

Und reicht die Wahrscheinlichkeit von 1:16 aus damit der Tankstellenbetreiber einen Waffenschein genehmigt bekommt?

?????


Anscheinend nicht sonst wären sie nicht alle eingezogen worden. Solange es Leute gibt die meinten man könne einen Wachhund in der Tankstelle rumlaufen lassen (wer traut sich denn dann noch rein? Dann ist er vielleicht sicher aber Kunden hat er auch keine mehr gaga.gif) wird sich da auch nichts ändern.

Auf die Antworten zum Rest bin ich aber sehr gespannt.

Übrigens kam gestern erst ein Bericht wo eine Tankstelle mit einem Samurai-Schwert überfallen wurde.

Geschrieben

Moin,

ich frag noch weiter: Wie viele Überfälle gab es z.B. auf Politiker oder Staatsanwälte usw. Haben die auch ein Risiko von 1:16 ? Ich glaube nicht, schätze eher mal so 1:1000 oder 1:10.000....

Warum bekommen diese Personen dann Ihren Waffenschein relativ problemlos obwohl die Gefährdung offensichtlich weit weniger groß ist?

Übrigens ist die Tierhaltung an Tankstellen bei fast allen Gesellschaften per Tankstellenvertrag verboten!

mfg Harald

Geschrieben

Antwort auf:

Ich bin mir aber sicher das der Gesetzgeber nicht im Sinne hatte allen Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben ihre Waffen zur Verteidigung einzusetzen.Dann hätte er es bestimmt anders formuliert und es wäre im neuen Waffengesetz nicht mit dem Bedürfniss verbunden worden.Das heißt also Sportwaffen sind in erster Linie zum Sportschießen da. Waffen die in einem Waffenschein eingetragen sind in erster Linie zur Verteidigung. Es gibt Fälle wo das Gericht das unerlaubte Führen gebilligt hat da es dazu beitrug einen rechtswiedrigen Angriff abzuwehren.


punkt eins: es geht hier aber nicht um unerlaubtes führen, genauer gesagt geht es nicht einmal um führen, da es sich um seine geschäftsräume handelt.

und wenn es sich nicht um führen handelt, dann ist auch das bedürfnis egal.

punkt zwei: deine interpretationen in allen ehren, aber wenn der gesetzgeber sich ausdrücklich raushält, wenn es um die eigene wohnung und die eigenen geschäftsräume geht, dann sieht er da vielleicht keinen regulierungsbedarf...? (oh wunder)

was nicht verboten ist, ist erlaubt. punkt.

natürlich darf ich nachts mit der waffe in der hand nachsehen gehen. die polizei rät bekanntlicherweise davon ab, aber verboten ist es nicht. da ist die vernunft des einzelnen gefragt.

ich persönlich würde es nur in eeinem extremfall tun, wenn ich das gefühl hätte, dass sich einschliessen, hund rausschicken, polizei rufen etc. aus irgendwelchen gründen nicht ausreicht (hilfeschreie aus der nachbarwohnung o.ä.).

wie gesagt, muss jeder selber wissen.

Geschrieben

Antwort auf:

Moin,

ich frag noch weiter: Wie viele Überfälle gab es z.B. auf Politiker oder Staatsanwälte usw. Haben die auch ein Risiko von 1:16 ? Ich glaube nicht, schätze eher mal so 1:1000 oder 1:10.000....


tja, hier wären ein paar klagen mal angebracht...

Geschrieben

@Smithy: einen Wachhund kann man zu den Geschäftszeiten auch anketten. Die Einbrüche finden ja zumeist nicht am hellichten Tag, sondern im Schutz der Dunkelheit statt, oder ist das bei Euch in Bayern anders ? wink.gif

Und wenn man sich wegen einem Überfall tagsüber wirksam schützen möchte, kann der Wachhund ja "griffbereit" chrisgrinst.gif in der Nähe der Kasse bei Herrchen zur Verfügung stehen. gr1.gif

Hab auch vor vielen Jahren schon in einer Tankstelle gejobbt, wo so ein Hundi war und viele Kunden sind sogar gerade deswegen gekommen, weil er immer so einen glasigen Blick drauf hatte. Konnte aber auch ganz schön garstig werden, der Gute. eek2.gif

Zum Waffenschein reichts nach derzeitiger Rechtslage nicht, weil keine überdurchschnittliche Gefährdung gesehen wird bzw. aus diversen Urteilen hervorgeht, dass selbst ein mehrfach überfallener Tankstellenbesitzer kein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe zur Verteidigung nachweisen kann (Waffenhändler übrigens rein aus ihrem Berufsbild heraus auch nicht - und das sagt schon einiges aus !).

