AWO425 Posted July 26, 2002 Posted July 26, 2002 Hallo alle miteinander! Ich hab da einen kleinen Tresor (52kg, reicht für 2 Kurzwafen) bekommen auf dessen Innenseite Wiederstandgrad 1 angegeben ist. Wie siehts denn da mit der Zusammenlagerung Waffe/Mun aus? MfG AWO425
falcon Posted July 26, 2002 Posted July 26, 2002 ist einwandig, nicht wahr? "widerstandsgrad" ist irgendeine verischerungseinteilung. stufe 0 dürfte es nicht entsprechen, weshalb es mit der zusammenlagerung schlecht aussehen dürfte.
SC Posted July 26, 2002 Posted July 26, 2002 unter: http://www.vds.de/daten/pub/2341/2341.pdf seite 13: wertbehaeltnisse und zubehör die merkblaetter kosten geld
AWO425 Posted July 27, 2002 Author Posted July 27, 2002 Ist doppelwandig und als eine Art Schlüsselkasten ausgelegt, hat viele kleine Blechaken an der Rückwand und ein mechanisches Zahlenschloss. Stammt aus einer Sparkassenauflösung. AWO425
Pit Posted July 31, 2002 Posted July 31, 2002 Hallo AWO 425, freu Dich über das Ding; damit dürftest Du keine Probleme bekommen. Gruß Pit Der Herr soll......
Guest Posted January 28, 2003 Posted January 28, 2003 Auf der Page von VDS lese ich was von Grad N, Grad I usw. Ist dann Grad N = Wiederstandsgrad 0?? Ciao
Guest Posted February 1, 2003 Posted February 1, 2003 Hmmm, war die Frage so dermaßen dämlich von mir das keiner Antworten mag?? Ich meine, kann ja sein, aber ich frag nochmal, ok?? Also, Frage: Siehe oben! Ciao zusammen...
Luger008 Posted February 2, 2003 Posted February 2, 2003 hallo awo425, wiederstandsgrad 1 ist eine stufe höher eingestuft als wiederstandsgrad 0, somit besser. ich habe mir auch einen neuen schrank für meine kurzwaffen in stufe 1 zugelegt, wobei der teil, in dem die waffen sind, mit halterungen für 12 kurzwaffen versehen ist. leider sind aber nur waffen bis max. 5 zoll lauflänge darin aufzubewahren, die waffen mit 6 zoll und mehr lauflänge muß ich darunter auf den boden des vorhandenen bordes oder des bodens des separaten faches legen, dass mit einer schicht aus styropor versehen ist. dieses fach ist durch eine einfache stahltür gesichert. darunter ist noch eine menge platz, wo ich meine muni lagern kann. das teil ist 159 kg schwer und hat 785,00 teuro gekostet. in stufe b hätte es ungefähr die hälfte gekostet. gruß Luger008
AWO425 Posted February 2, 2003 Author Posted February 2, 2003 Man die Teile kosten ja richtig Geld! Mein Schränklein ist nicht so riesig, aber für den 686S&W und die Schlüssel für die anderen Schränke ist locker Platz. Somit kann man ja auch Mun und Waffe im gleichen Schrank lagern, sehr praktisch! MfG AWO425
schuulz Posted February 6, 2003 Posted February 6, 2003 Wenn ich die Waffe und Muition in einem Klasse 1 Schrank zusammen aufbewahren darf, darf ich die Munition dann auch in der Waffe aufbewahren?
Guest Mouche Posted February 6, 2003 Posted February 6, 2003 kenne keine Bestimmung die das verbietet - also muß es meiner Meinung nach wohl erlaubt sein. Mouche
Luger008 Posted February 6, 2003 Posted February 6, 2003 hallo schuulz, es spricht eigentlich nichts dagegen, obwohl: warum? gruß Luger008
RonaldR Posted February 6, 2003 Posted February 6, 2003 Warum wohl: Wenn man schon den Schrank auffummeln muss, wenn einem der Einbrecher bereits im Nacken sitzt, dann nicht auch noch aufmunitionieren... So hat er sich das gedacht. Gruß, Ronald
Luger008 Posted February 6, 2003 Posted February 6, 2003 hi RonaldR, und von was träumst du nachts? hallo herr einbrecher, warten sie bitte einen moment, ich muß erst mal zu meinem waffenschrank, den schlüssel habe schon, bin gleich wieder da, bitte laufen sie nicht weg! gruß Luger008
AWO425 Posted February 7, 2003 Author Posted February 7, 2003 Ich krieg den kleinen einser Schrank in ca 5sec auf und da ist dann der 686er griffbereit! Wer will kann ja mal bei mir des Nachts vorbeischaun! Spass beiseite, wenn es erlaubt ist, in einem Schrank ab Klasse 0 aufwärts Mun und Waffe gemeinsam zu lagern, und im Gesetz und den Verordnungen(ja wo sind sie denn?) auch nichts gegen die Aufbewahrung der Mun in der Waffe spricht, dann mache ich das auch so! Mit geladenem Gruß AWO425
Guest Posted February 7, 2003 Posted February 7, 2003 Hmmm, dabei frage ich mich gerade, innerhalb meiner 4 Wände müßte ich doch eigentlich die Waffe auch "führen" dürfen, oder etwa nicht? Ich meine was den Zugriff darauf angeht, kann ich die Waffe doch eigentlich auch "Zugriffsbereit" halten, solange ich in meiner Wohnung bin? Und wie wenn man Frau/Freundin hat?? Muß die Dame des Hauses eine eigene WBK haben, oder reicht die Mitgliedschaft im Verein? Es gibt ja auch Gemeinschaften wo die Frau auch gerne schießt, aber keine eigene WBK braucht/will. Wie ist das?? Schönes Wochenende an alle.......... Dante PS: Ich verstehe aber immer noch nicht das ich in einem B Schrank Waffe und Munition nicht lagern darf, aber in einem 0!! Wenn doch B und 0 gleichgestellt sind????? Bin ich so unterentwickelt?? Ich muß meine Mom mal fragen ob ich ne Steißgeburt war.....
