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IGNORED

Legale Waffenkäufer generell sozialschädlich


steven

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Hallo

ich habe heute von Frau Dombrowski, Vorzimmer Polizeipräsident Potsdam das AZ bekommen wo der Spruch drinstehen soll. Also AZ OVG Münster vom 11.11.2002 20B1832/02. Kann man das Überprüfen und wie?

Steven


Entscheidungsdatenbank NRW

Dort das Aktenzeichen 20 B 1832/02 eingeben (mit Leerzeichen vor und nach dem B)

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Hallo

ich habe heute von Frau Dombrowski, Vorzimmer Polizeipräsident Potsdam das AZ bekommen wo der Spruch drinstehen soll. Also AZ OVG Münster vom 11.11.2002 20B1832/02. Kann man das Überprüfen und wie?

Steven


Entscheidungsdatenbank NRW

Dort das Aktenzeichen 20 B 1832/02 eingeben (mit Leerzeichen vor und nach dem B)


Nun habe ich das schon dreimal gelesen und immer noch nicht verstanden.

Offensichtlich bedarf es dazu besonderer Gehirnwindungen, die mir als Ingenieur fehlen chrisgrinst.gif

Kann mir das mal einer ins Hochdeutsche übersetzen?

Gruß

Michael

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Ich habs nur überflogen, aber es klingt für mich ziemlich übel.

Sinngemäß:

a) Waffen sind böse, somit sollen also möglichst wenig Waffen im Volk vorhanden sein (altbekannte Geschichte)

B) Wenn eine Waffenbörse für jedermann öffentlich zugänglich ist, könnten u.U. Personen in Kontakt mit dem Phänomen "Waffe" kommen, die so etwas vorher nicht kannten.

c) Wenn diese Personen somit aufgrund der öffentlichen Zurschaustellung von Waffen Interesse am Thema entwickeln und Schritte unternehmen, um selber eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten, würde das natürlich die Anzahl der Waffenbesitzer und privat besessenen Waffen erhöhen.

d) Das widerspräche dem in a) erwähnten Grundsatz.

Das ist echt eine miese Kiste... es wird hier so dargestellt, als wäre die Werbung von neuen Interessenten bereits sicherheitsgefährdend und somit zu unterbinden.

Trooper

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Mannomann

die Urteilsbegründung ist wieder mal der Hammer.

Da kann ich nur sagen: in der Studienzeit viele Tüten und schlechten Rotwein konsumiert. Hotchimin schreiend durch die Gegend gerannt und wir müssen uns jetzt mit so was rumärgern.

Steven

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

ich habe eine Nachricht vom BMI bekommen. Ist zwar ziemlich nichtssagend, für mich aber überraschend, da ich nicht mit einer Resonanz gerechnet habe.

Zuerst mein Schreiben an Otto Schily, dass ich mit einer Kopie des Briefes an Herrn Breidenbach ans BMI geschickt habe:

Mein Schreiben an Herrn Breidenbach

Polizeipräsidium Potsdam

Sehr geehrter Herr Schily,

wie Sie aus der Anlage ersehen, hat ein Beamter des Polizeipräsidiums Postdam öffentlich eine Aussage kundgetan, die so nicht akzeptiert werden kann. Ich bitte Sie, sich dieser Diffamierung anzunehmen, um undemokratische Tendenzen in der Beamtenschaft unmittelbar und radikal auszumerzen. Es dürfen meiner Meinung nach solche Äußerungen im Hinblick auf eine freiheitliche Demokratie nicht hingenommen werden. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mich hinsichtlich des weiteren Verfahrens auf dem laufenden halten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort BMI:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. November 2004.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist weder eine Ermittlungs- noch eine Strafverfolgungsbehörde. Diese Aufgabe fällt (entsprechend der grundgesetzlich vorgegebenen Aufgabenverteilung) in die Zuständigkeit der Länderbehörden und zwar der örtlichen Polizeidienststellen bzw. der Staatsanwaltschaften. Das BMI ist auch nicht die Aufsichtsbehörde über die Länderdienststellen.

Aus Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie sich auch an den Polizeipräsidenten von Potsdam und damit an die zuständige Stelle gewandt haben. Ich habe daher davon abgesehen, Ihre Eingabe nach dort abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

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  • 4 Monate später...

Hallo,

am 04.05.2005 habe ich folgendes Schreiben vom Polizeipräsidium Potsdam bekommen:

Sehr geehrter Herr ...,

Ihr Schreiben vom 21.11.2004 hat Herrn Präsidenten vorgelegen.

