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IGNORED

Neue Gelbe die 12274635ste - Rechtsweg


Ordonanz

Empfohlene Beiträge

...wie werden die Erfolgsaussichten sein ?

So siehts momentan aus:

Neue Gelbe vor 10 Monaten ( zum Stichtag 01.04. icon14.gif

beantragt )

1. Bescheid nach ca. 4 Wochen( keine Bedürfnis, da keine

anerkannten Dachverbände )

2. Bescheid nach ca. 4 Monaten ( keine Bearbeitung, da

keine anerkannten Dachverbände, aber Bedürfnis

akzeptiert, trotz nicht anerkannter Dachverbände blush.gif )

Mündliche Anfrage kurz vor Weihnachten mit folgendem

Ergebnis: Dachverband anerkannt, VO liegt vor, Bedürfnis

o.k., aber leider keine Dokumente für die neue Gelbe !

Umschreiben der alten Dokumente ginge nicht.

Folgendes wird jetzt passieren:

- Fristsetzung gegenüber dem Amt ( 4 Wochen )?

- Anwalt einschalten / Örag FWR ist vorhanden ?

Wer hat Erfahrungen mit dem Rechtsweg, aber bitte nicht nur vom "Hörensagen" sondern Selbsterlebtes.

Bin Dankbar für jeden Hinweis !

Ordonanz

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Sorry, habe keine Antwort zum Rechtsweg, aber zu "keine Dokumente vorhanden". Meine erweiterten Rechte stehen unter "amtlicher Eintrag" auf meiner alten Gelben. Gedauert hat´s einen Tag...

Viel Erfolg,

thecyclone

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Hi Ordonanz,

bei mit hat es ähnlich lange gedauert - nur mit dem Unterschied, das die "Neue Gelbe" (altes Formular mit entsprechendem Zusatz) Anfang Januar ausgestellt wurde.

Zum Thema Rechtsmittel:

Mach' Dir keine grosse Hoffnung durch Rechtsmittel das Verfahren oder einen Bescheid innerhalb kurzer Zeit zu Deinen Gunsten manipulieren zu können.

Mein SB hat mir mal den Verlauf aus seiner Sicht aufgezeigt. Er benutzte dazu ein Stück Papier (es war ein grosses Stück) auf das er für jeden verstrichenen Monat Wartezeit einen Strich malte.

Auf einen negativen Bescheid erhebst Du Widerspruch. Prüfung ob dem Widerspruch stattgegeben wird - 3 Striche. Du willst Klage erheben. Prüfung bei Gericht ob eine Klage zulässig ist - 2 Striche. Warten auf einen Termin in erster Instanz - 6 Striche. Prüfung ob der Widerspruch gegen das Urteil von einem der beiden Parteien zulässig ist - 2 Striche. Warten auf einen Termin in der zweiten Instanz - ganz, ganz viele Striche usw. Er kam grob gerechnet auf einen Zeitraum von ca. 5 Jahren .

Eine Mitgliedschaft im FWR oder das Vorandensein einer Rechtschutzversicherung kratzt einen Behörenvertreter nicht die Bohne - er braucht sich über die ggf. entstehenden Kosten auch keinen Kopf zu machen (und wenn er einen grün angehauchten Antiwaffen-Vorgesetzten hat schon gar nicht).

Also, so einfach ist's mit dem Verklagen - wenn Du einen sehr "engstirnigen" Sachbearbeiter hast - auch nicht.

Gruss

Manfred

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Tja, dies beschreibt die realen Aussichten recht deutlich.

Das es in der Bananenrepublik keine sog. Amtshaftung gibt, können es sich unsere Behörden leisten ungestraft Fehlentscheidungen zu fällen, Vorgänge bis zum St. Nimmerleinstag zu verschleppen, usw.

Selbst wenn man innerhalb eines Amtes oder einer Behörde irgendwann einmal zu der Erkenntnis gelangt, dass ein bestimmter Sachbearbeiter oder Abteilungs-/Referatsleiter faul, inkompetent und eigentlich untragbar ist, dauert es in der Regel auch hier mindestens zwei Jahre, bis für diesen Mann/diese Frau ein anderer und natürlich höher dotierter Dienstposten gefunden ist. Aber auch in diesem Fall ist das keine Garantie dafür, dass der Nachfolger seine Sache besser macht.

