Guest Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 Unser OSM in unserem kleinen DSB-Verein hat geistige Insolvenz angemeldet. Aufgrund grob satzungswidrigem Verhalten seinderseits sind 8 (!!!) von uns auf einen Schlag aus dem Club raus. Nun habe ich dem guten Mann nachträglich noch meine Schießnachweise geschickt (rückwirkend zum August) mit der Bitte, diese abzustempeln. Rückumschlag war dabei. Habe ich ein Recht darauf, diese gestempelt zu kriegen ? Zivilrechtlich, meine ich. Meine Rechtsschutzversicherung verlangt von mir keine Eigenbeteiligung und ich würde sie gern mit diesem Fall entjungfern.
Mark Pfennig Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 Wie soll der OSM rückwirkend nachprüfen, ob Deine Aufzeichnungen und Angaben richtig sind? Ist nicht verständlich, dass er mit der Unterschrift "zögert"? Bist Du auf die Schießnachweise angewiesen? MP
wahrsager Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 wieso treten 8 leute aus und nicht der eine, der satzungswidrig handelt?
Ganymed Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 §15 des WaffG regelt nur, dass der Verband die ersten drei Jahre nach WBK Erteilung Aufzeichnungen über die Schiesshäufigkeit führt. Das ist in der Regel durch eine Schiesskladde gegeben. Zur Vereinfachung wird häufig ein Schiessbuch durch den Schützen geführt und von der Aufsicht gegengezeichnet. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass Dein OSM irgendetwas nachträglich abstempeln muss. Hier dürftest Du in einer "...Wald hineinruft...so ruf es hinaus..." Situation sein.
Kalimero Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 Sowas hatten wir auch mal, ein Richtiger Simpel von Vorstand!! Dachte dann auch,warum soll ich mir das antun, gehste einfach und ein paar andere gehen mit. ABER nach reichlichem überlegen, wurde dieser bei der nächsten Wahl einfach nicht mehr gewählt und gut war die Zeit bis dahin habe ich durchgestanden und alles vorbereitet. War zwar ne menge Arbeit das ganze und ne menge Tumult, aber jetzt nach Jahren muß ich sagen:PRIMA!! Aber sowas sollte reichlich überlegt sein!!! Wer macht Vorstand, wer zweiter wer Sportleiter u.s.w Ganz einfach.Ein Verein ist ja keine Firma wo der OSM das alleinrecht hat. Wenn aber die meisten dem OSM recht geben, so geht man dann besser. Aber ich kann sagen wir haben heute nen Prima Verein mit vernünftiger Denkensweise. Das ist aber von Verein zu Verein verschieden, weis ja auch nicht was vorgefallen ist, deswegen halte ich mich woanders raus.Erzähle nur wie es bei uns war. Gruß Kalimero
Habakuk Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 Antwort auf: .....Aufgrund grob satzungswidrigem Verhalten seinderseits sind 8 (!!!) von uns auf einen Schlag aus dem Club raus...... Was hat der Gute denn angestellt und wie verteidigt er sein Verhalten? Sorry, gehöre zu denen, die in solchen Fällen gerne die Meinung des Betroffenen kennen lernen würden. Erst dann gibt's ein Bild... Audiatur et altera pars..... Gruß Habakuk im FWR
knight Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 Antwort auf: Meine Rechtsschutzversicherung verlangt von mir keine Eigenbeteiligung und ich würde sie gern mit diesem Fall entjungfern. Aus deinem Posting kann ich leider nicht erkennen, ob du auf die Nachweise angewiesen bist oder ob du ihm noch ein Dankeschön verpassen möchtest. In ersterem Fall kann man darüber nachdenken, im letzteren Fall schlage ich dir abger vor, sehr sehr vorsichtig damit zu sein und in jedem Fall die Kündigungsklausen des Versicherers zu prüfen. Hintergrund: Solange du deine Beiträge zahlst, ist alles in Ordnung. Bei manchen Rechtsschutzversicherern ist aber so, dass die nach einem "Schadensfall" von ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen. Die begründen das dann mit der "ungünstigen Schadensentwicklung" Manche machen das auch erst nach drei Schadensfällen. Der Knackpunkt ist nun, wenn du eine neue Versicherung bei einem neuen Versicherer abschließen möchtest, musst du angeben, ob du schon mal eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherer hattest. Wenn ja, musst du angeben, ob diese von dir oder vom Versicherer gekündigt wurde. Wenn der alte Versicherer gekündigt hat, wird der neue dir keine Police ausstellen. Der will ja auch keinen Kunden mit einer "ungünstigen Schadensentwicklung" D.h. du bekommst nur sehr schwer überhaupt wieder eine Rechtsschutzversicherung. Quelle: Finanztest 04/2004 S. 19. bye knight
wahrsager Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 abgesehen davon ist eine rsv wie jede versicherung nur für den notfall gedacht, d.h. wenn man sie wirklich braucht. und nicht, um leute zu ärgern, weil's gratis ist.
