Wolli Posted October 10, 2004 Posted October 10, 2004 Hallo Rechtsgelehrte, mein Verein hat seinen Namen von "Schützenverein XY-Dorf" in "Großkaliberschützengesellschaft Unterfranken" mit Beschluss der Mitgliederversammlung und Genehmigung des zuständigen Gerichtes geändert. (Beide Namen sind verfremdet, da ich nicht in schwebende Verfahren eingreifen möchte, stimmen aber entsprechend) Nun ist der BSSB in einem Schreiben der Ansicht: "U. E. verstößt Ihre Namensgebung aber gegen gesetzliche Vorschriften. Es ist anerkannt, dass für die Namen oder für Namensteile bzw. Namenszusätze auch bei Vereinen der handelsrechtliche Grundsatz der Firmenwahrheit gemäß § 16 Abs. 2 HGB entsprechend gilt. .... Demnach darf der Name eines Vereins insgesamt, aber auch nicht in den Zusätzen, dafür Anlaß geben, über Größe, Alter, Bedeutung, Zweck oder sonstige wesentliche Verhältnisse des Vereins zu täuschen. So entschieden z.B. vom Bayer. Obersten Landgericht, abgedruckt in BayObLGZ 1990, S. 71/77 sowie BayObLGZ 1992, 47/50. ..... Grundsätzlich können Angaben zum Namen als zur Irreführung geeignet beanstandet werden, wenn sie für den angesprochenen Verkehrskreis wesentlich sind. ..... Problematisch ist [jedoch], dass Sie sich in Großkaliberschützengesellschaft Unterfranken e.V. umbenannt haben. Sie sind ein örtlicher Verein, der früher Schützenverein XY-Dorf hieß. Mit der neuen Namensgebung erwecken Sie aber den Anschein, dass sie einen überörtlichen Dachverband gegründet haben der sogar der waffenrechtlichen Anerkennung als Sportdachverband bedürfte. Bei geografischen Zusätzen gilt, sofern Länder- oder Gebietsbezeichnungen verwendet werden, dass diese geografischen Zusätze nur ein Verein führen darf, der in dem fraglichen Gebiet eine führende Stellung hat. Das ist bei Ihnen ebenfalls nicht der Fall. ..... Ich muß Sie deshalb leider davon in Kenntnis setzen, dass wir beim zuständigen Gericht eigentlich Amtslöschung des Vereinsnamens gemäß §§ 159, 142 FGG anregen müssten. Dieses Verfahren würden wir Ihnen und uns als Mitglied selbstverständlich gerne ersparen. Es ließe sich einfach umgehen, wenn Sie den Namenszusatz Unterfranken in eine örtliche Bezeichnung ändern und sich künftig z. B. Großkaliberschützengesellschaft YZ-Dorf nennen würden. Wir werden, wenn wir zur Änderung Ihres Namenszusatzes keine Rückäußerung erhalten, den entsprechenden Schriftsatz Ende Oktober einreichen. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, wie Sie in dieser Angelegenheit weiter verfahren wollen. ... Mit freundlichen Grüßen, Geschäftsführer BSSB" Vom Namensrecht nun einmal abgesehen, da ich das nicht beurteilen kann, warum fühlt sich der BSSB ans Bein gepinkelt? Hat er das nötig? Oder liegt es eher daran, daß sich unser Verein in Richtung BDS/BBS bewegt? Kann es tatsächlich sein, dass wir unseren Namen wieder ändern müssen und warum hat uns das entsprechender Gericht nicht darauf aufmerksam gemacht? Wolli
Handgunner Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 hallo ! ich kann und will die rechtliche seite nicht bewerten, aber.... es ist auch für mich unverständlich, wenn ein "ortsverein" sich einen namen gibt, der andere vermuten lässt, es würde sich um eine überregionale organisation handeln. in diesem falle wäre das eine gesellschaft, die die grosskaliberschützen in unterfranken vertritt.......... das ist absoluter quark !!!!! das wäre sachlich und rechtlich absolut nicht zutreffend, also wofür sollte es gut sein handgunner