So long, CM wink.gif

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Aber CM - selbstverständlich gibt es eine Amtshaftung in D Land rolleyes.gif. Wenn die oben errechneten runden 5 Jahre vorbei sind und Du bekommst Recht - dann kannst Du selbstverständlich den entstandenen Schaden geltend machen:

Feststellung ob ein Schaden entstanden ist auf dem Rechtsweg===> ca. 5 Jahre , Feststellung der Höhe des entstandenen Schadens auf dem Rechtsweg ====> ca. 5 Jahre,Feststellung wer für die Schadensregelung letztlich zuständig ist - natürlich auf dem Rechtsweg - so ca. ===> 5Jahre - und dann : Verfahrensfehler-Feststellung ====> zurück Verweisung in die erste Instanz.... tongue.gif

Das war selbstverständlich Ironie und hat mit den tatsächlichen Verhältnissen in D-Land rein gar nichts zu tun cool3.gif - und nur Du selbst weist genau,wie alt Du bist und wie viel Zeit Dir statistisch gesehen noch bleibt blush.gif

Mouche

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Hallo Ordonanz,

genauso läuft es im richtigen Leben ab.Es können auch noch ein paar Monate mehr werden,ich habe es im gegensatz zu den vielen Ratschlägern persönlich erlebt.Meine Meinung zum Thema Neue Gelbe,noch ein bischen Geduld,es geht nicht um Leben oder Tod.

38-40

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Hallo Nowlin,

der Umstand mit den Händlern ist mir schon klar.Ich wollte jetzt nur auf die Nachfrage mit dem Klagen antworten und über meine Erfahrung mit einem Verwaltungsgericht in Sachen Waffenrecht berichten.

Gruß

38-40

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@ Mouche:

... kein Problem!

Da ich beschlossen habe, mindestens 115 Jahre alt zu werden, werde ich ein solches (hypothetisches) Verfahren locker bis in die letzte Instanz durchstehen.

Warum ich 115 Jahre alt werde?

Weil ich will, dass dieser Staat mindestens 50 Jahre lang Pension an mich bezahlen muss! chrisgrinst.gif

Nix für ungut,

so long, CM wink.gif

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Der Rechtsweg ..... .Auch ich überlege, wie ich bezüglich der Thematik weiter vorgehen soll. Interessant ist, das in einzelnen Bundesländern einfach zum Erweiterungsstempel ge-

griffen wurde. Bei uns in NRW jedoch nicht. Was haben die was

wir nicht haben? Wohl anders denkende LandesiM. Die Klage gegen die Entscheidung der Behörde wird mit dem IM Erlaß begründet werden. FWR fragt zwar nach Fällen, sagt aber auch aus, das Jeder einzeln klagen muß. Das Beste wäre natürlich, wenn 100% der alten gelben WBK Besitzer bei Ablehnung oder Kontingent oder Beschränkungsauflagen klagen würden. Nur selbst dann käme letztendlich eine Entscheidung so oder so heraus. Ich meine, das die Verbände und das Bundesinnenministerium hier nochmals nachlegen müssen. Das

neue WG war ein Kompromisswerk, welches für mein Verständnis

illegale Waffen eindämmen und vielleicht auch besonders gefährliche Waffen nach gründlicherer Prüfung erwerbbar machen sollte (Verbandseinbindung / 12 Monate Sportausübung statt bislang 6) . Aber es war auch daran gedacht kriminalistisch unbedeutende Waffen z.B. Vorderladerrevolver

oder Repetierlangwaffen oder gar die freie Pistole leichter

erwerbbar zu machen, ohne gar dafür aufs Kontingent zählende

Einträge opfern zu müssen. Von letzterer Idee, die auch die

Buchsenmacher zumindest entlastet hätte, ist nachdem nun die

Länder meinen Gesetze verbessern zu müssen, nichts übrig geblieben.

Tja, was tun . Ich zumindest habe den Rechtsschutz noch nicht

abgeschlossen, was mich aber von einer Klageerhebung nicht abhalten würde. Ich warne auch vor der Einstellung, jetzt hab ich einen Rechtsschutz, wer soll mich jetzt noch aufhalten.

Es stimmt, es geht nicht um Leben und Tod.

Bestimmt nicht für Leute die ohnehin nach altem Recht einiges

an Sportgeräten auf gelb und grün haben. Aber wurmen tut diese gängelnde Behördenart einen schon.

Was immer Du tust, Ich wünsche Dir Erfolg

in unserem Sinne.

Major Tom

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