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IGNORED

Befürwortungsantrag 3. KW beim WSB


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin begeisterter Leser dieses Forums, und habe jetzt eine Frage, wo ich weder hier im Forum noch im Freundes- und Bekanntenkreis eine zufriedenstellende Antwort gefunden/erhalten habe. frown.gif

Ich möchte gerne eine KW für die Disziplin Gebrauchspistole 9mm beantragen. grin.gif

- Warum soll ich ALLE WBK'S aufführen, wenn es Doch nur um Kurzwaffen geht?

Was tut da eine WBK mit Langwaffen zur Sache. Ist das wirklich nötig? confused.gif

Vielleicht hat Jemand noch ein Beispiel für die Antwort auf die Frage: "warum die vorhandenen Waffen nicht ausreichen".

Oder würde Folgendes genügen?

"Mit den vorhandenen Waffen kann an der gewünschten Disziplin nicht teilgenommen werden."

Ich möchte den Antrag nur einmal stellen und auch nur einmal die 30,- Euro überweisen müssen.

Gruß

Smacky

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Hallo Smacky und herzlich willkommen hier im Forum ! smile.gif

Primäre Aufgabe des Verbandes ist hier, Dir nach § 14 Abs. 2 WaffG das Bedürfnis zu bescheinigen, dass Du seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem dem Verband angehörigen Schießsportverein bist, dort regelmäßig Schießsport betreibst und die zu erwerbende Waffe nach der Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich ist.

Es ist Usus der Verbände, dass nach allen bisherigen WBK gefragt wird, damit die überhaupt wissen, was Du schon hast.

Du musst das also letztendlich mit Deinem Verband klären, der meines Erachtens Deine WBK zurecht fordert.

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Moin,

der Verband darf keine WBK Kopien anfordern. WBK´s enthalten Daten, welche für eine Entscheidung hinsichtlich einer Waffenbefürwortung nicht erfordelich sind und das Einfordern dieser Daten in Form von Kopien aller WBK´s ist datenschutzrechlich unzulässig und Verletzt den datenschutzrechtlichen Aspekt der Datensparsamkeit.

Der Verband kann im Rahmen eines solchen Befürwortungsverfahrens allerdings Auskunft darüber verlangen, welche Waffen in der beantragten Waffenart, bereits in Deinem Bestand ist.

Sollte der Verband gegen Deinen Willen auf die Beibringung aller WBK Kopien bestehen, empfehle ich Dir unter Beifügung der Befürwortungsrichtlinien und des Schriftverkehres, Dich an den für Dich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.

Für Schleswig-Holstein wäre die Adresse www.datenschutzzentrum.de

Für keine einzige Waffe aus meinem Bestand habe ich jemals Kopien für waffenrechtliche Befürwortungen an einen Verband geliefert und das zum Teil trotz anderlautender Richtlinien. Bisher wollte sich niemand (von BDMP, NDSB, VdRBw) dazu hergeben, das Thema mit mir endgültig auzudiskutieren.

Es geht zumindest hier im Norden also auch ohne Kopien aller WBK´s.

Wenn Du zu viel Knete hast, kannste das ja auch über einen Anwalt laufen lassen.

Gruß,

frogger

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Hallo SACHBEARBEITER,

in meinem Besitz sind schon zwei Kurzwaffen. (Eine davon mit Wechselsystem) Allerdings keine für die gewünschte Disziplin.

Darum muß ich doch eine Bescheinigung gem. §14 Abs. 3 WaffG haben, damit ich den Voreintrag in die WBK bekomme. Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?

Eine Kopie einer WBK muß ich eh mitschicken, damit ich die Sachkunde nachweisen kann.

Gruß

Smacky

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In diesem Fall richtigerweise eine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 3 WaffG, ja.

Deine Sachkunde kannst Du auch durch einen Sachkundenachweis bestätigen. Das ist also nicht der Grund. Aber der Antrag muss ja in Bezug auf die Erforderlichkeit einer zusätzlichen KW beurteilt werden können. Am plausibelsten ist da schon eine Zusendung aller WBK-Kopien. Darüber zu streiten, ob dieser Nachweis auch durch eine separate Aufstellung der Waffenarten (warum sollte man sich die Mühe machen ? confused.gif) halte ich für kleinkariert.

