Zum Inhalt springen
IGNORED

Selbstverteidigung mit der Schußwaffe


Tryon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Antwort auf:

gilt nur für privatleute bzw. SPORTschützen ......
chrisgrinst.gif


Ich seh jetzt nicht so recht den Unterschied, ob sich ein Polizist notwehrt oder ein Sport- oder sonstiger Schütze.

Rechtsgut bleibt Rechtsgut und beide berufen sich auf den gleichen §§.

Aber jeder machts, wie ers für angemessen hält... smile.gif

Geschrieben

Antwort auf:

probier's doch aus und prozessiere das bis zum bgh durch, dann haben wir alle endlich gewissheit
AZZANGEL.gifgrin.gif


Naja, sagen wir es so: Bekannter (er war Amateur Boxer in der Kreisliga) von mir ist LKW-Fahrer und er hat einem Polizisten eins auf die "Zwölf" gegeben, als dieser ohne Vorwarnung die Fahrertür aufgerissen hat (Rastplatz im dunkeln), der Polizist ist gleich umgekippt.

Nun ist das ganze vor Gericht, bin gespannt was daraus wird !

Laut seiner Aussage, hat der Beamte Zivil getragen und sich auch nicht zu erkennen gegeben gaga.gif.

Ist also gar nicht so weit hergeholt !

Gast klaus.perlich
Geschrieben

Antwort auf:

Nur was mach ich in meiner Wohnung und was mache ich, wenn ich mit meiner Flucht andere in Gefahr zurücklasse ??? Die Frau,die Kinder, die Alten.

Rennst Du dann auch noch weg ???Du der stolze ,treffsichere Waffenfreak ??? Attila


Treffsicher ????? ICH ??????

Da hat Dich wer auf den Arm genommen ..... 021.gif

Muss ja ganz schön voll bei Dir in der Wohnung sein ... Frauen, Kinder, Alte ..... gr1.gif

Ansonsten: Wenn der Polizist in Zivil sich nicht zu erkennen gab, dürfte das n Notwehrfall sein. Im Gegensatz zu den Richtern, die das entscheiden, kenne ich aber nicht alle Fakten.

Übrigens: Im Zweifelsfall würde ich meine Kanonen zur Sicherung meines Rückzugs einsetzen.

Und nicht vergessen: Eigentum ist nicht notwehrfähig ... falls Euch also einer den Fernseher oder die Pornosammlung klaut, dürft ihr ihn deswegen nicht gleich umlegen, ja .... wink.gif

Gast klaus.perlich
Geschrieben

uffbasse!!!!

net das du noch mal einen auf die zwölf kriegst .... und überhaupt, als beamter und staatsdiener würde ich von dir einen etwas seriöseren stil erwarten.

reiss dich also bitte etwas mehr zusammen, ja??

HERR INSPEKTOR!! Sonst wird es nie was mit dem Amtmann rainbow.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Und nicht vergessen: Eigentum ist nicht notwehrfähig ... falls Euch also einer den Fernseher oder die Pornosammlung klaut, dürft ihr ihn deswegen nicht gleich umlegen, ja ....
wink.gif


Sogar Deine Ehre ist als Individualrechtsgut notwehrfähig.

Nur gilt natürlich, daß Du Dich des mildesten, Dir zur Verfügung stehenden geeigneten Abwehrmittels bedienen mußt und die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muß.

Pfefferspray als Abwehr für einen Ehrangriff scheidet daher aus...aber einem wegfahrenden Einbrecher in die Reifen schießen darf ich i.d.R. schon, da der Angriff auf mein Eigentum andauert (so haben wirs auch im Sachkundelehrgang gelernt)

Geschrieben

Antwort auf:

uffbasse!!!!

net das du noch mal einen auf die zwölf kriegst .... und überhaupt, als beamter und staatsdiener würde ich von dir einen etwas seriöseren stil erwarten.

reiss dich also bitte etwas mehr zusammen, ja??

