superingo55 Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 kann man statt den original WBK`s auch Fotokopien als Nachweis bei sich haben? Jeder kennt das Problem: 4 Taschen, 3 Koffer, verschiedene Disziplinen und die Papiere in der falschen Tasche usw. oder gibt es eine auf den Deckel, bei einer Kontrolle durch die Behörden ? Wenn ja, mit was müßte man rechnen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HaPe Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 Kann ich nur von abraten. Auf unserem Stand mussten bei einer Kontrolle vor einigen Jahren ein paar Leute saftige Geldbußen (ich glaube 100,- DM) zahlen, weil sie nur Fotokopien dabei hatten. Gruß HaPe Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 hallo superingo ich habe gerade mal nachgeschaut, in §34 ORDNUNGSWIEDRIGKEITEN steht,ordnungswiedrig im sinne des §53 abs. 1 ´nr 23 des waffengesetzes handelt,wer....... éntgegen §10 abs. 3 satz 4 das dort genannte dokument nicht mitführt oder nicht rechtzeitig aushändigt. auserdem sollte man den perso immer dabei haben, denn oft liest man den satz... gilt in verbindung mit dem perso..... und bei solchen delikten,erlischt ganz schnell die zuverlässigkeit und dann hat man´s erst richtig. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 Wegen einer erstmalig vergessenen WBK wird keine Behörde die WBK entziehen. Die wissen genau, dass sie damit nicht durchkämen. Selbst in D würde kein Verwaltungsgericht eine solche Behördenentscheidung bestätigen. Probleme könnte es allerdings im Wiederholungsfall geben. Dann dann hat man eine mehrfache Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG begangen (§6 Abs.2 Nr.5 WaffG). GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 In Antwort auf: auserdem sollte man den perso immer dabei haben Nicht sollte, muß ! (Nämlich immer, wenn man Waffen, auch freie, dabei hat) Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 @ völker ja, du hast recht, nicht SOLLTE sondern MUSS. ich tu´mich immer etwas schwer,wenn man bei texten wirklich auf JEDEN buchstaben achten muss,es könnte ja sonst anders ausgelegt oder verstanden werden. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
superingo55 Posted January 17, 2004 Author Share Posted January 17, 2004 ........war heute Mittag auf dem Schießstand und hatte meine original Grüne nicht dabei , da sie gerade beim Amt ist, für eine neuen Eintrag! und jetzt.....es kann doch nicht sein, dass man in diesem Fall mit einer Kopie nicht zum schiessen fahren kann ...sorry, hier handelt sich vielleicht um einen Sonderfall Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 hallo superingo das habe ich auch schon zu meinem sachbearbeiter gesagt,was ist,wenn meine gelbe gerade auf dem amt ist, ich habe 2 waffen dieser gelben dabei und es kommt zur kontrolle.... er meinte, in dem fall sollen die mich anrufen und die sache ist aus der welt.... ich meinte dann.... tja und wenns am wochenende ist (üblich,bei uns) was dann?????? er meinte ... dann soll die polizei die waffen sicherstellen und mich montag früh anrufen und dann bekommst du sie sofort zurück, ist zwar ärgerlich,aber wann kommts echt mal zu dieser kombination. viele grüsse peter ps. genau so ist es,wenn man z.bsp. sein "pulverbuch" zur verlängerung beim amt hat und es sollte eine kontrolle kommen, der sachbearbeiter meinte, diese kontrolle wäre ICH und ICH weiss ja,dass dein "pulverbuch" bei mir ist,das ist überhaupt kein problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AutoMag Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 Ich bekomme beim Verbleib meiner WBK bei Behörde zwecks Eintragung eine Kopie mit kurzen Vermerk und Stempel, das Orginal-WBK zum Eintrag bei Behörde vorhanden ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 @ automag das ist wirklich die eleganteste lösung und alle sind zufrieden viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