Frogger bringt datenschutzrechtliche Bedenken ins Spiel. Das halte ich allerdings für übertrieben, da der Verband ja nur waffenspezifische Daten auswertet und insofern keinen unerlaubten Eingriff die Privatsphäre des einzelnen vornimmt. rolleyes.gif

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Frogger bringt datenschutzrechtliche Bedenken ins Spiel. Das halte ich allerdings für übertrieben, da der Verband ja nur waffenspezifische Daten auswertet und insofern keinen unerlaubten Eingriff die Privatsphäre des einzelnen vornimmt.
rolleyes.gif


Das hatten wir schon mal diskutiert - und ich schliesse mich Froggers Meinung an.

Warum soll der Sportschütze, der eine Kurzwaffe erwerben möchte, Kopien seiner Sportschützen-Langwaffen-WBKs und auch seiner Jagd- und Sammler-WBKs beilegen?

Zum Beurteilen des Bedürfnisses sind die völlig irrelevant.

Da reicht auch eine tabellarische Aufstellung seiner als Sportschütze erworbenen Kurzwaffen.

Gruß

Michael

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Ist meines Erachtens halt unnötiger Aufwand....


Wenn einem an seinem Datenschutz nix liegt, mag er das für unnötig halten. Ansonsten ist das nix anderes als eine Anlage zum Antrag, für die die allermeisten sicher nicht mehr als fünf Minuten brauchen werden. Na gut, bei Froggers Waffenbestand könnte es etwas länger dauern chrisgrinst.gif

bye knight

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Sollte der Verband gegen Deinen Willen auf die Beibringung aller WBK Kopien bestehen, empfehle ich Dir unter Beifügung der Befürwortungsrichtlinien und des Schriftverkehres, Dich an den für Dich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.


Ich bleibe dabei: Hier ist der Bundesdatenschutzbeauftragte und nicht der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig, da es sich um eine Datenschutzangelegenheit im privatrechtlichen Bereich handelt.

bye knight

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Aus der Praxis kenne ich hier aus SH einen Fall (noch altes Waffenrecht), wo sich ein Schütze über den Verband bewschwert hat und es für den Datensammler ganz gehörige Probleme mit dem Landesdatenschutzbeauftragten gab.

Insofern war der die richtige Adresse, an die man sich wenden konnte. Liegt eigentlich ja auch nahe, da der Landesbeauftragte viel näher am Ort des Geschehens dran ist.

Gruß,

frogger

PS

Das unabhängige Datenschutzzentrum ist in Kiel in der besten Lage mitten in der Holstenstraße (sowas wie die Zeil in Frankfurt, nur viel kleiner ;-) )

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Hallo,

danke für Eure Anmerkungen.

Ich werde auf jeden Fall schauen, daß ich nicht zu viele Unterlagen dem Antrag beifüge.

Gruß

Smacky

---------------------

Wer keiner Fliege etwas zu leide tut,

darf sich über die Maden im Fleich nicht wundern

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Ist meines Erachtens halt unnötiger Aufwand....


Wenn einem an seinem Datenschutz nix liegt, mag er das für unnötig halten. Ansonsten ist das nix anderes als eine Anlage zum Antrag, für die die allermeisten sicher nicht mehr als fünf Minuten brauchen werden. Na gut, bei Froggers Waffenbestand könnte es etwas länger dauern
chrisgrinst.gif

bye knight


Datenschutz gegenüber dem eigenen Verband halte ich schlichtweg für lächerlich. Was ist denn schon dabei, wenn er nicht nur die Anzahl und Art der Knarren, sondern auch deren Seriennnummer weiß ?

Erinnert mich irgendwie an die letzte Volkszählung. Was da abgefragt worden ist, gibt man bei jeder Versandhausbestellung an. Und trotzdem gab es ein riesiges Trara um Kaisers Bart... gaga.gif

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In Antwort auf:

Was ist denn schon dabei, wenn er nicht nur die Anzahl und Art der Knarren, sondern auch deren Seriennnummer weiß ?


