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IGNORED

So sollte das WaffG aussehen!


5-atü

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Geschrieben

Grundsätzliches: Eigentlich bin ich mit dem bisherigen Waffengesetz zufrieden. Wir Deutschen (und ich meine das so pauschal wie ich es hier auch schreibe) neigen wohl zum Vorschriftswesen. Lieber eine Dienstanordnung zu viel als zu wenig; da hat sich seit Kaisers Zeiten nicht viel verändert. Warum? Weil isso!

Kann einer alleine etwas erreichen oder verändern? Nein. Aber zumindest den Stein ins rollen bringen und somit andere bewegen.

Also nutzen wir das Forum und philosophieren über Gesetze und Möglichkeiten, wie ein (besseres) Waffengesetz aussehen könnte!

Nachfolgend meine Ideen:

1. Schusswaffen werden nach folgenden Kriterien unterschieden:

a) Leistung/ Energie

B) Kapazität

c) Ladevorgänge

Zu a): Es sollte festgestellt werden, wie gefährlich eine Waffe / ein bestimmtes Kaliber gegenüber Hart-, bzw. Weichzielen ist. (kann man mit der Waffe jemanden verletzen oder gar töten?).

Zu B): Dabei handelt es sich um die Betrachtung der Kapazität in Magazinen, Trommeln, Patronenlagern, etc.

Zu c): Es wird unterschieden zwischen:

1. Einzelladern

2. Mehrfach-Ladern (z.B. Repetierer ), wobei weitere Geschosse (ggf. samt Treibladung) durch eine manuelle Ladetätigkeit zugeführt werden.

3. Halbautomaten, Revolver oder ähnliche Systeme, bei denen eine weitere Schussabgabe durch ein weiteres Ziehen des Abzugs erfolgt

4. Vollautomaten

2. Besitzen von Waffen

Um Waffen besitzen zu dürfen ist zunächst die Sachkunde nachzuweisen. Sofern für die Waffe auch das Recht zum Munitionserwerb eingeräumt werden soll, ist auch die Handhabung einer Waffe und das Schießen mit einer solchen zu überprüfen.

Um eine ERSTE scharfe Waffe besitzen zu dürfen, sollten im Vorfeld einige Sachen geklärt werden, bzw. Voraussetzung für die Erteilung der Besitzerlaubnis sein:

1. das Bedürfnis (wieso, weshalb, warum)

2. die Sach-Kenntnis.

3. sichere Verwahrung von Waffe und Munition (und dies entsprechend geprüft)

Nach der Gewährung der ersten Besitzerlaubnis sollte -verglichen mit dem Führerschein- eine Probezeit stattfinden.

Dabei ist zu überprüfen, ob die Person noch ein Bedürfnis (z. B. Vereinsaktivität) hat, entsprechend zuverlässig ist, etc.

Und vom "Motorrad-Schein" würde ich folgendes übernehmen: Steigerung der Klassen erst nach Ablauf von bestimmten Zeiten.

Dies könnte unterschiedlich erfolgen:

Von der Steigerung der Kaliber, bis hin zur Anzahl der besitzen zu dürfenden Waffen.

Also: am Anfang ruhig mal auf die Finger schauen, danach aber die Zügel lockerer (als bisher) halten; denn Sachkunde musste die Person bereits vorher vorweisen und der Umgang während der Probezeit lässt zumindest erkahnen (nicht vollständig beweisen), ob man der Person weitere Waffen zubilligt.

Vererbung von Waffen

Grundsätzlich darf jede Waffe vererbt werden. Es ist jedoch dabei zu prüfen, ob der Erbe fortan über eine Besitzkarte, gar einen Waffenschein verfügen wird/ darf oder ob diese Waffe gegen geltendes Recht (z.B. KwKG) verstößt.

Jedoch muss für das „Erbstück“ innerhalb eines Jahres, sowohl der Besitz, als auch der Anspruch zur Übernahme und somit zum Besitz der Waffe angezeigt werden.