karl22 Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Hallo, Weil euer Name falsch ist, unter einer Großkaliberschützengesellschaft Unterfranken verstehe ich auch etwas anderes als einen örtlichern Verein. Es mag für euch ja lustig sein, wenn ein Schütze einen Verein sucht und dann zuerst euch als "Dachverband" kontaktiert. Das Gericht hat bei uns nichts genehmigt sondern ins Register eingetragen, ein kleiner Unterschied. Karl
frosch Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Moin, als erstes müßt Ihr euch überlegen, ob Ihr genügend Zeit und Geld habt, euch einem Verfahren auszusetzen. In der Regel dürfte es aber so sein, daß bevor irgend etwas passiert, Ihr von der Behörde angehört wird. In diesem zusammenhang könnt Ihr darlegen, daß Ihr euren Wirkungskreis auf das gesamte Einzugsgebiet "Unterfranken" ausdehenen wollt. Gegenenefalls würde ich schon hier einen im vereinsrecht erfahrenen Rechtsanwalt einschalten. Ihr könnt auch jetzt schon über einen Rechtsanwalt eine Stellungnahme an die zuständige Behörde senden. Gruß, frogger
Spahlholz Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Hallo, "Gesellschaft" für einen örtlichen "Verein" ist hier in Niedersachsen gang und gebe. Das sagt nichts über die Größe oder Verbreitung aus. Über die "Gebietsbezeichnung" gibt es hier ein Beispiel (Bereich Hannover und darüber hinaus) wo das Registergericht eben diese Frage vor dem Eintrag geklärt haben wollte. Der Eintrag erfolgte nach erklärendem Schriftwechsel des „Vereins“ für das erweiterte Gebiet. Der „Dachverband“ kann für „seine“ (z.B. nicht rechtsfähigen) Untergruppierungen Namensregelungen treffen, die aber in der Satzung geregelt sein müssten. Für fremde „e.V.‘s“ geht es ihn nichts an, dass wäre dann das „sportliche“ nachbarschaftliche „anschwärzern“. Also: Rechtsstatus und rechtliche Zugehörigkeit so wie die Satzung (g.gf die Verbandsordungen) prüfen und dann entscheiden. Gruss Spa
Ulrich Eichstädt Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Es ging ja auch nicht um die Gesellschaft (Schützengesellschaften gibt's auch in Bayern tonnenweise), auch nicht um "Großkaliber", sondern um die überregionale Ortsbezeichnung Unterfranken. Und da der Landesverband Bayerischer Schützenbund als nächstkleinere Organisationsstufe acht Bezirke hat und einer davon eben der Bezirk Unterfranken ist, sieht man dort eine Verwechslungsgefahr und einen Anspruch, der für einen Verein nicht gegeben ist (ihr seid eben nicht die Großkalibristen auf Bezirksebene, also keine Schwester- oder Partnerorganisation zum Bezirk, der z.B. nur Großkaliber vertritt). Und zwar wohl nicht für die Mitglieder des Bezirks und Landesverbands, sondern für den unbedarften Laien. Und wenn man ohnehin noch vorhat, in diesem Landesverband weiter mitzuschießen, sollte man auf den Plan eingehen und wahrscheinlich unvermeidliche Kosten sparen.
frosch Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Wolli schrieb ja, daß sie sich in Richtung BDS bewegen... Vielleicht kann ja unter diesen Gesichtspunkten eine Bewegung in diese Richtung beschleunigt werden. Bei der Ausrichtung auf Großkailber sicherlich keine verkehrte Maßnahme. Aber mit der Bezeichnung "Unterfranken" könnte es schon klappen, wenn Ihr das als euer "Einzugsgebiet" definiert und dann als Sahnehäubchen auch schon einige Mitglieder aus umliegenden Gemeinden zu euren Mitgliedern zählen könnt. Ihr könntet auch den Neubau oder die Anmietung von weiteren Schießständen in der Umgebung "planen". Gruß, frogger Einer, der den BSSB nicht mag....
