Zum Inhalt springen
IGNORED

Aufbewahrungsnachweis


Wheelgunner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Dass er vor dem Erwerb der Waffen einen Aufbewahrungsnachweis bringen muß finde ich schon in Ordnung..."

...ach ja, wie wäre es denn, beim Kauf eines Liters Motorenöl im Baumarkt die KFZ - Steuer schon mal vorab / pauschal zu überweisen ?

Hirnrissiger gehts kaum - von amtswegen !

Ordonanz

Geschrieben

In Antwort auf:

"Dass er vor dem Erwerb der Waffen einen Aufbewahrungsnachweis bringen muß finde ich schon in Ordnung..."

...ach ja, wie wäre es denn, beim Kauf eines Liters Motorenöl im Baumarkt die KFZ - Steuer schon mal vorab / pauschal zu überweisen ?

Hirnrissiger gehts kaum...


Was das Beispiel Motorenöl betrifft, stimme ich dem auch zu tongue.gif

Mal im Ernst: Da ist eine unsichere SB oder sie hat von einem unsicheren Chef eine unsichere Anweisung erhalten. Sie will sich absichern, weil uns der Gesetzgeber ein überaus leicht nachvollziehbares AffG verpaßt hat rolleyes.gif.

Das OA (nein, nicht das 15 gr1.gif) akzeptiert hier ein Foto, das kommt in den Akt. Wenn der Schütze Mist baut, ist das OA aus dem Schneider, kann nachweisen, daß es getäuscht wurde.

Das ist nach meiner Meinung der ganze Hintergrund.

Geschrieben

Bandit:

erstmal Danke von ganzem Herzen für die Lady an deinem Schreiben. Eine Augenweide. Alleine dafür lohnt es sich schon täglich reinzukucken.

Zur Sache: Die SB-Lady handelt sicher nicht gesetzeskonform und ich denk mal dass ist ihr auch begreiflich zu machen. Andererseits wenn ich ne WBK beantrage hab ich ja vor mir bald ne eigene Waffe zu kaufen, warum mach ich ihr dann nicht die Freude und besorg mir den Schrank gleich. Zum Thema Bilder: Sicher kann der WBK-Inhaber dann den Schrank seines Freundes abknipsen, aber was solls, die Lady hat einen Nachweis und wenn die Waffen weg sind ist der WBK-Inhaber verantwortlich. Mit gefaketen Fotos schneidet er sich doch nur ins eigene Fleisch...Also ich glaub dass man hier mit ein wenig gutem Willen im offenen Gespräch ne Fristverlängerung für die Anschaffung eines Stahlschrankes bekommen kann, so bis zum Waffenerwerb oder so, da sogar der Dümmste kapieren muss, dass ich nicht einen Stahlschrank anordnen kann, wenns nichts zum aufbewahren gibt.... Nochmals Danke an Bandit - die Braut ist klasse... eek2.gif

Geschrieben

@wheelgunner

So wie die Auflage formuliert wurde, ist sie definitiv rechtswidrig.

Laut Waffengesetz muß eine sichere Verwahrung der Waffen gewährleistet sein. Wie genau diese zu erfolgen hat, kann man in dem Waffengesetz und seiner Verordnung nachlesen.

froggers grobe Thesensätze:

1. Wer eine WBK hat, aber keine Waffe, braucht keinen Tresor.

2. Wer eine Waffe dann erwirbt, muß sie sicher verwahren (lassen) können, braucht aber immer noch nicht zwingend einen eigenen Tresor, denn er kann die Waffe ja auch nach §12 WaffG jemand anderem zur vorübergehenden sicheren Verwahrung übergeben.

3. Wer aber seine Waffe im eigenen Heim lagert, muß die sichere Verwahrung für Waffe und Munition sicherstellen können.

Fazit:

Gegen diese Auflage ist innerhalb eines Monats Widerspruch mit der Begründung der Rechtswidrigkeit derselben einzulegen. Sinnvollerweise sollte der Antragsteller im gleichen Widerspruch ankündigen, daß er die sichere Verwahrung der Schußwaffen kurz vor deren Erwerb gewährleistet und die Art der Maßnahme der Behörde beschreibt. Die sichere Verwahrung kann dann durch die Anschaffung eines geeigneten Tresores oder durch die vorübergehende sichere Verwahrung nach §12 WaffG bei jemand anderem nachgewiesen werden. Im Übrigen haben Waffentresore zum Teil Lieferzeiten von über 4-6 Monaten, so daß die Auflage garnicht in jedem Fall zu erfüllen ist.

