Reloader357 Posted November 26, 2003 Share Posted November 26, 2003 Bin in letzter Zeit auf ein Problem gestossen das ich hier mal ansprechen möchte. Mir und einigen Personen in meinem Umfeld sind durch die Neuregelung über die Aufbewahrung von Waffen unnötige Kosten entstanden, bei denen der Verdacht nahe liegt das sich die Hersteller von Waffenschränken noch schnell mit ihren alten A- und B-Waffenschränken eine goldene Nase verdienen wollen. Ich selbst habe mir 1990 einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe A (so stand es seinerzeit auf dem Schild) gekauft. Mein Bruder kaufte 1992 einen Waffenschrank Sicherheitsstufe B von M...metall. Ein Freund von uns erstand 1994 einen Waffenschrank der Stufe A aus dem Hause F...at. Vor dem Jahr 1995 waren in den Waffenschränken keinerlei Typenschilder oder ähnliches, die den Schrank als A- oder B-Schrank einstuften. Als wir nun den Sachbearbeiter bei unserem zuständigen Landratsamt kontaktierten, teilte er uns über die Zulässigkeit unserer Schränke nur mit, das er als Leihe nicht im Stande sei, bei einer eventuellen Kontrolle per Augenschein festzustellen ob es sich um einen zulässigen Schrank handelt oder nicht. Er benötige etwas schriftliche in irgend einer Form. Eine Rechnung mit der entsprechenden Bezeichnung, ein Schreiben des Herstellers oder ähnliches. Also kontaktierte ich den im Ausland ansässigen Hersteller meines Schrankes und bekam kurz darauf ein Schreiben in dem versichert wird das mein Schrank bereits damals (1990) so gebaut wurde, das er auch die A-Norm von 1995 erfüllt. Davon ermutigt setzte sich mein Bruder mit dem bekannten Deutsche Hersteller M...metall in Verbindung. Leider kennen wir nun den genauen Inhalt der Norm nicht, aber vom aüßeren Anschein, sowie in der Verarbeitung und im Schloßsystem unterscheidet dieser Schrank sich nicht von dem, den wir inzwischen als Ersatz für diesen beschaffen mußten. Es wurde und nur mitgeteilt das, das Doppelbartschloß welches im besagten Schrank der Stufe B nicht den Erfordernissen der Norm von 1995 genügte. Bei Meinem Freund der eine A-Schrank der noch bekannteren Firma F....t gekauft hatte gab man sich beim Hersteller noch bedeckter. Auch dieser Schrank gleicht bei den Wandstärken und bei den Verriegelung den heutigen Schränken bis ins Detail. Dieser Schrank ist mit einem aufpreispflichtigen mechanischen Zahlenschloß versehen. Diese Schloß gleicht rein optisch betrachtet denen die Der Hersteller noch heute z.B. bei Fr.....ia anbietet. Einzige Mitteilung des Herstellers, man könne dem Schrank der im Jahr 1993 Beim Waffenhändler als A-Schrank verkauft wurde, das Erfüllen der A-Norm von 1995 nicht bescheinigen. Es liegt der Verdacht nahe, das die Deutschen Hersteller sich nur deshalb weigern dieses Bescheinigung an Käufer älterer Schränke abzugeben, weil Sie unbedingt Ihre Lager mit A- und B-Schränken, die zum 01.01.2004 mehr oder weniger wertlos werden, räumen müssen. Die Dummen sind dabei die Waffenbesitzer die schon vor 1995 ihre Waffen sicher verwahren wollten. Mein Bruder besitzt inzwischen einen billigen A-Schrank mit B-Innenfach wärend er den richtigen B-Schrank nun nur noch zur Verwahrung von Munition oder Papieren verwenden kann. Mein Freund trifft es fast noch schlimmer, wegen Platzmangels mußte der alte, einstmals 1100 DM teuer A-Schrank mit Zahlenschloß wohl seine Zukunft als Blechspind in der Werkstatt fristen. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted November 26, 2003 Share Posted November 26, 2003 hallo ich kann deine erfahrungen bisher!!!! nicht teilen. man hat mir mal den tipp gegeben,sich mit der beratungs- stelle der kripo in verbindung zu setzen,die haben leute, die einem da weiterhelfen können,wenns um sicherungsmöglichkeiten und deren bescheinigung geht. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 26, 2003 Share Posted November 26, 2003 Dein Ärger ist irgendwie verständlich - aber sag ehrlich: Kannst Du es einem Hersteller verdenken, daß er sich weigert, aus der Ferne zu bestätigen,daß ein 1993 verkaufter Waffenschrank einer DIN von 1995 entspricht? Die haben ja auch einen Ruf zu verlieren! Und Peters Tip-war so oder ähnlich schon öfter hier im WO zu lesen-den hätte ich vor einem überstürzten Neukauf schon mal probiert. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reloader357 Posted November 26, 2003 Author Share Posted November 26, 2003 Kann mir nicht vorstellen, das die Polizei helfen kann. Laut Auskunft des einen Herstellers sei vorgeschrieben das sich eine Schließung erst nach einer bestimmten Zahl von Schlössern wiederholen darf. Wie will die Polizei im Nachhinein feststellen ob das beim verbauten Doppelbartschloss der Fall ist? Das kann nur der Hersteller, der ja weis was er gekauft und verbaut hat. Eine nachträgliche Bescheinigung durch jemand anderen ist nach meiner Meinung nicht das Papier wert auf dem sie steht. Der Hersteller sollte dagegen aufgrund von Serien- oder Schlüsselnummer auch nach Jahren noch in der Lage sein, Aussagen über sein Produkt zu treffen;vorausgesetzt er will. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reloader357 Posted November 26, 2003 Author Share Posted November 26, 2003 @ mouche Glaube nicht das die Hersteller dieser Schränke vor 1995 einfach irgend etwas zusammengeschweißt haben, anschließend A- oder B-Schrank draufgeschrieben und es danach in die Geschäfte gestellt haben. Mit Sicherheit gibt es Konstruktionspläne. Für den Schrank von M...metall können wir z.B. ohne Problem noch heute neue Schlüssel bestellen, dank der Schlüsselnummer. Nur bescheinigen können oder wollen Sie nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted November 26, 2003 Share Posted November 26, 2003 @reloader 357 ich denke doch,die beratungsstellen haben leute,die z.bsp. die wandstärken des tresores,seine feuerisolierung,seine zuhaltungsbolzen pro seite (oben,unten und seitlich) und die schlösser prüfen und wenn der tresor dann bestimmten vorgaben entspricht,wird das bestätigt. ich habe z.bsp. einen,hier müssen zuerst bestimmte zahlenkombinationen (rechts, links, wie im krimi) eingestellt werden und dann kann man erst einen doppelbartschlüssel einschieben und drehen, der schlüssel lässt sich zwar ohne die kobination ins schloss stecken,aber nicht drehen.das ganze teil wiegt dann noch 400 kg viele grüsse peter ps. ich denke,am besten man ruft wirklich einfach mal an Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reloader357 Posted November 26, 2003 Author Share Posted November 26, 2003 Bei diesem Schrank handelt es sich aber dann vermutlich auch nicht um einen als Waffenschrank verkauften Tresor. Ich rede hier von Schränken die speziell als A- und B-Schränke gebaut und verkauft wurden. Dein Schrank lag im Neupreis garantiert deutlich höher. Bei Schränken ist es teilweise möglich das der Hersteller gegen Gebühr nachträglich eine Einstufung vornimmt. Ein Bekannter von Uns hat einen Tresor aus einer Geschäftsauflösung ergattert. Darin verwahrt er seine Kurzwaffen. Der Hersteller hat im gegen eine Gebühr von 150€ bescheinigt, welcher Sicherheitsstufe der Schrank entspricht, obwohl er sogar schon vor 1990 gebaut wurde. Der einzige Hacken bei der Sache, z.Zt. bekommt man für 90€ schon einen neuen Möbeltresor der Stufe B. Ist dieser erst vorschriftsgemäß verankert geht der auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas2608 Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Hallo, die Beratungstellen der Polizei können die Schränke in bestimmten Bereichen zuordnen! Grob etwa so: 1 Wandig Doppelbartschloß, stabile Verriegelung = A Doppelwandig, Doppelbartschloß, stabile Verriegelung = B Mehr ist im Nachhinein nicht zuzuordnen! Auch Einige Fachgeschäfte können helfen