Zum Inhalt springen
IGNORED

Bedürfnisnachweis Verband / Verein


Bandit600

Empfohlene Beiträge

Hallo, für mich ergibt sich folgendes Problem. Seit dem 01.08.03 bin ich Mitglied in einem Großkaliber - Schützenverein. Unser Verein hat sich aber erst jetzt, nach langer Diskussion für den BDS entschieden. So, nun bin ich ja im August 04 1 Jahr im Verein und habe auch 1 Jahr regelmäßig das Trainingsschiessen besucht. Muss ich nun warten bis ich 1 Jahr im Verband war oder reicht es aus wenn mir das der Verein (mit dem Verband) bestätigt.

Danke für eure Antworten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 14 Abs. 2:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt .....

Ich gehe bis jetzt davon aus, das der jeweilige Verband die entsprechende Bescheinigung nach der Verbandsmitgliedschaft ausstellen wird.

Andererseits könntest du ggf. ein Bedürfnis nach § 8 WaffG glaubhaft machen. Wobei die Masse den allgemein üblichen Weg über § 14 geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

beim BDS kenne ich mich nicht so aus. Beim DSB ist es so, dass zwar der DSB die Bescheinigung ausstellt, aber der VEREIN bestätigt dir dein "Jahr regelmässiges schiessen".

Andersrum: Du füllst ein Formblatt mit Deinen Schiesszeiten aus. Der Vereinsfürst bestätigt Dir auf diesem Formblatt durch Unterschrift deine Zeiten. Dieses Formblatt reichst Du weiter an den Verband.

Der neu gestaltete Antrag (das genannte Formblatt ist nur eine Anlage hierzu) wird dann praktisch vom Verein und Gausportleiter undschliesslich vom Verbandunterschrieben.

Hast Du alle Autogramme kommt der Antrag zum Amt.

Ich denke daher dass ein Jahr Vereinsmitgliedschaft genügt.

In dem ganzen "neuen" Antragsverfahren geht es in der Praxis nur darum dass jemand den "Kopf" für dich hinhält.

Astanase bestätigt ja dieses vorgehen, kommt dann aber zu einem anderen Schluss

Zitat:

In Antwort auf:

ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport
in einem Verein
regelmäßig als Sportschütze betreibt .....


Du musst also ein Jahr Vereinsmitglied sein. VERBANDSmitglied musst Du zum Zeitpunkt der Unterschrift sein weil du eine Verbandsunterschrift brauchst.

Die ZEIT (1 Jahr) findet sich nur im Zusammenhang mit VEREIN, nicht VERBAND, und wird auch vom VEREIN bestätigt.

Die folgenden Autogramme bestätigen praktisch immer nur was der "Vorherige" gesagt hat.

Verein hält Kopf hin, Gau bestätigt VErein, BSSB bestätigt Verband, DSB bestätigt BSSB.

Zumindest bei "unserem" Antragsverfahren geht es ja gar nicht anders da Einblick in mein Schiessbuch nur der VEREIN hat. So gesehen würde mich ja mal interessieren WAS der BSSB überhaupt unterschreibt. grin.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich bin schon einige Jahre Sportschütze. War aber in keinem Verband aber in einem Verein. Bin jetzt beim BDS. Ich muss jetzt aber ein Jahr warten um einen Bedürfnisnachweis zu bekommen.

Poldi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also Poldi hat´s ja schon gesagt, dass er beim BDS ein Jahr warten muss.

Beis DSB gehts wie von mir beschrieben!

In Antwort auf:

Wo im Gesetz steht das denn ?


Ach bitte.... Gesetzmässigkeit hin oder her, ich will vom DSB eine Bescheinigung, der DSB hat zum erreichen dieser Bescheinigung ein Formblatt herausgegeben und dann fülle ich es halt aus.

Ob da "übers Ziel hinausgeschossen wird, ob die mich nur ärgern oder "Geldeintreiben" wollen ist mir letztendlich egal. Ich glaube auch dass wir über dieses Thema einen eigenen Thread haben.

Letztendlich ist der DSB anerkannt und wenn ich das Formblatt ausfülle bekomme ich mein "Zeugs". DA bin ich in unserem Verein nicht der erste der das nach dem "neuen Verfahren" macht, ich wollte nur warten bis die neue "Vorgehensweise" eingespielt ist. Und DAS ist sie jetzt.

Grüsse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muss man während diesem einjährigen regelmäßigen Schießtraining auch schon Vereinsmitglied sein? Oder wird die Zeit in der man Gastschütze war, aber auch regelmäßig zum Training gekommen ist, schon zu dem einen Jahr dazugerechnet oder erst wenn man Vollmitglied im Verein geworden ist?

Gruß

Sonet

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Muss man während diesem einjährigen regelmäßigen Schießtraining auch schon Vereinsmitglied sein? Oder wird die Zeit in der man Gastschütze war, aber auch regelmäßig zum Training gekommen ist, schon zu dem einen Jahr dazugerechnet oder erst wenn man Vollmitglied im Verein geworden ist?


Also wenn Du in Deinem (späteren) Verein Gastschütze war und der Cheffe bestätigt Dir die Zeit auf dem DSB-Formblatt gibts keine Probleme.

