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IGNORED

Waffe als Grabbeigabe?


AutoMag

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ein passionierter Waidmann (Jäger) möchte sich mit seiner Büchse im Sarg beerdigen lassen. Möglich? Was spricht dagegen, bitte keine Antworten wie "muß sich im 0-Schrank beerdigen lassen"

Geschrieben

Dann möge man mir bitte auch meine Nowlin mit ins Grab geben, denn sollte mir im Paradies J.-E.B. begegnen, hab ich noch etwas zu klären. tongue.gifwink.gif

Oder sollte der in die Hölle kommen? chrisgrinst.gif

Geschrieben

Nowlin, meinst Du, dass DU ins Paradies kommst?!? chrisgrinst.gifgrlaugh.gif021.gif

JEB ist ein guter, aufrechter Christ und Beinahe-Märtyrer und DU bist nur eine Kreatur des Bösen, ein waffenanbetender Götzendiener, der den ganzen Tag ums goldene Kalb (Nowlin) tanzt und ihm huldigt, ein Rädchen im großen Getriebe Satans. Der christliche Himmel ist ihm sicher!

Wir hingegen kommen in die ewige Nitrohölle, wo in den Vihtavuori-Tälern riesige Kessel voll mit Nitriersäure dampfen, wo das ständige Wummern, Rattern und das peitschende Knallen von Waffen die pulverdampfgeschwängerte Luft erschüttert. Wo es für jeden Teufelsbraten Pflicht ist, mindestens 50kg Nitropulver am Tag zu verschiessen. Wo keine Schiessbahn unter 3 km lang ist. Wo man morgens nach dem Aufwachen von den Beitler-Dämonen gezwungen wird, den Tag mit dem Abfeuern von 20 Schuss 14,5X114 aus der PTRS ohne Kompensator zu beginnen. Wo man nach dem Mittagessen 10.000 Schuss aus dem MG3 abgeben muß. Wo der große Satan Pietro Beretta der Herrscher über alle verdammten Schützenseelen ist. Wo seine Schergen John Moses Browning, Ritter v. Mannlicher, Paul Mauser, Georg Luger, Dieudonné Saive, John Garand, Eugene Stoner und demnächst auch Mikhail Kalashnikov über die ewige Bestrafung der Sünder wachen. Wo die am wenigsten Bösen Seelen mit der Baby Browning schiessen müssen und die ganz verderbten Bösewichte zur Desert Eagle verdammt werden. Saddam Hussein allerdings bekommt die Höchststrafe: Eine Ewigkeit zusammen mit dem 1886-er Lebel und dem Chauchat-MG! shocked.gif

Und am Wochenende wird man in die Schwarzpulver-Westernhölle geschickt, wo die Unterteufel Christian Sharps, Samuel Colt und Oliver Winchester nicht ruhen und rasten, bis jeder Verdammte es gelernt hat, einen in die Luft geworfenen Silberdollar mit einem 1860-er Colt Army per Hüftschuss mittig zu durchlöchern. Und wenn man das nach ein paar Jahrmillionen geschafft hat, geht's mit einem Dime weiter.

SO wird es uns dereinst ergehen!

chrisgrinst.gif

GRUß

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

Kann man sich da schon mal einen Platz vorbestellen, Hollow ? icon14.gificon14.gificon14.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Nowlin, meinst Du, dass DU ins Paradies kommst?!?


Ganz eindeutig, JA. rolleyes.gif

Sollte es nach Rot-grün Polit Fuzzis gehen, kämen wir sicher ins Fegefeuer. Da aber ein anderer unseren letzten Weg bestimmt, bin ich ganz guter Dinge. wink.gif021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Und am Wochenende wird man in die Schwarzpulver-Westernhölle geschickt, wo die Unterteufel Christian Sharps, Samuel Colt und Oliver Winchester nicht ruhen und rasten, bis jeder Verdammte es gelernt hat, einen in die Luft geworfenen Silberdollar mit einem 1860-er Colt Army per Hüftschuss mittig zu durchlöchern. Und wenn man das nach ein paar Jahrmillionen geschafft hat, geht's mit einem Dime weiter.