Er braucht das nur für die Waffen zu wissen, die bei der Befürwortung des ANtrages eine Rolle spielen. Die Seriennummer ist da nicht das Problem, sondern all die anderen Waffen auf der WBK, über die der Verband dann unnötiger Weise auch Bescheid weiß. Da muss halt jeder selbst entscheiden, ob ihm das was bedeutet oder nicht.

Aber im Prinzip haste schon Recht: Wenn man sich die Pläne zur neuen Telekommunikationsüberwachung anschaut pissed.gif , ist das WBK-Problem eher marginal.

bye knight

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Hallo!

Ich hatte in Bezug auf meine 3. Kurzwaffe als Austauschwaffe das selbe Problem. Bei mir wollte der Verband auch eine Kopie von sämtlichen grünen WBK's.

Weil unser Vereinsvorsitzender in Bezug auf auf eine

Austauschwaffe auch nicht so genau bescheid wusste, legte er mit nahe mich mit dem Verband in Verbindung zu setzten.

In einem Telefonat mit einem dieser "netten" Herren bekam auf die Frage, ob es denn nicht ausreichen würde, wenn der Vereinsvorsitzende persönlich bestätigt, das ich nicht mehr als 3 Kurzwaffen besitze folgende kurze, präzise und zugleich arrogante Antwort: "Tja, entweder so, oder Du kriegst halt kein Waff!" mad1.gifmad1.gif

Sieht man hier einmal vom Datenschutzgesetz ab, stelle ich mir doch ersthaft die Frage, ob es wirklich Sinn macht, jemandem, der mir zumindest in meinem Fall derart unsympathisch ist und den ich zudem noch nicht kenne, Notiz über meine Besitzverhältnisse zu geben. confused.gif

Da könnte ich ja gleich jedem sagen, wieviel ich verdiene und wieviel ich auf dem Konto habe. frown.gif

Ich persönlich denke, dass man auch als Verbandsvorstand dem Vereinsvorsitzenden ein wenig mehr Vertrauen schenken könnte.

Diesbezüglich sollte man gerade in Hinblick auf das neue Waffengesetz versuchen die Fronten zu glätten. icon14.gif

Gruss Andy

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Also das hickhack um den Datenschutz kann ich hier einfach nicht nachvollziehen.

Es geht hier nicht um Kontostände oder Verdienstauskünfte (das wäre natürlich abwegig und unzulässig) sondern darum ,dass der Verband ein Bedürfnis für weitere Waffen bescheinigen soll. Da ist es doch nur legitim, dass er wegen der Erforderlichkeit der Waffe erst mal wissen möchte, was der Knabe bisher an erlaubnispflichtigen Waffen zuhause hat.

Schämt Ihr Euch etwa ob Eurer Waffen ? blush.gif

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@SB

Das Problem ist für mich zum einen die Tatsache, das auf diese Weise mein persönlicher Waffenbestand an alle mögliche Instanzen der Verbände übermittelt wird.

Zum anderen ist aus der Art der Eintragung teilweise erkennbar, für welchen Verband diese Eintragung gemacht worden ist.

Bei den Vorbehalten, die teilweise gegenüber den anderen Verbänden (vor allem von Teilen der DSB-Funktionäre) vorhanden sind, ist doch ein gewisses Unbehagen vorhanden und der Gedanke, daß einem dann doch eventuell unberechtigt Steine in den Weg gelegt werden.

Gruß

MaWo

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Lieber Sachbearbeiter,

eigentlich sollte es nicht Sache der Verbände sein, den "Waffenbestand" seiner Mitglieder zu kontrollieren, sondern die der zuständigen Behörden, also auch von dir.

Wenn ich als Mitglied in einem anerkannten Verband eine Disziplin schießen möchte und dafür ein Bedürfnis vom Verband haben will, dann braucht der höchstens zu bescheinigen, dass ich Mitglied bin, es die Disziplin gibt und das die beantragte Waffe dafür geeignet ist.