Allerdings hat der DSB eine Veröffentlichung dass er (DER DSB)Ergebnisse die als Gastschütze irgendwo anders geschossen werden nicht anerkennt.

Andersrum: DER VEREN muss ein Formblatt unterschreiben auf dem DU Deine Schiesszeiten innerhalb EINES JAHRES mindestens 10 mal nachweist.

Kontrolliert wird das (bei uns) durch wühlen in der Schiesskladde oder Nachschau in deinem privaten Schiessbuch.

(damit wären wir wieder bei Sinn/Unsinn eines Schiessbuches grin.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Verein ist beim BDS. Ich war seit September Gastschütze und werde ab morgen Vollmitglied sein. Ich hätte zwar auch schon früher Eintreten können, aber denn hätte ich den vollen Mitgliedsbeitrag und Fachverbandsbeitrag noch zahlen müssen, was sich in diesem Jahr nicht mehr gelohnt hätte. Das mit den 10 mal Schießen im Jahr dürfte problemlos hinkommen, da ich allein in 3 Monaten mindestens 20 mal Schießen war. Sehr unschön das zwischen Anfang Dezember und Anfang Februar keine Schießveranstaltung stattfindet frown.gif Sowas müsste man im Keller haben smile.gif

Sonet

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Also ich spreche selbstverständlich nur für den DSB (hab ich, glaub ich, erwähnt.


Jaja, hast du. Mir geht es halt darum, wie das beim BDS ist, weswegen ich da meine Situation etwas genauer geschildert habe. Es klang ja schon an, das man mindestens 1 Jahr mitgliedbeim BDS sein sollte, bis man eine Bedürfnisbescheinung bekommt, aber mir schien das so, als wäre das nicht wirklich sicher. Zumal ich dazu auch keine Angabe auf der Website finden konnte. Bei BDMP habe ich z.B. gelesen, das man 6 Monate Mitglied sein müsse.

Frohes Neues.

Sonet

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....an einem Nachweis von 12 Monaten Sportschützenaktivität kommst Du aber auch dort nicht vorbei - die verlangt das Gesetz!

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

....an einem Nachweis von 12 Monaten Sportschützenaktivität kommst Du aber auch dort nicht vorbei - die verlangt das Gesetz!

Mouche


Das ist ja auch nicht das Problem. Aktiv mache ich das ja seit September 03. Mein Gedanke ist dabei, das ich ja erst Seit heute richtig im Verein bin (wegen Gebühren, wie ich schon weiter oben schrieb). Wenn jetzt der BDS will, das man erst mal 1 Jahr lang Mitglied ist, könnte ich erst 2005 eine eigene Waffe beantragen. Da ich aber seit September schon dabei bin, wären die 12 Monate aber schon viel früher vorbei und ich könnte mir die eigene Waffe unter den Weihnachtsbaum legen. smile.gif

MfG

Sonet

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Bei BDMP habe ich z.B. gelesen, das man 6 Monate Mitglied sein müsse.


auch beim BdMP musst du seit dem 1.04.2003 eine 12-monatige Mitgliedschaft nachweisen.

Das mit den 6 Monaten war mal crying.gif

In Antwort auf:

Wenn jetzt der BDS will, das man erst mal 1 Jahr lang Mitglied ist, könnte ich erst 2005 eine eigene Waffe beantragen.


nur so wird das gehen pissed.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In dem Fall Sonet,kann man nur sagen: Am falschen Ende gespart tongue.gif-aber dann legst Du Dir die neue Waffe halt als Gutschein unter den Baum und löst ihn im Januar ein wink.gif

BTW: Ich bin auch erst weit in der zweiten Jahreshäfte in meinen Zweit- und BDS Verein eingetragen - bei den Gebühren, die Vereinsmitgliedschaften hier bei uns kosten hab ich da keinen Gedanken dran verschwendet rolleyes.gif-ich betrachte Vereinsbeiträge nämlich in erster Linie als Unterstützung wink.gif-ich bin sogar in Vereinen zahlendes Mitglied,wo ich gar nichts mehr mache - und kein Mensch hat mich bisher deswegen zum Austritt aufgefordert tongue.gif

Vereine erfüllen IMHO in dieser Republik eine so hohe gesellschaftspolitische Aufgabe (Stichwort u.A. : Jugendarbeit)das sie Förderung verdienen - und welcher Verein braucht schon kein Geld chrisgrinst.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, mal nicht so schnell aufgeben:

In Antwort auf:

Das ist ja auch nicht das Problem. Aktiv mache ich das ja seit September


Wenn Du Dir mein DSB-Formblatt (Analog grin.gif) anschaust steht da nichts von einem Jahr VEreinsmitgliedschaft. Da gehts wie isch schon gesagt habe darum dass Du ein Jahr im Verein schiesst.

Wenn Du da nun deine "Gastschützenzeiten" mit einträgst und der Cheffe unterschreibt könnte/müsste es doch auch mit September 2004 gehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jo, und cheffe gibt die Unterschrift, wenn :

§ 14 Erwerb von Schußwaffen

(2) Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied !!!seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Vereinregelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. ......

das ist meiner Meinung nach eigentlich eindeutig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.