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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

horror


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich habe erfahren,das die 2/6 regel PERSONEN bezogen ist,

d.h. ich darf 2 waffen in 6 mon. erwerben, egal ob ich sie

auf wbk gelb (alt) oder auf wbk gelb (neu) erwerbe.

ist das echt so????? ich war festen glaubens, ich dürfe

2 auf gelb alt UND 2 auf gelb neu pro halbjahr erwerben.

macht mich doch mal schlau, aber ganz vorsichtig und mit

viel gefühl,denn meine ganze schöne planung bricht sonst

zusammen.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Ich habe meine Neue Gelbe diese Woche abgeholt.

Auf Nachfrage, ob die 2/6 - Regelung auch die Neue Gelbe betrifft, kam ein klares "Nein" von meiner Behörde

( Sachsen - Anhalt ).

Ordonanz

Geschrieben

Hallo ...

im Rheinland-Pfalz: Zwei Waffen im Halben Jahr max, egal welche WBK.

Grrrrrr ....

Gruß Flotzie

Kann mal jemand eine "Tabelle" reinstellen, wo jeder diese Infos eingeben kann, anstelle von mehrereren Threads?

Gruß Flotzie

Geschrieben

@Peter: Die 2/6-Regelung gilt nur für die Grüne. Andere Ansichten werden meiner bescheidenen Meinung nach spätestens durch die Gerichte zurechtgerückt werden.

bye knight

Geschrieben

...da hast schon recht Knight-nach dem Gesetz seh ich das auch so-aber was Du uns nicht sagen kannst: WANN ein Gericht das kippt.Dein "spätestens" ist recht unbestimmt tongue.gif

Und solange die Behörden-und in BW ist das so-das anderst sehen, müssen wir uns dran halten,bis das gerichtlich geklärt sein wird frown.gif

Ich denke mal so ein paar(!) Jährchen kann das schon noch dauern icon13.gif

Mouche

Geschrieben

Die Kölner Behörde hat mir auch gesagt, dass es sowohl für die grüne WBK als auch für die gelbe WBK gilt. Egal ob neue oder alte gelbe WBK.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Du weißt das, ich weiß das,ganz viele Andere wissen das auch wink.gif: Nur der Herr IM BW und auch von verschiedenen anderen Bundesländern weiß das nicht rolleyes.gif-oder will es nicht wissen chrisgrinst.gif-und deswegen sind wir wieder so weit wie vorher-siehe oben tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Wie wir alle wissen ist das Leben eines der härtesten.

Es wurde gegen die Anwendung der 2/6er Regelung auf die Gelbe bereits Klage erhoben.

Ein Ergebnis kann aber Jahre auf sich warten lassen. Daher würde ich folgendes empfehlen:

Einspruch einlegen, ggf. mit dem Hinweis auf anstehende Verfahren (könne bestimmt über das FWR besorgt werden). Bis dort wäre dann aufgrund des Einspruchs die Verwaltungsanordnung (2 Waffen auf die Gelbe) ausgesetzt, es sei den die Behörte hat Sofortvollzug angeordnet, was aber wohl nicht der Fall sein dürfte.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Das ist,glaube ich, falsch gedacht! Der Einspruch hat keine Wirkung auf das Handeln der Behörde. Diese hält sich an die erteilte Weisung des IM - und trägt Dir Deine Waffe nicht ein,wenn sie außerhalb der 2/6 Regel liegt.

Also bist Du im Besitz einer nicht eingetragenen Waffe,hast nach Sicht der Behörde eine Waffe ohne Erwerbsberechtigung erworben - ich fürchte, das könnte eskalieren cool.gif

Wenn gegen die 2/6 Regel bereits der Rechtsweg beschritten ist-könnte es doch klüger sein, sich bis zur Entscheidung an diese Regel zu halten-aber trotzdem Einspruch einzulegen.

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Das ist,glaube ich, falsch gedacht! Der Einspruch hat keine Wirkung auf das Handeln der Behörde. Diese hält sich an die erteilte Weisung des IM - und trägt Dir Deine Waffe nicht ein,wenn sie außerhalb der 2/6 Regel liegt.

Also bist Du im Besitz einer nicht eingetragenen Waffe,hast nach Sicht der Behörde eine Waffe ohne Erwerbsberechtigung erworben - ich fürchte, das könnte eskalieren
cool.gif

Wenn gegen die 2/6 Regel bereits der Rechtsweg beschritten ist-könnte es doch klüger sein, sich bis zur Entscheidung an diese Regel zu halten-aber trotzdem Einspruch einzulegen.

