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IGNORED

Maximale Klingenlänge von Fallmessern


Last_Bullet

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Geschrieben

Hallo!

Kleine Frage in die Runde: Wie lang durfte die maximale Klingenlänge eines Fallmessers nach dem Waffengesetz vor dem 01.04.2003 sein? 8,5cm wie beid en Springern?

Ich habe leider mit der Suchfunktion im Board nichts passendes gefunden.

Danke.

Geschrieben

Fallmesser sind verbotene Gegenstände.

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2

Wenn du allerdings das Messer zerlegst, hast du noch einen Griff und eine Klinge. Diese fallen nicht mehr unter das Gesetz. Vielleicht darfst du es ja in 30 Jahren wieder zusammenbauen... crying.gif

Gruss,

Chris.

Geschrieben

Stimmt so nicht!

Ich war nur zu faul das ganze WaffG abzuschreiben.

Es gilt schon wieder die 8,5 cm Grenze.

Allerdings kann man das eben nicht "pauschal" sagen sondern muss das Gesetz (insbesondere die Anlagen) lesen.

Geschrieben

Deine 8,5 cm finden sich hier:

Anlage 2

(zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1

1.4.1

Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

? höchstens 8,5 cm lang ist,

? in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,

? nicht zweiseitig geschliffen ist und

? einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

Also: Verboten ist "alles" ausser...

Ich kann mich aber auch irren... grlaugh.gif

Gruss,

Chris.

Geschrieben

In Antwort auf:

... Wie lang durfte die maximale Klingenlänge eines Fallmessers nach dem Waffengesetz
vor dem 01.04.2003
sein? ´

8,5cm wie bei den Springern?

...


ja.

37.2.6 WaffVwV

jetzt unabhängig davin generell verboten, s.o.

Geschrieben

In Antwort auf:

Is mir der Knabe doch glatt zuvorgekommen....
wink.gif


gell, mädel wink.giflaugh.gifwink.gif

Geschrieben

Folglich sind auch die beim Bund ausgegebenen FSJ- Kappmesser verbotene Gegenstände? Tststs... Sachen gibts... verstößt der Staat doch gegen seine eigenen Gesetze. AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Folglich sind auch die beim Bund ausgegebenen FSJ- Kappmesser verbotene Gegenstände? Tststs... Sachen gibts... verstößt der Staat doch gegen seine eigenen Gesetze.
AZZANGEL.gif


Bevor man sich wundert bitte den § 55 Abs.1 (Nr.2) WaffG. lesen.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

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... Wie lang durfte die maximale Klingenlänge eines Fallmessers nach dem Waffengesetz vor dem 01.04.2003 sein? ´

8,5cm wie bei den Springern?

...

--------------------------------------------------------------------------------

ja.

37.2.6 WaffVwV

jetzt unabhängig davin generell verboten, s.o.


Vielen Dank. Ich dachte eigentlich, dass die Fallmessern nach dem alten Waffengesetz längere Klingen haben durften. Hat noch jemand ein altes Waffengesetz/ Verordnung in digitaler Form vorliegen oder einen Link dazu?

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