627 PC Posted June 19, 2004 Share Posted June 19, 2004 Bekanntlich wenden die Waffenbehörden die 2/6 Regelung zur Zeit auf alle anmeldepflichtigen Waffen (also nicht nur auf die in der grünen WBK) an. Hat schon jemand konkrete Erfahrungen wie "sein" Amt die Fristen berechnet? Gibt es hier starre Fristen ab dem Inkrafttreten des Waffengesetzes oder fängt die 6 Monatsfrist mit dem ersten Waffenkauf nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes an. Mir wurden am 27.2 und am 29.5. jeweils eine Waffe eingetragen. Nach Auffassung meines Ordnungsamtes wäre ein weiterer Erwerb frühestens am 28.8 und dann am 30.11. möglich. Wie sehen das eure Ämter ?? Hintergrund der Anfrage ist: Ich konnte heute 2 schöne Vorderladerrevolver aus den 70-gern erwerben (die allerdings wohl wegen der bescheuerten 3/6 Regelung erst in eine "Parkbox" beim Büma einziehen müssen). Eine "Neue Gelbe" ist vorhanden. Gruss Manfred (bei dem wohl bald mehr Waffen beim Händler liegen als im eigenen Tresor ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted June 19, 2004 Share Posted June 19, 2004 hallo manfred ich will auch noch mal mit der behörde reden. ich war ganz baff, als ich meine gelb neu erhalten hatte und dann erfahren musste,dass wohl die 2/6 regel auf alle wbk´s auser gelb alt (die gilt im ursprünglichen rahmen weiter) angewendet werden soll. wenn ich es richtig verstanden habe, ist es wohl so, dass ich jetzt, wo ich meine beiden walkers abgeholt habe, ich 6 monate warten muss, bis ich wieder eine waffe beantragen kann (ausnahme, wie gesagt,die gelb alt) ich war bisher im glauben,dass diese regel nur auf die gelb neu zutrifft. wenn ich aber 2 waffen auf gelb neu erworben habe und eine woche später eine waffe auf wbk grün erwerben will und dann auch diese 6 mon. warten, dass war mir bisher nicht klar. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 19, 2004 Share Posted June 19, 2004 In Antwort auf: ich war bisher im glauben,dass diese regel nur auf die gelb neu zutrifft. IMHO nur auf grün. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jess Harper Posted June 19, 2004 Share Posted June 19, 2004 In Antwort auf: Mir wurden am 27.2 und am 29.5. jeweils eine Waffe eingetragen. Nach Auffassung meines Ordnungsamtes wäre ein weiterer Erwerb frühestens am 28.8 und dann am 30.11. möglich. Wie sehen das eure Ämter ?? Ganz genau so. Gruß Jess Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomas.h Posted June 19, 2004 Share Posted June 19, 2004 In Antwort auf: Bekanntlich wenden die Waffenbehörden die 2/6 Regelung zur Zeit auf alle anmeldepflichtigen Waffen (also nicht nur auf die in der grünen WBK) an. Gilt aber doch mit Sicherheit nicht für die rote Sammler-WBK. Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
der_sammler Posted June 20, 2004 Share Posted June 20, 2004 nein, die "Rote" und erwerb auf JJ bleibt unbeschränkt ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted June 20, 2004 Share Posted June 20, 2004 Hallo, die 2/6 Reglung Bedarf sicherlich noch einiger Klärung für die Zukunft und dies wird wohl bei manchem Ordnungsämtern, nur über die Gerichte gehen. Jedenfalls soll diese 2/6 Regelung keine feste Bindung sein und wenn der Schütze oder Schützin eine Waffe mehr benötigt, wäre dies eine Sache der passenden Begründung. Zum Beispiel beim Westernschießen. Einige WBK gelb, nach dem neuen WaffG ausgestellt, hatten diese 2/6 Auflage und andere wieder nicht. Für Inhaber einer WBK rot und Jagscheininhaber, wird die 2/6 Regelung nicht angewandt. Bis jetzt jedenfalls. Eigentlich war die 2/6 Regelung für eine WBK gelb, ausgestellt nach dem neuen WaffG, nicht vorgesehen. Fazit: Einerseits sollen alle Schützen die Ernsthaftigkeit der Ausübung des Schießsportes nachweisen und dann gibt es wiedermal eine unnötige Hürde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 21, 2004 Share Posted June 21, 2004 Jo, ist zur Zeit von SB zu SB verschieden. Es heißt ja auch "in der Regel". Also wenn die Sachbearbeiterin die Regel hat, nicht mehr als 2/6 . Ansonsten unbeschränkt...? Ihr habt recht. Das wird noch viele Diskussionen geben. Die Praxis zeigt zumindest in meinem Bereich bisher, dass die Schützen sich nicht dran stoßen, weil sie sich eh nicht mehr als vier Waffen pro Jahr leisten können oder wollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 21, 2004 Share Posted June 21, 2004 In Antwort auf: Die Praxis zeigt zumindest in meinem Bereich bisher, dass die Schützen sich nicht dran stoßen, weil sie sich eh nicht mehr als vier Waffen pro Jahr leisten können oder wollen. ....SO kann man sich unsinnige Bestimmungen "schönreden" Und ob es tatsächlich SO ist-das würde ich gerne aus dem Munde Deiner "Untertanen" hören . Die Tatsache, daß man Dir und Deinen Kollegen im Amte - weil man Euren "Goodwill" durchaus anerkennt - unnötigen Aufwand, Ärger, Vorlageberichte - kurz ARBEIT -ersparen will , heißt ja noch lange nicht, daß man sich nicht "dran stößt" oder gar diese absurde Regel akzeptiert . Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 21, 2004 Share Posted June 21, 2004 Nö, Schönheitspflästerchen (sorry Mouche, steht halt so im Duden ) Hab schon mit einigen Kunden darüber gesprochen bzw. einige haben von selbst gesagt, dass 2/6 für sie keine Einschränkung bedeutet. Vielleicht wissen die guten Leute einfach, dass mit mir auch Ausnahmen von der Regel möglich sind... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 21, 2004 Share Posted June 21, 2004 In Antwort auf: Nö, Schönheitspflästerchen (sorry Mouche, steht halt so im Duden ) DAS ist mir jetzt neu - aber wieso sorry ? Es gibt doch nicht Schöneres und Selbstloseres, als anderen Mitmenschen zu helfen,schöner zu wirken als die Natur es ihnen mitgab Aber wir wollen trotzdem bei Mouche bleiben - denn jetzt weiß ich das und es ist ja auch im realen Leben nicht üblich, die Leute mit Übersetzungen anzusprechen - oder sagst Du zu einem Herrn Meier "bitte nehmen Sie Platz Herr Molkereifachmann" ? In Antwort auf: Hab schon mit einigen Kunden darüber gesprochen bzw. einige haben von selbst gesagt, dass 2/6 für sie keine Einschränkung bedeutet. Gegenüber Finanz-, Polizei- und sonstigen Beamten strotze ich auch immer vor aufrichtiger und treuherziger Ehrlichkeit In Antwort auf: Vielleicht wissen die guten Leute einfach, dass mit mir auch Ausnahmen von der Regel möglich sind... Das ehrt Dich Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 21, 2004 Share Posted June 21, 2004 In Antwort auf: Vielleicht wissen die guten Leute einfach, dass mit mir auch Ausnahmen von der Regel möglich sind... Das ehrt Dich Mouche Du kennst die Auflagen und Bedingungen aber nicht, Dr. Mouche ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted June 21, 2004 Author Share Posted June 21, 2004 In Antwort auf: Einige WBK gelb, nach dem neuen WaffG ausgestellt, hatten diese 2/6 Auflage und andere wieder nicht. Hmm - und was bedeutet das nun konkret? In meiner Gelben steht nichts von einer 2/6 Beschränkung. Was würde passieren wenn ich jetzt z.B. mit 4 eingetragenen Neuerwerbungen (nach dem Wortlaut auf der Karte darf ich einkaufen bis ich schwarz werde) auf dem Amt auftauche um mir den "Stempel" zu holen? Möglicherweise war der Verkäufer auch noch schneller als ich (14-Tages-Frist) und die gekauften Waffen sind bei ihm schon als "ausgetragen" gestempelt. Zurückgeben? Geht nicht - die waren bei ihm auf "Grün" eingetragen. Jetzt fehlt der passende Voreintrag. Tja lieber Sachbearbeiter - und nun ?? Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 21, 2004 Share Posted June 21, 2004 In Antwort auf: Du kennst die Auflagen und Bedingungen aber nicht, Dr. Mouche ! Freibier ? Gratis-Whiskas ? Jeden Sonntag 5 Ave Maria in der Kirche?Zwangs- Mitgliedschaft bei der Heilsarmee? Egal - wenn die damit glücklich werden und Du auch . Mouche - aber bitte OHNE Dr. - denn das Führen unberechtigter akademischer Titel ist Straftat - und somit gar nicht gut für die Zuverlässigkeit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 @627PC: auch wenn in der WBK die Auflage nicht drin steht, hat das nicht viel zu sagen. Wenn der SB das Gesetz anwendet und 2/6 bei neuer gelber WBK als richtig auslegt, is nicht mit Eintrag (im Regelfall). Aber Du weißt ja... @Ohne Dr. Mouche: das ist natürlich Betriebsgeheimnis ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: Aber Du weißt ja... und weiter? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 22, 2004 Share Posted June 22, 2004 In Antwort auf: und weiter? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 23, 2004 Share Posted June 23, 2004 ... keine Regel ohne Ausnahme... Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted June 23, 2004 Share Posted June 23, 2004 In Antwort auf: ... keine Regel ohne Ausnahme... Richtig. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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