Mouche


Stimmt! Du hast die Wahl AZZANGEL.gif; auf Nummer sicher gehen und duckmäusern crying.gif oder das Ding durchziehen 016.gif. Frag doch auch mal bei FWR und E.L.F. nach. laugh.gif Bevor man in den Kampf zieht, sollte man sich seiner Verbündeten versichern! rainbow.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Das ist,glaube ich, falsch gedacht! Der Einspruch hat keine Wirkung auf das Handeln der Behörde. Diese hält sich an die erteilte Weisung des IM - und trägt Dir Deine Waffe nicht ein,wenn sie außerhalb der 2/6 Regel liegt.

Also bist Du im Besitz einer nicht eingetragenen Waffe,hast nach Sicht der Behörde eine Waffe ohne Erwerbsberechtigung erworben - ich fürchte, das könnte eskalieren
cool.gif

Wenn gegen die 2/6 Regel bereits der Rechtsweg beschritten ist-könnte es doch klüger sein, sich bis zur Entscheidung an diese Regel zu halten-aber trotzdem Einspruch einzulegen.

Mouche


Im Prinzip ja, auch meine Meinung icon14.gif. Nur für die, die sich mit der Behörde anlegen wollen: IMHO steht im Gesetz nur, daß man die erworbenen Waffen innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anmelden muß. Was passiert, wenn der SB den Stempel verweigert? Er wird anordnen, daß die Waffe entweder einem Berechtigten übergeben oder verschrottet wird. Dagegen kann man dann wieder Widerspruch einlegen...

Aber ob das die richtige Art ist, sich Freunde zu machen? crying.gif

Geschrieben

Ja, wenn es für den untertänigen deutschen Untertanen immer so einfach wäre.

Sicherlich könnte man jetzt auf die erste Gerichtsentscheidung warten, die kommt auch irgendwann und wir wohl ihren Einfluss auf neue WBKs halten, sollte sie wie erwartet ausgehen. Nur wer jetzt die Gelbe mit der Auflage bekommt und nicht innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegt, könnte da im Nachteil sein.

Er hat nämlich dadurch eine Auflage akzeptiert und sie wird damit auf alle Fälle rechtskräftig, auch eine spätere Gerichtsentscheidung zu Gunsten eines anderen Klagenden ergehen sollte. So verstehe ich jedenfalls das deutsche Verwaltungsrecht, ob ich damit so richtig liege, können ja die Experten erzählen.

Eventuelle könnte es ja dann die eine oder andere Behörte geben, die diese Einschränkung wieder nachträglich herausnimmt, ich glaube aber nicht, dass sie ohne Einspruch dazu verpflichtet ist.

Also, ich denke Einspruch mit hinweiß auf ausstehende Gerichtsentscheidung wäre eventuell nicht schlecht.

Gruß

Makalu

Geschrieben

HungMan,

das ist genau die Standardbetrachtung, die ich auch erst an den Tag gelegt habe. Danach kein Problem, nur so einfach ist es nicht.

Man tauscht eine Waffe aus, kauft sich noch eine dazu und findet auf E-gun oder auf einer Waffenmesse was, was man schon lange sucht. Oder ein Schützenkollege stirbt, seine Frau will die 4 Sportgewehre, alle in einem guten Zustand los werden. Nur in du gehst leer aus, weil diese völlig unnütze Regel in deiner Karte steht.

Eigentlich wird man mit der Regel sogar verpflichtet, sich jedes halbe Jahr wenigsten eins zu kaufen, dass mit du nicht in die Lage kommst, mal mehr zu erwerben.

Sicherheitsmäßig völlig überflüssig und bringt auch mit Sicherheit keine Verbesserung der Inneren Sicherheit.

Gruß

Makalu

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

...oder Du hast bereits 2 LW beim Händler Deines Vertrauens liegen (auch gerne schon fast 1 Jahr), kannst aber (sobald die neue SpoSchü-WBK da ist) nicht beide Waffen abrufen, da dir in Kassel noch eine Traumwaffe in die Quere gekommen ist, die Du noch haben mußtest (der Voreintrag soll ja nicht verfallen). Fazit: Die ganze S...... dauert bis Ende d. Jahres, bis du alles beisammen hast. mad1.gifmad1.gifmad1.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Man tauscht eine Waffe aus...


ich tausch nix aus, was ich einmal habe geb ich nieeee wieder her!!!

wie war das :

"from my cold, dead hands!!!"

chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ja, wenn es für den untertänigen deutschen Untertanen immer so einfach wäre.


