Bandit600 Posted December 27, 2003 Share Posted December 27, 2003 Hallo, für mich ergibt sich folgendes Problem. Seit dem 01.08.03 bin ich Mitglied in einem Großkaliber - Schützenverein. Unser Verein hat sich aber erst jetzt, nach langer Diskussion für den BDS entschieden. So, nun bin ich ja im August 04 1 Jahr im Verein und habe auch 1 Jahr regelmäßig das Trainingsschiessen besucht. Muss ich nun warten bis ich 1 Jahr im Verband war oder reicht es aus wenn mir das der Verein (mit dem Verband) bestätigt. Danke für eure Antworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 § 14 Abs. 2: Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt ..... Ich gehe bis jetzt davon aus, das der jeweilige Verband die entsprechende Bescheinigung nach der Verbandsmitgliedschaft ausstellen wird. Andererseits könntest du ggf. ein Bedürfnis nach § 8 WaffG glaubhaft machen. Wobei die Masse den allgemein üblichen Weg über § 14 geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barnakey Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Ja, das Bedürfnis muß nun vom Verband ausgestellt werden. Nicht mehr vom Verein so wie früher. Also ist man nun auch gezwungen einem Verband anzugehören. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Hallo beim BDS kenne ich mich nicht so aus. Beim DSB ist es so, dass zwar der DSB die Bescheinigung ausstellt, aber der VEREIN bestätigt dir dein "Jahr regelmässiges schiessen". Andersrum: Du füllst ein Formblatt mit Deinen Schiesszeiten aus. Der Vereinsfürst bestätigt Dir auf diesem Formblatt durch Unterschrift deine Zeiten. Dieses Formblatt reichst Du weiter an den Verband. Der neu gestaltete Antrag (das genannte Formblatt ist nur eine Anlage hierzu) wird dann praktisch vom Verein und Gausportleiter undschliesslich vom Verbandunterschrieben. Hast Du alle Autogramme kommt der Antrag zum Amt. Ich denke daher dass ein Jahr Vereinsmitgliedschaft genügt. In dem ganzen "neuen" Antragsverfahren geht es in der Praxis nur darum dass jemand den "Kopf" für dich hinhält. Astanase bestätigt ja dieses vorgehen, kommt dann aber zu einem anderen Schluss Zitat: In Antwort auf: ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt ..... Du musst also ein Jahr Vereinsmitglied sein. VERBANDSmitglied musst Du zum Zeitpunkt der Unterschrift sein weil du eine Verbandsunterschrift brauchst. Die ZEIT (1 Jahr) findet sich nur im Zusammenhang mit VEREIN, nicht VERBAND, und wird auch vom VEREIN bestätigt. Die folgenden Autogramme bestätigen praktisch immer nur was der "Vorherige" gesagt hat. Verein hält Kopf hin, Gau bestätigt VErein, BSSB bestätigt Verband, DSB bestätigt BSSB. Zumindest bei "unserem" Antragsverfahren geht es ja gar nicht anders da Einblick in mein Schiessbuch nur der VEREIN hat. So gesehen würde mich ja mal interessieren WAS der BSSB überhaupt unterschreibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barnakey Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Ist der BSSB überhaupt schon anerkannter Dachverband? Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 In Antwort auf: Andersrum: Du füllst ein Formblatt mit Deinen Schiesszeiten aus. Wo im Gesetz steht das denn ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Barnakey, Dachverband ist der DSB. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Hallo, ich bin schon einige Jahre Sportschütze. War aber in keinem Verband aber in einem Verein. Bin jetzt beim BDS. Ich muss jetzt aber ein Jahr warten um einen Bedürfnisnachweis zu bekommen. Poldi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Also Poldi hat´s ja schon gesagt, dass er beim BDS ein Jahr warten muss. Beis DSB gehts wie von mir beschrieben! In Antwort auf: Wo im Gesetz steht das denn ? Ach bitte.... Gesetzmässigkeit hin oder her, ich will vom DSB eine Bescheinigung, der DSB hat zum erreichen dieser Bescheinigung ein Formblatt herausgegeben und dann fülle ich es halt aus. Ob da "übers Ziel hinausgeschossen wird, ob die mich nur ärgern oder "Geldeintreiben" wollen ist mir letztendlich egal. Ich glaube auch dass wir über dieses Thema einen eigenen Thread haben. Letztendlich ist der DSB anerkannt und wenn ich das Formblatt ausfülle bekomme ich mein "Zeugs". DA bin ich in unserem Verein nicht der erste der das nach dem "neuen Verfahren" macht, ich wollte nur warten bis die neue "Vorgehensweise" eingespielt ist. Und DAS ist sie jetzt. Grüsse Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jacki Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Hi Smithy , mußt aber noch warten bis die Disziplinen anerkannt sind . Sollte es schon geschehen sein hast Du natürlich in der Verfahrensweise recht . Gruß Jacki Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jacki Posted December 28, 2003 Share Posted December 28, 2003 Ups , meinte es natürlich im Zusammenhang mit der Bedürfnisbescheinigung für die ,,neue Gelbe" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Muss man während diesem einjährigen regelmäßigen Schießtraining auch schon Vereinsmitglied sein? Oder wird die Zeit in der man Gastschütze war, aber auch regelmäßig zum Training gekommen ist, schon zu dem einen Jahr dazugerechnet oder erst wenn man Vollmitglied im Verein geworden ist? Gruß Sonet Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 In Antwort auf: Muss man während diesem einjährigen regelmäßigen Schießtraining auch schon Vereinsmitglied sein? Oder wird die Zeit in der man Gastschütze war, aber auch regelmäßig zum Training gekommen ist, schon zu dem einen Jahr dazugerechnet oder erst wenn man Vollmitglied im Verein geworden ist? Also wenn Du in Deinem (späteren) Verein Gastschütze war und der Cheffe bestätigt Dir die Zeit auf dem DSB-Formblatt gibts keine Probleme. Allerdings hat der DSB eine Veröffentlichung dass er (DER DSB)Ergebnisse die als Gastschütze irgendwo anders geschossen werden nicht anerkennt. Andersrum: DER VEREN muss ein Formblatt unterschreiben auf dem DU Deine Schiesszeiten innerhalb EINES JAHRES mindestens 10 mal nachweist. Kontrolliert wird das (bei uns) durch wühlen in der Schiesskladde oder Nachschau in deinem privaten Schiessbuch. (damit wären wir wieder bei Sinn/Unsinn eines Schiessbuches Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Mein Verein ist beim BDS. Ich war seit September Gastschütze und werde ab morgen Vollmitglied sein. Ich hätte zwar auch schon früher Eintreten können, aber denn hätte ich den vollen Mitgliedsbeitrag und Fachverbandsbeitrag noch zahlen müssen, was sich in diesem Jahr nicht mehr gelohnt hätte. Das mit den 10 mal Schießen im Jahr dürfte problemlos hinkommen, da ich allein in 3 Monaten mindestens 20 mal Schießen war. Sehr unschön das zwischen Anfang Dezember und Anfang Februar keine Schießveranstaltung stattfindet Sowas müsste man im Keller haben Sonet Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted December 31, 2003 Share Posted December 31, 2003 Also ich spreche selbstverständlich nur für den DSB (hab ich, glaub ich, erwähnt. Und damit wir wissen von was wir sprechen: http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...genschaften.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 In Antwort auf: Also ich spreche selbstverständlich nur für den DSB (hab ich, glaub ich, erwähnt. Jaja, hast du. Mir geht es halt darum, wie das beim BDS ist, weswegen ich da meine Situation etwas genauer geschildert habe. Es klang ja schon an, das man mindestens 1 Jahr mitgliedbeim BDS sein sollte, bis man eine Bedürfnisbescheinung bekommt, aber mir schien das so, als wäre das nicht wirklich sicher. Zumal ich dazu auch keine Angabe auf der Website finden konnte. Bei BDMP habe ich z.B. gelesen, das man 6 Monate Mitglied sein müsse. Frohes Neues. Sonet Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 ....an einem Nachweis von 12 Monaten Sportschützenaktivität kommst Du aber auch dort nicht vorbei - die verlangt das Gesetz! Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 In Antwort auf: ....an einem Nachweis von 12 Monaten Sportschützenaktivität kommst Du aber auch dort nicht vorbei - die verlangt das Gesetz! Mouche Das ist ja auch nicht das Problem. Aktiv mache ich das ja seit September 03. Mein Gedanke ist dabei, das ich ja erst Seit heute richtig im Verein bin (wegen Gebühren, wie ich schon weiter oben schrieb). Wenn jetzt der BDS will, das man erst mal 1 Jahr lang Mitglied ist, könnte ich erst 2005 eine eigene Waffe beantragen. Da ich aber seit September schon dabei bin, wären die 12 Monate aber schon viel früher vorbei und ich könnte mir die eigene Waffe unter den Weihnachtsbaum legen. MfG Sonet Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 In Antwort auf: Bei BDMP habe ich z.B. gelesen, das man 6 Monate Mitglied sein müsse. auch beim BdMP musst du seit dem 1.04.2003 eine 12-monatige Mitgliedschaft nachweisen. Das mit den 6 Monaten war mal In Antwort auf: Wenn jetzt der BDS will, das man erst mal 1 Jahr lang Mitglied ist, könnte ich erst 2005 eine eigene Waffe beantragen. nur so wird das gehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 In dem Fall Sonet,kann man nur sagen: Am falschen Ende gespart -aber dann legst Du Dir die neue Waffe halt als Gutschein unter den Baum und löst ihn im Januar ein BTW: Ich bin auch erst weit in der zweiten Jahreshäfte in meinen Zweit- und BDS Verein eingetragen - bei den Gebühren, die Vereinsmitgliedschaften hier bei uns kosten hab ich da keinen Gedanken dran verschwendet -ich betrachte Vereinsbeiträge nämlich in erster Linie als Unterstützung -ich bin sogar in Vereinen zahlendes Mitglied,wo ich gar nichts mehr mache - und kein Mensch hat mich bisher deswegen zum Austritt aufgefordert Vereine erfüllen IMHO in dieser Republik eine so hohe gesellschaftspolitische Aufgabe (Stichwort u.A. : Jugendarbeit)das sie Förderung verdienen - und welcher Verein braucht schon kein Geld Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 Naja, mal nicht so schnell aufgeben: In Antwort auf: Das ist ja auch nicht das Problem. Aktiv mache ich das ja seit September Wenn Du Dir mein DSB-Formblatt (Analog ) anschaust steht da nichts von einem Jahr VEreinsmitgliedschaft. Da gehts wie isch schon gesagt habe darum dass Du ein Jahr im Verein schiesst. Wenn Du da nun deine "Gastschützenzeiten" mit einträgst und der Cheffe unterschreibt könnte/müsste es doch auch mit September 2004 gehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 Eben, seh ich auch so. Wenn der Vereinsfürst Dir die Unterschrift gibt, seh ich da kein Problem. Aber mit den "Cheffes" ist das manchmal eine haarige Sache... Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 jo, und cheffe gibt die Unterschrift, wenn : § 14 Erwerb von Schußwaffen (2) Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied !!!seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Vereinregelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. ...... das ist meiner Meinung nach eigentlich eindeutig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
38-40 Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 DSB Antrag-Bedürfnisnachweis, ....das er Mitglied i.o.Verein ist.....seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ist doch deutlich,oder? Gruß 38-40 Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 @ 38-40 eineindeutig vom Wunschdenken haben wir alle nix und Sachkundeprüfung hat er doch bestimmt auch noch nich ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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