Astanase Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 Erleichterungen für österreichische und Deutsche Schützen im Grenzverkehr demnächst in Kraft" Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen (14. Mai 2004) ==> http://www.iwoe.at/Rechts_Service/Bundesgesetzblatt.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 Hm, und das soll nur für besondere Anlässe in Bayern gelten ? Das ist aber komisch... Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 Hallo, das ist mit Schwerpunkt eine Regelung für die bayerischen Gebirgsschützenkompanien, die Kontakte mit östereichischen und südtiroler Gruppen pflegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 Weil wir Bayern eben nicht so lange rumlabern wie der Bund sondern HANDELN Der (letzte) Rest Deutschlands kann das ja übernehmen wenn sich die Bundesländer geeinigt haben In Antwort auf: das ist mit Schwerpunkt eine Regelung für die bayerischen Gebirgsschützenkompalien, die Kontakte mit östereichischen und südtiroler Gruppen pflegen. Stimmt! Weil die Gebirgsschützen zum Pabst-Geburtstag runtergefahren sind und den Salut geschossen haben. Und DA hat dann der letzte Hinterbänkler gemerkt was das Waffengesetz für ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Man hat dann nur für Deutschland und Österreich eine Regelung gebraucht weil für den Rest der Strecke "normale" Verhältnisse geherrscht haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: Weil wir Bayern eben nicht so lange rumlabern wie der Bund sondern HANDELN Darf ich lachen ? Vom 28.06.2002 bis zum Inkfrafttreten am 01.07.2004 sinds ja nur ein paar Tage... (sehr schnelle Handlung also ) Im übrigen kann man Mitnahmeerlaubnisse auch verwaltungsmäßig einfach als Sammelerlaubnis ausstellen. Ich als flexibler Baden-Württemberger ( ) lass mir von den Burschen eine Aufstellung aller Personen mit zugehörigen Waffen vorlegen und tacker die als Anlage an die Mitnahmeerlaubnis. So einfach kann das Leben sein (ohne zwei Jahre lang auf ein Abkommen zu warten)... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: Im übrigen kann man Mitnahmeerlaubnisse auch verwaltungsmäßig einfach als Sammelerlaubnis ausstellen. Ich als flexibler Baden-Württemberger ( ) lass mir von den Burschen eine Aufstellung aller Personen mit zugehörigen Waffen vorlegen und tacker die als Anlage an die Mitnahmeerlaubnis. Praxisfremd!!!!! Und nächste Woche komm ich dann wieder??? Schau mal links in mein Logo. Das ist unser Patenverein. JEDESMAL wenn wir die besuchen kommen muss ich erst zum Zoll, dann an der Grenze stehenbleiben und nach 2 Stunden hab ich die Erlaubnis mit der Waffe durch Tschechien zu fahren, beim rausfahren wieder 2 Stunden dass ich den Schein abgeben darf usw. Da ist mir ein FESTES Abkommen tausendmal lieber. Und zu den 2 Jahren: Solange braucht Ihr doch auch bis Ihr Formblätter für die gelbe WBK habt PS: Gut, der Pabst wird wohl nicht so oft Böllerschüsse bekommen. Aber die Österreicher und die Bayern treffen sich ja öfter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 Wie bitte ? Zwei Stunden am Zoll stehen ???? Also de gibts bei uns aber net. Mit der Mitnahmeerlaubnis (und die gilt in der Regel ein Jahr) geht das ruckizucki. Aber hallo. Das ist also genau das Gegenteil zu praxisfremd ! "Pabst" schreibt man übrigens auch nach neuer Rechtschreibung mit "p". Und die gilt vermutlich auch in Bayern... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: "Pabst" schreibt man übrigens auch nach neuer Rechtschreibung mit "p". Und die gilt vermutlich auch in Bayern... Ne, gilt bei uns nicht. Wir machen was wir wollen Aber nochmal zur Sache damit kein Missverständnis entsteht: Für die Tschechei braucht man "Auskunftsblatt Rückwarenregelung" (Zoll, DEUTSCH) und so eine Art Tschechischen Waffenschein. Der berechtigt zur DURCHFAHRT in der Tschechei und muss bei der Einfahrt an der Grenze abgeholt und bei der Rückfahrt an der Grenze wieder abgegeben werden. Kann ich auch nicht bei DIR holen weil der von den TSCHECHEN ausgestellt wird. Das "Auskunftsblatt" dagegen