Zwischen "Untertänigkeit" und "Don Quichotterie" klaffen Welten rolleyes.gif.

In Antwort auf:

Sicherlich könnte man jetzt auf die erste Gerichtsentscheidung warten, die kommt auch irgendwann und wir wohl ihren Einfluss auf neue WBKs halten, sollte sie wie erwartet ausgehen.


Wie erwartet? Möglicherweise geht das nicht mal "wie erhofft" aus. Denn - wenn diese Regelung überhaupt Sinn machen soll -dann muß sie entweder ganz entfallen icon14.gif -oder auf alle erwerbspflichtigen Waffen angewendet werden icon13.gif.

Jetzt ratet mal,wohin die Tendenz der auch in der Rechtsprechung nicht folgenlosen öffentlichen Meinung und politischen Zielvorstellungen geht cool.gif

Also deshalb von einer "Entscheidung wie erwartet" zu reden ist kühn laugh.gif-wie "befürchtet" wäre realistischer tongue.gif.

In Antwort auf:

Nur wer jetzt die Gelbe mit der Auflage bekommt und nicht innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegt, könnte da im Nachteil sein.


Dagegen KEINEN Einspruch einzulegen hab ich weder befürwortet noch würde ich es für sinnvoll halten rolleyes.gif

Ich habe gesagt/geschrieben: Man hält sich aus Vernunftgründen daran,kauft nur maximal 2/6 - und legt Einspruch gegen die Auflage(!) ein icon14.gif.

Das eben IST IMHO der Unterschied zwischen "Untertanengeist" und "Don Quichotterie" laugh.gif

Es stellt ja nun praktisch betrachtet wirklich keine unerträgliche Belastung dar "nur" 4 Waffen pro Jahr kaufen zu dürfen (richtig: Bezahlen und brauchen können muß man sie nämlich auch noch grin.gif) - aus grundsätzlichen Überlegungen und zur Wahrung seiner Rechte, legt man Einspruch ein-und erklärt gleichzeitig sein Einverständnis,daß die Entscheidung des Einspruchs bis zum Vorliegen einer "gerichtlichen" Entscheidung zurückgestellt wird.

Eine klug(!) arbeitende Behörde wird darauf gerne eingehen grin.gif

In Antwort auf:

Er hat nämlich dadurch eine Auflage akzeptiert und sie wird damit auf alle Fälle rechtskräftig, auch eine spätere Gerichtsentscheidung zu Gunsten eines anderen Klagenden ergehen sollte. So verstehe ich jedenfalls das deutsche Verwaltungsrecht, ob ich damit so richtig liege, können ja die Experten erzählen.


Das ist vermutlich nicht ganz richtig wink.gif. Ich bin kein Experte blush.gif - aber eine Auflage in einer WBK, die irgendwann einmal von einem höchsten Gericht als unrechtmäßig festgestellt wird,kann IMHO auch ohne Rechtsmittel nicht bestehen bleiben. Mit Rechtsmittel könnte sie jedoch bereits früher gekippt werden, wenn z.B. eine Vorentscheidung eines anderen Gerichts besteht.

In Antwort auf:

Also, ich denke Einspruch mit hinweiß auf ausstehende Gerichtsentscheidung wäre eventuell nicht schlecht.

Gruß

Makalu


Genau das war meine Empfehlung - und hat mit "Untertan" wirklich nix zu tun-sondern mit Vernunft grin.gif

Mouche

Geschrieben

Ich sehe die gerichtliche Klärung doch etwas positiver, vielleicht nicht gleich in der ersten Instanz, aber dennoch.

Man hat da scheinbar doch Vorarbeit beim FWR geleistet und wenn die Sache so stimmt, wie die es darstellen, dann kann ein Richter nicht mit Zeitgeist oder Hühneraugen kommen, er muss der Sache in die Augen sehen.

Übrigens sind da, wo ein sachkundiger Anwalt zu Stelle war, oft (aber nicht immer) auch in der letzten Zeit sehr positive Gerichtsentschlüsse gegen die Verwaltung ergangen. Nur der, der nichts unternommen hat, konnte auch keine Verbesserung erzielen.

HangMan,

auch du wirst deine Waffen wieeeeeeeeder los! Wetten?

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

"from my dead cold hands!!!"

chrisgrinst.gif


Staatliches Handeln kann auch aus beharrlichem Abwarten mit 100 prozentiger Erfolgsqute bestehen chrisgrinst.gif

Mouche

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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