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IGNORED

Kopie von der WBK statt Original ?


superingo55

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das ist schon richtig was Du sagst. Aber wenn die WBK mir weggenommen worden ist, dann sollten im Normalfall ja auch

die Waffen mit weg sein. Und dann ist mir die Kopie reichlich egal.

Gruß tracer762

Geschrieben

@ tracer 762

wieso sind die waffen AUCH weg, wenn dir die wbk´s gestohlen

werden????? ich habe meinen waffenkoffer mit den waffen,aaaaaber die wbk´s immer am mann.

viele grüsse

peter

wbks

Geschrieben

@ Peter Becker

Also wenn mir etwas gestohlen wird dann gehe ich schon zur

Polizei und zum Ordnungsamt und erstatte Bericht darüber.

Somit dürften diese ja über die Lage informiert sein und im

Falle des Ordnungsamtes ein Ersatzpapier ausgestellt haben.

Ich meinte damit auch eher den Fall das ich die WBK verlie-

ren sollte.

Gruß tracer762

Geschrieben

@Shootist:

Praktisch hast Du recht, wahrscheinlich in 80% der Fälle - theoretisch (also lt. Gesetz) mußt du Originale mit Dir führen (für die Grünen, die dir nicht glauben). Wenn das Steifenhörnchen die beglaubigte Kopie anerkennt, hast du einfach Glück gehabt.

Geschrieben

Schützen wurden erst letztens von Poli kontrolliert. Die gaben sich mit der Kopie nicht zufrieden. Allerbestenfalls noch mit einer amtlich beglaubigten.

Geschrieben

Kopie reicht definitiv nicht, auch keine beglaubigte. Wenn ihr bei einigen Kontrollen der Polizei so durchgekommen seid, dann nur, weil die keine Ahnung hatten oder keine Ordnungwidrigkeitenanzeige schreiben wollten.

Bei einer Ordnungwirdrigkeit kann der Beamte sich entscheiden, ob er die verfolgt oder nicht. Bei Straftaten muss er sie verfolgen.

Geschrieben

....ob das Grünröckchen vor Ort interessiert, was man auf dem OA erzählt hat tongue.gif?.....

Mouche

Geschrieben

Hallo Alle,

kein Mensch kommt auf die Idee, eine Kopie seines Führerscheins statt des Originals zu verwenden.Aus welchem Grund soll ich beim Transport meiner Originalwaffen eine Kopie statt meiner Original-WBK mitnehmen?

38-40

Geschrieben

In Antwort auf:

Aus welchem Grund soll ich beim Transport meiner Originalwaffen eine Kopie statt meiner Original-WBK mitnehmen?


Man könnte sie ja verlieren..(!).. ooo.gif .....hab ich zumindest hier im Forum vor einiger Zeit mal gelesen....

Wenn ich meine WBK verliere, hab ich auch meine Kanonen verlorern ( WBK liegt nämlich im Koffer ). Und dann bin ich....nein,.....das schreib ich jetzt nicht.

Grüße

Sentenced7

Geschrieben

In Antwort auf:


In Antwort auf:


Aus welchem Grund soll ich beim Transport meiner Originalwaffen eine Kopie statt meiner Original-WBK mitnehmen?


Man könnte sie ja verlieren..(!).. .....hab ich zumindest hier im Forum vor einiger Zeit mal gelesen....

Wenn ich meine WBK verliere, hab ich auch meine Kanonen verlorern ( WBK liegt nämlich im Koffer ). Und dann bin ich....nein,.....das schreib ich jetzt nicht.


Und was hilft Dir dann die Kopie der WBK im Koffer? Gut, Du hast das Original noch zu Hause, aber das Amt wird sie Dir alsbald wegen erwiesener Unzuverlässigkeit wegnehmen.

Fazit: Kopie hilft auch da nicht.

Gruß

Michael (der immer mit dem Original unterwegs ist und eine Kopie in den Unterlagen abgeheftet hat)

Geschrieben

Die Waffenbesitzkarte ist ein personenbezogenes Dokument und hilft einem Dieb rein gar nix. Ist sie verlorengegangen, stellt die Waffenbehörde auf Antrag eine Ersatzfertigung aus, die eine neue Nummer bekommt und das Ausstellungsdatum der alten WBK trägt. rolleyes.gif

Wenn die Waffen auch weg sind, steht der Waffenbesitzer in Beweispflicht, dass er die Waffen sicher nach § 36 WaffG verwahrt hat. War das der Fall, werden die Waffen bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben und gut ist.