Nowlin Posted February 7, 2003 Posted February 7, 2003 @ Dante Du wirst nicht der einzige sein der am Waffen(un)recht etwas nicht versteht. Und glaube mir, der Rot -Grüne Karnevals-Verein wird die nächsten 3,5 Jahre dafür sorgen das es so bleibt.
RonaldR Posted February 7, 2003 Posted February 7, 2003 Dann gebe ich heute mal die Erklärung zu diesem Thema ab: Das mit Gleichstellung von 0 und B seht im Absatz nach dem ausdrücklichen Gebot, Waffen und Munition in Nicht-0-Schränken getrennt zu lagern. Und dort steht es im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen. Selber mal Nachlesen! Ist §36 des neuen WaffG. Zugriff auf eine (erlaubnispflichtige) Waffe darf nur derjenige haben, in dessen WBK sie eingetragen ist. Schluß, aus, Ende, Basta. Hab' ich erst auch nicht so ganz kapiert. Einziger Workaround bei Partnern, natürlich jeder mit WBK, ist der Eintrag des ganzen Partners in die WBK (gemeint ist eine WBK für mehrere Personen) oder das Über-Kreuz-Eintragen der Waffen der Partner in beide WBKs. Was dann aber auf das jeweilige Kontingent angerechnet wird. Gruß, Ronald
schuulz Posted February 7, 2003 Posted February 7, 2003 Hallo, Hallo den 52 kg Schrank mit Grad 1 musst du aber verdübeln, ansonsten gilt Grad 1 nicht ( Hat mir ein Verkäufer von Hartmann Tresore erzählt )
Guest Posted February 9, 2003 Posted February 9, 2003 Hmmm, das bedeutet also tatsächlich, das sogar der Lebenspartner keinen Zugriff auf meine Waffen haben darf, sogar wenn er selber im Verein ist, Sachkundenachweis hat? Ja sogar wenn er eine eigene WBK hat? Wenn der Lebenspartner "keine" Sachkunde hätte, und auch keine WBK und so, dann könnte ich das ja wieder nachvollziehen, aber so?? Ich frage mich nur immer wieder was soviel Blödsinn, soll?? Ich stelle mir gerade vor ich habe ein Auto, aber ohne besondere behördliche Genehmigung, darf meine Lebensgefährtin nicht damit fahren, auch dann nicht wenn sie sogar ein eigenes hat...... Mannomann..... Aber das kann man ja zur Not Regeln, gibts halt bei uns demnächst noch eine WBK. Gruß an alle Dante
Guest Posted February 9, 2003 Posted February 9, 2003 Da fällt mir noch etwas ein, wie wäre es eigentlich wenn Lebenspartner A eine WBK mit 4 Kurzwaffen hat, und Lebenspartner B eine WBK mit 2 Kurzwaffen hat, kann man dann den jeweiligen Lebenspartner auf die andere WBK mit eintragen lassen? Oder könnte die Behörde da Streß machen, z. B. weil beide je das selbe Kaliber und Art der Waffe haben? Ach ja, wenn ich anfange zu nerven, sorry, aber ich habe fast imer Fragen die ich im Waffengesetz nicht so gut beantwortet bekomme und hier sind gute, fundierte Antworten die Regel, Danke Jungs..... Dante
RonaldR Posted February 9, 2003 Posted February 9, 2003 Hallo Dante, das sind durchaus sinnvolle Fragen. Teilweise findest Du die Antworten über die Suchfunktion, da vieles schon mal angesprochen wurde. Aber nach neuem WaffG noch lange nicht oft genug. Außerdem bin ich ein Freund von Wiederholungen, solange sie nicht in zeitlich zu enger Abfolge kommen. Also: Der Überkreuzeintrag ist prinzipiell kein Problem. Wie es mit dem Bedürfnis aussieht und ob Du da besondere Bedürfnisnachweise erbringen mußt, weiß ich leider nicht. Kommt sicher auch auf die jeweiligen Ordnungsämter an. Was Deine Anmerkungen oben betreffen: Richtig, das ist dermaßen Überreguliert, das einem schlecht wird. Aber so ganz mit einem Auto ist es denn doch nicht zu vergleichen. Gruß, Ronald
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