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IGNORED

Auskunft über Waffen der Polizei gegenüber


Jacek

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Bin ich eigentlich WIRKLICH IMMER verpfichtet der Polizei gegenüber,bei einer allgemeiner Vehrkehrskontrolle über das mitführen von Waffen (verschlossen in dem Koffer im Kofferraum)Auskunft zu erteilen??!.

-War wieder mal eine Diskusion darüber heute bei uns im Verein!!

Grüße an alle! -Jacek

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wieso sollte ich ?!

wenn ich in eine mausefalle gewunken werde, und meine kfz-papiere kontrolliert werden, dann sehe ich noch keine veranlassung für diese "offenherzigkeit."

sollte ich an den kofferraum gehen müssen, um den verbandskasten oder sonstiges vorzuweisen, dann werd ich mir spontan überlegen, ob ich schon im voraus den inhalt meiner schwarzen range-bag herumposaune ...

werde es aber nach derzeitiger überzeugung auf die frage eines exekutivbeamten ankommen lassen.

für die teilnahme am strassenverkehr macht es in meinen augen keinen unterschied, ob ich und wenn ja was ich mitführe.

------------------

wer schneller schiesst hat früher pause !

(FWR #524)

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Wenn man die Waffe legal besitzt und von einem Ort an einen anderen verbringt, wo man keiner weiteren Erlaubnis bedarf (also nach Hause, in den Schießstand...) dann ist die Waffe im Koffer ungefähr so relevant wie ein belegtes Käsebrötchen.

Also: warum der Polizei auf die Nase binden? Man macht doch nichts Verbotenes.

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In den letzten zwölf Monaten bin ich dreimal in Polizeikontrollen geraten. Immer der gleiche oder zumindest ähnliche Ablauf:

Die Grünen Freunde und Helfer stehen am Straßenrand oder fahren mit Blaulicht hinterher. Anhalten, Innenbeleuchtung an, Seitenscheibe runter, beide Hände auf's Lenkrad, warten. "Guten Tach, Fahrzeugkontrolle, blabla...". Handschuhfach auf, Papiere raus, Kopie der WBK (amtlich beglaubigt) liegt obenauf. Erste Frage: "Haben Sie Waffen dabei?" Bei Antwort "Nein" ist die Sache erledigt und die Herren kümmern sich um die Fahrzeugpapiere. Bei Antwort "ja" bisher zweimal die Frage "Darf ich die aus privatem Interesse (!) mal sehen". Klar darf er. Jedenfalls dann, wenn der Kollege das mitbekommen hat und nicht mit der Kanone im Anschlag in 10m Entfernung steht. Es gibt Polizisten, die bis dahin noch nie einen 44er gesehen haben.

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Viele Grüße

MoSch

Dieses Leben ist eines der härtesten...

(Lebenslange Mitgliedschaft im FWR Nr. 008)

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Hatte bisher erst einmal das "Glück", da ich "nur" 2Km zum Stand habe, aber auf dem Weg zu diversen Wettkämpfen...

Zur Sache selbst. Bei einer "normalen" Kontrolle würde ich auch nicht von vorneherein den Transport von meinen Waffen hinausposaunen. Wenn alles seine Richtigkeit hat, kann man es ja einfach seinen Gang gehen lassen. In meinen Fall interessierte sich der junge Kollege trotz meiner offensichtlichen Schiessweste nur für die Katzenspuren auf der Motorhaube, ich glaube er wollte um 1 Uhr nachts eigentlich auch nur noch heim.

Die Erfahrungen im Verein fallen recht unterschiedlich aus. Ein Mitglied hatte innerhalb eines Jahres dreimal das Glück einer Kontrolle. Zweimal lief's ganz locker, einmal waren die Beamten etwas nervös und offensichtlich nicht sehr sachkundig. (Frage nach Waffenschein usw.) Aber dass soll's ja nicht nur bei der Polizei geben.

Also, am Anfang nicht die Pferde scheu machen, erst wenn man konkret nach dem Inhalt der Koffer und Tasche fragt, kann man ja dezent darauf hinweisen, dass man Sportschütze ist. Und MEHR würde ich auch nicht sagen.

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Zitat:

Original erstellt von MoSch:

"Darf ich die aus privatem Interesse (!) mal sehen". Klar darf er.

das ist jetzt korinthen*väkalienabsonderung*, aber was solls:

wenn du sie ihm auf der strasse zeigst, also den koffer öffnest, wird die waffe dadurch zugriffsbereit und du führst daher die waffe ohne waffenschein und machst dich strafbar (ab das der interessierte polizist weis oder nicht (vielleicht weis es der waffenhassende kollege 2 meter weiter)).

jedenfalls wäre es die bessere variante, den interessierten polizisten in den verein einzuladen...

[Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 15. April 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von ulrich falk:

[bwenn du sie ihm auf der strasse zeigst, also den koffer öffnest, wird die waffe dadurch zugriffsbereit und du führst daher die waffe ohne waffenschein und machst dich strafbar
[/b]

Der kontrollierende Beamte ist aus dienstgründen berechtigt, die tatsächliche Gewalt über Deine Waffe auszuüben. Somit handelt es sich m.E. nur um die Übergabe von einer berechtigten Person zur einer anderen.

Harry

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Zitat:

Original erstellt von Jacek:

Hallo!

Bin ich eigentlich WIRKLICH IMMER verpfichtet der Polizei gegenüber,bei einer allgemeiner Vehrkehrskontrolle über das mitführen von Waffen (verschlossen in dem Koffer im Kofferraum)Auskunft zu erteilen??!.

-War wieder mal eine Diskusion darüber heute bei uns im Verein!!

Grüße an alle! -Jacek

Eigentlich bist Du m.E. nicht einmal verpflichtet, die Beamten in Deinen Kofferraum sehen zu lassen. Dies wird in der Regel damit umgangen, daß sie Dich nach dem Verbandkasten und Warndreieck fragen. Solltest Du diese Gegenstände aber z.B. auf dem Beifahrersitz liegen haben oder solltest Du zugeben, sie nicht dabei zu haben, hat die Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkahrskontrolle m.E. nicht das Recht, Einblick zu verlangen.

Vielleicht weiß ein Jurist aus der Runde ja mehr.

Gruß

Harry

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Man "übergibt" die Waffe aber nicht, sondern räumt dem kontrollierenden Polizisten nur die Möglichkeit ein, die tatsächliche Gewalt über die Waffe auszuüben, indem man ihm z.B. den Kofferaumschlüssel / Waffenkofferschlüssel in die Hand drückt, nicht jedoch die Waffe selbst.

Der reine "Transport" im Kofferraum vom Schießstand nach Hause ist ja gerade kein Führen (Ausnahmefall). Daran ändert auch die Kontrolle wohl nichts.

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Können eigentlich zwei Personen gleichzeitig (Sportschütze und Polizist) eine Waffe führen, d.h. wer führt denn die Waffe überhaupt, wenn der Sportschütze den Waffenkoffer auf "Weisung" des Polizisten aufschliesst, der Koffer geschlossen bleibt und die Waffe auch nicht vom Sportschützen in die Hand genommen wird und nun der Polizist den Koffer öffnet?

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Zitat:

Original erstellt von ulrich falk:

(1) die waffe wird aber nicht aus dienstlichen gründen übergeben (wenn sie denn überhaupt übergeben wird), sondern aus rein privaten.

(2) ausserdem darf man auch (ohne erlaubnis)keine waffe führen, um sie einem berechtigten zu übergeben.

ad 1 : Da hast Du sicher recht. Dennoch sind wir uns doch alle einig, daß der Polizist in diesem Fall nicht als Privatmann anzusehen ist.

ad 2 : Die Waffe wird in diesem Fall doch nur verbracht. Der Transport von einem Berechtigten zum anderen ist ganz streng nach dem Gesetz auch völlig ohne waffenrechtliche Erlaubnis gestattet.

(Habe gerade den Gesetzestext nicht zur Hand. Darin heißt es aber sinngemäß : Einer Erlaubnis nach § sowieso bedarf nicht..... wer eine Waffe von einem Berechtigten zum einem anderen transportiert.)

Gruß

Harry

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Oh Mann. So was kann's echt nur in D geben. Lest euch mal die Diskussion am Stück durch... wenn's nicht so bitter wäre, dann wäre das ein Supertext für einen Kabarettabend oder so...

Naja, es kann nie schaden in diesem brisanten Thema genug Rechtskenntnis zu haben.

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@Red: Gleiches Strickmuster: Ein Wiederlader kann gar nicht beim Wiederladen nicht erlaubter Kaliber erwischt werden.

Die Beamten, die in der Regel nachsehen kommen, haben wohl kaum einen WL-Schein. Und somit darf der WL sie nicht in den Raum lassen, in dem geladen wird.

