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gebührenwucher


falcon

Empfohlene Beiträge

35 € für einen lumpigen wisch (ausstellung einer unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 abs. 2 der 1. sprengv), die haben ja einen an der waffel!

und dieser mist ist auch noch durch die gebührenordnung abgesichert ... wenn mir in den kommenden 12 monaten sehr langweilig ist (rechtsbehelfsbelehrung haben sie natürlich vergessen) vielleicht noch ein fall für's verwaltungsgericht.

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Original erstellt von falcon:

35 € für einen lumpigen wisch (ausstellung einer unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 abs. 2 der 1. sprengv), die haben ja einen an der waffel!

dann setz dich mal besser hin, wenn du die gebühren für den lehrgang und den pulverschein zahlen musst... da ziehen sie dir mal so richtig die teuros aus der tasche..., letzteres ist umso teuerer, je höher die im vorhinein zu bestimmende pulvermenge ist, die du eintragen lässt...

talisker

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Original erstellt von talisker:

dann setz dich mal besser hin, wenn du die gebühren für den lehrgang und den pulverschein zahlen musst... da ziehen sie dir mal so richtig die teuros aus der tasche..., letzteres ist umso teuerer, je höher die im vorhinein zu bestimmende pulvermenge ist, die du eintragen lässt...

talisker

Bei mir ist keine Pulvermenge eingetragen ("nach Bedarf"). Auch bei der Verlängerung des Scheins Ende letzten Jahres habe ich nichts dergleichen gehört.

Seit wann werden für Wiederlader Pulvermengen festgelegt ?

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talisker, ich kann ja mit hohen gebühren leben, z.b. für einen voreintrag (zentralregisteraszug, bedürfnisprüfung, bescheinigungen lesen und abheften,...) oder für den pulverschein selber (sachkundeprüfung, bedarfsbestimmung, lesen, lochen, heften...), aber die blöde unbedenklichkeitsbescheinigung ist in weniger als 5 minuten geschrieben und die einzige prüfung ist der blick auf das übliche "keine eintragung" im führungszeugnis, das ich auch noch selber bezahlen darf.

diese windige beamten-betätigung ist eine gebühr von 35 € nicht angemessen!

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Original erstellt von falcon:

talisker, ich kann ja mit hohen gebühren leben, z.b. für einen voreintrag (zentralregisteraszug, bedürfnisprüfung, bescheinigungen lesen und abheften,...) oder für den pulverschein selber (sachkundeprüfung, bedarfsbestimmung, lesen, lochen, heften...), aber die blöde unbedenklichkeitsbescheinigung ist in weniger als 5 minuten geschrieben und die einzige prüfung ist der blick auf das übliche "keine eintragung" im führungszeugnis, das ich auch noch selber bezahlen darf.

diese windige beamten-betätigung ist eine gebühr von 35 € nicht angemessen!

Ähm,

also wenn's denn sein muss, lässt sich nicht gegen die Gebühren ein separates Verwaltungsverfahren führen?

Ich tippe aber eher auf eine großzügig bemessene Vollkostenkalkulation mit hohen Fix- und darunter Allgemeinkostenanteil. Interessant fände ich deren Bemessung und ob es viele Anderskosten gibt.

Sowas wie Zusaztkosten wäre jedoch ein musterschöner KO. grin.gif

...und da gibt es hier im Forum Leute, die fragen, warum ich mir keine Hosen leisten kann. wink.gif

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35,-€?

Ein echtes Schnäppchen.Ich hab in Bielefeld 50,-€ bezahlt.

Und der Schein selber darf lt.Gebührenordnung

zwischen 50,- und 250,- € liegen.

"Wir nehmen aber nur 125,-€ dafür.Da zahlen ´se anderswo mehr,junger Mann".

Was glaubt Ihr wie ich geglotzt hab?

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angemeldet bin ich und wenn's beruflich irgendwie geht, bin ich dabei.

mein plötzliches interesse an allem, was mit einem pulverschein zusammenhängt, fällt langsam auf oder? grin.gif

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 29. August 2002 editiert.]

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€ 35,- bzw. € 50,- für die Unbedenklichkeits-bescheinigung? Ich biete mehr: Habe vor ein paar Tagen € 60,- berappen müssen. Ist die Gebühr nicht bundesweit einheitlich geregelt oder kocht da jede Behörde wieder ihr eigenes Süppchen?

In meinem Wisch steht jedenfalls drin: "Die Verwaltungsgebühr beträgt nach Abschnitt I, Ziffer 29 des Gebührenverzeichnisses der Dritten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz vom 12.01.2000 ( BGBl. I, S. 49 ) 60,00 Euro." Ist das nun korrekt oder wieder mal willkürliche Abzocke?

Gruß

magnumshooter

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ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt.

der spielraum ist hier sehr groß, und kann z.b. zwischen 50 und 150 euro schwanken.

liegt ganz im ermessen der behörde. sie darf lediglich diesen "gebürenrahmen" nicht verlassen. der rahmen ist jedoch gesetzlich festgelegt.

hat jemand grad die gebürenordnung zur hand? da stehts genau drin. meine liegt leider zuhause.

goasbeda

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Original erstellt von falcon:

und dieser mist ist auch noch durch die gebührenordnung abgesichert ... wenn mir in den kommenden 12 monaten sehr langweilig ist (rechtsbehelfsbelehrung haben sie natürlich vergessen) vielleicht noch ein fall für's verwaltungsgericht.

Mach.

Die §-27-Rahmengebühr wird gerade vom VG Köln überprüft, mündliche Verhandlung war am 23. August 2002 (Deo gratias war der Einzelrichter ein Gebührenfachmann, und kein Waffenrechtler; damit ist zumindest etwas Hoffnung vorhanden :-).

Carcano

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Original erstellt von carcano:

Mach.

Die §-27-Rahmengebühr wird gerade vom VG Köln überprüft, mündliche Verhandlung war am 23. August 2002 (Deo gratias war der Einzelrichter ein Gebührenfachmann, und kein Waffenrechtler; damit ist zumindest etwas Hoffnung vorhanden :-).

Carcano

wer sich nicht wehrt... ich weis schon; kommt zeit, kommt klag!

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