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Gerichtsurteil Wiederladen - Hannover


SDCowboy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ok, den Schuh zieh ich mir an - mich nicht umfassend umgesehen zu haben und ein wenig ungeduldig gewesen zu sein.

Geholfen, außer das ein positiver Eindruck von dem Gerichtsurteil entstanden ist, ist mir mit den 9 Posts aber noch nicht. In einem Satz: Was darf ich als Inhaber einer Erlaubnis nach §27 jetzt tun - bzw erst dann wenn das Urteil rechtskräftig ist.

SDCowboy

Geschrieben

In Antwort auf:

Kurz und platt: alles (nichtgewerblich, gelle !
smirk.gif
) wiederladen, was technisch möglich ist.
chrisgrinst.gif


Muss man erst die nun ungültigen Passagen in der Erlaunbnis streichen lassen oder kann man sich das sparen ?

Geschrieben

Im Prinzip kann man sich das sparen, weil diese Auflagen schlichtweg der geltenden Rechtslage widersprechen. Die Behörde darf nur solche Auflagen verfügen, die zur Abwehr von Gefahren...

Sprich mit Deinem SB und sag ihm, dass Du es gerne richtig haben möchtest. Spätestens bei einer anstehenden Verlängerung sollte man aber auf die Richtigstellung bestehen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Im Prinzip kann man sich das sparen, weil diese Auflagen schlichtweg der geltenden Rechtslage widersprechen.


Nicht ganz. Die Auflage ist zunächst einmal in der Welt und muß, wenn noch möglich und nicht bereits wegen Fristablaufs bestandskräftig, entsprechend angefochten werden. Ansonsten gilt müßte sich an die Auflage gehalten werden...

In Antwort auf:

Sprich mit Deinem SB und sag ihm, dass Du es gerne richtig haben möchtest.


Will sagen: Wenn die Widerspruchsfrist wegen der Auflage bereits abgelaufen ist, beantrage die Aufhebung der Auflage (bzw. die Erteilung einer nicht durch diese Auflage beschränkten Erlaubnis). Ich frag mich nur nach den Gebühren hierfür. mad.gif

In Antwort auf:

Spätestens bei einer anstehenden Verlängerung sollte man aber auf die Richtigstellung bestehen.


Das wäre die einfachste Lösung für "Faulpelze",allerdings nur dann sinnvoll, wenn die Auflage ansonsten nicht weiter stört.

Udo

Geschrieben

Na ja, auf eine amtliche Aufhebung würde ich nicht gerade pochen und sehe auch keine Notwendigkeit dazu. Aber ein Hinweis auf einen Fehler kann manchmal Wunder bewirken. Gebührenerhebung sollte dabei allerdings ein Fremdwort sein und die Änderung von Amts wegen vorgenommen werden.

Beispiel: wenn mir die Straßenverkehrsbehörde ohne rechtliche Grundlage verbieten würde, dass ich bei grün über die Ampel fahren darf, würde mich der Bescheid ehrlich gesagt (abgesehen vom Einwickeln der Hinterlassenschaften meiner Katze damit chrisgrinst.gif) wenig bis gar nicht interessieren. rolleyes.gif

Geschrieben

Hmm SB, wir leben in Deutscheland, da kann manchmal gelten was auf Papier steht eek2.gif.....egal wie unsinnig, solltest grade du doch wissen smirk.gif.......

Also, ein Freund von mir hatte nach Inkrafttreten dieses Urteils eben jenes Problem und musste erst das Gericht bemühen 016.gif (Wie gut, dass er eineen gewissen Rechtsschutz hat.....FWR & Co, schon mal was von gehört? rolleyes.gif )........allerdings kam es nicht zu einer Verhandlung, denn doch schon vor eek2.gif dem Gerichtstermin gab die Behörde dann doch nach(man hatte dann ja schon wieder genug Steuergelder verschwendet crying.gif ) und insofern werden die Einträge nun vom Amt gestrichen.

Langer Rede kurzer Sinn, lasst euch kein unrechtmäßiges Verhalten vom Amt gefallen, egal welches...........und, husch husch, dem FWR beitreten, die bewusste Premium Rechtsschutzversicherung abschliessen und gut!

Gruß

Hans-Joachim

Geschrieben

In Antwort auf:

Langer Rede kurzer Sinn, lasst euch kein unrechtmäßiges Verhalten vom Amt gefallen, egal welches...........und, husch husch, dem FWR beitreten, die bewusste Premium Rechtsschutzversicherung abschliessen und gut!


Aber Achtung !!

Üblicherweise hat die Rechtsschutzversicherung eine Frist

von drei Monaten. Wenn etwas Beklagenswertes passiert ist es zu spät für den Versicherungsabschluss. Als Waffenbesitzer sollte man vorbauen; haben Viele eine

entsprechende Versicherung bleiben die Beiträge für Alle gering.

FWR Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung sollten für alle Waffenbesitzer eine Selbstverständlichkeit sein.Nicht erst wenn man sie poersönlich braucht !

