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IGNORED

Durchführungsverordungen werd. v. Brüssel geprüft


grizzly45

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe von meinem Amt erfahren das vor Bearbeitung der Anträge auf gelbe Karte erst noch die Genehmigung von Brüssel bzügl. der Durchführungsverordnungen kommen muss.

WAHRSCHEINLICH ERST ANFANG 2004!!!!??????????

OHGOTTOHGOTTOHGOTT

Gruß Grizzly pissed.gif

Geschrieben

Soviel mir bekannt ist, war diese Prüfung der Grund dafür, daß die VO-obwohl schon länger existent-jetzt erst im BA veröffentlicht wurde und somit am 01.12. in Kraft tritt.

Diese Prüfung ist IMHO bereits erfolgt!

Mouche

Geschrieben

Jeder praktiziert da wohl ne andere Version rolleyes.gif

Die einen sagen "es muß noch in Brüssel" geprüft werden-

die anderen sagen "wir warten auf die Vordrucke"-

die nächsten sagen "wir haben noch keine Weisung aus xyz"-

letztlich versucht jeder, sich zu drücken, so lange es irgend geht- aus Angst was falsch zu machen tongue.gif

Stolzes Ergebnis eines Gesetzes dessen Anlaß zur Neufassung eigenlich eine Vereinfachung sein sollte chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Das EU-Notfizierungsferfahren ist - wie es Mouche bereits gesagt hat - abgeschlossen und demzufolge konnte die Verkündung im Bundesgesetzblatt noch Ende Oktober erfolgen, was zu einem Inkrafttreten der AWaffV zum 1.12. führte.

Zur Info: Einwände der EU-Kommission oder anderer Mitgliedstaaten hätten sich ausschließlich darauf beziehen können, dass Bestimmungen der VO den freien Warenverkehr behindern und somit Handelshemmnisse enthalten. Hierfür relevant gewesen wären §§ 13, 14, 26, 27 sowie 28 bis 33 der AWaffV wobei §§ 13 und 14 eigentlich bereits im Zuge des WaffNeuRegG geprüft worden sind.

Problematisch für einen Sachbearbeiter ist natürlich, wenn er einen Erlass von oben bekommen hat, dass er erst die neuen gelben WBK ausstellen darf, wenn er grünes Licht dafür bekommen hat. confused.gif

Geschrieben

Sachbearbeiter schrieb:

In Antwort auf:

Zur Info: Einwände der EU-Kommission oder anderer Mitgliedstaaten ... dass Bestimmungen der VO den freien Warenverkehr behindern und somit Handelshemmnisse enthalten.


icon14.gif

Exakt. Und ich vermute auch mal, dass die EU gar meckern wuerde, wenn das KWKG vom Bundesrat derart geaendert wuerde, dass alle HA oder gar alle GK ploetzlich KWKG wuerden - da waeren dann naemlich ziemliche Handelserschwernisse mit verbunden...und schon sind die Wunschtraeume mancher Politiker geplatzt wink.gif

Gruss Schwarzwaelder

Geschrieben

@ Sachbearbeiter : Wir wissen, daß die allermeisten-nämlich die Vernünftigen und Sachlichen von Euch- auch mehr Opfer als Täter dieses WaffG sind-und zwischen den Fronten war es noch nie gemütlich grin.gifgrin.gif

@ Frosch : Gute Frage! Vor allem weil hier sogar die sgn.Handelshemmnisse in Betracht kommen - keine HK nach GB z.B.!

Wer weis, mit welch faulen Kompromissen DAS bezahlt wurde tongue.gif

POLITIK halt kotz.gifkotz.gif

Mouche

Geschrieben

Wieso sollte denn jemand etwas gegen solche Verbote haben?

Wird dadurch ein Mitgliedsstaat benachteiligt (gegenüber einem

anderen, nicht gegenüber der früheren Gesetzgebung)?

Geschrieben

ein handelshemmnis wäre z.b. wenn der IMPORT von halbautomaten verboten wäre, der verkauf und besitz aber nicht... so dass z.b. saber defence gegenüber HK im nachteil wären.

ein totalverbot einer "ware" interessiert die eu in diesem fall aber nicht, da es niemanden bevorzugt sondern alle hersteller trifft.

Geschrieben

Hi,

es geht hier ja nicht um ein blosses Verbot. Meines Wissens hat auch GB seine Verbote nicht via Kriegswaffenkontrollgesetz durchgesetzt - oder fallen dort jetzt alle GK-HA und KK-Kurzwaffen unter das Kriegswaffengesetz?? gaga.gif

Werden bei uns alle HA Kriegswaffen, dann erschwert dies auch jeglichen Transport durch D - auch z.B. von Jagdhalbautomaten etc. - das benachteiligt dann schon die Produzenten aus denjenigen EU-Nachbarlaendern, die auf eine Durchfuhr ihrer Produkte durch D angewiesen sind, ganz gewaltig - ein Verbot von Erwerb via normalem WaffG waere da aber weit unproblematischer als jedesmal ein Riesengenehmigungsaufwand wg. Kriegswaffentransport wegen JEDEM noch so kuemmerlichen HA (auch Feuerwaffen der EU-Gruppe C waeren davon u.U. betroffen: die EU hat diesbezueglich manche Jagdhalbautomaten mit KK-Einzelschussgewehren "gleichgesetzt") betreiben zu muessen.

Deshalb koennte ich mir schon vorstellen, dass die EU es bevorzugen wuerde, wenn in D die HA-Verbotsgelueste blush.gif via WaffG und nicht KWKG realisiert wuerden.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben

Hi wahrsager,

die glasklaren Handelserschwernisse für Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr sind keine Spekulationen, sondern im KWKG festgeschrieben, nachzulesen unter: Kriegswaffenkontrollgesetz .

In der Tat halte ich die Panik bzw. Wunschträume (je nach Sichtweise chrisgrinst.gif), alle HA oder gar den gesamten Legalwaffenbesitz in D via KWKG plattzumachen für eine eher abwegige Spekulation - nicht nur wegen der EU oder GB, um da nicht falsch verstanden zu werden.

Aber wir werden ja sehen, wer Recht behält... wink.gif

Grüsse,

Schwarzwälder

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