Nur am Wochenende?? Das ist wirklich ein grausame Hölle, die Du da beschreibst! chrisgrinst.gif

Geschrieben

Das ist doch ganz einfach. In dem Moment, wo der stirbt, verliert er automatisch die Waffenbesitzerlaubnis. Die Waffe geht auf die Erben über. Bevor jemand beerdigt wird, stirbt er normalerweise. Bei der Beerdigung müßte ihm folglich jemand das Gewehr mit in den Sarg legen. Und dieser jemand bewahrt sie im Sarg eben nicht vorschriftsgemäß auf. Am besten ist es, der Jäger läßt sich lebendig mit der Waffe beerdigen. Wenn dann der Tod eingetreten ist, weiß doch kein Schwein, wo sich die Waffe befindet.....

hemo

der sich unbewaffnet beerdigen läßt

Geschrieben

@Hollowpoint:

Im Paradies hingegen herrscht absolutes Waffenverbot. Das Wort Waffe" gibt es dort nicht.An der Eingangspforte wird Petrus demnächst von Brenneke abgelöst. Dort werden dann jedem Neuankömmling 10 rosarote Wattebällchen überreicht. Damit muß er werfen, falls man ihn mißachtet.

Nachschub nur auf Antrag (an der Pforte abzugeben).

Dort oben wird man duften nach Rosenöl. Unten jedoch wird man nach Pulverrauch stinken. Die ganz schlimmen Sünder müssen eine Woche lang ohne Gehörschutz schießen. Oh welch Qualen kommen auf die Sünder zu. AZZANGEL.gif

Geschrieben

Üblicherweise gibt es eine Friedhofs - oder Begräbnissatzung/-ordnung die solches verbietet!

Bin ich jetzt wieder "humorlos" wenn ich der Meinung bin,aufgrund der hier abgelieferten Beiträge gehöre der ganze Thread wohl doch eher in "off topic" tongue.gif?

Mouche

Geschrieben

Klar. Die "ernste" Frage wurde nach allen Regeln der Kunst beantwortet, denk ich. Und eine Friedhofssatzung gibt keinerlei Auskunft über Grabbeilagen.

hemo

der auch mal einen kleinen Scherz verträgt, das Leben ist ernst genug smile.gif

Geschrieben

Natürlich Scherze icon14.gif - am richtigen Platz und Gute grin.gif

Ansonsten sagte ich Friedhofs-/Begräbnisordnung -ich füge jetzt noch ein "o.Ä." hinzu ! Wird unterschiedlich bezeichnet-aber ich kenn das so,daß nicht mal Eheringe oder alle Bekleidungsteile uneingeschränkt zulässig sind.

Ist wohl wie alles in D unterschiedlich geregelt.

Also kann hier nur spekuliert werden - und eigentlicher Ansprechpartner ist in jedem Fall die Friedhofsverwaltung des Ortes an dem der Herr in die ewigen Jagdgründe einzuschleifen gedenkt chrisgrinst.gif

Und wenn das ganze schon eine scherzhafte Note bekommen soll-noch ein Tip von mir: Falls Feuerbestattung beabsichtigt ist,sollte unbedingt vorher die Waffe entladen werden rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Hi AutoMag,

eigentlich sind hier schon fast alle wichtigen Punkte angesprochen worden: icon14.gif

[*]Friedhofssatzung (schon einmal an eine See-Bestattung gedacht?) smile.gif

[*]Erbe erwirbt die Waffe (Testamentarische Verfügung nicht vergessen und rechtlich prüfen lassen. Vorm Dahinscheiden natürlich.) blush.gif

[*]Waffe unbrauchbar machen lassen oder ordnungsgemäße Aufbewarung gem. WaffG. (muss ja nicht unbedingt ein EU-1-Schrank sein) wink.gif

Der wichtigste Punkt aber ist: crazy.gifWarum, zum Teufel noch 'mal, will jemand, der legal Schußwaffen besitzt, dass mit einer Waffe nicht mehr geschossen wird? 016.gif016.gif016.gif

Das ist ja schlimmer als Witwenverbrennung. kotz.gif

Euer völlig

entsetzter

Mausebaer eek2.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Üblicherweise gibt es eine Friedhofs - oder Begräbnissatzung/-ordnung die solches verbietet!