Geschrieben

FWR Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung sollten für alle Waffenbesitzer eine Selbstverständlichkeit sein.Nicht erst wenn man sie poersönlich braucht !

Aber die meisten begreifen das erst, wenn sie davon betroffen sind. Jedoch an Hand von Fallbeispielen lassen sich doch viele überzeugen. So habe ich vorgestern den nächsten Beitritt in FWR und ÖRAG melden können. Wir können gar nicht genug sein.

.38 werner

Geschrieben

Das ist sicher keine schlechte Idee und stärkt den Waffenbesitzer in seinen Rechten.

Auf der anderen Seite kann Dir aber bei eindeutiger Rechtslage auch keiner was, wenn Du gegen eine rechtswidrige Verfügung verstößt und Du es zuvor im Guten versucht hast, Deinem SB zu erklären, was falsch gelaufen ist. Wenn er nicht einschlägt, kann niemand von Dir erwarten, dass Du den Klageweg beschreitest. Ich würde allerdings darauf achten, dass der SB das in seiner Akte dokumentiert.

Falls Dich nämlich später jemand beim "Verstoß" erwischt, kannst Du milde lächelnd auf die geltende Rechtslage hinweisen und der SB hat ein Problem ... wink.gif

Zu meinem Beispiel mit der grünen Ampel: ich würds glatt ohne Klage riskieren, eiskalt drüberzufahren... grin.gif (nein, nicht direkt über die Ampel sondern - ach, die meisten werden schon verstehen chrisgrinst.gif)

Geschrieben

In Antwort auf:

Falls Dich nämlich später jemand beim "Verstoß" erwischt, kannst Du milde lächelnd auf die geltende Rechtslage hinweisen und der SB hat ein Problem ...
wink.gif


und wenn du keinen milden richter erwischt, hast du schnell ausgelächelt und selber ein problem. die rechtswidrigkeit eines nicht nichtigen verwaltungsaktes wirkt sich im falle starfbaren verhaltens m.e. höchstens als strafmilderungsgrund aus.

oder würdest du ohne pappe auto fahren, wenn ein prüfer dich rechtswidriger weise wegen deiner parteizugehörigkeit durchfallen lässt, und in einer polizeikontrolle schlcht milde lächeln?

Geschrieben

Falcon, der Vergleich hinkt. Im meinem Ampelfall darf ich ja als Auto-Verkehrsteilnehmer mit Führerschein drüberfahren und ich habe einen Führerschein.

In Deinem Beispiel wurde aber gar nichts, nicht mal einschränkend, genehmigt. Ganz ohne Pappe sieht der Sachverhalt deshalb schon etwas anders aus, obwohl auch manche Fahrer, die ohne Führerschein in Polizeikontrollen geraten, milde lächeln. smirk.gif

Wenn mir unrechtmäßig der gesamte Verwaltungsakt versagt wird, muss ich mich natürlich mit allen Rechtsmitteln dagegen wehren, die mir zur Verfügung stehen.

Geschrieben

############# Z I T A T ###########################

Auf der anderen Seite kann Dir aber bei eindeutiger Rechtslage auch keiner was, wenn Du gegen eine rechtswidrige Verfügung verstößt ...

########### Z I T A T E N D E ###################

Sachbarbeiter, Vorsicht: Die Gefahr wurde oben schon angesprochen. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt entfaltet, sofern er nicht angefochten wird, volle Wirksamkeit. Einzige Ausnahme ist, wenn der VA nichtig ist, was in der Praxis bedauerlicherweise recht selten ist.

Nehmen wir also an, ein "Pulverschein" samt rechtswidriger Auflagen und Beschränkungen wäre wirksam. Dann ist die Befugnis des Erlaubnisinhabers, mit Pulver umzugehen und es zu besitzen, durch die Beschränkungen und Auflagen geprägt und bestimmt, Rechtswidrigkeit hin oder her. Würde der Verstöß gegen eine öffentlich-rechtlich rechtswidrige Nebenbestimmung zugleich auch eine Strafnorm erfüllen, müsste man von der Strafbarkeit der entsprechenden Handlung ausgehen. Weiter noch: Öffentlich-rechtlich wäre ein auflagen- und beschränkungswidriges Handeln möglicherweise ein Verstoß gegen das Sprengstoffrecht und wenn das mal kein Anlaß für die zuständigen Behörden wäre, die sprengstoffrechtliche und auch gleích noch die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen...... na ich weiß nicht.

Unter dem Eindruck dieser Erwägungen kann es aus Sicherheitsgründen nur 2 Empfehlungen an jedermann geben:

1. Als unrecht empfundene Bescheide, Nebenbestimmungen, Auflagen und Beschränkungen mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln bekämpfen,

2. bis zur Klarstellung die Bescheide, Nebenbestimmungen, Auflagen und Beschränkungen als verbindlich betrachten.

Geschrieben

Ups: Das vorstehend Gesagte gilt nur für das Sprengstoff- und Waffenrecht, nicht aber für das Abgabenrecht. Leute, nichts bezahlen, STOP, wenn das Geld weg ist, ist es weg! chrisgrinst.gif

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