HERR INSPEKTOR!! Sonst wird es nie was mit dem Amtmann
rainbow.gif


Wie kommst Du denn drauf, dass ich ein HERR INSPEKTOR bin ? confused.gifgaga.gif

Gast klaus.perlich
Geschrieben

genau so ist es GRUNDSÄTZLICH ... aber bitte auf den reifen .... und nicht auf den typ ..... und nur dann wenn der fliehende täter dich tatsächlich immer noch angreift .... denn wenn er flieht, wie greift er dann noch an ...

nönö .... ich hab ne gute hausratversicherung .... bis ich schiessen würd da muss schon viel passieren - vor unseren gerichten hätt ich echt mehr angst als vor den meisten einbrechern ...... pissed.gif

ich lese nämlich ab und zu urteile ..... gaga.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Nur gilt natürlich, daß Du Dich des mildesten, Dir zur Verfügung stehenden geeigneten Abwehrmittels bedienen mußt und die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muß.


Es ist immer wieder schön. crying.gif

Es gibt kein Verhältnismäßigkeitsgebot bei Notwehr. Die Notwehrmaßnahme muß lediglich notwendig und geeignet sein.

Geschrieben

Antwort auf:

..... und nur dann wenn der fliehende täter dich tatsächlich immer noch angreift .... denn wenn er flieht, wie greift er dann noch an ...


Der Angriff (auf Besitz und Eigentum - das sind schützenswerte Rechtsgüter) besteht durch das Flüchten (mit der Beute!!!!) sehr wohl fort und ist damit noch gegenwärtig. Erst wenn der Täter die Beute fallen läßt (oder selbst fällt) ist der Angriff beendet.

Gast klaus.perlich
Geschrieben

mag schon sein, dass du recht hast.

ist mir aber trotzdem egal: ich hol mir die kohle von der hausratsversicherung wieder und lass den typ einfach weiterrennen.

ich mag nämlich keine richter - ausser, wenn ich nur zeuge bin. oder kläger.

klar ist das feige - aber ich hab auch nie behauptet, dass ich mutig wäre. oder dass ich besonders gut schiessen würde.

Geschrieben

Antwort auf:

.. denn wenn er flieht, wie greift er dann noch an ...


Wenn er ohne mein Eigentum flieht, greift er nicht mehr an, das ist richtig. Wenn er es dabeihat, greift er mein notwehrfähiges Rechtsgut an.

Geschrieben

Du weichst der Frage aus tongue.gif

Antwort auf:

Muss ja ganz schön voll bei Dir in der Wohnung sein ... Frauen, Kinder, Alte ...


Das habe ich nur als Beispiele angeführt.

Es reicht schon, wenn nur EINE schützenswerte Person hinter mir steht.

Da muß keine Mindestzahl an Personen vorgegeben werden.

Wenn ich Dich recht interpretiere würdest Du Deine Frau mit dem Einbrecher erst mal allein lassen und feige das Weite suchen.

" Schatz , ich geh mal schnell Zigaretten holen... Du machst das schon mit dem Herrn "

Kann sein daß Deine Frau das besser "regelt " als Du aber vom Prinzip her solltest Du als Beschützer der Familie auftreten können.

Wenn Du nicht treffsicher bist, dann üben,üben üben.

Antwort auf:

und nicht vergessen: Eigentum ist nicht notwehrfähig ..


Wo hast Du den Schmarrn aufgelesen ??

Natürlich kannst Du Dein Eigentum verteidigen,oder gibst Du gleich noch Blankoschecks aus um dem Einbrecher den Abtransport zu bezahlen ???

Antwort auf:

falls Euch also einer den Fernseher oder die Pornosammlung klaut, dürft ihr ihn deswegen nicht gleich umlegen, ja ....


Umlegen muß man ja auch nicht gleich, aber daran hindern darf ich ihn ja wohl noch.

Du bist nicht treffsicher, aber den finalen Treffer kannst Du wohl schon ?

Ich stell mich dem Einbrecher in den Weg und wenn er mich angreift, dann wird die Sache geregelt, so einfach ist das.

Nun nochmals die Frage:

Würdest Du zum Beispiel auch nur ein Kind zurücklassen und fliehen ???

Ja ????

Attila

Gast klaus.perlich
Geschrieben

spricht irgendetwas dagegen MIT dem kind abzuhauen ????

Gast klaus.perlich
Geschrieben

das hab ich ja nun wieder gerne ... erst meckern, ich würde den kleinen alleine lassen - und wenn ich ihn dann mitnehme, ist es dir auch nicht recht!!

also, ehrlich!!!!