Anmerkung: so lange die Auflage nicht mit Widerspruch angefochten wird, bleibt sie trotz Rechtswidrigkeit wirksam. Bei Widerspruch gegen die Auflage wird die Auflage zunächst nicht wirksam, bis über den Widerspruch rechtskräftig entschieden wurde.

Gruß,

frogger

Niemals aufgeben, niemals kapitulieren!

May the swartz be with you...

Geschrieben

In Antwort auf:

Anmerkung: so lange die Auflage nicht mit Widerspruch angefochten wird, bleibt sie trotz Rechtswidrigkeit wirksam. Bei Widerspruch gegen die Auflage wird die Auflage zunächst nicht wirksam, bis über den Widerspruch rechtskräftig entschieden wurde.

Gruß,

frogger

Niemals aufgeben, niemals kapitulieren!

May the swartz be with you...


... es sei denn, der Sofortvollzug wurde angeordnet. wink.gif (würde mich bei dieser Anordnung nicht mal wundern:o)

Geschrieben

Hi,

ich sehe schon, dass wir alle in etwa die gleiche Ansicht haben smile.gif Für mich ist der Sachverhalt damit geklärt. Mein Freund hat mittlerweile Internet und den enstprechenden Link zu dieser Diskussion, was er daraus macht, ist seine Sache.

Danke für die rege Beteiligung icon14.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Also ich bin dafür, dass man eine Behörde ins Leben ruft, die für die Kontrolle der Tresore der Sportschützen zuständig ist.

.........Nicht gut, gar nicht gut. Weiter: oh, ihre Schuhe sind nicht in einem Schuhschrank nach DIN S 0815 x verwahrt. Das wird teuer... Haben sie noch mehr gefährliche Gegenstände dieser Art im Haus ?"
cool.gif


Das mit den Schuhen ist immens wichtig. Ab und an treten meine nämlich ungefragt in Hinterteile von irgendwelchen Idi**en 021.gif021.gif

Geschrieben

ich selbst hab einen tresor, der aus einer Postfiliale stammt und über den verein organisiert wurde... die sollten verschrootet werden... die großen sind ca. 2m*1m*0,8m groß und 1,5t !!! schwer :geen: .... kein lieferschein vorhanden...(zumindest nicht explizit für jeden einzelnen schrank) unsere privat war ein "kleiner" ... selbe größe, aber nur ne halbe tonne schwer... den kann ich ja mal dem sachbearbeiter vorbei bringen wink.gifgaga.gif

hat einer von euch ne ahnung, welche kategorie der große sein könnte? versicherungs wert des inhalts war bei - glaube ich max. 50.000€ - könnten abder auch noch DM gewesen sein...

Geschrieben

ob die 1,5 t jetzt einem 0 oder 1er Schrank entsprechen spielt doch keine Rolle. Bring deinem Sb ein Foto in geöffnetem Zustand vorbei und dann wird er als vergleichbares Behältnis anerkannt. Solltest du wirklich eine Null im Amt sitzen haben hilft dir immer noch die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle die kostenlos eine Einstufung vornehmen kann.

Geschrieben

In Antwort auf:

Solltest du wirklich eine Null im Amt sitzen haben hilft dir immer noch die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle die kostenlos eine Einstufung vornehmen kann.


Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen gibt es in einigen Bundesländern nicht mehr. Bei Beamtens wird gespart, auch wenns an der falschen Stelle ist. Möglicherweise kann Dir auch dein Hausratversicherer helfen.

Karl

Geschrieben

ich glaub, dass würde der sogar machen....

wie an anderer Stelle schon mal erwähnt ist unserer selbst Schütze... chrisgrinst.gif

aber ich bin überzeugt, dass der Schrank locker Ausreicht... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

wenn ich so manchen A-Schrank sehe.... das ist eher ein besserer Spint... gaga.gif

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.