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IGNORED

3. Kurzwaffe


hotknife

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Geschrieben

Hallo Maxe2k,

genau das ist der Grund. Im Gesetz steht nicht, dass man an irgendwelchen Meisterschaften teilnehmen muss, sondern es steht da was von regelmäßig Schiesssport betreiben. Wer halt nun mal sich jahrelang abmüht und dann doch keine sinnvollen Ergebnisse hervorbringt, die ihn weiter als auf die VM bringen, der hat in meinen Augen genauso eine Daseinsberechtigung, wie Spitzenschützen. Es verbietet ja auch keiner einer Thekenmannschaft Fussball zu spielen, nur weil sie es noch nicht mal in die unterste Klasse schaffen. Die spielen vielleicht nur, weil es ihnen Spaß macht.

Genau so sehe ich das auch bei Schützen. Der Verband sollte m.E. nur bestätigen, dass die Disziplin vom Antragsteller geschossen werden kann. Alles andere, wie die Prüfung, ob die Waffe geeignet ist, ob der Antragsteller nicht schon welche für diese Disziplinen besitzt etc. sollte Sache der Behörde sein.

Gruß Stefan

Geschrieben

Hallo,

um gleich eines hier klar zu stellen, sehr wohl stehe ich uneingeschränkt hinter aktiven Sportschützen und ich glaube auch das die, für die ich zuständig bin, dieses bestätigen können,

Ein regelmäßiges Schießen ist m.E. sowieso der falsche Ausdruck (Urlaub, Krankheit oder halt mal keine Lust). Ich für meinen Teil erachte eine gewisse Häufigkeit als bessere Formulierung für angebracht. Stefan, selbstverständlich ist dafür Schießkladde oder -buch ausreichend, habe nie etwas anderes behauptet.

Zu Deinem Einwand, Maxe, sei erwähnt, dass für eine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs.3 Satz 2 sehrwohl Wettkämpfe und somit Ergebnisse erbracht werden müssen, was bei § 14 Abs. 3 Satz 1 nicht der Fall sein muss.

Wer jedoch und diese Herrschaften gibt es auch, meint er habe zwei KW ´s und müsse diese pflegen in dem er sie nicht benutzt sodann aber für eine weitere Disziplin nach Sportordnung eine dritte KW benötigt, der hat in mir leider den falschen Partner.

Viele Grüße Peter

Geschrieben

Hallo Peter

In Antwort auf:

...Zu Deinem Einwand, Maxe, sei erwähnt, dass für eine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs.3 Satz 2 sehrwohl Wettkämpfe und somit Ergebnisse erbracht werden müssen


hab ich mich verlesen? wink.gif

das Bedürfnis hat er wohl doch schon vom Verband...oder?

Geschrieben

Ich kann nur jedem Sportschützen anraten bei Problemen mit der 3. Kurzwaffe bzw. der neuen Gelben, die sich auf Verweigerung einer Bedürfnisbescheinigung eines untergeordneten Verbandes beziehen, sich beim zuständigen obersten Dachverband ( z.B. DSB ) sachlich und in schriftlicher Form zu beschweren.

DSB Waffenrechtsexperte Kohlheim hat nach Anerkennung vom Bundesverwaltungsamt verkündet "Die Teilverbände sollten nun, aufgrund der vorhandenen Rechtssicherheit, die geforderten Bedürfnisbescheinigungen ausstellen und "jetzt können die Behörden ganz normal nach den Buchstaben des Gesetzes im Sinne der Sportschützen handeln".

Was allerdings die zuständigen Teilverbände in Sachen Bedürfnisbescheinigung, in den letzten Wochen, an den Tag legen ist einfach skandalös!

Es ist einfach nicht hinzunehmen das Teilverbände das neue Waffenrecht nach belieben auslegen und unnötigerweise noch toppen. Es liegt auch völlig fern, davon auszugehen das diese teilweise restriktive Vorgehensweise mit der Anerkennung der Verbände zu tun hat, den jeder Landesverband handelt und sieht es anders.

@P.Guse, genau deine Handlungsweise treibt Sportschützen in andere Verbände. Als Verantwortlicher hat man keine persönlichen Neigungen und Einstellungen zu vertreten, sondern nach geltenem Recht zu verfahren.

Was ich so teilweise bei den Verbandsverantwortlichen erlebe

ist schon "hammerhart", sie kennen die DSB GK-KW Disziplinen nicht, die 5 schüssige LUPI erzieht die Jugend zum kampfmäßigem schießen 021.gif, ich habe vor 25 Jahren das letzte mal mit dem .22 lfB geschossen, man donnert das, usw.