und euch mit Infos versorgen! Schaut mal unter Interkey.de nach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Hallo ich habe das Thema auch an/ bzw. durchgefochten. Also: Definitiv ist dass die Kripo in Bayern keine Beurteilung der Waffenschränke durchführt. Warum es die Kripo in anderen Bundesländern teilweise macht konnte mir keiner erklären. Andererseits habe ich aber die Erfahrung gemacht dass man nicht unbedingt ein Typenschild oder mehrseitige Gutachten braucht. Meinen Schrank fotografiert, Bild mit einem neuen, eindeutig eingestuften und ähnlich aussehenden Schrank dem Amt vorgelegt und schon habe ich die Auskunft bekommen"passt scho.." Aber das kommt wohl auch wieder auf den Sachbearbeiter an. Es soll ja eine unabhängige Stelle geben die Tresore anhand der Seriennummer ect. nachträglich beurteilt. Diesen Tip habe ich HIER von jemand bekommen bei dem es angeblich geklappt hat. Vielleicht meldet sich derjenige nochmal. ICH habe das auch gemacht aber bisher (war vor mehreren Monaten) keine Antwort erhalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Tja, da hat uns unser Gesetzgeber (besser wäre inzwischen wohl die Bezeichnung "Gesetzaufzwinger") was tolles eingebrockt! Gesetzt dem Fall, ich fahre so mit meinem PKW durch die Lande, komme in eine Polizeikontrolle, und kriege ein saftiges Bussgeld, weil mein TÜV abgelaufen sein soll. Auf dem Siegel steht zwar bis 06/2004, ist dem Polizisten aber egal, weil er es nicht glaubt, und die Beweislast ohne jede Begründung seines Zweifels auf mich schieben kann... In einem Rechtstaat undenkbar? Im genannten TÜV-Beispiel vielleicht, aber in unserem "Rechtsmittelstaat" bei den Waffenschränken ja inzwischen genau so gegen alle demokratischen Grundregeln möglich geworden! Jeder Beamte kann nach dem neuen W-Affengesetz also ohne jede Begründung (der "Unglaube" aus dem Bauch heraus reicht völlig) ein Sicherheitsbehältnis ablehnen. Aufkleber oder Schild drinne?? Egal, kann ja falsch oder absichtlich gefäscht sein. Rechnung vom Hersteller/Vertreiber ebenfalls etc. Habe auch noch einen alten A-Schrank ohne Schild (Baujahr 1993). Rechnung mit Klassifizierungsbeschreibung ist zwar noch vorhanden, aber dort bin ich bei Nachfragen dann der "Glaubensbereitschaft" des jeweiligen Staatsvertreters ausgeliefert. Wenn der seinen schlechten Tag hat, sagt er einfach "Glaube ich nicht" und ich kann zusehen, wo ich bleibe! So siehts inzischen aus in unserem Lande! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Hehe- ist auch ohne Übertreibung schlimm genug Aber wenn ein Schild/Label mit Einstufung drin ist, dann gilt das. Wer es DANN nicht glaubt, muß das Gegenteil beweisen-und nicht umgekehrt. mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reloader357 Posted November 27, 2003 Author Share Posted November 27, 2003 Das fatale an der Sache ist nur, die Vorschrift verlangt einen Schrank nach der Din von 1995. Nur wer kennt die denn? Was hat sich 1995 geändert gegenüber den Vorschriften die davor galten? Soll ich jetzt zuschlagen und mir noch schnell einen günstigen A- oder B-Schrank zulegen, oder soll ich es riskieren? Kommt dann jemand zur Kontrolle und ist nicht einverstanden wirds ab dem 01.01.2004 richtig teuer. Soweit mir bekannt, sind ab diesem Kaufdatum nur noch Schränke zulässig die der neuen Euronorm entsprechen. Und diese kosten bei vergleichbarer Größe teilweise das doppelte bis das dreifache eines bisherigen A- oder B- Schranks. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Wenn ich es richtig verstanden habe- dann werden die alten Schränke nicht mehr produziert. Vorhanden sein dürften auf dem Markt noch genug - und zugelassen zur Lagerung sind sie ja weiterhin. Andererseits ist derzeit ein B Schrank für KW unter 100 und ein A Schrank für 5 oder 7 LW unter 200 erhältlich. Ob das noch viel billiger werden kann Schwacher Trost: Der "Alte ist zumindest für Muni jederzeit gut genug . Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 In Antwort auf: Das fatale an der Sache ist nur, die Vorschrift verlangt einen Schrank nach der Din von 1995. Nur wer kennt die denn? Was hat sich 1995 geändert gegenüber den Vorschriften die davor galten? Gute Frage! Nächste Frage! Mein alter A-Schrank aus dem letzten Jahrtausend von Anno Domini 1993 wird jedenfalls in nahezu unveränderter Form (nur die Langwaffenhalter sind andere) z.B. noch von Frankonia für 379 Euro angeboten (Siehe "Preiszeit" Winter 2003, S. 62, Nr. 2b; für 7 Langwaffen). Was sich da geändert hat?? Nehme den alten A jetzt nur noch für Vorderladerwaffen und Luftgewehre, den neuen 0 für alles andere, und Muni aus platztechnischen Gründen in einem unklassifizierten China-Elektroniksafe (der aber das vom WaffG geforderte "Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss" sicherheitstechnisch noch weit übertrifft). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 A Schrank für 7 Waffen für 379,- Euro - da hab ich gerade im Baumarkt einen für 7 Waffen und 199,- stehen gesehen Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
schnuff Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 Hallo Leute, Auszug eines Schreibens des BMI an die Verwaltungsbehörden zum Vollzug des neuen Waffengesetzes: Zu § 36 WaffG-neu (Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition): Die folgenden Hinweise ergehen im Vorgriff auf die AWaffV, in der von der Ermächtigung des § 36 Abs. 5 WaffG-neu Gebrauch gemacht werden wird. a) Aufbewahrung im privaten Bereich: aa) Allgemeiner Hinweis zu Behältnissen nach DIN/EN bzw. nach VDMA: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein konkretes Behältnis einer bestimmten Sicherheitsstufe / einem bestimmten Widerstandsgrad entspricht,trägt der Besitzer. Nach Erkenntnissen der „Stiftung Warentest“ ist bereits jetzt eine erhebliche Anzahl von Behältnissen auf dem Markt, die zwar vom Hersteller / Importeur mit einem Etikett „nach Sicherheitsstufe xy“ versehen sind, den korrespondierenden VDMA-Normen (die mit Ablauf des 31.12.2003 zurückgenommen werden) jedoch objektiv nicht entsprechen. Dies liegt daran, dass die Klassifizierung auf einer bloßen Herstellererklärung hinsichtlich der Einhaltung von Baunormen beruht, die lediglich stichprobenartig überwacht wird. Wenn die Behörde Kenntnis erhält oder feststellt, dass ein Behältnis objektiv nicht der angegebenen Klassifizierung entspricht, gibt sie dem Besitzer auf, unverzüglich die sichere Aufbewahrung in einem objektiv normkonformen Behältnis zu gewährleisten. Der Besitzer kann sich gegenüber der Behörde nicht auf die Etikettierung berufen, sondern hat lediglich zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Die Gefahr unterwertiger, falsch etikettierter Sicherheitsbehältnisse ist bei solchen nach DIN/EN kaum gegeben, weil es sich hierbei um eine durch akkreditierte Stellen überwachte zertifizierte Herstellungsweise handelt. Unabhängig von der Gleichwertigkeits-Fiktion in § 36 Abs. 2 Satz 1, 2. HS WaffG-neu ist festzustellen, dass der Sicherheitsstandard eines Behältnisses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 objektiv deutlich höher ist als der eines Behältnisses nach VDMA 24992 Sicherheitsstufe B. Der deutlich höhere Entwendungsschutz von Behältnissen nach der DIN/EN-Norm sollte auchunter dem Gesichtspunkt des Preis-Leistungs-Verhältnisses bei derAnschaffung von Behältnissen vom Erwerber einbezogen werden. Die Behörde soll insbesondere bei Beratungsgesprächen auf dievorgenannten Gesichtspunkte hinweisen. Beim Versuch einen Nachweis der Gleichwertigkeit für einen 1992 erworbenen Schrank zu erbringen verwies mich meine zuständige Verwaltungsbehörde an die oberste bayrische Polizeibehörde die sich genauso wenig zuständig und kompetent fühlte wie