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Moin,

ich frag noch weiter: Wie viele Überfälle gab es z.B. auf Politiker oder Staatsanwälte usw. Haben die auch ein Risiko von 1:16 ? Ich glaube nicht, schätze eher mal so 1:1000 oder 1:10.000....


tja, hier wären ein paar klagen mal angebracht...


Dieser Personenkreis hat oftmals schon seine Leute, die auf ihn aufpassen. Nicht umsonst boomt die Security-Branche in den letzten Jahren ganz enorm. rolleyes.gif

Geschrieben

Hallo zusammen,

dass das Führen einer Waffe auf eigenem umfriedeten Besitztum keiner Genehmigung bedarf, mag noch unstreitig sein; m.E. ist es aber bei öffentlich zugänglichen Bereichen (Kneipe, Tankstelle etc.) anders zu betrachten.

Ich meine, hier wäre das Führen nicht ohne weiteres zulässig.

Dann greift die Notwehr, die das angemessene Mittel ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Wenn ich dazu mein Grundstück verlassen muß, ist das in der Notwehr drin (und die Zuverlässigkeit geht auch nicht verloren!).

Nur die Definition der Begriffe angemessen, gegenwärtig und rechtswidrig stehen dann zur Debatte - und da spielt die Einschätzung des Gerichtes eine erhebliche Rolle.

Oder denke ich falsch?

Shotgun George

Geschrieben

Antwort auf:

Zum Waffenschein reichts nach derzeitiger Rechtslage nicht, weil keine überdurchschnittliche Gefährdung gesehen wird bzw. aus diversen Urteilen hervorgeht, dass selbst ein mehrfach überfallener Tankstellenbesitzer kein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe zur Verteidigung nachweisen kann.


Also bei einem statistisch nachweisbaren Risiko von 1:16 sehe ich durchaus eine sogar ganz erheblich überdurchschnittliche Gefährdung...

Mir ist kein weiterer Personenkreis bekannt dessen Risiko Opfer ein Straßtat zu werden ähnlich hoch ist. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren wenn jemand nachweisbare Zahlen nennen kann...

mfg Harald

Geschrieben

Q Sachbearbeiter

Nur ganz kurz weil ich persönlich angesprochen wurde und das andere viel viel interessanter ist als das Hundi wink.gif

Monster schreibt dass das Hundi durch Pachtvertrag verboten sein könnte. Obwohl ich mir nicht sicher bin glaub ich bestimmt dass es so sein könnte weil

- auch das mit dem Anketten Käse ist wenn Du dir die heutigen Verkaufsräume mal anschaust.

- heute auch "offene" belegte Brötchen, und Lebensmittel verkauft werden wo das Hundi bestimmt auch im EINZELFALL unzulässig wäre

-bestimmt keiner "wegen" des Hundis kommt. Das ist Wunschdenken damit die Argumentation wieder passt

-Überfälle nicht "meistens" Nachts passieren. Da kommt jetzt drauf an WAS Du meinst. Die Tankstelle, die Autoverkaufsräume oder die Werkstatt. Während Autoverkaufsräume und Werkstatt tatsächlich nachts /wenn geschlossen ist) aufgesucht werden wird die Tankstelle AUSSCHLIESSLICH während der Geschäftszeiten überfallen.

Ausserhalb der Geschäftszeiten hätte es auch keinen Sinn weil das Geld entfernt und die Kasse SICHTBAR geöffnet ist.

DAS IST AUCH VORSCHRIFT.

Ist wohl schon eine Weile her wo Du da "gejobbt" hast oder wurdest Du abgelöst und warst nie derjenige der zugesperrt hat?

So, aber jetzt wieder weg vom Hundi. Den Rest find ich viel interessanter und praxisnäher.

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