Ordonanz Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 ...wie werden die Erfolgsaussichten sein ? So siehts momentan aus: Neue Gelbe vor 10 Monaten ( zum Stichtag 01.04. beantragt ) 1. Bescheid nach ca. 4 Wochen( keine Bedürfnis, da keine anerkannten Dachverbände ) 2. Bescheid nach ca. 4 Monaten ( keine Bearbeitung, da keine anerkannten Dachverbände, aber Bedürfnis akzeptiert, trotz nicht anerkannter Dachverbände ) Mündliche Anfrage kurz vor Weihnachten mit folgendem Ergebnis: Dachverband anerkannt, VO liegt vor, Bedürfnis o.k., aber leider keine Dokumente für die neue Gelbe ! Umschreiben der alten Dokumente ginge nicht. Folgendes wird jetzt passieren: - Fristsetzung gegenüber dem Amt ( 4 Wochen )? - Anwalt einschalten / Örag FWR ist vorhanden ? Wer hat Erfahrungen mit dem Rechtsweg, aber bitte nicht nur vom "Hörensagen" sondern Selbsterlebtes. Bin Dankbar für jeden Hinweis ! Ordonanz
Guest Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Sorry, habe keine Antwort zum Rechtsweg, aber zu "keine Dokumente vorhanden". Meine erweiterten Rechte stehen unter "amtlicher Eintrag" auf meiner alten Gelben. Gedauert hat´s einen Tag... Viel Erfolg, thecyclone
627 PC Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Hi Ordonanz, bei mit hat es ähnlich lange gedauert - nur mit dem Unterschied, das die "Neue Gelbe" (altes Formular mit entsprechendem Zusatz) Anfang Januar ausgestellt wurde. Zum Thema Rechtsmittel: Mach' Dir keine grosse Hoffnung durch Rechtsmittel das Verfahren oder einen Bescheid innerhalb kurzer Zeit zu Deinen Gunsten manipulieren zu können. Mein SB hat mir mal den Verlauf aus seiner Sicht aufgezeigt. Er benutzte dazu ein Stück Papier (es war ein grosses Stück) auf das er für jeden verstrichenen Monat Wartezeit einen Strich malte. Auf einen negativen Bescheid erhebst Du Widerspruch. Prüfung ob dem Widerspruch stattgegeben wird - 3 Striche. Du willst Klage erheben. Prüfung bei Gericht ob eine Klage zulässig ist - 2 Striche. Warten auf einen Termin in erster Instanz - 6 Striche. Prüfung ob der Widerspruch gegen das Urteil von einem der beiden Parteien zulässig ist - 2 Striche. Warten auf einen Termin in der zweiten Instanz - ganz, ganz viele Striche usw. Er kam grob gerechnet auf einen Zeitraum von ca. 5 Jahren . Eine Mitgliedschaft im FWR oder das Vorandensein einer Rechtschutzversicherung kratzt einen Behörenvertreter nicht die Bohne - er braucht sich über die ggf. entstehenden Kosten auch keinen Kopf zu machen (und wenn er einen grün angehauchten Antiwaffen-Vorgesetzten hat schon gar nicht). Also, so einfach ist's mit dem Verklagen - wenn Du einen sehr "engstirnigen" Sachbearbeiter hast - auch nicht. Gruss Manfred
cartridgemaster Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Tja, dies beschreibt die realen Aussichten recht deutlich. Das es in der Bananenrepublik keine sog. Amtshaftung gibt, können es sich unsere Behörden leisten ungestraft Fehlentscheidungen zu fällen, Vorgänge bis zum St. Nimmerleinstag zu verschleppen, usw. Selbst wenn man innerhalb eines Amtes oder einer Behörde irgendwann einmal zu der Erkenntnis gelangt, dass ein bestimmter Sachbearbeiter oder Abteilungs-/Referatsleiter faul, inkompetent und eigentlich untragbar ist, dauert es in der Regel auch hier mindestens zwei Jahre, bis für diesen Mann/diese Frau ein anderer und natürlich höher dotierter Dienstposten gefunden ist. Aber auch in diesem Fall ist das keine Garantie dafür, dass der Nachfolger seine Sache besser macht. So long, CM
Guest Mouche Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Aber CM - selbstverständlich gibt es eine Amtshaftung in D Land . Wenn die oben errechneten runden 5 Jahre vorbei sind und Du bekommst Recht - dann kannst Du selbstverständlich den entstandenen Schaden geltend machen: Feststellung ob ein Schaden entstanden ist auf dem Rechtsweg===> ca. 5 Jahre , Feststellung der Höhe des entstandenen Schadens auf dem Rechtsweg ====> ca. 5 Jahre,Feststellung wer für die Schadensregelung letztlich zuständig ist - natürlich auf dem Rechtsweg - so ca. ===> 5Jahre - und dann : Verfahrensfehler-Feststellung ====> zurück Verweisung in die erste Instanz.... Das war selbstverständlich Ironie und hat mit den tatsächlichen Verhältnissen in D-Land rein gar nichts zu tun - und nur Du selbst weist genau,wie alt Du bist und wie viel Zeit Dir statistisch gesehen noch bleibt Mouche
38-40 Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Hallo Ordonanz, genauso läuft es im richtigen Leben ab.Es können auch noch ein paar Monate mehr werden,ich habe es im gegensatz zu den vielen Ratschlägern persönlich erlebt.Meine Meinung zum Thema Neue Gelbe,noch ein bischen Geduld,es geht nicht um Leben oder Tod. 38-40
Nowlin Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 In Antwort auf: Meine Meinung zum Thema Neue Gelbe,noch ein bischen Geduld,es geht nicht um Leben oder Tod. 38-40 Bei Dir oder uns sicher nicht, aber bei den Händlern geht es genau darum.