Alles was darüber hinaus geht, ist Sache der Behörde. Wenn halt jemand die 7. KW in 9mm Para haben will, dann kann man ja mal fragen warum die ersten 6 nicht reichen. Wenn der Schütze dann belegen kann, dass er mit den ersten 6 die Disziplin nicht schießen kann... Wo liegt das Problem?

So wie es jetzt praktiziert wird, nehmen die Verbände den Behörden diese Arbeit ab. Die freut es natürlich.

Zum Thema Datenschutz. Meines Erachtens geht es den Verband nichts an, welche Waffen ich habe und aus welchen "Quellen" die stammen (Erbe, Altbesitz, andere Verbände, Jagd etc.) Leider muss ich annehmen, dass die von mir erhobenen Daten nicht in ordnungsgemäßer Weise verwaltet werden, von IT Sicherheit mal ganz zu schweigen. Wir hatten doch vor kurzem einen Thread über das Thema Datenschutz und Stellungnahme eines Datenschutzbeauftragten.

Gruß Stefan

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Stefan, das ist so nicht richtig und offensichtlich hast Du in meinem Posting ein wichtiges Wort überlesen.

Die Verbände nehmen der Behörde keine Arbeit ab. Es ist vielmehr ihre Aufgabe (auch) die Erforderlichkeit einer beantragten Waffe zu prüfen (siehe § 14 Abs. 2 WaffG). Auch bei weiteren Waffen erfolgt eine Bedürfnisprüfung, die das Benötigen einer Waffe zum Gegenstand hat. Um diese Überprüfung durchzuführen, benötigt der Verband logischerweise Bestandsdaten.

Da der Bestand an erlaubnispflichtigen Waffen in den WBK eines Antragstellers aufgelistet ist, kann man ihn dort am einfachsten abrufen.

Nochmals: welchen Unterschied macht es für den Schützen, wenn dem Verband anstelle der Waffenarten auch noch deren Seriennummer bekanntgegeben wird ?

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Hallo Sachbearbeiter,

kannst Du dafür garantieren, daß mit diesen Daten kein Unfug getrieben wird? Ich glaube nicht.

Ich bin auch der Meinung das es meinen Verband absolut nichts angeht welche u. wieviele Waffen ich habe und in welchen Verbänden ich Mitglied bin.

Wie Stefan schon richtig sagte, der Verband hat nur mein Bedürfnis zu bescheinigen, mehr nicht. Ob ich dann diese Waffe auch bekomme entscheidet alleine die Waffenbehörde.

Ich kann auch eine "Gelbe WBK" beantragen ohne eine Waffe gleich mit zu beantragen. Hier kann der Verband auch keine Waffe befürworten oder ablehnen. In diesem Falle sind für den Verband vorhandene WBK's ohne Wert.

gruß wolli2002

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Die rechtlichen Ansichten des WSB kann man auch online abrufen unter http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktur/i...affenrecht.html

Hier sind die speziellen Anforderungen an Antragsteller aufgelistet (die weit über das vom Gesetzgeber Geforderte hinausgehen, aber solange es die Mitglieder mitmachen...)

http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktur/i...en_erlaeut.html

und Vorgehen des WSB

Wer sich darüber wundert, daß der WSB sich kritiklos den Wünschen des Innenmist NRW unterordnet: Der WSB-Präsident Stallmann arbeitet hauptberuflich dort...

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In Antwort auf:

Offensichtlich wohl doch nicht...
rolleyes.gif


eben!!

Die Frage ist doch, was geschieht mit diesen Daten? Werden sie gespeichert? Werden sie wieder vernichtet? Wenn sie gespeichert werden, warum? Zum Abgleich für zukünftige Waffen?

Hier sind zu viele offen Fragen. confused.gif

wolli2002

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Ich hatte eigentlich gemeint, dass dem Verband die WBK wohl offensichtlich doch nicht egal sind... blush.gif

Warum sollte im übrigen der Verband gegen seine eigenen Mitglieder schießen und misstrauisch sein ? Er ist doch froh, wenn er viele davon hat und dadurch seine Stellung gestärkt wird. Mit unpopulären Entscheidungen würde er sich auf kurz oder lang selbst austrocknen und am Ende vielleicht sogar die Anerkennung nach § 15 WaffG verlieren.

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