Eine Waffenbesitzerlaubnis (WBK/ Jagdschein) sind bis Ende „des Trauerjahres“ vorzulegen.

Folglich hätten "Betroffene" die Chance, einen Antrag auf Besitz einreichen zu können - ohne das das Familienerbstück verkaufr oder gar unbrauchbar gemacht werden muss.

Wechselläufe/ Wechselsysteme

Wer eine gültige WBK/ einen gültigen Jagdschein besitzt, darf dafür Wechseleinsätze (System / Läufe) erwerben, die unter dem Kaliber der bisherigen Waffe liegen (z. B. von .9mm auf .22 oder von .44 auf .357). Die Wechseleinsätze sind auf einer WBK einzutragen.

Kann heißen:

a) Zwar ist für das unterkalibrige Wechselsystem eine WBK oder ein Eintrag auf der bisherigen WBK notwendig; jedoch ist dies problemlos zu beantragen und zu gewähren.

B) man darf unterkalibrige Wechsel-Teile frei kaufen (bei entsprechender WBK für die größere Waffe); muss für den Munitionserwerb jedoch eine WBK/ Munitionserwerbserlaubnis beantragen.

Militärische Anscheinswaffen

Muss völlig neu definiert werden.

Eine Muskete war auch mal eine typische Militärwaffe. Ein Karabiner wird nicht dadurch gefährlicher, indem er mit 10 oder 20 Schuss-Magazinen aufgerüstet wird; etc.

Hat jemand Ideen?

Andere verbotenen Gegenstände (§37)

Okay. Totschläger (Stahlrute) und Schlagring sind wohl offensichtliche Angriffswaffen. Und außer Verletzungen zu hinterlassen, erfüllen sie nicht viele andere Zwecke.

Was ist mit jenen Geräten, die über Kung Fu & Co. Nach Europa geschwappt sind? Vom Schmetterlingsmesser, über die Wurfsterne, bis hin zum Nun-Chaku (sog. Würgeholz)? Alle verbieten oder doch zumindest den Besitz gestatten?

Ich bin dafür, dass man solche Waffen durchaus besitzen darf (ggf. Sachkundeprüfung/ Führungszeugnis); solche Waffen jedoch nicht geführt werden dürfen.

Gleiches für Springmesser, etc.

So ergibt eine Aussage gleich die nächste Frage. Und darüber würde ich gerne diskutieren.

Auch: ist ein (Flitze-)Bogen nur deshalb keine Schusswaffe, weil kein Projektil durch den "Lauf" getrieben wird?

Oder ist er in seiner Gefährlichkeit nicht einem 1-schüssigen-KK-Gewehr gleich zu setzen?

Ergo müsste man für den Bogen auch eine WBK haben?!

Naja, macht Euch mal Gedanken!

PiPa.

Freue mich über Feedback!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Pistolen-Paule:

Grundsätzliches: Eigentlich bin ich mit dem bisherigen Waffengesetz zufrieden. .....

Kann einer alleine etwas erreichen oder verändern? Nein. Aber zumindest den Stein ins rollen bringen und somit andere bewegen.

1. Welches WaffG meinst du? Wohl das derzeitige!? Oder doch das zukünftige?

Egal! Schön für dich das du mit beiden zufrieden bist. Andere finden es nicht zu toll!

2. Was einer allein im negativen Sinn "erreichen" konnte / kann, haben wir alle gesehen!

Allerdings im positiven Sinne wird weder einer noch einige viele irgendetwas bewegendes zukünftig erreichen. Die Fäden haben andere in den Händen und nicht eine kleine Minderheit von Waffennarren die sich gegenseitig Beifall klatschen.

Warum soll man sich derzeitig Gedanken über eine Mischung aus bereits bestehenden Sachverhalten u. Hirngespinsten machen?

