grizzly45 Posted November 13, 2003 Posted November 13, 2003 Habe von meinem Amt erfahren das vor Bearbeitung der Anträge auf gelbe Karte erst noch die Genehmigung von Brüssel bzügl. der Durchführungsverordnungen kommen muss. WAHRSCHEINLICH ERST ANFANG 2004!!!!?????????? OHGOTTOHGOTTOHGOTT Gruß Grizzly
Nowlin Posted November 13, 2003 Posted November 13, 2003 Das kann doch wohl nur eine Ente sein. Was will Brüssel eigentlich noch alles absegnen. Dürfen wir nichts mehr im Alleingang machen?
Guest Mouche Posted November 13, 2003 Posted November 13, 2003 Soviel mir bekannt ist, war diese Prüfung der Grund dafür, daß die VO-obwohl schon länger existent-jetzt erst im BA veröffentlicht wurde und somit am 01.12. in Kraft tritt. Diese Prüfung ist IMHO bereits erfolgt! Mouche
grizzly45 Posted November 13, 2003 Author Posted November 13, 2003 Tja die Aussage kam direkt vom Landratsamt!!?? Ich dachte auch das das alles schon erledigt wäre ??
Guest Mouche Posted November 13, 2003 Posted November 13, 2003 Jeder praktiziert da wohl ne andere Version Die einen sagen "es muß noch in Brüssel" geprüft werden- die anderen sagen "wir warten auf die Vordrucke"- die nächsten sagen "wir haben noch keine Weisung aus xyz"- letztlich versucht jeder, sich zu drücken, so lange es irgend geht- aus Angst was falsch zu machen Stolzes Ergebnis eines Gesetzes dessen Anlaß zur Neufassung eigenlich eine Vereinfachung sein sollte Mouche
Sachbearbeiter Posted November 14, 2003 Posted November 14, 2003 Das EU-Notfizierungsferfahren ist - wie es Mouche bereits gesagt hat - abgeschlossen und demzufolge konnte die Verkündung im Bundesgesetzblatt noch Ende Oktober erfolgen, was zu einem Inkrafttreten der AWaffV zum 1.12. führte. Zur Info: Einwände der EU-Kommission oder anderer Mitgliedstaaten hätten sich ausschließlich darauf beziehen können, dass Bestimmungen der VO den freien Warenverkehr behindern und somit Handelshemmnisse enthalten. Hierfür relevant gewesen wären §§ 13, 14, 26, 27 sowie 28 bis 33 der AWaffV wobei §§ 13 und 14 eigentlich bereits im Zuge des WaffNeuRegG geprüft worden sind. Problematisch für einen Sachbearbeiter ist natürlich, wenn er einen Erlass von oben bekommen hat, dass er erst die neuen gelben WBK ausstellen darf, wenn er grünes Licht dafür bekommen hat.
Schwarzwälder Posted November 14, 2003 Posted November 14, 2003 Sachbearbeiter schrieb: In Antwort auf: Zur Info: Einwände der EU-Kommission oder anderer Mitgliedstaaten ... dass Bestimmungen der VO den freien Warenverkehr behindern und somit Handelshemmnisse enthalten. Exakt. Und ich vermute auch mal, dass die EU gar meckern wuerde, wenn das KWKG vom Bundesrat derart geaendert wuerde, dass alle HA oder gar alle GK ploetzlich KWKG wuerden - da waeren dann naemlich ziemliche Handelserschwernisse mit verbunden...und schon sind die Wunschtraeume mancher Politiker geplatzt Gruss Schwarzwaelder
frosch Posted November 14, 2003 Posted November 14, 2003 Wo hat die EU gemeckert, als in Grossbritannien nahezu alle Grosskaliberkurzwaffen und habautomatischen Gewehre verboten wurden? Gruß, frogger
Guest Mouche Posted November 14, 2003 Posted November 14, 2003 @ Sachbearbeiter : Wir wissen, daß die allermeisten-nämlich die Vernünftigen und Sachlichen von Euch- auch mehr Opfer als Täter dieses WaffG sind-und zwischen den Fronten war es noch nie gemütlich @ Frosch : Gute Frage! Vor allem weil hier sogar die sgn.Handelshemmnisse in Betracht kommen - keine HK nach GB z.B.! Wer weis, mit welch faulen Kompromissen DAS bezahlt wurde POLITIK halt Mouche
bullpup Posted November 14, 2003 Posted November 14, 2003 Wieso sollte denn jemand etwas gegen solche Verbote haben? Wird dadurch ein Mitgliedsstaat benachteiligt (gegenüber einem anderen, nicht gegenüber der früheren Gesetzgebung)?
wahrsager Posted November 14, 2003 Posted November 14, 2003 ein handelshemmnis wäre z.b. wenn der IMPORT von halbautomaten verboten wäre, der verkauf und besitz aber nicht... so dass z.b. saber defence gegenüber HK im nachteil wären. ein totalverbot einer "ware" interessiert die eu in diesem fall aber nicht, da es niemanden bevorzugt sondern alle hersteller trifft.
Schwarzwälder Posted November 14, 2003 Posted November 14, 2003 Hi, es geht hier ja nicht um ein blosses Verbot. Meines Wissens hat auch GB seine Verbote nicht via Kriegswaffenkontrollgesetz durchgesetzt - oder fallen dort jetzt alle GK-HA und KK-Kurzwaffen unter das Kriegswaffengesetz?? Werden bei uns alle HA Kriegswaffen, dann erschwert dies auch jeglichen Transport durch D - auch z.B. von Jagdhalbautomaten etc. - das benachteiligt dann schon die Produzenten aus denjenigen EU-Nachbarlaendern, die auf eine Durchfuhr ihrer Produkte durch D angewiesen sind, ganz gewaltig - ein Verbot von Erwerb via normalem WaffG waere da aber weit unproblematischer als jedesmal ein Riesengenehmigungsaufwand wg. Kriegswaffentransport wegen JEDEM noch so kuemmerlichen HA (auch Feuerwaffen der EU-Gruppe C waeren davon u.U. betroffen: die EU hat diesbezueglich manche Jagdhalbautomaten mit KK-Einzelschussgewehren "gleichgesetzt") betreiben zu muessen. Deshalb koennte ich mir schon vorstellen, dass die EU es bevorzugen wuerde, wenn in D die HA-Verbotsgelueste via WaffG und nicht KWKG realisiert wuerden. Gruesse, Schwarzwaelder
wahrsager Posted November 15, 2003 Posted November 15, 2003 ach, und weil gb seine verbote nicht über ein kwkg durchgesetz hat, bestätigt das deine spekulationen... du hast ne fantasie....
Schwarzwälder Posted November 15, 2003 Posted November 15, 2003 Hi wahrsager, die glasklaren Handelserschwernisse für Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr sind keine Spekulationen, sondern im KWKG festgeschrieben, nachzulesen unter: Kriegswaffenkontrollgesetz . In der Tat halte ich die Panik bzw. Wunschträume (je nach Sichtweise ), alle HA oder gar den gesamten Legalwaffenbesitz in D via KWKG plattzumachen für eine eher abwegige Spekulation - nicht nur wegen der EU oder GB, um da nicht falsch verstanden zu werden. Aber wir werden ja sehen, wer Recht behält... Grüsse, Schwarzwälder
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