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IGNORED

Die lieben Nachbarn


Python

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Moin zusammen,

seit 21 Jahren bewohnen meine Frau und ich eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 45 Wohneinheiten. Unsere Wohnung gehört meiner Frau. Der Keller ist vorbildlich mit schwer entflammbaren Materialien, Feuerlöscheinrichtung u. s. w. eingerichtet, also optimal zum Wiederladen. Vor 6 Jahren hat mir das Amt für Arbeitsschutz auch grünes Licht gegeben diesen Kellerraum zum Wiederladen und Lagern des Pulvers zu benutzen.

Vor einigen Tagen bekam ich Post von der Hausverwaltung. Das Lagern von "Sprengstoff" und der Umgang damit seien untersagt. In der beigefügten Hausordnung ist zu lesen dass die Lagerung "gefährlicher Stoffe" in den Kellerräumen verboten ist.

Wer ist im Recht? Kann mir die Eigentümergemeinschaft etwas verbieten was mir eine staatliche Behörde erlaubt hat?

Falls jemand mit so einer Situation Erfahrung hat bitte ich dringend um Hilfe!!!

Gruß

ein verunsicherter Python

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Moin,

die zentrale Frage dürfte sein, ob diese Hausordnung in diesem Punkt rechtmäßig ist oder nicht. Aber genau dazu kann ich leider wenig beitragen.

Einer meiner Kameraden wohnt in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses und wollte ein Lager für Treibladungmittel anlegen. Das Amt forderte die Zustimmung des Hauseigentümers, welcher diese aber verweigerte. Nach einer angedrohten Mietminderung in Höhe von 10% klappte es dann mit der Genehmigung problemlos. Die Wiederladerei gehört auch noch zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Wohnung.

Wie es sich nun in Deinem Fall verhält kann man glaube ich erst dann sagen, wenn man die komplette Hausordnung im genauen Wortlaut kennt.

Gruß,

frogger

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hallo...

lass dich doch gern haben...

recht oder unrecht mal dahingestellt.

wer will dich denn zu einer auskunft zwingen was du da in deinem keller lagerst?

sichtschutz montieren, türe beim laden zu und fertig.

der keller dürfte sich ja auch nicht im gemeinschaftseigentum befinden, sondern es ist doch mit sicherheit deiner?

also hat dort auch kein anderer was zu suchen.

beste grüsse

walter

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Hi

frag deine Frau mal, ob Sie dir die Teilungserklärung geben kann!Da ist eigentlich alles geregelt, was man darf oder nicht!Wenn nichts drin steht, suche mal nahc Grundsatzurteilen!Ich hatte da ähnliche Schwierigkeiten mir hat dieses Urteil recht gebeben!

Gruss Björn!

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Ähnliche Probleme hatte ich auch.

Im Verlauf eines Gespräches, mit dem Leiter der seinerzeit noch zuständigen StAfA, erklärte dieser sinngemäß: „Der Vermierter kann Ihnen keine Erlaubnis beschneiden welche Ihnen der Staat erteilt hat, das Lager sowie der Ort des Umganges wären schlußendlich besichtigt und durch das Amt genehmigt worden. Die Gefährdung durch die Lagerung von Rasenmäherkraftstoff oder Farbsprühdosen sei als weit aus größer anzusehen als diejenige von Treibladungspulver“ Um des lieben Friedens willen, empfahl er mir keine weitere Konversation mit dem Vermieter und die Sache im Sande verlaufen zu lassen.

Habe mich daran gehalten, und seitdem war ruhe im Schiff.

Im übrigen kann ich mich nur den Empfehlungen des Mondes anschließen,

Türe zu und Feierabend.

Gruß

Frank

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Moin,

ich bin zwar weder Anwalt und Dank eigenem Haus auch nicht mit solchen Regelungen erfahren, aber ich würde folgendermaßen argumentieren:

- Du lagerst gar keinen Sprenstoff.

- Das Lagern und der Umgamg mit Treibladungspulver ist Dir von Amts wegen erlaubt. Wenn das irgendwie gefährlich wäre, hätte das Amt das sicher längst verboten.

- Somit ist Dein Pulvervorrat ungefährlicher als die schon genannten Farb- und ähnliche Sprühdosen, Benzinkanister etc.

Aber eins würde ich auf jeden Fall machen: einen erfahrenen Anwalt einschalten.

Rechtsschutz hast Du doch wohl, oder? Wäre aber jedem Wohnungseingentümer gerade aus solchen Gründen dringend angeraten.

Viel Erfolg!

Michael

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Guest Mouche

Ja Python,ich fürchte, wenn die Hausordnung ordnungsgemäß entstanden und gültig ist,dann kann Dir die Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft das wohl verbieten.