Geschrieben

Schön und gut, Paule, aber leider etwas zu spät. Ich will ja nicht behaupten, daß es wirklich Auswirkungen gehabt hätte, wenn Du das auf rennekes Tisch gebracht hättest, aber jetzt wirkt Dein Memorandum wie "hätt' ich etwas eher angebremst, wär' ich nicht gegen den Baum gefahren".

und natürlich hält sich jetzt die Bereitschaft, über bereits gelegte Eier zu diskutieren, in Grenzen - besonders, wenn Du ganz neue Dinge (Flitzebogen) auf den Tisch bringst.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von otto:

Ähem Paule: Bring Deine Ideen nicht nach Österreich, ja?

DVC

otto

Wieso? Hams da scho a gscheits Waffengsätz?

PiPa

Geschrieben

Dem unbescholtenen österreichischen Staatsbürger steht mit dem vollendeten 21. Lebensjahr, mit der Begründung SV auf eigenem Grund und Boden eine WBK mit 2 Plätzen zu. (Ob ich da einen 2-zöller, eine Halbautomatische Flinte oder eine Walther GSP drauf habe ist egal). Dazu muß seit der letzten Novelle auch noch der dämliche Psychotest abgelegt werden. Darüber hinausgehende Erweiterungen erfordern eine Begründung.(Sport, Sammeln,...)

Kein Vereins- oder Verbandszwang.

DVC

otto

Geschrieben

der bedürfnisgrund "verteidigung von haus und hof" - der übrigens europarechtlich voll abgesichert ist (!) - wurde in der novellierung bei uns nicht mal gefordert... von der übermächtigen waffenlobby zum beispiel...

Geschrieben

Schön!

Mag jemand mit mir diskutieren oder seid Ihr seid mit Euch und der Umwelt vollends im Einklang?

Toll!

Wenn´s darum geht jemanden das Maul zu verbieten, mit Paragraphen zu erschlagen oder wenn es sonst auch nur ums mosern und herum pienzen geht, dann scheinen die WO-User sofort "Gewehr bei Fuß" zu stehen.

WO aber sind die Kreativen?

Wer macht hier mal andere Vorschläge als

"Meine Waffen will ich behalten - basta!" ?

PiPa

Geschrieben

Paule, komma klaa!

Wir haben das vor einiger Zeit hier sehr fruchtbar diskutiert, Deinen Vorschlag find ich ganz einfach so wenig originell, dass ich keine Lust hatte, was dazu zu sagen. In dem anderen Thread hat promillo einen guten Vorschlag gemacht, den ich besser fand.

Aber gut, ich diskutiere: Meiner Meinung nach machst Du jedenfalls viel zu viele Kompromisse. Ich lehne beispielsweise das Bedürfnisprinzip ab.

Gruß Fury

P. S. Was Du in dem "Zuhause"-Thread zu den Gesetzbuchschmeißern geschrieben hast, fand ich sehr treffend.

F.

------------------

Manchmal tut die Wahrheit eben weh.

Geschrieben

Hi

Alles was töten kann(außer Messern)gehört angemeldet.

Aber ich bin auch der Meinung das Jeder der regelmäßiges Training(min. 2mal im Monat) nachweist einen Waffenschein bekommen sollte.

In Amerika hat man ja mit der CCW gute Erfahrungen gemacht.

MfG Willo

P.s.:warum darf man als Jäger nur 2 Kurzwaffen besitzen???????

Weil man ja nur zwei Hände hat wink.gifwink.gifwink.gif

Geschrieben

>Aber ich bin auch der Meinung das Jeder der regelmäßiges Training(min. 2mal im Monat) nachweist einen Waffenschein bekommen sollte.

Also müssen die meisten Polizisten ihre Dienstwaffen abgeben! wink.gif

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von willo:

Hi

Alles was töten kann(außer Messern)gehört angemeldet.

und was mache ich, wenn dann keine Genehmigung für meine Bärentatzen komme?

Abschneiden?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von willo:

Hi

Alles was töten kann(außer Messern)gehört angemeldet.

das nennt sich dann Geburtsurkunde

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