Auch ich prüfe jeden WBK Antag bzw. die Befürwortungen der 3. Kurzwaffe genau, abgelehnt wurde seit 1951 (für meinen Verein)noch nie etwas, aber eines gibt mir zu denken, macht es einen Menschen gefährlicher wenn er anstatt zwei, drei Kurzwaffen besitzt.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

In Antwort auf:

@P.Guse, genau deine Handlungsweise treibt Sportschützen in andere Verbände. Als Verantwortlicher hat man keine persönlichen Neigungen und Einstellungen zu vertreten, sondern nach geltenem Recht zu verfahren.


Genau meine Meinung, sorry, aber diese Haltung ist für mich typisch Deutsch. smirk.gif

Ich gehe auch einmal die Woche auf den Stand, wenn ich Zeit habe, auch 2 mal.

Aber wenn ein Schütze nur so "Just for Fun" schiesst, wo ist das Problem? Wenn die Vereinsoberen oder Teilverbände sich so ins Zeug legen, sollte man sich nicht wundern, wenn es bald Gesetz wird. eek2.gifeek2.gifeek2.gif

Leute wie Br. waren doch schon immer froh, solche Helfershelfer zu haben. confused.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

@P.Guse, genau deine Handlungsweise treibt Sportschützen in andere Verbände.


Tja, SO ist es aber in der Praxis frown.gif

Ich habs ja schon mal geschrieben: Ich schiesse LP, KK, GK und KK-Gewehr mit Zielernrohr. Dazu brauche ich 3!!!!Verbände und 2 Vereine.

Beim Hauptverein bin ich beim DSB und kann hier LP und KK schiessen. Das Zielfernrohr-Gewehr schiesse ich da auch, musste aber mit meiner "Unterabteilung" zum BDS gehen (zielfernrohr ist beim DSB Böse , Böse..)

GK könnte man "theoretisch" auch schiessen aber ".mit Rücksicht auf die ernsthaften Sportschützen nur einmal monatlich". Da ich auch Rundenwettkämpfe schiesse ist mir das zu wenig also hab ich mir einen Zweitverein für GK gesucht.

Der ist dann sinnigerweise nicht beim DSB oder BDS sondern beim VDW. (ja, der VDW Bayern hat eine eigene Sportordnung!)

Und so kommts dass ich 2 Vereine und 3 Verbände brauche.

Ich will jetzt nicht angeben oder jammern aber jeder macht das nicht mit und kann es sich vielleicht auch nicht leisten.

Ws meint Ihr was jetzt dann am 1. Januar wioeder abgebucht wird nur damit ich diese 4 Disziplinen schiessen kann shocked.gif

Geschrieben

Hallo,

ich glaube kaum, das Peter Guse einem „ernsthaften“ Sportschützen eine Befürwortung verweigert, wenn die Voraussetzungen erfüllte sind! icon14.gif

„Was allerdings die zuständigen Teilverbände in Sachen Bedürfnisbescheinigung, in den letzten Wochen, an den Tag legen ist einfach skandalös!“ confused.gif

Peter als Verantwortlicher für Hessen wird sich hierzu vielleicht äußern.

Aber, da sie aus Niedersachsen sind und ich hier für den BDMP verantwortlich zeichne, würde ich sie bitten den „Skandal“ darzulegen oder zu bestätigen das sie nicht den BDMP meinen! confused.gif

Denn so eine pauschale und für meinen Bereich unwahre Behauptung nehme ich nicht hin! 016.gif

Novlin:

„Aber wenn ein Schütze nur so "Just for Fun" schiesst, wo ist das Problem?“

Zu dieser Äußerung kann ich nur sagen: Ein Blick ins Gesetzt ist sehr aufschlussreich! blush.gif

Ein Bedürfnis ist nachzuweisen und die „Sportwaffe“ darf nur zum Bedürfnis umfassenden Zweck oder im Zusammenhang damit geführt und das heißes auch verwendet werden. Daher kann der „Teilverband“ gar nicht anders und muss prüfen.

Siehe auch § 45 crying.gif

Bei Befürwortungen nach dem Prinzip "Just for Fun" braucht man garantiert nicht lange warten, bis tatsächlich durch den Gesetzgeber oder die Verwaltungen „regelnd“ nachgebessert wird.

Unsere Auffassung und der Spaßfaktor beim Sportschießen spielen nun mal bei der Bedürfnisbescheinigung keine Rolle.

rolleyes.gifcrying.gifrolleyes.gif

Da auch sie aus Niedersachsen sind, kann ich nur annehmen, dass sie nicht im BDMP sind. Andernfalls können wir gerne und hier ihre Erfahrungen mit dem Verhalten des Teilverbandes aus diskutieren, wobei ich dann natürlich auf die vorliegenden Unterlagen zurückgreife. cool.gif

Gruss Spa

Geschrieben

Das Problem ist meiner Meinung nach, dass der Gesetzestext den Verbänden sehr viel Macht gibt. Der Verband muss bescheinigen, dass die Waffe erforderlich ist. Aber wo ist geregelt, was "erforderlich" bedeutet?

