Majortom Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 Wie es mit der rechtlichen Durchführbarkeit des Schießens von Luftdruck/CO2 Waffen bis 7,5 Joule im eigenen Keller aussieht, hatten wir ausführlich diskutiert. Quintessenz: Über 18 Jahren weiterhin erlaubt, unter 18 Jahren ist es eine Auslegungssache des Gesetzes. Einiges spricht dagegen, anderes wieder dafür, insbesondere wenn geeignete zur Jugendarbeit besonders qualifizierte Aufsichtsperson das Schießen beaufsichtigt. Bei all dem hin und her haben wir die 4M 20 jedoch völlig außen vor gelassen. Zugegeben die 4M20 (Minipatönchen mit 4mm Rundkugel die mit Einsteckläufchen und oder Einsteckpatronen aus fast allen GK Kurz- und Langwaffen verschossen werden kann. Energie unter 7,5Joule) ist nicht zum präzisen Schießen geeignet. Auf Distanzen von 10m aus Lang- und 5-7m aus Kurzwaffen lassen sich jedoch durchaus Vergleichsschießen verschiedener Schützen durchführen. Dabei konnte man durchaus auch mal jemanden der ohne Vorurteile als Newcommer Fragen zu Waffen stellte mal im eigenen Keller einen 98K oder einen 357Mag. Revolver im Orginal schießen lassen, ohne das er vom Mündungsfeuer und Rückstoß und Knall erschreckt, nie wieder so etwas in die Hand nehmen wollte. Meine Frage, die ich bisher dem Neuen Gesetz und der Verordnung nicht entnehmen konnte, ist das weiterhin erlaubt? Angeboten werden die Reduzierlaufe und Einsteckpatronen weiterhin in .22lfb (Mit Hinweiß auf Schießstätte 25m) und in 4M20 ,ohne Erwähnung wo man sie denn einsetzen darf. Vielleicht sieht einer durch den Verordnungsdjungel. Ich habe einem mir befreundeten Polizisten und Leiter einer Polizeiwache die Frage gestellt. Seine Antwort, so weit im Detail kennen wir uns da auch nicht aus. Solang es keinen Ärger gibt, was solls. Läge im Einzelfall eine Anzeige vor, der wir nachgehen müssen, würden wir bei der Staatsanwaltschaft um Amtshilfe gesuchen, die Jungs haben dafür studiert, werden gut bezahlt und müsstens wissen. Darauf will ich´s nicht http://foren.waffen-online.dehttp://foren....s/icons/mad.gif ankommen lassen. Im Zweifelsfall: Leider aus mit dem Spaß. Major Tom
Guest Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 Da gilt dasselbe, wie für Luftdruckwaffen, allerdings nur, soweit 7,5 Joule nicht überschritten werden. hemo oder hab ich im neuen WaffG was überlesen?
Majortom Posted January 19, 2004 Author Posted January 19, 2004 Tja, wenn man´s genau wüßte. Die Dinger fallen unter die Definition Feuerwaffe. Deshalb ist z.B. für den Erwerb von auf 4M20 konvertierter Waffen der Erwerb auf eine WBK im erleichterten Verfahren vorgeschrieben, obwohl die Dinger alle unter 7,5 Joule sind. Die Luft ,CO2 und Federdruckgeräte laufen zwar auch unter Schußwaffe, jedoch nicht unter Feuerwaffe, da kalte Gase das Geschoß durch den Lauf treiben. Hat man die 4M20 in der Novelle übersehen und es gelten diesbezüglich nach wie vor die alten Regeln, dann ist es für Personen ab 18 in Anwesenheit des für die ursprüngliche Schußwaffe (Orginalkaliber) Berechtigten bestimmt erlaubt. Bei Minderjährigen ?????? Wenn da schon Luftdruck problematisch ist wohl eher nicht. Major Tom
Gun Max Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 Im Prinzip regelt das WaffG, dass Geschosse, deren Energie 7,5 J nicht überschreitet, auf befriedetem Besitztum und unter Vorraussetzung, dass das Geschoß dieses nicht verlässt, - mit Einverständnis des Besitzers - verschossen werden dürfen. Es wird dabei nicht unterschieden, wie die Geschosse durch den Lauf getrieben werden, ob mit Luft, Co2 oder heißen Gasen. Ergo, kannst du mit 4mm20 im Keller ballern. Max Nachtrag: Habe gerade noch einmal nachgeschaut: Schießen ist so, wie ich es geschrieben habe. Da wird wird wirklich nicht unterschieden. Aber Erwerb und Besitz, da wird zwischen kalten und heißen Gasen unterschieden. Deshalb Anschaffung und Besitz nur mit WBK, Schießen aber auf Besitztum erlaubt.