016.gif

Geschrieben

Wobei es auch davon abhängt ob man die Möglichkeit hat noch abzuhauen. In der Regel wird ein Einbrecher doch im voraus abklären ob jemand in der Wohnung bzw. im Haus ist. Tut er das nicht oder ist es ihm egal, kann man davon ausgehen das dieser Straftäter mit den Bewohnern nicht zimperlich umgehen wird. Ob man dann noch Gelegenheit zur Flucht hat?

DIE entscheidende Frage ist doch wer wen zuerst findet. Und irgendwie gefällt mir die Vorstellung nicht MEIN Haus wegen eines ungebetenen Besuchers aufgeben zu müssen. Ein Patentrezept gibt es ohnehin nicht, da man sich auf eine solche Situation nur sehr eingeschränkt vorbereiten kann.

Otto Normalbürger bleibt, staatlicherseits zur Wehrlosigkeit verurteilt, in einer solchen Lage nur die 110 zu wählen, falls er dazu kommt... ich bin froh das ich mir aussuchen kann ob ich die 110 oder die .357 wähle - oder beides zusammen.

Natürlich hoffe ich das es nie soweit kommt, aber kann man es nie wissen. Ich habe auch Rauchmelder und einen Feuerlöscher, obwohl es bei mir noch nie gebrannt hat.

Gast klaus.perlich
Geschrieben

weisst du, chief, deinen beitrag find ich jetzt echt vernünftig.

wer lesen kann ist klar im vorteil und wer diesen thread mal von anfang gelesen hat weiss, dass ich vor vielen vielen jahren mal nen notwehrfall hatte. passiert ist mir dabei nix und ein rechtliches nachspiel blieb aus ....

aber: hab ich mich damals eigentlich richtig verhalten? hab ich mich vielleicht strafbar gemacht???

im nachhinein tat mir der typ echt leid - aber andererseits: hätte mein kumpel von damals nicht unter dem anorak (also nicht sichtbar für den angreifer) eine "kostüm" in form eines kettenhemdes mit lederunterweste getragen, wäre er sicher schwer verletzt worden.

man kann sich schon wehren, wenn man muss bzw. ich kann das auch.

nur: ich träum nicht jede nacht davon, dass mich endlich mal einer angreift, damit ich ihm mit meiner lieblingssusi mal ordentlich eins verbretzeln kann.

genau diese geisteshaltung wird aber in einigen vereinlokalen und hier und in anderen foren aber immer wieder hirngefurzt.

ich find das n bisschen befremdlich, aber das liegt vermutlich auch an meinem astronomischen alter ...

und was die "waffenlobby" betrifft - ich gehöre übrigens nicht dazu - es ist höchst offenkundig, dass dieses thema in der öffentlichkeit IMMER ziemliche ängste weckt und daher eher eine "anti-gun" wirkung hat.

gell.

Geschrieben

Wenn Dir jemand leid tut der Deinem Kumpel einen Hammer über den Kopf zieht, dann ist das schön für dich -

mir tun solche Typen nicht leid.

Schön das er damals entkommen ist. Vielleicht hatte er ja beim nächsten Opfer dem er den Schädel einschlagen wollte mehr Erfolg...

Und das jemand ganz wild darauf ist in eine Notwehrsituation zu geraten kann ich diesem Thread auch nicht entnehmen.

Gast klaus.perlich
Geschrieben

Antwort auf:

Wenn Dir jemand leid tut der Deinem Kumpel einen Hammer über den Kopf zieht, dann ist das schön für dich -

mir tun solche Typen nicht leid.

Schön das er damals entkommen ist. Vielleicht hatte er ja beim nächsten Opfer dem er den Schädel einschlagen wollte mehr Erfolg...

Und das jemand ganz wild darauf ist in eine Notwehrsituation zu geraten kann ich diesem Thread auch nicht entnehmen.


nenene - vom kopf war gar keine rede. aber gefährlich war es schon. ich weiss halt bis heute nicht, ob die messeraktion damals so OK war - und bin ehrlich gesagt, recht froh, dass ich dass nicht mit nem richter besprechen musste. aber ich wüsst auch bis heute nicht, was ich besser oder anders hätte machen können. muss aber schon n übler schnitt gewesen sein. naja, irgendwie belastet mich das bis heute - vielleicht sollte ich deswegen doch mal zum psych????

ansonsten ... DU bist ganz bestimmt nicht gemeint. aber wenn man so zwischen den zeilen liest - ein paar warten schon drauf und der gute harald gibt es sogar offen zu.

wo isser eigentlich ???

