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IGNORED

Aufbewahrung von Waffen und verbotenen Gegenstände


Bandit_911

Empfohlene Beiträge

Ich hab da mal ne Frage wink.gif :

In §13 AWaffV steht, das in einem B-Tresor bis zu 5 Kurzwaffen und verbotene Gegenstände aufbewahrt werden, wenn er weniger als 200 kg wiegt oder gegen Abriss gesichert ist.

Wie siehts das in der Praxis aus? Angenommen ich habe 10 Wurfsterne und 2 Kurzwaffen. Dann brauch ich also 3 Tresore (< 200kg)?? In Zwei Tresoren liegen jeweils 5 Wurfsterne und in dem dritten die 2 Kurzwaffen? confused.gif

Bandit_911

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Wir tranieren seitdem (und auch schon vorher) mit Gummi - Wurfsternen.

Warum so viele? Nun, wenn man nicht trifft tongue.gif, aber ernsthaft, wenn Du auf ein Ziel z.B. Holzscheibe wirfst, willst Du dann nach jedem Wurf nach vorne rennen? Da sind 3 - 5 Wurfsterne schon effizienter.

Dann gibt es auch verschiedene Größen und Formen. Und zum Vor- und Nachteile erklären beim Training brauchte man eben eine kleine Auswahl.

Ich wollte meine Wurfsterne nicht einfach so in die Mülltone entsorgen. Gehört eben zum Bujinkan und außerdem haben die auch ein paar Euro gekostet (Ein besonders "schöner" damals 30 EUR wink.gif ).

Bandit_911

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Bandit,

ich gehe mal davon aus, dass diese Wurfsterne so in etwa Biergröße haben.

Dann würde ich mir zwei kleine B-Tresore (fur je 5 Sterne) holen und die auf oder neben meinen anderen Tresors (den für die Schußwaffen) stellen.

Da sind derzeit welche bei eGun im Angebot (Nein, ich bin nicht der Verkäufer und mit auch weder verwandt noch verschwägert oder bekannt).

Damit hättest Du für relativ kleines Geld dem Gesetz genüge getan :-)

Auch wenn die beiden Tresore den Wert der Deiner Sterne wohl übertreffen werden :-(

Gruß

Michael

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Nicht nach jedem Wurf zur Scheibe rennen... Ts ts... Und ich dachte, es wäre ein Sport. confused.gifwink.gif Außerdem könnten ja zwei hin- und herwerfen. Wenn beide direkt neben der Zielscheibe steht, muss man sich schon mehr anstrengen bei der Übung. 021.gif

Auf jeden Fall kannst Du stolz auf Deine "5-Sterne-Tresore" sein. Das hat nicht jeder. smile.gif

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Um das Ganze mal weiter zu treiben:

Ist das Werfen dieser Sterne aus waffenrechtlicher Sicht überhaupt zulässig?

Und was ist, wenn Du sie Jemandem, der keine Ausnahmegenehmigung hat, übergibst und dieser also die tatsächiche Gewalt darüber ausübt?

Das kann ja beim Training schon mal passieren (Anschauen mit Anfassen, Zurücktragen, selber mal Werfen wollen, ...).

Ist das unzulässige Überlassung?

SB, was sagst Du dazu?

Es ist schon toll, was dieses WaffG so alles an Probleme geschaffen hat, die vorher noch keine waren.

Gruß

Michael

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Hm, also ich seh das so:

er hat ja eine Erlaubnis nach § 40 Abs. 2 WaffG für den Umgang mit diesen Waffen vom BKA erhalten und wohl auch sein Bedürfnis Nunjitsu (richtig ? blush.gif) dafür angegeben. Das schließt aus, dass andere Personen mit den Gegenständen umgehen. Jeder braucht eine eigene Ausnahmeerlaubnis, die bestimmt mit den entsprechenden Auflagen wegen öffentlicher Sicherheit und so erteilt wird.

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Bandit,

was steht denn da drin in so einer BKA-Genehmigung?

Ich nahme mal an, er selber darf die Dinger besitzen, transportieren, damit um sich werfen grin.gif und sie anderen zeigen.

Aber anfassen darf sie keiner, es sei denn, er hat selber eine Ausnahmegenehmigung. gaga.gif

Bandit, nimmst Du Deien Schätzchen nach dem Training auch mit unter die Dusche, damit sich keiner ihrer bemächtigen kann?

Und das alles nur, weil Mr. Slug nach Fernsehgenuss die Fantasie durchgegangen ist.

Wo leben wir eigentlich?

Gruß

Michael

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Mit den Metall- Wurfsternen wird nicht mehr trainiert. Die liegen bei mir nur noch im Tresor. frown.gif

Laut Ausnahmegenehmigung darf ich sie weiter besitzen, muss aber für eine Aufbewahrung nach WaffG sorgen. Ich darf sie weder anderen überlassen, noch Schulungen damit durchführen, geschweige denn sie führen. Nur besitzen. crazy.gif

Eine Ausnahmegenehmigung sieht so aus - ist nicht meine, ich habe leider keinen Scanner mehr.

Schau mal hier für Seite 1 und hier für Seite 2

Bandit_911

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Du kannst ja noch ein bißchen warten,vielleicht werden Wurfsterne aus der Liste der verbotenen Gegenstände gestrichen. Ich kenne dazu erst zu nehmende Stellungnahmen, weil keine wesentlichen Straftaten bekannt sind, bei denen Wurfsterne verwendet wurden. Dann werden Wurfsterne wie Hieb- und Stichwaffen behandelt d. h. es geht nur noch nach Gewicht. chrisgrinst.gif

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sprich mal mit deiner erlaubnisbehörde vor ort, vielleicht lässt diese mit sich reden und erlaubt dir nach § 13 abs. 8 awaffv eine weniger scharfe aufbewahrung der sternchen. immerhin sind diese weniger deliktsrelevant und gefährlich, als z.b. vollautomatische schusswaffen, für die als verbotene gegenstände die selbe aufbewahrungsvorschrift gilt.

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