atoms Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 Frage: Braucht man für 4 mm M 20 Munition einen MES oder Munitionseintrag in der WBK?
do Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 Nein, braucht man nicht. Die Munition ist frei verkäuflich. Aber man muß mindestens 18 sein. Gruß do
UMeisen Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 4M20: Erwerb: nur auf WBK (aber kein Bedürfnisnachweis erforderlich) Munition: Frei erwerbbar Schießen: Schießstand oder eigenes Grundstück, wenn sichergestellt ist, daß ..... (wie bei LG/LP)
Völker Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 @UMeisen: Ich dachte, daß die 4M20 Muni seit dem 1.4.03 eben nicht mehr frei erwerbbar ist? Siehe z.B. hier und hier
muni Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 In Antwort auf: 4M20: Erwerb: nur auf WBK (aber kein Bedürfnisnachweis erforderlich) Munition: Frei erwerbbar ( (Mir wäre das Recht,,,aber wo willst Du das rausgelesen haben?? Völkers Hinweise zielen genau in die richtige Richtung...aber ich würde mich aus merkantilen Gründen gerne belehren lassen..) Gruesse, Muni Schießen: Schießstand oder eigenes Grundstück, wenn sichergestellt ist, daß ..... (wie bei LG/LP)
UMeisen Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 In Antwort auf: @UMeisen: Ich dachte, daß die 4M20 Muni seit dem 1.4.03 eben nicht mehr frei erwerbbar ist? Siehe z.B. hier und hier Hallo Völker, Du hast Recht, ich hab gepennt. Udo
Majortom Posted January 20, 2004 Author Posted January 20, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: @UMeisen: Ich dachte, daß die 4M20 Muni seit dem 1.4.03 eben nicht mehr frei erwerbbar ist? Siehe z.B. hier und hier Hallo Völker, Du hast Recht, ich hab gepennt. Udo Was heißt denn das? Wenn mir jetzt für all meine Einsteckpatronen und Einsteckläufchen, die Miniaturpatrönchen ausgehen (Die ich ohnehin bisher geschenkt bekam aus Altbeständen eines BGS lers) dann muß ich mir dafür eine spezielle Erwerbserlaubnis ausstellen lassen und das obwohl ich von 357Mag bis 8X57 alles legal erwerben darf? oder gilt hier die Erlaubnis zum Erwerb der Orginalkaliber auch für die kleineren Kaliber wie bei Wechselsystemen? Jetzt habt Ihr mich aber verblüfft, sollte ich alter Fuchs tatsächlich was verpennt haben? Major Tom
Hägar Posted January 20, 2004 Posted January 20, 2004 Was heißt denn das? Wenn mir jetzt für all meine Einsteckpatronen und Einsteckläufchen, die Miniaturpatrönchen ausgehen (Die ich ohnehin bisher geschenkt bekam aus Altbeständen eines BGS lers) dann muß ich mir dafür eine spezielle Erwerbserlaubnis ausstellen lassen und das obwohl ich von 357Mag bis 8X57 alles legal erwerben darf? oder gilt hier die Erlaubnis zum Erwerb der Orginalkaliber auch für die kleineren Kaliber wie bei Wechselsystemen? Jetzt habt Ihr mich aber verblüfft, sollte ich alter Fuchs tatsächlich was verpennt haben? Major Tom Ganau das, entweder brauchst Du eine WBK in der eine Waffe im Kal. M20 "mit Mun-Erwerb" eingetragen ist, oder eine einen Munitionserwerbschein für diese Kaliber. Es sei denn Du bist kein "Guter Deutscher" dann interessiert Dich aber auch der Rest des Waffengesetzes nicht. Gruß vom Amtsschimmel
muni Posted January 20, 2004 Posted January 20, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: @UMeisen: Ich dachte, daß die 4M20 Muni seit dem 1.4.03 eben nicht mehr frei erwerbbar ist? Siehe z.B. hier und hier Hallo Völker, Du hast Recht, ich hab gepennt. Udo (Die ich ohnehin bisher geschenkt bekam aus Altbeständen eines BGS lers) dann muß ich mir dafür eine spezielle Erwerbserlaubnis ausstellen lassen und das obwohl ich von 357Mag bis 8X57 alles legal erwerben darf? Major Tom So isses, Major...auch schenken lassen darfste sie Dir nicht mehr...denn auch das ist "erwerben" Gruesse Muni @hemo: wie haste schon mal geschrieben...ein Thread entwickelt sich fort... Und die Antwort zum Schiessen (schon geklärt) nützte ja nix, wenn der liebe Gute Mann ders tut, dann am "A..." genommen wird, weil er ein paar Patrönchen "geschenkt" bekam...