superingo55 Posted January 18, 2004 Author Share Posted January 18, 2004 In Antwort auf: Ich bekomme beim Verbleib meiner WBK bei Behörde zwecks Eintragung eine Kopie mit kurzen Vermerk und Stempel, das Orginal-WBK zum Eintrag bei Behörde vorhanden ist. ja, ich denke auch, das ist eine gute Sache Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 Na prima! Wenn ich Waffen an Berechtigte verleihe, dann reicht demjenigen eine Bestätigung von mir und die Kopie meiner WBK. Und wenn ich selbst unterwegs bin, dann reicht die Kopie der WBK, auf der schließlich mein Name steht, nicht, oder wie? Demnach benötige ich für meine eigenen Waffen einen aufwändigeren Nachweis, als wenn ich mir Waffen ausleihe? Meine WBKs sind im Tresor sicher aufbewahrt. Dabei habe ich amtlich beglaubigte Kopien. Was wäre, wenn mir jemand den Koffer mit den Originalen der WBKs klaut? Der Gauner hätte dann Waffen und unbeschränkte Munitionserwerbsberechtigung. Mit etwas Glück sogar noch einen Voreintrag, mit dem er einkaufen gehen kann. MP (Führerschein und Fahrzeugschein habe ich ebenfalls stets als beglaubigte Kope dabei. Bisher gab es noch nie Ärger deswegen.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 zitat von mark pfennig Na prima! Wenn ich Waffen an Berechtigte verleihe, dann reicht demjenigen eine Bestätigung von mir und die Kopie meiner WBK. Und wenn ich selbst unterwegs bin, dann reicht die Kopie der WBK, auf der schließlich mein Name steht, nicht, oder wie? hallo mark pfennig es geht hier doch nur um die paar tage,wo deine wbk auf dem amt ist und du sie im original nicht dabei haben kannst. sonst MUSST du sie im original PLUS perso dabei haben. so verstehe ich es jedenfalls......... viele grüsse peter ps. ich habe das zitat von mark pfenning reinkopiert,wie entseht die schraffierung,die sonst immer bei kopierten texten zu sehen ist????? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 In Antwort auf: auserdem sollte man den perso immer dabei haben, denn oft liest man den satz... gilt in verbindung mit dem perso..... Isch habe aber gar kein Perso-lall-auschweisch. Euer Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
dirkman Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 nach aussage unserer behörde reicht eine kopie. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tracer762 Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 Selbstverständlich reicht eine Kopie der WBK bei einem Schießstandbesuch. Sie muss nur amtlich bestätigt und immer auf dem neuesten Stand sein. Ich mach das schon seit mehr als einem Jahr so. Ich hab die Original-WBK zu Hause im Tresor. Gruß tracer762 Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 In Antwort auf: ps. ich habe das zitat von mark pfenning reinkopiert,wie entseht die schraffierung,die sonst immer bei kopierten texten zu sehen ist????? Hallo Peter, benutze in diesen Fällen bei Deiner Antwort die Funktion "Quote" und stelle den kopierten Text zwischen die beiden Zeichenfolgen. Ganz einfach. Gruss Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 In Antwort auf: Selbstverständlich reicht eine Kopie der WBK bei einem Schießstandbesuch. Sie muss nur amtlich bestätigt und immer auf dem neuesten Stand sein. Ich mach das schon seit mehr als einem Jahr so. Ich hab die Original-WBK zu Hause im Tresor. Mit beglaubigten Kopien ist das so eine Sache. Die WBK oder z.B. auch der Führerschein könnte nach dem Beglaubigen der Kopie längst eingezogen worden sein. Ich denke, bei einer Kontrolle zählt aus diesem Grund nur das Original. Warum sollte die ausgestellte WBK über mehrere Tage auf dem Amt liegen? Wenn z.B. ein neuer Waffenantrag auf "Grün" genehmigt ist, bekomme ich telefonisch oder schriftlich einen entsprechenden Hinweis. Ich fahre zum Amt, bekomme dort den Einzahlbeleg und renne zur Kasse. In der Zwischenzeit erfolgt der Eintrag. Meine WBK verbleibt damit maximal 5 Minuten beim Sachbearbeiter - und auf dem Amt schleppe ich in dieser Zeit mit Sicherheit keine Waffe mit mir rum. Gruss Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 hallo manfred danke für den rat, noch 5 jahre wo und ich werde zum pc profi viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 Es kommt letztlich wohl auf den Kontrollierenden an, ob er WBK Kopien anerkennt.Ob das Gesetz/die VO dazu was sagt,ist mir gerade nicht geläufig. Zu MP`s Info : Für Kfz Schein reicht eine Kopie definitiv nicht (!) aus-kostet 10 Euro Verwarnung - kannste im aktuellen ADAC Heft auf Seite 70 zum wiederholten Mal nachlesen . Wo die Kopie garantiert nicht reicht ist die 27er Erlaubnis - da ist ausdrücklich Mitführen des Originals verlangt. Und ansonsten: Meine Papiere sind in dem Koffer, in dem Waffe(n) und Munition ist - als wenn der dann weg ist, dann dampft die Sch..... so arg, daß es auf die Papiere dann auch nicht mehr ankommt . Und übrigens: Was habt Ihr für seltsame Waffenbehörden die die WBK für Einträge einbehalten müssen . Bei uns legt man während der Öffnungszeiten das Ding vor, bezahlt - und erhält sie mit Eintrag zurück ! DAS ist Bürgernähe und Effizienz -deshalb "meinem" Sachbearbeiter hierfür ein Kompliment Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 In Antwort auf: Warum sollte die ausgestellte WBK über mehrere Tage auf dem Amt liegen? Wenn z.B. ein neuer Waffenantrag auf "Grün" genehmigt ist, bekomme ich telefonisch oder schriftlich einen entsprechenden Hinweis. Ich fahre zum Amt, bekomme dort den Einzahlbeleg und renne zur Kasse. In der Zwischenzeit erfolgt der Eintrag. Meine WBK verbleibt damit maximal 5 Minuten beim Sachbearbeiter - und auf dem Amt schleppe ich in dieser Zeit mit Sicherheit keine Waffe mit mir rum. Gruss Manfred hallo manfred (es klappt ja mit der schraffierung) bei uns gibst du die wbk ab und einige tage später,bekommst du sie per post mit dem überweisungsträger zurück. hingehen,stempel abholen,wieder gehen... is nich!!! viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
superingo55 Posted January 18, 2004 Author Share Posted January 18, 2004 bei uns auch Grüne hinschicken für Voreintrag .....kommt nach ein paar Tagen zurück mit Zahlkarte ..........dann Waffe abholen .....und WBK mit Kaufvertrag nochmals einschicken und nnnnnnnochmals Zahlkarte....insgesamt ca. 85 Euro ohne Munitionserwerb(hab ich schon)....der wahre Wucher ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dirk Z Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 In Antwort auf: hallo manfred (es klappt ja mit der schraffierung) bei uns gibst du die wbk ab und einige tage später,bekommst du sie per post mit dem überweisungsträger zurück. hingehen,stempel abholen,wieder gehen... is nich!!! viele grüsse peter Das ist ja echt der Hammer! Bei uns in Köln wartet man zwar ewig auf die Ausstellung einer WBK bzw. auf einen Voreintrag, aber der Eintrag der Waffe geschieht innerhalb von 10 Minuten auf dem Amt. Die Gebühr für den Eintrag wurde direkt beim Voreintrag berechnet und für einen Eintrag auf die Gelbe kann man per EC-Karte bezahlen. Ist ja echt witzig. Die einen warten lange auf den Voreintrag und die anderen lange auf den Eintrag der Waffe. Gruß Dirk Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 der eigenen praktischen erfahrung nach kann ich MP nur bestaetigen: amtlich beglaubugte kopie (uaf dem rathaus 10 (!!!) kopien beglaubigen = 10,- E) langt. selbst schon erlebt, beim hinweg zu schiessen: - gruen-weisse kontrolle, dann einfach sinngemaess so: - 'ey, wass'n in dem koffer?' - 'guggst du knarre, alldder' - 'wo iss' dem seim papier fuer dem knarre ?' - beglaubigte kopie rausgeholt, strefenhoernchen guggt rein (modell und seriennummer waren ihm egal; hauptsache wbk... ), ist sich zufrieden, und laesst mich 'schwerbewaffneten den-die-innere-sicherheit-des-landes-gefaehrdenden sportschuetzen' mit einem freundlichen 'mach' gut' des weges ziehen... einfache fotokopie koennte sicher kitzlig werden, aber da das beglaubigen recht preisguenstig ist (bei uns ), mache ich es lieber so, und lasse die original daheim in der B-kommode. (vielleicht koennen es auch einige 'streifenhoernchen' hier im forum bestaetigen; mir hat es saemtliche im gruen-weissen-stattsdienst beschaeftigte verwandtschaft bestaetigt: spaetestens bei einer BEGLAUBGTEN kopie (wbk, kfz-schein, fuehrerschein, minigolf-lizent etc.) machen sie in der regel keinerlei rabatz; vielleicht kommt der hinweis "aber eigentlich muessten sie die originale...", aber zufrieden duerften sie denn doch sein.). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 Bei uns kenne ich es so: Antrag mit WBK (grün!) abgeben. 3 bis 5 Wochen auf Voreintrag warten (oder länger). Ich habe mir auch beglaubigte Kopien machen lassen, bin aber noch nie kontrolliert worden. Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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