das bayrische Beschussamt in München auf welches die Polizeibehörde verwies. Beim Beschussamt gab man mir den Tipp ein Gutachten bei TÜV oder Dekra zu erwirken. Ist für einen einzelnen Möbeltresor aber viel zu teuer. Also neuen Schrank gekauft. Dem mit der Abzocke stimme ich zu. Schließlich war die Frist für A und B nach VDMA 24992 bis Ende des Jahres meines Wissens ursprünglich im Gesetz nicht vorgesehen und wurde wohl von den Herstellern erwirkt um schnell noch die vorrätigen Schränke die diesen Normen entsprechen unters Volk zu bringen. Gruß, schnuff Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 In Antwort auf: an die oberste bayrische Polizeibehörde die sich genauso wenig zuständig und kompetent fühlte wie das bayrische Beschussamt in München auf welches die Polizeibehörde verwies. ..sach ich doch. In Bayern gehts Dir da wie dem "Buchbinder Wanninger". Mich hat die Polizei gar an den "Verbraucherschutz" verwiesen. Dazu muss man aber wissen dass das in Regensburg nur eine "Hausfrauen-Vereinigung" ist. @Mouche Deinen Baumarkt-Schrank für 7 Waffen hab ich u.a. auch. Da passen genau 3 Gewehre rein. Es sind zwar 7 Halterungen drin aber so schmale Gewehre dass man 7 reinbringen könnte hab ich noch nicht gesehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 In Antwort auf: ... Deinen Baumarkt-Schrank für 7 Waffen hab ich u.a. auch. Da passen genau 3 Gewehre rein. Es sind zwar 7 Halterungen drin aber so schmale Gewehre dass man 7 reinbringen könnte hab ich noch nicht gesehen versuchs mal mit den Knallkorken- Gewehren aus dem Spielzeugladen Link to comment Share on other sites More sharing options...
AWO425 Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 So nen 7er Schrank hab ich auch, der kam mal 299DM! Ich hab auch 7 Waffen reinbekommen, geschickt verteilt passt das schon, natürlich nicht alle mit ZF! Jetzt stehen 3GK Gewehre mit ZF und ein UHR und eine BDF drin. Mehr geht sich mehr! Aber auch in etwas teureren Schränken für z.B. 14 Waffen wird es bei Vollauslastung schon recht eng! MfG AWO425 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Öhh, gab es da nicht mal einen Link zu einem Hersteller von Klebeetiketten, wo man sich Etiketten selber basteln kann? (Ich suche den Link, hat NICHTS mit dem Thema hier zu tun...) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waffenschmied Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Hallo Hagen Der Link würde mich auch int. Hat aber zu dem Thema natürlich keinen Bezug. Gruß Waffenschmied Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 @ Smithy : Mit MG 42 würde es garantiert nicht gehen - aber da gibt es auch aus dem Baumarkt solche und solche Schränke .Man muß halt suchen Ich hab in diesem Schränkchen durch Anbringen zweier seitlicher Zusatzhalterungen insgesamt 9(!) Gewehrchen untergebracht-und zwar nicht Knallkorken, sondern echt und drei mit ZF Zugegeben - nicht jedes ist direkt zugriffsbereit und das Austüfteln der Reihenfolge hat mehr als zwwei Minuten gedauert-aber es geht - und jetzt stehen sie so schön eng, daß sie im Winter auch nicht frieren Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelgießer Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Ich habs doch immer gesagt! DA HILFT NUR NOCH "AUSWANDERN" aber wohin???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
cocoon56 Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 In Antwort auf: DA HILFT NUR NOCH "AUSWANDERN" aber wohin???? http://www.mombolien.org/antrag.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 @Waffenschmied: Zweckform, äh, sorry verschrieben, ich wollte sagen: Der Zweck heiligt die Mittel.... latürnich http://www.avery-zweckform.com/de1/downloads/assi.jsp zu Mombolien: Art. 11 .... Versammlung OHNE Waffen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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