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IGNORED

Bogenschiessen im Garten erlaubt?


Daniel-Mark

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Hallo,

sicher wundern sich die meisten über die Frage. Aber ich hätte wirklich gerne gewusst , ob ich in meinem Garten Bogenschiessen darf, und wenn ja, was ich beachten sollte.

Zunächst mal: Ich (29) bin Sportschütze im BDMP mit Kurz- und Langwaffen. Vor einigen Jahren hatte ich schonmal im Verein Bogen geschossen. Irgendwie reizt mich jetzt die Sache wieder und ich möchte mir einen Compound-Bogen zulegen. Es macht wirklich Spaß und man kann super gut sich zu konzentrieren üben, auch für das GK-Schießen. Ich weiss bereits, dass ein Bogen in Deutschland keine Waffe (im Gegensatz zur Armbrust) sondern ein Sportgerät ist. Nur wie verhält sich das jetzt, wenn ich im Garten damit schieße. Wohlgemerkt handelt es sich nicht um ein Kinder-Spielzeug, sondern um einen Compound mit 70lbs Zugkraft.

Natürlich möchte ich auch damit im Verein schießen, aber eben auch gerne mal nach der Arbeit im Garten ein paar Pfeile aus Fun abfeuern.

Vielleicht kann ja jemand von Euch was konstruktives dazu beitragen.

Vielen Dank schonmal...

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Ich meine, mal gelesen zu haben, dass man dafür garantieren muss, dass kein Pfeil den eigenen Garten verlässt/dadurch keine Gefaehrdung fuer Dritte verursacht werden kann. Klingt ja auch logisch, nur mit einer entsprechehnden Gesetzespassage kann ich es dir leider nicht belegen.

IMI

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Hallo IMI,

genau das meinte ich mit meiner Anfrage. Wenn das wirklich so ist, dass man GARANTIEREN muss, dass kein Pfeil den Garten verlassen kann, dann kann ich mir das Ganze abhaken.

Dann müsste ich ja eine Kuppel über den Garten bauen.

Beim Luftgewehr- und Armbrustschiessen ist das auf jeden Fall so. Nur ob das beim Bogenschiessen auch so ist, wegen Sportgerät und keine Waffe, das würde mich halt interessieren.

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Pfeil und Bogen sind gemäß Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 ausdrücklich vom WaffG ausgenommen.

Schießen im waffenrechtlichen Sinn findet hier ohnehin nicht statt, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

Bleibt für Dich also nur die allgemeine Sorgfaltspflicht zu beachten.

Ab einem bestimmten Umfang wird die Sache baurechtlich genehmigungspflichtig, je nach Lage der Bogenschießanlage ist auch eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. In diesen Fällen wird dann auch der Schießstättensachverständige angehört.

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Danke Sachbearbeiter,

das hört sich doch gut an. Die Sorgfaltspflicht werde ich natürlich beachten!

Mir ging es nur um die Frage wenn nichts passiert beim Schiessen, ob mir dann rein rechtlich überhaupt jemand ans Bein pin..ln kann. Normalerweise gibt es auch mit den Nachbarn überhaupt keine Probleme, aber ich möchte schon rechtlich abgesichert sein. Auch im Hinblick darauf, dass ich Sportschütze bin.

Viele Grüße..

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Gut, Deine Frage war nach dem rechtlichen und es ist auch schön im eigenen Garten trainieren zu können. Aber mal ein anderer Weg:

Mein Kumpel hat ebenfalls das Bogenschiessen neu entdeckt. Er hat mit dem örtlichen Fussballverein gesprochen und darf jetzt zu gewissen Zeiten auf dem Fussballplatz trainieren. Der Platz hat auch auf einer Seite eine 4 Meter hohe DICHTE Abschirmung weil die Bälle sonst auf die Autobahn fliegen könnten.

Er macht das jetzt ca ein Jahr und Beschwerden hab ich noch keine gehört.

Wäre DAS eine Idee??

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Ansich darf er sich auf jeden Platz, sagen wir besser Acker, stellen.

Vorausgesetzt der Eigentümer ist damit einverstanden und sollte mal jemand kommen, muss er schon sichtbar begründen können, das niemand gefährdet ist.

Beispiel: Feld, Acker, Wiese. Rundherum 100 m (wie weit fliegt so ein Pfeil??) einsichtbaren Freiraum.

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Hallo,

danke für die Beiträge.

@ Astanase: Der Pfeil fliegt mit einem modernen Compound etwa 500 Meter.

Die Ganze Sache ist vom Gesetz her schon lustig. Ein Bogen ist keine Waffe sondern Sportgerät und Schießen kann man damit nicht, da kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

Eine Armbrust ist eine erlaubnisfreie Waffe, aber Schießen kann man damit auch nicht.

Und wenn man nicht Schießen kann, fällt "das Schießen mit der Armbrust" wiederum nicht unter das Waffengesetz!

Ausnahmen bestätigen die Regel.......

P.S.: Falls es jemanden genauer interessiert hier ein Link zu einer Ausarbeitung des DSB zur Armbrust. Liest sich lustig: www.schuetzenbund-wesermarsch.de/armbrust.pdf

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In Antwort auf:

Wäre DAS eine Idee??


Ja, keine Probleme. Da Du mit einem Bogen rechtlich gesehen nicht schießt, darfst Du damit überall hantieren. Du mußt halt nur aufpassen, daß Du keinen anderen aus Versehen erwischst.

Problematischer wird es erst, wenn z.B. ein Verein einen Bogenstand anbietet. Dort sollte dann schon aus Haftungsgründen dafür Sorge getragen werden, daß von diesem Stand keine Jagdausübung (auf welches "Wild" auch immer) erfolgen kann.

Solange Du es aber nur für Dich selber machst: Viel Vergnügen.

Udo

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In Antwort auf:

Ansich darf er sich auf jeden Platz, sagen wir besser Acker, stellen.

Vorausgesetzt der Eigentümer ist damit einverstanden und sollte mal jemand kommen, muss er schon sichtbar begründen können, das niemand gefährdet ist.

Beispiel: Feld, Acker, Wiese. Rundherum 100 m (wie weit fliegt so ein Pfeil??) einsichtbaren Freiraum.


Mit dem Bogen einfach so in Feld, Wald und Wiese auftauchen ?

Das könnte schnell als versuchte Wilderei interpretiert werden... smirk.gif

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In Antwort auf:

Mit dem Bogen einfach so in Feld, Wald und Wiese auftauchen ?

Das könnte schnell als versuchte Wilderei interpretiert werden...
smirk.gif


Sowas wie Wald & Naturschutzgebiete habe ich extra nicht aufgeführt. Daniel-Mark will ja nicht das Wild beunruhigen und gegen das BJG verstossen. wink.gif Von schlimmeren ganz zu schweigen.

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