Es gibt jedoch keine Veranlassung, Herrn Breidenbach pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen.

Er hat als für Waffenrecht zuständiger Stabbereichsleiter lediglich waffenrechtliche Regelungen des neuen Waffengesetzes (§ 35 Abs. 3 WaffG) betreffend durchzusetzen.

Die seinerzeitigen Teilnehmer der Waffenbörse in Paaren/Glient in der Zeit 15. - 17.10.2004 wurden von ihm - im Auftrag des Präsidenten - darauf hingewiesen, dass diese Börse im Ausnahmewege und letztmalig erteilt werden könne, weil die Rechtssprechung die Durchführung einer solchen Börse als grundsätzlich nicht erlaubnisfähig ansieht.

In dem persönlichen Anschreiben wurden den Teilnehmern die rechtlichen Zusammenhänge erläutert.

Unter Beifügung von Entscheidungsdatum und Aktenzeichen wurden sie auf entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Leipzig, des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Nordrhein Westfalen verwiesen. In der Entscheidung des letzteren Gerichtes findet sich bei der Erläuterung des Begriffs des Verbotes ebenfalls eine Formulierung, in deren der Begriff "sozialschädlich" verwandt wird.

Die Zusammenhänge waren daher den unmiitelbar Beteiligten klar. Dass das "Deutsche Waffenjournal" in völliger Verkennung der Zusammenhänge und ohne sich zur Vermeidung fehlerhafter Interpretationen mit meinem Haus in Verbindung zu setzen, eine polemische und verleumdende Glosse bundesweit veröffentlicht, kann weder Herrn Breidenbach noch meinem Hause zugerechnet werden.

Es dürfte nachvollziehbar sein, welche Flut an Eingaben und Beschwerden mein Haus im allgemeinen und Herrn Breidenbach im besonderen erreicht haben. Auch das Innenministerium des Landes Brandenburg, das in dieser Angelegenheit ebenfalls mehrfach angeschrieben wurde, hat kein fehlerhaftes Verhalten erkannt und die Position meines Hauses gestützt.

Von einer presserechtlichen Gegendarstellung im "Deutschen Waffenjournal" wurde gleichwohl abgesehen, da von den Lesern nicht erwartet werden konnte, dass sie die schwierigen rechtlichen Zusammenhänge dieser sehr speziellen Rechtsmaterie verstehen. Dazu kommt, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung wegen des frühen Redaktionsschlusses sich mehrere Wochen zwangsläufig verzögert hätte, ohne die Angelegenheit erneut in Erinnerung zu rufen und damit unnötig aufzubauschen.

Die Betroffenen wussten ja Bescheid. Von ihnen hat sich übrigens keiner beschwerdeführend an mich gewandt. Ein seitens eines Teilnehmers der Waffenbörse angestrengte verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wurde von diesem abgewiesen.

Mit freundlichen Grüssen

In Vertretung

Feuring

Diesen Brief habe ich wörtlich wiedergegeben.

Als Bearbeiter wird Herr Breidenbach StB.5 angegeben.

Steven

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Von einer presserechtlichen Gegendarstellung im "Deutschen Waffenjournal" wurde gleichwohl abgesehen, da von den Lesern nicht erwartet werden konnte, dass sie die schwierigen rechtlichen Zusammenhänge dieser sehr speziellen Rechtsmaterie verstehen.

Also sind wir nicht nur "sozialschädlich", sondern auch doof ..... :grlaugh:

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Wat soll man dann nun noch wählen?

Die waffenfeindliceh Regierung mit ihrer 68 er RAF Anwaltsgruppe oder die andern die in 16 Jahren auch nicht geändert haben?

Wahrscheinlich ist es das Beste wenn alle Waffen, incl. aller spitzen Gegenstände verboten werden. Wir können dann nicht mehr unsere Zuvwerlässigkeit verlieren und man bekommt nur noch geschnittenes Brot beim Bäcker.

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...und man bekommt nur noch geschnittenes Brot beim Bäcker.

348536[/snapback]

Aber nur dann, wenn der Bäcker über eine BKA-Ausnahmebenehmigung zum Besitz eines Brotmessers (incl Nachweis der sicheren Aufbewahrung) und Sachkundenachweis verfügt.

Vollgekapselte Brotschneidemaschinen gibt es gegen BSMBK (Brotschneidemaschinen-Besitzkarte)

Hoffentlich wird das nie Realität...

Michael

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