karl22 Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 Antwort auf: abgesehen davon ist eine rsv wie jede versicherung nur für den notfall gedacht, d.h. wenn man sie wirklich braucht. und nicht, um leute zu ärgern, weil's gratis ist. Karl
karlyman Posted November 25, 2004 Posted November 25, 2004 Wozu der ganze Ärger ? Warum bescheinigst Du nicht mit deiner Unterschrift hinter den jeweiligen Eintragungen in deinem Schießbuch, dass diese korrekt sind (also an diesem Tag die jeweilige Disziplin etc. geschossen wurde). Das hat dann auch Urkundencharakter und muss selbstverständlich wahrheitsgemäß sein. Sollte dir - was sehr unwahrscheinlich ist - bei einem Bedürfnisantrag bzw. der Nachprüfung der schießsportlichen Betätigung dann je eine Behörde nicht glauben, lassen sich deine Eintragungen mühelos verifizieren, indem sie mit dem Schießbuch im Verein abgeglichen werden. Meiner Ansicht nach gibt es waffenrechtlich keine Notwendigkeit, dass ein OSM jede Eintragung DEINES Schiessbuches "gegenzeichnet". Gruß, karlyman
Guest Posted November 26, 2004 Posted November 26, 2004 Danke für die Tipps. Ich werds wohl lassen. Das mit der Kündigung durch die Versicherung sehe ich auch als eine Gefahr. Wir waren (und sind) eben nur alle ziemlich sauer auf den Typ. Ich hab eben gern meine Unterlagen vollständig und werd sie selber bzw. durch die Aufsichten abzeichnen (lassen). Hintergrund war die versuchte Gründung einer BDS Gruppe in unserem DSB Verein. Hat dem Depp nicht gepasst (wegen den "bösen" Selbstladern und potentiellem Machtverlust) und er warf die Initiatoren fristlos raus, obwohl die Vereinssatzung ausdrücklich den BDS als ein Vereinsziel neben DSB und DJV zuläßt. Natürlich sind diese Rauswürfe nicht haltbar, aber bevor man sich gegenseitig vor Gericht das Leben schwer macht, sind wir eben komplett aus Protest gegangen. Als ich mir für meine Ruger-KK-SpoPi einen neuen Clip gekauft hatte, gönnte ich mir mal 5 Schüsse in "Funktions-Check-Geschwindigkeit". Die nächsten 2 Wochen ging dann das Gerücht in diesem Vereinchen um, jemand habe eine MP auf den Stand gebracht. Wer braucht so einen Mist?
Varminter Posted November 26, 2004 Posted November 26, 2004 Antwort auf: Danke für die Tipps. Als ich mir für meine Ruger-KK-SpoPi einen neuen Clip gekauft hatte, gönnte ich mir mal 5 Schüsse in "Funktions-Check-Geschwindigkeit". Die nächsten 2 Wochen ging dann das Gerücht in diesem Vereinchen um, jemand habe eine MP auf den Stand gebracht. Wer braucht so einen Mist? Hi Kollege, such dir Verein, der IPSC schiesst und sieh gelassen auf die D****n hinter dir zurück. Du versäumst nichts mehr. Beste Grüsse Varminter
Guest klausp Posted November 26, 2004 Posted November 26, 2004 moin, mit welcher rechtlichen grundlage glaubst du denn, das unterschreiben eines schießnachweises erzwingen zu können? ganymed hats schon zitiert, wies im waffg steht: der verband, nicht der verein. zivilrechtlich gibts meiner kenntnis nach nach kein gesetz, woraus du deinen anspruch ableiten kannst. ich denke auch nicht, daß in eurer vereinssatzung steht, daß der osm schießnachweise unterzeichnen muß. ich würds lassen, weils außer ärger nix bringt. wie dus streßfrei machen kannst, steht schon da. wenn du diese energie dafür einsetzt zu überlegen, was ihr in zukunft machen wollt, ob andrer verein oder neugründung, dann hast wesentlich mehr davon. cu klaus
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