Guest Posted January 20, 2004 Posted January 20, 2004 Na klar, muni. Threads, die nicht mal witzig werden oder vom Thema abschweifen, sind doch so interessant und "spannend" wie eine Lateinstunde hemo Latein 3 Minus
SC Posted January 20, 2004 Posted January 20, 2004 hemo: wo bitte steht, daß 'threads' das attribut "interessant und spannend" erfüllen müßen ?
Guest Posted January 20, 2004 Posted January 20, 2004 Ich mach´s. Ab und an. Im Dunkeln. Am Weekend. Wenn niemand guckt. Ist es deswegen erlaubt? Nein, oder zumindest : Vielleicht eher nicht. Tu damit aber nur meinem Mobiliar weh. Oder meinem staatsbürgerlichen Gewissen. Theoretisch wäre Cowboy Action Shooting in der Garage mit 4mmM20-Vaqueros denkbar. Schöne Vorstellung. Aber illegal. Erfurt mahnt. Immer. Geht nicht. Oder doch? Bin ratlos. ( Munischein braucht man jetzt wohl. Scheisse das. Aber die putzigen Kügelchen sind so teuer, daß ich auch 9mm im Verein schiessen kann, kommt billiger und ist ... meist total legal )
Robert Schuhbauer-Struck Posted January 20, 2004 Posted January 20, 2004 In Antwort auf: Was heißt denn das? Wenn mir jetzt für all meine Einsteckpatronen und Einsteckläufchen, die Miniaturpatrönchen ausgehen -snip- Major Tom Eigentlich dürftes du ja gar keine haben wenn du keine EWB dafür hast und keinen "Altbesitz" angezeigt hat, oder......? Grüße Robert
Völker Posted January 21, 2004 Posted January 21, 2004 @Schattenparker: Doch, Du darfst! 100% legal! Voraussetzungen eben nur (fast) die selben wie Lupi: - eigenes (auch angemietetes) umfriedetes Grundstück - oder Besitzer erlaubt es - Projektile dürfen Grundstück nicht verlassen können - der Schütze muß mind. 18 sein und in diesem Fall (irgend)eine WBK besitzen (da er ja außerhalb einer zugelassen Schießstätte "erwirbt".) --> Keller oder Garage bieten sich förmlich an! (Wem´s nicht zu teuer ist...)
Sachbearbeiter Posted January 21, 2004 Posted January 21, 2004 ... wenn die Dinger unter 7,5 Joule bringen oder ein PTB-Zeichen (im Viereck !) haben, stimmt das (siehe § 7 BeschussG). Das sind z.B. die "normalen" 4mm-Waffen. Die 4mmM20-Waffen sind gemäß § 1 Abs. 2 BeschussG vom Beschussrecht ausgenommen. Erwerb und Besitz von 4mmM20-Waffe + Muni ist ohne Bedürfnis möglich, jedoch wbk-pflichtig.
Majortom Posted January 21, 2004 Author Posted January 21, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Was heißt denn das? Wenn mir jetzt für all meine Einsteckpatronen und Einsteckläufchen, die Miniaturpatrönchen ausgehen -snip- Major Tom Eigentlich dürftes du ja gar keine haben wenn du keine EWB dafür hast und keinen "Altbesitz" angezeigt hat, oder......? Grüße Robert Meine Herren, bei meinen absolut legalen Munitionsvorräten habe ich die 4M20 bisher als Luftgewehrmunition eingestuft, nur mit dem Unterschied die sind erst ab 18 Luftgewehrgeschosse sind frei ohne Altersbeschränkung. Es ist ein Drama, das .22lfB schon voll in die Erwerbserlaubnis fällt. Ich kann mich als Jugendlicher noch an Neckermann und Quellekataloge erinnern, da konnte man .22lfb Waffen und Munition ab 18 bekommen (ca. 1968). Plötzlich gab´s die nicht mehr dann hatten Sie nur noch LG´s und mittlerweile sind auch die aufgrund Gutmenschentums verschwunden. Dafür verkaufen sie jetzt Sado-Masokram wie Lederkaputzen, Reitpeitschen und puffige Handschellen. Scheint gesellschaftsfähiger zu sein als LGs und LPs Major Tom du hast Probleme mit dem Zeitgeist. Eltern die einen Aufstand machen wenn Ihr Kind zum Schützenverein schnuppern gehen will, Ihren PC für Ballerspiele übelster Art aber bereitwillig zur Verfügung stellen oder gar selbst mitspielen. Krank Aber zurück zum Thema. Ich habe keine reguläre 4M20 sondern nur Einsteckpatronen und Einsteckläufchen für div. Kaliber. Die waren und sind frei erwerbbar. und diese Knallplätchenmon mit den Senfkörnchen als Geschoß sind nun tatsächlich Munitionserwerbsscheinpflichtig? Jemand der Munitionsarten mit einer Energie von mehr als 4000 Joule kaufen darf soll im Ernst zu Amt talpen und einen Munitionserwerbsschein für diese Mun beantragen, die weniger drauf hat als Opas alte Spatzenflitch? lächerlich. Ich bin sprachlos, wem ist denn so ein Käse eingefallen, oder ist das am Ende doch nicht so?