Das WEG ist eine komplizierte Angelegenheit rolleyes.gif

Vergleichbare Beschlüsse gelten z.B. für die Haustierhaltung allgemein, wie auch für die Haltung gefährlicher Tiere im Speziellen.

Auch da kann die Nutzung des Sondereigentums durch Gemeinschaftsbeschluß eingeschränkt werden.

Die Tatsache der Sprengstofflagerung ist offenbar bekannt und nicht gewünscht -die amtliche Genehmigung sagt nur etwas über die Eignung des Raumes im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen aus - wie die Eigentümergemeinschaft dazu steht, hat damit nichts zu tun .

Ich würde hier den Weg der Argumentation unter Hinweis auf die gesetzliche Überprüfung und die 6 Jahre ohne jeden Unfall suchen. Die Lagerung von Brennspiritus oder Waschbenzin oder Nitroverdünner - in jedem Hobbykeller zu finden, ist garantiert gefährlicher als Nitropulver.

Bei einer Konfrontation hast Du IMHO schlechte Karten,denn weder ist die Tatsache einer Gefahrgutlagerung zu bestreiten-sonst gäbe es ja wohl keine amtliche Überprüfung,Genehmigung und Auflagen für Feuerlöscher etc. rolleyes.gif- noch würde ich damit rechnen, bei einem Gerichtstermin auf besonderes Wohlwollen und Verständnis für etwas zu stoßen, das unter dem Begriff "Lagerung und Umgang mit Sprengstoff im Mehrfamilienhaus" verhandelt wird tongue.gif

Gruß Mouche

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In Antwort auf:

Ja Python,ich fürchte, wenn die Hausordnung ordnungsgemäß entstanden und gültig ist,dann kann Dir die Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft das wohl verbieten.

Das WEG ist eine komplizierte Angelegenheit
rolleyes.gif

Auch da kann die Nutzung des Sondereigentums durch Gemeinschaftsbeschluß eingeschränkt werden.


Hallo,

nur sind die wenigsten Hausordnungen ordnungsgem. entstanden und gültig, ein Fehler macht die gesamte Hausordnung ungültig und kann nur mit Zustimmug aller Eigentümer, also auch Deiner Zustimmung geändert werden.

Karl

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Guest Mouche

In Antwort auf:

nur sind die wenigsten Hausordnungen ordnungsgem. entstanden und gültig, ein Fehler macht die gesamte Hausordnung ungültig


kühne Behauptung chrisgrinst.gif Belegbar durch.. confused.gif

In Antwort auf:

und kann nur mit Zustimmug aller Eigentümer, also auch Deiner Zustimmung geändert werden.

Karl


Satz mit X :War wohl Nix tongue.gif

Hausordnungen gehen über Mehrheitsbeschluß rolleyes.gif

Mouche

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In Antwort auf:

In Antwort auf:

nur sind die wenigsten Hausordnungen ordnungsgem. entstanden und gültig, ein Fehler macht die gesamte Hausordnung ungültig


kühne Behauptung
chrisgrinst.gif
Belegbar durch..
confused.gif


Erfahrung und Aussagen von Juristen und Hausverwaltern.

In Antwort auf:

und kann nur mit Zustimmug aller Eigentümer, also auch Deiner Zustimmung geändert werden.

Karl


Satz mit X :War wohl Nix tongue.gif

Hausordnungen gehen über Mehrheitsbeschluß rolleyes.gif

Mouche


Nur braucht sie dann niemand zu befolgen. Wiederum Juristenmeinung, wir streiten noch einen derartigen Fall, das Urteil kann ich nach rechtskraft (in einigen Jahren) reinstellen.

Karl

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Guest Mouche

.....Du kannst da durchaus auch mit allem Recht haben - ohne das ich falsch liege rolleyes.gif - denn Du wirst sicher meiner o.g. Aussage zustimmen : Das WEG ist eine komplizierte Angelegenheit tongue.gif

Mouche

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In Antwort auf:

.....Du kannst da durchaus auch mit allem Recht haben - ohne das ich falsch liege
rolleyes.gif
- denn Du wirst sicher meiner o.g. Aussage zustimmen : Das WEG ist eine komplizierte Angelegenheit
tongue.gif

Mouche


Da kann ich Dir nicht Widersprechen.

Karl

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Guest Mouche

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Hi,

ich würd's mal folgendermaßen anpacken:

Erkläre der Hausverwaltung, dass es sich gar nicht um Sprengstoff handelt


...deswegen erwirbt und verwendet man es ja auch nach den Auflagen und Bestimmungen des Sprengstoff-Rechts rolleyes.gif-das wirkt sicher, wenn die Hausverwaltung das Gefühl vermittelt bekommt, daß man sie auf den Arm nehmen will tongue.gif....