Bin ich jetzt wieder "humorlos" wenn ich der Meinung bin,aufgrund der hier abgelieferten Beiträge gehöre der ganze Thread wohl doch eher in "off topic" ?


Der Meinung bin ich (bis jetzt) auch.

Aber die Frage selbst würde mich schon auch interessieren. Habe sie bis jetzt nur nicht stellen trauen. Vielleicht kommt ja noch was?

Mal im ernst: Es kann doch sein, dass ein Jäger/Schütze nur "Erben" hat die mit Waffen nichts am Hut haben (so wäre es z.B. bei mir). Jetzt hat man ein besonders edles, liebgewonnenes oder Erinnerungsstück. Die Gründe warum es nach dem eigenen Tod nicht "verschleudert" werden soll (die Erben haben meistens auch keine Ahnung und werden eh nur über den Tisch gezogen) können vielfältig sein.

Ist es dann möglich, die Waffe mit in den Tod zu nehmen.

Mich würde das auch interessieren. Wir haben doch auch schon über unsinnigere Sachen "theoretisiert". Oder bin ich jetzt auch pervers wink.gifcrazy.gif

Geschrieben

Ich hab nur eine Frage .... was zum Teufel habt ihr eigentlich in die Wassepfeife gesteckt, bevor ihr mit dem Thread angefangen habt??

Und: Warum hat mich wieder keiner ziehen lassen???

Geschrieben

In der Sekunde des Todes geht der Waffenbesitz auf die Erben über, ob die wollen oder nicht. Gibt es keine Erben oder schlagen diese die Erbschaft aus, dann erbt der Fiskus die Waffe.

hemo

der ein Fäßchen Mühlen-Kölsch mitnimmt smile.gif

Geschrieben

@mouche: Na siehste, geht doch. Aber zur Friedhofssatzung: Die regelt den vorliegenden Fall eben nicht. Waffen=Waffenrecht und nicht kommunales Satzungsrecht (was die Friedhofssatzung ist). Eine scharfe Waffe als Grabbeilage ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zulässig. Der "Besitzer" (der keinesfalls der Verstorbene sein kann) verstößt hier gegen die Aufbewahrungspflicht (OWi).

Witz: Es handelt sich natürlich um verbotene Totenbewaffnung.

Wo kämen wir denn hin, wenn demnächst jede Leiche bewaffnet spukt?

hemo 021.gif

Geschrieben

Hallo,

kann sein, daß jetzt wieder ein paar Gutmenschen Stimmen

machen, mir egal: Wenn dem guten Waidmann seine Büchse mit

in den Sarg gegeben wird und man sicher ist, daß die keiner

mehr raus nimmt, was ist denn dann? Er liegt unter 2 Tonnen

Erde und damit hat es sich!

Es gibt lediglich 2 Fragen: Sagt man der Behörde, ich weiß

nicht wo die Waffe ist, oder sie liegt im Sarg unter der Erde.

Gruß Pit

Der Herr.....

Geschrieben

@Pit: 1. Man belügt die Behörde nicht. 2.Im Sarg unter 2 Tonnen Erde ist sie nicht sicher aufbewahrt. 3. Die Nachschau wird unmöglich gemacht 4.) Ein Spaten, eine feuchtkalte Nacht auf dem Friedhof und die Knabüs gehört dem Schatzfinder.

hemo

hat um Mitternacht Angst auf Friedhöfen

eek2.gif

Geschrieben

ich denke wenn er erben hat die die waffe weiter führen wollen und dürfen, dann sollte er sich verbrennen lassen und seine urne in den waffenschrank stellen, zu seinen geliebten waffen !!! chrisgrinst.gif

ist nach neuer rechtsprechung erlaubt, urnen sammt inhalt mit nach hause zu nehmen! die pflicht zum "versenken" auf dem friedhof gibt es bei urnen nicht mehr!!!

Archiviert

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