Wo ist das Problem ? cool.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Waffenbesitzkarte ist ein personenbezogenes Dokument und hilft einem Dieb rein gar nix.


Immerhin könnte er sich damit zentnerweise Ammo beschaffen, Städte in Schutt und Asche legen und das Ende der westlichen Zivilisation herbei führen.

Geschrieben

Dazu hätte ich mal eine Frage. Ich hab selbst nur die grüne

WBK. Wie sieht es mit der gelben WBK aus, wenn man eine Waffe kaufen will? Muss man dann auch den Personalausweis vorzeigen? Bei Verlust der grünen WBK gibt es ja da kein Problem, da ein Voreintrag vorhanden sein muss. Wie sieht´s

da mit der gelben aus.

Gruß tracer762

Geschrieben

In Antwort auf:

Bei Verlust der grünen WBK gibt es ja da kein Problem, da ein Voreintrag vorhanden sein muss.


Und wenn in der grünen WBK noch ein nicht "eingelöster" Voreintrag steht? chrisgrinst.gif

Geschrieben

Das ist es doch gerade, Tracer ! So wie Du bei der Post mit Perso Dein Paket abholst, das dort während Deiner Abwesenheit eingelagert worden ist, benötigst Du den auch beim Waffenhändler (sofern er Dich nicht bereits so kennt, weil Du jeden zweiten Tag dort bist grin.gif).

Auf der Vorderseite stehen Name, Geburtsdatum und Geburtsort, auf den alten WBK sogar noch die Adresse. Wenn der Waffenhändler nicht kontrolliert und er eine andere Person bedient hat, die Mist mit den Waffen baut, kann er ganz schön Ärger bekommen.

Geschrieben

Also mein Händler hat sich am Anfang natürlich beides zeigen lassen. wenn ich jetzt kaufe, zeige ich immer noch die WBK und er will die auch noch sehen, denn es kann sich ja was geändert haben!

Geschrieben

In Antwort auf:

Und was hilft Dir dann die Kopie der WBK im Koffer? Gut, Du hast das Original noch zu Hause, aber das Amt wird sie Dir alsbald wegen erwiesener Unzuverlässigkeit wegnehmen.

Fazit: Kopie hilft auch da nicht.


Ich versteh dein Posting nicht ganz. Liest du da was, was gar nicht da steht? Wo hab ich geschrieben, daß ich eine KOPIE der WBK in meinem Koffer habe? Ich hab geschrieben:"WBK liegt nämlich im Koffer". Wo ließt du da "Kopie" ???? confused.gif

Ich hab meine ORGINAL WBK auch immer dabei. Im übrigen, war der erste Teil meines Postings sarkastisch gemeint. Aber egal...

@Sachbearbeiter

Ich hab noch niemals meinen Personalausweis vorlegen müssen. Weder beim Waffen- noch beim Munitionskauf.

Geschrieben

In Antwort auf:

@Sachbearbeiter

Ich hab noch niemals meinen Personalausweis vorlegen müssen. Weder beim Waffen- noch beim Munitionskauf.


(SB schüttelt den Kopf, nachdem er soeben vor Schreck vom Stuhl gefallen ist). Brrrr....... shocked.gif Also der Händler gehört aus dem Verkehr gezogen. Das ist ja schon mehr als grob fahrlässig ! Junge Junge...

Geschrieben

Bei meinem BüMa habe ich den Perso vorzeigen müssen. Aber

als ich mir eine Ordonnanzwaffe in einer großen Filliale

geholt habe, hat keiner denselben verlangt. Daher ja meine

Frage. Man kann ja die WBK auch gestohlen bekommen. Ich halte nichts davon die WBK im Waffenkoffer aufzubewahren.

Sollte der Fall eintreten, das meine Waffen gestohlen würden

dann könnte ich schnellstmöglich reagieren. Da ich meist an

Wochenenden schieße könnt ich mir denken, das es für die Po-

lizei schwieriger wäre an die entsprechenden Daten zu gelangen.

Gruß tracer762

Geschrieben

In Antwort auf:

Da ich meist an

Wochenenden schieße könnt ich mir denken, das es für die Po-

lizei schwieriger wäre an die entsprechenden Daten zu gelangen.

Gruß tracer762


Ja, hast recht. Werde deswegen nicht gerne geweckt. Im Büro bin ichs ja gewohnt. Ständig Telefon, Kundschaft, WO etc. Lästig, lästig.... Und da heißt es immer, dass Büroschlaf der Gesündeste sein soll. Gähn grin.gif

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