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In Antwort auf:

In der beigefügten Hausordnung ist zu lesen dass die Lagerung "gefährlicher Stoffe" in den Kellerräumen verboten ist.


Und wenn Du Dein zeugs im Bad lagerst ?

Ist ja ein nicht ständig bewohnter Raum und sogar auch noch als Lagerplatz erlaubt !

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Hallo Kollegen,

heute kam ein neuer Brief von der Hausverwaltung. Ich möge durch das Amt für Arbeitsschutz eine schriftliche Erklärung beibringen daß von meinen "Sprengstoffen" keine Gefahr für die Hausgemeinschaft ausgeht.

Ich denke darauf kann ich mich einlassen - vorausgesetzt die Hausgemeinschaft bestätigt mir schriftlich alle anfallenden Kosten zu tragen.

Ich hab übrigens erst mal das Schloß der Kellertür gewechselt, da war noch das gleiche drin wie bei unserem Einzug. Wer weiß...

Gruß Stephan

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Du wohnst scheinbar auch in einen "Ehrenwerten Haus"??

Ich befürchte, dass das Amt für Arbeitsschutz Dir kaum eine solche Bescheinigung ausstellen wird. Hoffe aber, dass ich mich irre.

Ich hab' auch ne Eigentumswohnung.

Anfangs hat mal ein Nachbar gegfragt, ob das nicht gefährlich sei.

Ich habe ihm gesagt, ja, sogar so gefährlich, dass eigentlich keiner ausser mir mehr in den Keller darf, wenn ich lade. Aber ich würde bei ihm ein Auge zudrücken.

Nun ist er froh! Weil, wenn er nur dann Bier rauf holen könnte, wenn ich nicht lade, müsste er zum Trinken in die Pinte gehen.

smile.gif

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In Antwort auf:

Ich denke darauf kann ich mich einlassen - vorausgesetzt die Hausgemeinschaft bestätigt mir schriftlich alle anfallenden Kosten zu tragen.


Python,

damit kannst leben, die Kosten wirst Du aber selber tragen müssen, wer die Musik bestellt soll auch zahlen.

Karl

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Erst einmal müsste geklärt werden, welche Rechtsnatur dieses sogenannte "Hausordnung" eigentlich hat. Es könnte sein:

1. Bestandteil der Gemeinschaftsordung, die wiederum meist ein Annex der Teilungserklärung ist,

2. Ein Beschluss der Eigentümer,

3. Eine Vereinbarung der Eigentümer.

Eine Hausordnung, wie sie häufig als Anhängsel von Mietverträgen Verwendung finden, kann es hier ja wohl nicht sein.

Anschliessend wäre der Wortlaut der betreffenden Regelung interessant. Ohne diese Informationen lässt sich das ganze nicht zuverlässig beurteilen.

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Hallo RB,

die Hausordung ist ein Beschluß einer Eigentümerversammlung zu einer Zeit als wir dort noch nicht wohnten.

Der genaue Wortlaut:

"Offenes Licht und Rauchen im Keller gefährden das Eigentum aller. Die Keller sind keine Aufbewahrungsorte für leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe. Das Umgehen mit feuergefährlichen Mitteln in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet."

Gruß Stephan

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Hallo RB,

die Hausordung ist ein Beschluß einer Eigentümerversammlung zu einer Zeit als wir dort noch nicht wohnten.

Der genaue Wortlaut:

"Offenes Licht und Rauchen im Keller gefährden das Eigentum aller. Die Keller sind keine Aufbewahrungsorte für leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe. Das Umgehen mit feuergefährlichen Mitteln in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet."

Gruß Stephan


Stephan,

dann habt Ihr vermutlich schlechte Karten, ich kann nur noch zu einem Fachanwalt raten.

Karl

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In Antwort auf:


Das Umgehen mit feuergefährlichen Mitteln in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet.


Stephan,

demnach dürft Ihr in Eurer Wohnung auch kein Fondue zelebrieren und Du darfst auch nicht Dein Benzin- oder Gasfeuerzeug nachfüllen. gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Ob das so rechtens ist?

fragt sich

Michael

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Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Hausverwalter der sich dabei verpapperte. Die Herrschaften die sich an der ganzen Sache stören sind selber Sportschützen. Ab und zu fahren sie in grünes Loden gewandet auf einen jagdlichen Schießstand. Muß man das verstehen?

Der Verwalter ist übrigens damit zufrieden wenn ich ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amt für Arbeitsschutz kopiere.

Ein leicht verwirrter

Stephan gaga.gif

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