Manchmal sind unsere Bestimmunegen echt putzig!

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

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Hi mike,

er darf ihn nur nicht reinlassen solange mit "offenem" treibladungsmittel hantiert wird.

Also, immer ein paar koernchen pulver auf dem tisch liegen lasssen und man hat einen raum ganz fuer sich alleine.

Bis die andere haelfte auch den "pulverschein" macht.

"matt"

[Dieser Beitrag wurde von matt am 15. April 2002 editiert.]

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Klar, Matt!

Habe extra ein Töpfchen mit altem Pulver, welches ich auf die Werkbank stelle, wenn ich mal meine Ruhe haben will grin.gifgrin.gifgrin.gif

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

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Zitat:

Original erstellt von ulrich falk:

die waffe wird aber nicht aus dienstlichen gründen übergeben (wenn sie denn überhaupt übergeben wird), sondern aus rein privaten. ausserdem darf man auch (ohne erlaubnis)keine waffe führen, um sie einem berechtigten zu übergeben.

Dann müssen wir halt improvisieren und machen das Ganze "offiziell" grin.gif

Übergib dem interessierten Kollegen in Grün die Wumme mitsamt Behältniss ( nicht das es noch zu "Mißverständnissen" kommt wink.gif )und dem Hinweis,dies nur zum Zwecke der Überprüfung zu tun.Damit dürften alle Beteiligten zufriedengestellt sein.Wenn diese Überprüfung noch die Neugier des Beamten weckt - wer weiß,vielleicht ist er der nächste "Neuling" im Verein.

Gruß André

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Mann, was habt Ihr denn alle für Erfahrungen mit unserer Polizei???

Wenn der mich höflich fragt dann öffne ich halt den Koffer und lass Ihn reinsehen.

Das sind auch nur Menschen die Ihren Job machen!!

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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!! FWR NR.:22474

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@andré:

danke; du bist der einzige, der mich hier versteht.

@harry:

es get mir ja nicht um den polizisten, es geht mir um den sportschützen, der aus purer menschenfreundlichkeit auf offener strasse seine pistole auspackt und sie dem polizisten unter die nase hält. denn das ist führen, weil die waffe zugriffsbereit ist.

genausowenig bring uns der erlaubnisfreie transport zum berechtigten weiter: wenn ich mich mit meinem büchsenmacher auf dem parkplatz treffe, um die flinte offen - von der einen in die andere hand - zur reparatur zu übergeben, sind wir beide wegen unerlaubtem führen dran.

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@ Ulrich : ich verstehe dich auch....... grin.gif

aber, warum stellen wir die Frage nicht einfach mal anders herum ?

Was darf ein Polizeibeamter im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle vom Fahrzeugführer verlangen oder fragen ?

(sage mir jetzt bitte keiner : "Haben Sie etwas getrunken ?" - die sollte ein Beamter sooo eigentlich nicht stellen.... grin.gif )

Gruss

CB

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Interessante Situation. Ich zeige dem neugierigen Polizisten meine Waffen und fachsimple ein wenig. Daraufhin werde ich von seinem übereifrigen Kollegen verknackt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Daraufhin bekommt Polizist #1 eine freundliche Anzeige meines Rechtsverdrehers wegen Anstiftung zu einer Straftat und das auch noch in Ausübung des Dienstes.

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Ja da hast du recht. So was gibt es nur in D.

Aber vielleicht sollten alle mal ein bischen auf dem Boden bleiben. Und bei allen Begegnungen mit der Polizei eines beherzigen:

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ( Ausnahmen bestätigen die Regel )

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Ok, Ok!

Das war natürlich nur so eine Überlegung.

Zeigt aber auch, daß es nicht immer ganz einfach ist normalen Menschenverstand und geltendes Recht in einklang zu bringen.

Ich persönlich denke, daß ein normaler und ungezwungener Umgang mit unseren "Freunden und Helfern" die sicherste Art ist. Schließlich sind wir in der Regel unbescholten und harmlos.

Ob ich den Polizisten meine Waffen oder die Kopie des WaffG in die Hand drücke entscheidet sich eh in den ersten Sekunden und abhängig vom Verhalten des Kameraden.

Solange die Leute das Gefühl haben, sie hätten einen Sachkundigen gegenüber der auch offen in seiner Art ist, gibt es sicher keine Probleme.

Natürlich hat jeder mal 'nen schlechten Tag und A****löcher gibt es überall aber so ist das Leben.

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Mitglied im FWR Nr. 14019

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