muni Posted January 21, 2004 Posted January 21, 2004 @majortom Ich habs gerade mal ausgeschnippelt: "Aber zurück zum Thema. Ich habe keine reguläre 4M20 sondern nur Einsteckpatronen und Einsteckläufchen für div. Kaliber. Die waren und sind frei erwerbbar" Ja, die waren mal frei erwerbbar ab 18 Jahren....sinds aber leider jetzt auch nicht mehr. Sie bedürfen zwar keiner vorherigen extra Erlaubnis, dürfen aber auch jetzt nur noch von Inhabern einer WBK (mit der passenden Grundwaffe) erworben werden...Also auch hier ein riesiger Fortschritt in Richtung auf eine "sichere Zukunft" für Deutschland. Bereits das "Einsätzchen"/ Einsteckpatrönchen (also das Stahlgedöns in das Du eine 4mmM20 hineinsteckst) bedarf jetzt des Vorliegens einer WBK!!! (Einsätze aus denen Munition mit kleinerem Kaliber verschossen werden kann).. Wahnsinn, wie ich mich jetzt direkt viel sicherer fühle... Gruesse Muni
Majortom Posted January 22, 2004 Author Posted January 22, 2004 In Antwort auf: ... wenn die Dinger unter 7,5 Joule bringen oder ein PTB-Zeichen (im Viereck !) haben, stimmt das (siehe § 7 BeschussG). Das sind z.B. die "normalen" 4mm-Waffen. Die 4mmM20-Waffen sind gemäß § 1 Abs. 2 BeschussG vom Beschussrecht ausgenommen. Erwerb und Besitz von 4mmM20-Waffe + Muni ist ohne Bedürfnis möglich, jedoch wbk-pflichtig. Hallo Sachbearbeiter, Danke für die Korrekte Antwort. Nur wie sieht es bei dem Kauf von 4M20 heute korrekterweise aus, die nicht für Orginal 4M20 Waffen mit Eintrag gekauft werden soll, sondern für GK Waffen mit Einsteckläufchen oder Einsteckpatronen. Zum Erwerb reicht sicherlich das Vorhandensein der WBK mit Waffeneintrag im Orginalkaliber. Da die Läufchen/Patronen nicht eingetragen werden, müßte doch die WBK mit Waffeneinträgen GK (und Erwerbsberechtigung div. GK Munarten ausreichen um die 4M20 zu kaufen. Oder muß man dafür dann eine extra Erwerbserlaubnis beantragen? Major Tom
Völker Posted January 22, 2004 Posted January 22, 2004 In Antwort auf: Oder muß man dafür dann eine extra Erwerbserlaubnis beantragen? Im Prinzip nein, denn: In Antwort auf: 2. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln); 2.3 Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de i.V.m. §10 WaffG: In Antwort auf: ...(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. ... Das Problem ist nur der Nachweis des Besitzes im Moment des Kaufes der 4mmM20-Muni. Es gibt allerdings auch die konträre Rechtsauffassung, daß man extra Stempelchen bräuchte...
Majortom Posted January 22, 2004 Author Posted January 22, 2004 Also stecke ich mir eine WBK in die Tasche, eine Einsteckpatrone des Grundkalibers einer darin eingetragenen Waffe und kaufe rechtens die 4M20 ohne extra Schein, der extra Geld kostet. Major Tom
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