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Probleme bei WBK Erteilung? FWR sucht Betroffene


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Empfohlene Beiträge

Gelbe und Grüne WBK - kunterbuntes Chaos

Forum Waffenrecht sucht Betroffene

Um es vorweg zu schicken: ein Großteil der Behörden geht derzeit vernünftig mit dem Waffengesetz um, Erlaubnisse werden ausgestellt, wie es das Gesetz vorsieht.

Dennoch wird zur Zeit von zu vielen Behörden das Gesetz an zu vielen Stellen völlig sinnentstellt angewandt. Die Auslegung - oftmals durch Erlasse der jeweiligen Länderinnenministerien vorgegeben - widerspricht einerseits klar dem Gesetzestext, andererseits werden vor allem den Sportschützen Beschränkungen auferlegt, die der Gesetzgeber so nicht wollte.

Um nur einige Beispiele zu nennen:

Eine Erwerbsmengenbeschränkung von zwei Waffen pro Halbjahr wird bei der neuen "Sportschützen-WBK" vorgeschrieben, obwohl diese nur für die "Grüne WBK" gelten soll.

Einzelnachweise des Verbandes über die "schießsportliche Eignung" für jeden Waffenkauf auf die neue Sportschützen-WBK werden gefordert.

Sogar für den Erwerb von Einzellader-Langwaffen auf eine alte "Gelbe WBK" werden derzeit von einigen Behörden Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes gefordert.

Mit dem Antrag für eine "Sportschützen-WBK" soll der Bedarf der Waffen geschätzt werden, anschließend wird die Erlaubnis auf die beantragte Zahl begrenzt ausgestellt.

Diese Auslegungen des neuen Waffengesetzes dürfen nicht zu neuen, vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehenen Standards führen, die dann ihrerseits die Verwaltungsvorschrift des Bundes beeinflussen. Wir müssen uns deshalb rechtzeitig gegen derartige Entscheidungen zur Wehr setzten.

Wir bitten daher Mitglieder des Forum Waffenrecht und andere Interessierte, die von diesen oder ähnlichen fehlerhaften Gesetzesauslegungen betroffen sind, uns dies - unter Angabe des Bundeslandes und der Behörde - schriftlich mitzuteilen.

Das Forum Waffenrecht wird Betroffenen in Fällen grundsätzlicher Bedeutung ggf. fachliche und finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Nur der Betroffene - das heißt nur Sie als Sportschütze, Jäger oder Sammler - kann die Verwaltungspraxis durch die Gerichte überprüfen lassen!

Auf geht's im Interesse aller!

Forum Waffenrecht e.V.

Landvogtei 1-3

79312 Emmendingen

Fax: 07641 / 92 92 30

info@fwr.de

Forum Waffenrecht e.V.

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Gibts im Verwaltungsrecht nicht auch noch die Verbandsinteressen, die berührt werden und ist nicht das Forum Waffenrecht "Verband" in diesem Sinne?

hemo

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Ich glaube in diesem Fall nicht. Die WBK oder ihre Erteilung ist ein Verwaltungsakt die auf den einzelnen gerichtet ist und daher hat auch nur der EINZELNE ein Rechtsmittel.

Im Gegensatz z.B. zu einem Verkehrszeichen dass "für eine unbestimmte vielzahl von Personen" gilt.

Glaub ich, ist schon sooooo lange her blush.gif

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icon14.gificon14.gif Danke, absolutes Handeln im Namen der Schützen icon14.gificon14.gif

Sowas bestätigt meine Mitgliedschaft!! Damit kann man auch bestens Werbung für neue Mitlgieder machen...

Bitte nicht die Verbände(auch untergeordnete) und ihre Sportordnungen vergessen... evtl einheitliche Verbandsbescheinigungen.............

oder alles gleich mit auf den Tisch des Hauses...

Schön, wenn man weiß, das das FWR schon mit dem IM zusammen gesessen war, um die die Umsetzung gemeinsam auf den Weg kommt. Was ist nur daraus geworden?

[Erklärung]Diese Frage hat nichts mit Kritik an der Arbeit des FWR zu tun- im Gegenteil, vielmehr mit der Strategie des IM und dessen Umsetzung...siehe Issmaning

[/Erklärung]

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