karl22 Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Antwort auf: Und wenn man ohnehin noch vorhat, in diesem Landesverband weiter mitzuschießen, sollte man auf den Plan eingehen und wahrscheinlich unvermeidliche Kosten sparen. oder man will selbst im Bereich des anderen wildern und versteht dann überhaupt nicht daß sich dieser wehrt. Karl
frosch Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Sind auch nur ein paar hundert Leute, haben aber ganz SH als Einzugsgebiet. Geht also wunderbar. Und anerkannt sind wir auch nicht, gehen halt über §8. Klappt wunderbar. Für die Gelbe muß man dann halt aber doch in einen anderen anerkannten Verband. www.gssb-sh.de Gruß, frogger (Es handelt sich hier aber in der Tat um einen "Verband")
karl22 Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Wenn sich euer Einzugsgebiet auf ganz SH erstreckt ergibt das ja auch keine Probleme. Karl
UMeisen Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Die "Gesellschaft" als Namensbestandteil ist unproblematisch, m.E. auch keine Verwechslungsgefahr mit einem "Verband". Problematisch kann allein die Regionalbezeichnung "Unterfranken" (oder was auch immer es bei Euch tatsächlich ist) sein, und dies aus zwei Gründen. Zum einem aus dem bereits im Schreiben des Verbandes zitierten Grundsatz der "Namenswahrheit". D.h. Ihr dürfte Euch nur dann die Regionalbezeichnung "Unterfranken" zulegen, wenn Ihr tatsächlich das Einzugsgebiet "Unterfranken" habt. Dies bedeutet nicht, das ein paar Mitglieder aus anderen Orten Unterfrankens kommen müssen, es bedeutet z.B. auch, daß Ihr von Eurer Organisation her in der Lage sein müßt, Euren Vereinszweck, das GK-Sportschiessen, im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken auszuüben. Daran dürfte es bei einem örtlichen Schützenverein in aller Regel scheitern. Das zweite Problem könnte der Dachverband sein. Wenn dieser eine eigene Untergliederung für "Unterfranken" hat und hier bei den beiden Namen Verwechslungsgefahr besteht, stünde dem Verband hier ein Namensschutzanspruch zu, wonach Ihr den Namen wieder ändern müsstet. Ob dies bei Euch so ist, kann ich natürlich aufgrund Deiner "fiktiven" Angaben nicht entscheiden. Udo
Spahlholz Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Hallo, @ UMeisen "Das zweite Problem könnte der Dachverband sein." ich glaube, dass muß man auf den "eigenen" Dachverband beschränken! Ein "anderer" Verband kann einem das nicht "streitig" machen, oder? Gruss Spa
Wolli Posted October 11, 2004 Author Posted October 11, 2004 Hallo an Alle, danke für Eure Beiträge bisher! Wie gesagt, es handelt sich nicht um "Unterfranken", spielt aber in der Liga. Es scheint also tatsächlich schwierig zu werden. Da wäre dann noch ein Punkt: Unsere Abkürzung ist ja nun GSG XXXXXXXXX (GroßkaliberSchützenGesellschaft). Ist das etwa auch geschützt? Uns erschien es einfach "eingängig". Wolli
Ulrich Eichstädt Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Antwort auf: Unsere Abkürzung ist ja nun GSG XXXXXXXXX (GroßkaliberSchützenGesellschaft). Ist das etwa auch geschützt? Nur in Verbindung mit der Ziffer "9" (neun) könnte GSG zu Problemen führen - aber wenn ihr euch die Einsätze gut aufteilt, braucht jeder nicht so viele zu absolvieren...
Hollowpoint Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Nennt Euch doch CSG-XXXXXXXX (Cross-Kaliber-Schützen-Gesellschaft). GRUß
Trooper Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Cross-Kaliber... sollen das etwa die Jungs sein, die so komische Wildcatter-Kreuzungen aus, sagen wir mal, einer 22 l.r. in einer umgeformten .50 AE-Hülse fabrizieren? Dann verstehe ich langsam den Argwohn der Nachbarn mfg Trooper
UMeisen Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 Antwort auf: Hallo, @ UMeisen Ein "anderer" Verband kann einem das nicht "streitig" machen, oder? Doch, leider. Wenn eine Verwechslungsgefahr (oder die Gefahr der Namensverwässerung) besteht, ist es egal, ob's der eigene Dachverband oder ein völlig fremder Verband ist. Udo
Baumann Posted October 11, 2004 Posted October 11, 2004 @wolli GSG ist ua die abkürzung für German Sport Guns www.germansportguns.de solltet das mit denen klären
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