Geschrieben

Gerade eben kam in den Nachrichten das letzte Nacht in Hamburg ein Hausbesitzer von einem Einbrecher erschossen wurde. Der Mann hatte Geräusche gehört und wollte nachschauen...

Man fand seine Leiche in einem angrenzenden Waldstück, kniend vornübergebeugt. "Eine Szene wie bei einer Hinrichtung" ( O-Ton ARD ).

Soviel zum Thema Einbrecher.

@ klaus.perlich

Sei froh das Du so gehandelt hast. Wer weiss wie die Sache sonst für Dich und deinen Freund ausgegangen wäre.

Geschrieben

Ich habe mir eins geschworen :

Sollte eine starke Einbruchwelle unsere Gegend heimsuchen, so habe ich eine geladene .454 am Bett liegen !

Wie schon gesagt wurde: Jeder der einbricht und davon ausgeht, dass das Haus nicht verlassen ist, der geht meistens mit einer extremen Brutalität vor und außerdem habe ich noch Haustiere, die ich für sehr schützend halte !

Ich habe mehr Angsat davor, dass jemand einbricht und ich bin nicht da, als dass jemand einbricht und ich bin da !

Geschrieben

Antwort auf:

Ich habe mir eins geschworen :

Sollte eine starke Einbruchwelle unsere Gegend heimsuchen, so habe ich eine geladene .454 am Bett liegen !


Keine gute Idee. Du würdest für den ganzen Rest deines Lebens immer an diesen Moment denken müssen, wenn Du die Batterien deines Hörgerätes wechselst.

Nimm lieber ne 38er oder höchstens ne 9Para.

Geschrieben

@klaus.perlich

Dem Konflikt auszuweichen scheint auf den ersten Blick eine vernünftige Lösung zu sein: "Die Versicherung zahlt ja!"

Tatsächlich ist diese weitverbreitete Geisteshaltung eine der Grundursachen für den zerrütteten Zustand unserer Gesellschaft. Nur nichts riskieren, der Schaden wird ja sozialisiert (auf andere umgelegt, die Versicherung hat nämlich keine Gelddruckmaschine). Dieses Verhaltensmuster macht viele Straftaten überhaupt erst möglich. So konnte z. B. am hellen Tag ein Mann im Frankfurter Hauptbahnhof ungestört eine Frau vergewaltigen. Ihre Hilfeschreie wurden von hunderten von Menschen ignoriert. Keiner von denen wollte sich den Anzug versauen oder eins auf die Nase kriegen. Das Opfer war diesen Konfliktvermeidern völlig schuppe, man war ja selbst nicht betroffen. Bis die Polizei eintraf war das Verbrechen gelaufen und der Täter unbehelligt davonspaziert. Der findet Konfliktvermeidungsstrategien bestimmt echt spitze.

Ein Rechtsstaat kann als solcher nur überleben, wenn das Recht auch durchgesetzt wird. Delegiert man das zu 100% auf die Obrigkeit, so wird ein totalitärer Überwachungsstaat a' la Adolf nötig. Wollen wir das?

Mein Bruder hat vor einigen Jahren 3 Skinheads beobachtet, wie diese an einer Bushaltestelle einen Farbigen ohne Vorwarnung angriffen und mit einem Knüppel niederschlugen.

Das Quietschen der Reifen seines Autos und der Umstand, daß er aus dem Fahrzeug sprang und auf die Gangster zustürmte genügte bereits um die Skin's in die Flucht zu schlagen. Das Opfer kam mit reparablen Verletzungen davon. Zurückhaltung (es waren ja 3 Skin's gegen einen Büromenschen, von Feigheit hätte da niemand gesprochen) wäre auch in diesem Fall vom Opfer bezahlt worden, nicht von demjenigen, der dem Konfikt ausgewichen wäre.

Mit der manchmal zu beobachtenden Notwehrgeilheit hat das übrigens nichts zu tun, mit Schußwaffen erst recht nicht. Es geht einfach nur um eine gesunde Zivilcourage und die Bereitschaft das Gesellschaftssystem, in dem wir alle Leben gegen Angreifer zu verteidigen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.