Wheelgunner Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 Hi Folks, wie seht ihr folgenden Sachverhalt: Ein Freund von mir hat jetzt seine erste WBK erhalten. Gleichzeitig machte ihm die Sachbearbeiterin die Auflage, daß er innerhalb von einer 2-Wochenfrist ab Ausstellungsdatum der WBK den Kauf/Besitz eines geeigneten Waffentresores vorweisen muß ( ein Bild reicht ihr ), sonst wird die Erlaubniss widerrufen. Dass er vor dem Erwerb der Waffen einen Aufbewahrungsnachweis bringen muß finde ich schon in Ordnung, nur diese 2 Wochenfrist ist m.M. etwas fragwürdig. Eigentlich müsste es doch reichen, wenn er bei vor Anmeldung der Waffen nachweist, dass er spätestens am gleichen Tag, an dem er die Waffen erworben hat im Besitz eines geeigneten Tresores war, z.B. durch Vorlage einen entsprechend datierten Lieferscheins. Man sollte ja nicht vergessen, dass er jetzt ein Jahr Zeit hat, die Waffen zu Kaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 vielleicht hilft die freundliche nachfrage beim amt, worauf (ges. grundlage) denn diese auflage (basierend auf den 2 wochen) gestuetzt sein soll ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 unglaublich... da denkt man, man kennt schon alles... da sag mal einer, deutsche beamte seien nicht kreativ er soll sie mal fragen, mit welchem paragraph sie das begründen will. es gibt nämlich sowas wie gesetze, und an die muss sie sich auch halten. fakt ist: mit dem ausstellen der wbk hat dein freund das recht zum waffenerwerb bekommen, nicht aber die pflicht zum tresorerwerb. er könnte ja z.b. die einträge auch verfallen lassen, das ist sein gutes recht (z.b. aus finanziellen oder familiären gründen, oder verlust des interesses am hobby). im gesetz steht nur, dass waffen auf eine bestimmte art aufbewahrt werden müssen. das kann übrigens auch vorübergehend beim händler geschehen oder im tresor eines anderen berechtigten, also kann die dame nicht einmal verlangen, dass er den tresor am tag des waffenerwerbs besitzt! die waffen dürfen halt nur nicht "unsicher" aufbewahrt werden. ich würde die frist verstreichen lassen und ihr den schriftlichen widerruf dann um die ohren hauen. gruss, w. PS: fwr und örag, aber zack zack !!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 Die Streitkultur in allen Ehren, aber ich finde den freundlichen Hinweis, das diese Auflage total gaga ( ) ist und nicht durch Gesetze gestützt wird anfangs ausreichend. Dann mal sehen, wie es sich entwickelt. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 entschuldige, dass mein posting zu lang ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 Also das hab ich so auch noch nie gehört... War es aber nicht in etwa so formuliert: "innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Waffenerwerb sind gemäß § 36 Abs. 3 WaffG die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Kaufbeleges, Lieferscheines o.ä. erbracht werden". (nur ein Foto halte ich ebenfalls für unsinnig, denn fotografieren kann man viel in der Welt...). Dann wäre das ja in Ordnung. Zusmmen mit der Erwerbsanzeige könnte dann der geforderte Nachweis über die sichere Verwahrung erbracht werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wheelgunner Posted September 8, 2004 Author Share Posted September 8, 2004 Nein Sachbarbeiter, in dem Bescheid steht wirklich, dass er bis zum xx.xx.04 Zeit hat, eine entsprechende aufbewahrung nachzuweisen. Einschließlich der Ergänzung, dass ein Bild reichen würde. Also wenn wir jetzt link denken würde, dann mache ich ein Bild vom Tyxpenschild meines B-Schranks, und er könnte es vorlegen. die Dame hebelt sich damit doch selbst aus... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 Es wird schon auffallen, wenn alle Schützen des Vereines den gleichen B-Schrank haben, den noch aus der gleichen Perspektive photographiert haben und - was ist das??? Die haben ja alle die gleiche Seriennummer! [/ironie] Edit: Es wird sicher auch viele Schützen geben, die ihre Waffen in durchaus gesetzeskonformen Tresoren lagern, für die sie keine Quittungen mehr haben. Macht man nun ein oder mehrere aussagekräftige Bilder davon und schreibt dazu: "Hiermit bestätige ich, daß ..." - ja das muß doch wirklich reichen. Wer eine Quittung hat, um so besser. Um mal weiterzuspinnen: Muß ich denn (iimer) noch den Tresor haben, wenn ich eine Quittung vorzeigen kann? Laßt doch mal die Kirche im Dorf! Schützen sind zwangsläufig rechtstreue Menschen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 So ein Nonsens ! Einfach unglaublich und absolut unproduktiv. Wusste gar nicht, dass die ABM-Maßnahmen heute schon so weit gehen. (dann macht sich die Dame ja ganz schön Arbeit mit den vielen Widerrufen, die sie dann brav der Reihe nach wieder zurücknehmen darf... ) Wo war das noch gleich, im Königreich Bayern ? Smiiiithyyy !!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 In Antwort auf: entschuldige, dass mein posting zu lang ist. Weil ich das auch nochmal gesagt habe? Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wheelgunner Posted September 8, 2004 Author Share Posted September 8, 2004 Hi Sachbearbeiter, was erwartest du von Leuten, die a: keine ausreichenden Info´s von Oben haben b: sowieso der Ansicht sind, dass Waffen böse sind c: nur noch auf den Ruhestand warten Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: entschuldige, dass mein posting zu lang ist. Weil ich das auch nochmal gesagt habe? Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe. Bandit_911 entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: entschuldige, dass mein posting zu lang ist. Weil ich das auch nochmal gesagt habe? Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe. Bandit_911 entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden. Und ich möchte mich wenigstens entschuldigen, dass ich geboren worden bin... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wheelgunner Posted September 8, 2004 Author Share Posted September 8, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: entschuldige, dass mein posting zu lang ist. Weil ich das auch nochmal gesagt habe? Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe. Bandit_911 entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden. Und ich möchte mich wenigstens entschuldigen, dass ich geboren worden bin... Ich entschuldige mich - für den Start des Threats - dass ich Schieße - dass ich Lebe und für alles Andere was es da sonst noch gibt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: entschuldige, dass mein posting zu lang ist. Weil ich das auch nochmal gesagt habe? Entschuldige, dass ich meine Meinung - die mit deiner konform geht - geäußert habe. Bandit_911 entschuldige dass ich mich entschuldigt habe, ich hatte dich wohl missverstanden. Und ich möchte mich wenigstens entschuldigen, dass ich geboren worden bin... Ich entschuldige mich - für den Start des Threats - dass ich Schieße - dass ich Lebe und für alles Andere was es da sonst noch gibt Okay, jetzt ist es gut. Sonst hört das nie auf. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 hast recht, sorry. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wheelgunner Posted September 8, 2004 Author Share Posted September 8, 2004 Nicht schon wieder eine Entschuldigung Das Leben ist so traurig, darum last uns darüber lachen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 oh, schon wieder entschuldigt... tut mir ARRGRH ich lass es jetzt. bin gespannt, was bei diesem windmühlenkampf bei rauskommt. seitdem die waffenrechtsangelegenheiten in hamburg bei der landespolizeibehörde zentral geregelt werden, muss man sich hier zum glück nicht mehr über die auslegungen von einzelnen ortsamt-sachbearbeitern gedanken machen. meiner war echt okay, aber es gab da auch andere. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 Und, haben sich die SB bei Dir entschuldigt ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wheelgunner Posted September 8, 2004 Author Share Posted September 8, 2004 Sorry Wahrsager, ich muß dich Entäuschen: Wir reden hier nicht NICHT von irgendeinem SB in Deutschland, sondern von einer Dame im Königreich Bayern so Richtung Allgäu. Nicht mehr weit und es wäre BW Das mit dem gleichen Bild würde übrigens gar nicht mal auffallen, da sich unsere Mittglieder über Schwaben, Ober- und Niederbayern verteilen. Aber man muß es ja nicht extra provozieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shotgun George Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 "ich würde die frist verstreichen lassen und ihr den schriftlichen widerruf dann um die ohren hauen." @wahrsager: Mit solchen Ratschlägen wäre ich vorsichtig: Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt ist wird die Auflage nämlich m.W. auch dann wirksam, wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, sofern nicht fristgerecht Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird!! Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist ich glaub auf mindestens ein Jahr. @wheelgunner Dementsprechend würde ich unverzüglich gegen die Auflage Widerspruch einlegen und eine Begründung der Auflage verlangen. Falls´ein gutes Verhältnis zur Sachbearbeiterin zu erhalten ist (Die hat den Schwachsinn vermutlich nicht erfunden - genausowenig wie das Rad ), läßt sich dass ggf. auch telefonisch regeln- aber bitte mit schriftlicher Bestätigung des Amtes. Im Übrigen läuft man mit der grundsätzlichen Weigerung, einen Nachweis zu führen Gefahr, daß das Amt die vorgesehene häusliche Nachschau durchführt. Und die Idee mit dem Tresorfoto ist toll; den Kamerawinkel 30 mal ändern und die Seriennummer digital korrigieren wäre auch nicht das riesen Problem. Aber wenn die Einbrecher Deine Eisen aus dem Kleiderschrank genommen haben und sich keine Spur eines Tresors findet, dann solltest Du schon ne gute Geschichte auf Lager haben Keep your guns kleen (am besten durch regelmäßige Benutzung) Gruß Shotgun George Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 Also ich bin dafür, dass man eine Behörde ins Leben ruft, die für die Kontrolle der Tresore der Sportschützen zuständig ist. "Guten Tag, ich bin Tresorüberprüfungsinspektor und möchte mir gerne mal ihre Aufbewahrungsbehältnisse näher anschauen. So, mal sehen. Aha, hier haben wir schon den Salzstreuer und die Zuckerdose außerhalb des Küchenschrankes ohne Aufsicht. Nicht gut, gar nicht gut. Weiter: oh, ihre Schuhe sind nicht in einem Schuhschrank nach DIN S 0815 x verwahrt. Das wird teuer... Haben sie noch mehr gefährliche Gegenstände dieser Art im Haus ?" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wheelgunner Posted September 8, 2004 Author Share Posted September 8, 2004 Hi Georg, nachdem es dort auf dem Amt sowieso schwierig ist, wird mein Freund wohl irgendwie einen Tresor nachweisen und somit den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Kennst sicher selbst: Es gibt halt im Leben immer wieder Situationen, wo du dein Gegenüber einfach nicht abkannst, und so was liegt hier vor Das macht die Situation dicht einfacher. Bei mir hatte ich noch nie irgendwelche Probleme, mein SB bekommt halt so einmal im Jahr Kopien meiner Urkunden, bzw Ergebnisslisten. Und seit dem Jagdschein ist vieles noch einfacher Über LW´s diskutiere ich nicht mehr, sondern kaufe, KW´s sind mittlerweile auch nur noch ein monitäres Problem.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 Dein Freund sollte den Tresor glatt zum SB ins Büro zur Begutachtung liefern lassen (am besten direkt auf den Schreibtisch ). Stempel drauf und weiter (nach Genehmigung der Weiterfuhr unter Aufsicht einer Polizeistreife... ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted September 8, 2004 Share Posted September 8, 2004 In Antwort auf: War es aber nicht in etwa so formuliert: "innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Waffenerwerb sind gemäß § 36 Abs. 3 WaffG die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Kaufbeleges, Lieferscheines o.ä. erbracht werden". (nur ein Foto halte ich ebenfalls für unsinnig, denn fotografieren kann man viel in der Welt...). So habe ich es auch gemacht, meinen Lieferschein und Rechnung vom Stufe-B Schrank kopiert, dem Sachbearbeiter vorgelegt. Er wars zufrieden und ich hab meine Ruhe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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