ist nur "vorzulegen". (Dauert aber genauso lange) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 Nu ja, für Tschechien bringt Dir aber das neue Abkommen auch herzlich wenig, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: "Pabst" schreibt man übrigens auch nach neuer Rechtschreibung mit "p". Und die gilt vermutlich auch in Bayern... Ne, gilt bei uns nicht. Wir machen was wir wollen Aber nochmal zur Sache damit kein Missverständnis entsteht: Für die Tschechei braucht man "Auskunftsblatt Rückwarenregelung" (Zoll, DEUTSCH) und so eine Art Tschechischen Waffenschein. Der berechtigt zur DURCHFAHRT in der Tschechei und muss bei der Einfahrt an der Grenze abgeholt und bei der Rückfahrt an der Grenze wieder abgegeben werden. Kann ich auch nicht bei DIR holen weil der von den TSCHECHEN ausgestellt wird. Das "Auskunftsblatt" dagegen ist nur "vorzulegen". (Dauert aber genauso lange) Da Tschechien jetzt zur EU gehört, gilt die EU-VO 477/91 jetzt auch für diese, d.h. ein Rückwarenblatt ist für den (nicht mehr existenten Zoll) aus deutscher Sicht nicht mehr Notwendig. Nur die "Verbringungserlaubnis"!! Laut Auskunft der Bafa sind deshalb die EU-Vordrucke um die Namen der neuen Mitgliedsländer zu erweitern und gelten auch für diese "neuen" Länder. Ob die Tschechen es schon geschafft haben, das entsprechende "Pedant" dazu in tschechich zu schaffen, wage ich zu bezweifeln. Ich habe für Munition eine Erlaubnis der zuständigen tschechischen Polizeibehörde vom Ort des Treffens/der Veranstaltung und die schaute sich der tschechische Zöllner bis jetzt (seit 1.5.04) aber immer nur müde lächelnd an....und winkte durch. Bei den nicht mehr vorhandenen deutschen Zollkontrollen auf dem Rückweg habe ich ja für alle Fälle meine Dauerverbringungsgenehmigung (1, bzw. 3 Jahre)mit dabei. Seit 1.5. finden ja nur noch Personenkontrollen statt; der "Warenverkehr" ist jetzt binnenländliches "Verbringen" mit den dazu geltenden waffenrechtlichen Vorschriften. Vielleicht klärst Du die Beamten in Waidhaus (deutsche und CSRler) mal auf, das andere Zeiten herrschen... Gruss Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: Ob die Tschechen es schon geschafft haben, das entsprechende "Pedant" dazu in tschechich zu schaffen, wage ich zu bezweifeln. Hallo Muni, das ist ja das Problem. Die machen es JEDESMAL anders. Irgendwie habe ich das Gefühl dass denen die "Grenzöffnung" gar nicht passt. Das mit dem "Durchwinken" habe ich auch schon gehabt, bevolge ich aber nur mehr wenn´s um Munition geht. Einmal hat sich einer Durchwinken lassen und diesen "Tschechischen Waffenschein" nicht abgegeben. Der musste dann 2 Tage später zum HAUPTzollamt und es gab einen riesen "Zennober". Recht haben und Recht kriegen im Zusammenspiel mit Rechthaberei und Frust der Zöllner ist da leider immer noch ein grosses Problem. Am Besten ist da immer dumm stellen und für "die Tips" dankbar sein (anmaulen lassen). So hat man wenigstens einigermassen seine Ruhe. Umgekehrt, Besuch der Tschechen bei uns; machen die schon lange nicht mehr weil´s ihnen zu viel Ärger ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: Hm, und das soll nur für besondere Anlässe in Bayern gelten ? Das ist aber komisch... Warum komisch... Deine Landesregierung wollte bei dem Abkommen nicht mitmachen. Im Ländle hängt man anscheinend an all dem Papierkram. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 8, 2004 Share Posted July 8, 2004 Hmmm, habe gerade nochmals den Artikel in DWJ-Online über den Staatsvertrag gelesen. Unter Nummer 4 (Bewertung und Hintergrund des Abkommens) steht dort, dass keine waffenrechtliche Genehmigung benötigt wird. Das halte ich für falsch, denn im Abkommen steht drin "soweit erforderlich, die deutsche Besitzerlaubnis". Bei wbk-pflichtigen Schusswaffen ist die WBK deshalb auf jeden Fall beim Grenzübertritt vorzulegen. Den Europäischen Feuerwaffenpass braucht man hingegen nicht. Warum gibts das eigentlich nicht auch für Jäger ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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