38-40 Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Hallo Nowlin, der Umstand mit den Händlern ist mir schon klar.Ich wollte jetzt nur auf die Nachfrage mit dem Klagen antworten und über meine Erfahrung mit einem Verwaltungsgericht in Sachen Waffenrecht berichten. Gruß 38-40
cartridgemaster Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 @ Mouche: ... kein Problem! Da ich beschlossen habe, mindestens 115 Jahre alt zu werden, werde ich ein solches (hypothetisches) Verfahren locker bis in die letzte Instanz durchstehen. Warum ich 115 Jahre alt werde? Weil ich will, dass dieser Staat mindestens 50 Jahre lang Pension an mich bezahlen muss! Nix für ungut, so long, CM
JuergenG Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Ornonanz, Du hast 'ne PN. 627PC, rate mal, warum es im Januar plötzlich auch in Frankfurt ging.... Ich sage nur "ÖRAG", "Anwalt", "Verwaltungsgericht Giessen". Kommst Du nach Heusenstamm ?
Astanase Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 Wie schon gesagt wurde, du hast eine Rechtschutzversicherung und die Erfolgsaussichten sind mittlerweile gegeben!
627 PC Posted January 25, 2004 Posted January 25, 2004 In Antwort auf: 627PC, rate mal, warum es im Januar plötzlich auch in Frankfurt ging.... Ich sage nur "ÖRAG", "Anwalt", "Verwaltungsgericht Giessen". Kommst Du nach Heusenstamm ? Wenn nicht zwischenzeitlich die Hölle zufriert - ja. Manfred
Majortom Posted January 26, 2004 Posted January 26, 2004 Der Rechtsweg ..... .Auch ich überlege, wie ich bezüglich der Thematik weiter vorgehen soll. Interessant ist, das in einzelnen Bundesländern einfach zum Erweiterungsstempel ge- griffen wurde. Bei uns in NRW jedoch nicht. Was haben die was wir nicht haben? Wohl anders denkende LandesiM. Die Klage gegen die Entscheidung der Behörde wird mit dem IM Erlaß begründet werden. FWR fragt zwar nach Fällen, sagt aber auch aus, das Jeder einzeln klagen muß. Das Beste wäre natürlich, wenn 100% der alten gelben WBK Besitzer bei Ablehnung oder Kontingent oder Beschränkungsauflagen klagen würden. Nur selbst dann käme letztendlich eine Entscheidung so oder so heraus. Ich meine, das die Verbände und das Bundesinnenministerium hier nochmals nachlegen müssen. Das neue WG war ein Kompromisswerk, welches für mein Verständnis illegale Waffen eindämmen und vielleicht auch besonders gefährliche Waffen nach gründlicherer Prüfung erwerbbar machen sollte (Verbandseinbindung / 12 Monate Sportausübung statt bislang 6) . Aber es war auch daran gedacht kriminalistisch unbedeutende Waffen z.B. Vorderladerrevolver oder Repetierlangwaffen oder gar die freie Pistole leichter erwerbbar zu machen, ohne gar dafür aufs Kontingent zählende Einträge opfern zu müssen. Von letzterer Idee, die auch die Buchsenmacher zumindest entlastet hätte, ist nachdem nun die Länder meinen Gesetze verbessern zu müssen, nichts übrig geblieben. Tja, was tun . Ich zumindest habe den Rechtsschutz noch nicht abgeschlossen, was mich aber von einer Klageerhebung nicht abhalten würde. Ich warne auch vor der Einstellung, jetzt hab ich einen Rechtsschutz, wer soll mich jetzt noch aufhalten. Es stimmt, es geht nicht um Leben und Tod. Bestimmt nicht für Leute die ohnehin nach altem Recht einiges an Sportgeräten auf gelb und grün haben. Aber wurmen tut diese gängelnde Behördenart einen schon. Was immer Du tust, Ich wünsche Dir Erfolg in unserem Sinne. Major Tom
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