Bandit_911 Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Ich hab da mal ne Frage : In §13 AWaffV steht, das in einem B-Tresor bis zu 5 Kurzwaffen und verbotene Gegenstände aufbewahrt werden, wenn er weniger als 200 kg wiegt oder gegen Abriss gesichert ist. Wie siehts das in der Praxis aus? Angenommen ich habe 10 Wurfsterne und 2 Kurzwaffen. Dann brauch ich also 3 Tresore (< 200kg)?? In Zwei Tresoren liegen jeweils 5 Wurfsterne und in dem dritten die 2 Kurzwaffen? Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Nach der Rechnung: JA Oder ein bis zwei widerstandsfähigere bzw. schwere Schränke nehmen. Das ist der real existierende Waffenrechts-Wahnsinn Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted August 12, 2004 Author Share Posted August 12, 2004 Na bei 0 - Schränken steigt die Zahl auf 10....auch nicht viel besser. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Na na, so viele verbotene Waffen hat man aber auch nicht zuhause. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted August 12, 2004 Author Share Posted August 12, 2004 Mit Genehmigung evtl. schon. Oder gelten die Wurfsterne in ihrer Gesamtheit als verbotene Waffe? Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Nee, is schon klar mit der Genehmigung vom BKA. Aber woher hast Du um Gottes Willen so viele Wurfsterne ? Na ja, wer sich Bandit nennt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted August 12, 2004 Author Share Posted August 12, 2004 Ich trainiere seit 15 Jahren Bujinkan Budo Taijutsu, besser bekannt unter Ninjutsu. Dort ist der Shuriken (Wurfstern) eine traditionelle Waffe. Im Nahkampf und als Distanzwaffe. Da können eben einige Wurfsterne übrig bleiben. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Kann man das nicht mit Plastiksternen machen und warum braucht man so viele davon ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 1. ja, genau, mit saugnäpfen! 2. wenn man nicht trifft... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted August 12, 2004 Author Share Posted August 12, 2004 Wir tranieren seitdem (und auch schon vorher) mit Gummi - Wurfsternen. Warum so viele? Nun, wenn man nicht trifft , aber ernsthaft, wenn Du auf ein Ziel z.B. Holzscheibe wirfst, willst Du dann nach jedem Wurf nach vorne rennen? Da sind 3 - 5 Wurfsterne schon effizienter. Dann gibt es auch verschiedene Größen und Formen. Und zum Vor- und Nachteile erklären beim Training brauchte man eben eine kleine Auswahl. Ich wollte meine Wurfsterne nicht einfach so in die Mülltone entsorgen. Gehört eben zum Bujinkan und außerdem haben die auch ein paar Euro gekostet (Ein besonders "schöner" damals 30 EUR ). Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Bandit, ich gehe mal davon aus, dass diese Wurfsterne so in etwa Biergröße haben. Dann würde ich mir zwei kleine B-Tresore (fur je 5 Sterne) holen und die auf oder neben meinen anderen Tresors (den für die Schußwaffen) stellen. Da sind derzeit welche bei eGun im Angebot (Nein, ich bin nicht der Verkäufer und mit auch weder verwandt noch verschwägert oder bekannt). Damit hättest Du für relativ kleines Geld dem Gesetz genüge getan :-) Auch wenn die beiden Tresore den Wert der Deiner Sterne wohl übertreffen werden :-( Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Nicht nach jedem Wurf zur Scheibe rennen... Ts ts... Und ich dachte, es wäre ein Sport. Außerdem könnten ja zwei hin- und herwerfen. Wenn beide direkt neben der Zielscheibe steht, muss man sich schon mehr anstrengen bei der Übung. Auf jeden Fall kannst Du stolz auf Deine "5-Sterne-Tresore" sein. Das hat nicht jeder. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted August 12, 2004 Author Share Posted August 12, 2004 Gelten die Wurfsterne in ihrer Gesamtheit vielleicht als eine verbotene Waffe? In Hoffnung... Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 In Antwort auf: Gelten die Wurfsterne in ihrer Gesamtheit vielleicht als eine verbotene Waffe? In Hoffnung... Bandit_911 Vielleicht wenn Du sie zusammenschweißt. Aber leg sie dazu aufeinander, sonst brauchst Du einen hohen Schrank Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Das glaub ich kaum. 5 Pistolen sind 5 Pistolen und 5 Wurfsterne sind 5 Wurfsterne. Aber kann man nicht Ausführungen verwenden, die "nicht geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen". Dann wärens ja keine verbotenen Gegenstände mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Um das Ganze mal weiter zu treiben: Ist das Werfen dieser Sterne aus waffenrechtlicher Sicht überhaupt zulässig? Und was ist, wenn Du sie Jemandem, der keine Ausnahmegenehmigung hat, übergibst und dieser also die tatsächiche Gewalt darüber ausübt? Das kann ja beim Training schon mal passieren (Anschauen mit Anfassen, Zurücktragen, selber mal Werfen wollen, ...). Ist das unzulässige Überlassung? SB, was sagst Du dazu? Es ist schon toll, was dieses WaffG so alles an Probleme geschaffen hat, die vorher noch keine waren. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Hm, also ich seh das so: er hat ja eine Erlaubnis nach § 40 Abs. 2 WaffG für den Umgang mit diesen Waffen vom BKA erhalten und wohl auch sein Bedürfnis Nunjitsu (richtig ? ) dafür angegeben. Das schließt aus, dass andere Personen mit den Gegenständen umgehen. Jeder braucht eine eigene Ausnahmeerlaubnis, die bestimmt mit den entsprechenden Auflagen wegen öffentlicher Sicherheit und so erteilt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Bandit, was steht denn da drin in so einer BKA-Genehmigung? Ich nahme mal an, er selber darf die Dinger besitzen, transportieren, damit um sich werfen und sie anderen zeigen. Aber anfassen darf sie keiner, es sei denn, er hat selber eine Ausnahmegenehmigung. Bandit, nimmst Du Deien Schätzchen nach dem Training auch mit unter die Dusche, damit sich keiner ihrer bemächtigen kann? Und das alles nur, weil Mr. Slug nach Fernsehgenuss die Fantasie durchgegangen ist. Wo leben wir eigentlich? Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 In Antwort auf: Wo leben wir eigentlich? Im überwachten, überregulierten und überbürokratisierten Vollkasko-Deutschland. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Wo leben wir eigentlich? Im überwachten, überregulierten und überbürokratisierten Vollkasko-Deutschland. Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted August 12, 2004 Author Share Posted August 12, 2004 Mit den Metall- Wurfsternen wird nicht mehr trainiert. Die liegen bei mir nur noch im Tresor. Laut Ausnahmegenehmigung darf ich sie weiter besitzen, muss aber für eine Aufbewahrung nach WaffG sorgen. Ich darf sie weder anderen überlassen, noch Schulungen damit durchführen, geschweige denn sie führen. Nur besitzen. Eine Ausnahmegenehmigung sieht so aus - ist nicht meine, ich habe leider keinen Scanner mehr. Schau mal hier für Seite 1 und hier für Seite 2 Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Danke Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Du kannst ja noch ein bißchen warten,vielleicht werden Wurfsterne aus der Liste der verbotenen Gegenstände gestrichen. Ich kenne dazu erst zu nehmende Stellungnahmen, weil keine wesentlichen Straftaten bekannt sind, bei denen Wurfsterne verwendet wurden. Dann werden Wurfsterne wie Hieb- und Stichwaffen behandelt d. h. es geht nur noch nach Gewicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted August 12, 2004 Share Posted August 12, 2004 Zu deinen angehängten Seiten: Ich bin ja einiges gewöhnt in Paragraphendeutschland, aber über solche Reglementierungswut kann man nur noch den Kopf schütteln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 13, 2004 Share Posted August 13, 2004 sprich mal mit deiner erlaubnisbehörde vor ort, vielleicht lässt diese mit sich reden und erlaubt dir nach § 13 abs. 8 awaffv eine weniger scharfe aufbewahrung der sternchen. immerhin sind diese weniger deliktsrelevant und gefährlich, als z.b. vollautomatische schusswaffen, für die als verbotene gegenstände die selbe aufbewahrungsvorschrift gilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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