So wie es aussieht, kann jeder Verband selbst festlegen, was er darunter versteht. Er kann z.B. den Standpunkt vertreten, dass bei Vorhandensein einer geeigneten Vereinswaffe eine eigene Waffe nicht erforderlich ist.

Ein einklagbares Recht auf eine Bescheinigung ist aus dem Gesetzestext meines Erachtens nicht herauszulesen.

Gruß

HaPe

Geschrieben

In Antwort auf:

„Aber wenn ein Schütze nur so "Just for Fun" schiesst, wo ist das Problem?“

Zu dieser Äußerung kann ich nur sagen: Ein Blick ins Gesetzt ist sehr aufschlussreich!
blush.gif

Ein Bedürfnis ist nachzuweisen und die „Sportwaffe“ darf nur zum Bedürfnis umfassenden Zweck oder im Zusammenhang damit geführt und das heißes auch verwendet werden. Daher kann der „Teilverband“ gar nicht anders und muss prüfen.

Siehe auch § 45
crying.gif

Bei Befürwortungen nach dem Prinzip "Just for Fun" braucht man garantiert nicht lange warten, bis tatsächlich durch den Gesetzgeber oder die Verwaltungen „regelnd“ nachgebessert wird.

Unsere Auffassung und der Spaßfaktor beim Sportschießen spielen nun mal bei der Bedürfnisbescheinigung keine Rolle.


Also, ein Blick ins Waffengesetz hat (zumindest bei mir) keine Vorschrift zutage gefördert, die vorschreibt, daß nur Wettkampfsport Schießsport ist.

Im Gegenteil: in § 14 wird sogar sauber zwischen Schießsport und Wettkampf differenziert; das spricht m.E. dafür, daß Schießen um des reinen Spaßes an der Freude willen ebenfalls schießsportliche Betätigung und somit einen Bedürfnisgrund darstellt.

Im Klartext: auch der "Breitensportler", der gerne mal auf den Stand geht, um sich zu entspannen, ohne aber Wettkämpfe zu schießen, hat ein Bedürfnis.

Ich verstehe nicht, warum das unklar sein soll.

Natürlich ist es etwas anderes, wenn jemand überhaupt nicht trainiert; der übt dann natürlich keinen Schießsport aus.

mfg

Trooper

Geschrieben

Hallo HaPe,

In Antwort auf:

Er kann z.B. den Standpunkt vertreten, dass bei Vorhandensein einer geeigneten Vereinswaffe eine eigene Waffe nicht erforderlich ist.


Das gibt die Festlegung im Gesetz IMHO nicht her.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Deiner (und auch meiner) Meinung nach nicht. Aber da ist doch der Knackpunkt: Was kann ich tun, wenn derjenige, der beim Verband die Befürwortung unterschreiben soll, anderer Meinung ist? Den Verband zu wechseln ist eine schlechte Lösung. Aber wo ist definiert, was "erforderlich" bedeutet? Bei einer Klage gegen den Verband hätte man damit wohl Probleme.

Gruß

HaPe

Geschrieben

Hallo,

darum geht es nicht! Breitensport und Wettkampfsport ist in Ordnung! icon14.gifgrin.gif

Und dafür haben wir fast immer die Anträge, hinreichend begründet, auch durchbekommen. cool.gif

Es geht um die Behauptung, dass die Teilverbände sich "skandalös" verhalten würden und man schießt "Just for Fun" und dass man dadurch ein Bedürfnis hätte und die Unterschriften unter so ein „Bedürfnis“! mad1.gif

Das ist eben nicht so. Vor ca. drei Wochen hatte ich gerade eine Diskussion zu dem Thema „Leistung“ mit einem Sachbearbeiter. Der wollte einem Schützen, der sehr fleißig schießt, jedoch sich mit seinen Leistungen im unterm Mittelfeld bewegt, nicht unbedingt „auch noch“ ein M1 bewilligen. blush.gif Hier zog genau das Argument der Ernsthaftigkeit des Breitensportlers und nicht die Leistung des Spitzenschützen. Er bekommt sein SL. chrisgrinst.gif

Und genau dass muss und will ich für „meine“ Schützen auch erreichen. wink.gif

Wenn ich dem Sachbearbeiter mit "Just for Fun" komme. Habe ich und somit auch der Schütze schon verloren! crying.gif

Gruss Spa

Geschrieben

@Spahlholz

Meiner Meinung nach (und anderer)ist hier deutlich ersichtlich, welcher Verband gemeint ist.

Aber ich kann nur gut verstehen , dass der BdMP hier die Gunst der Stunde nutzt, um sich berechtigt positiv darzustellen.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

OK, OK, vielleicht haben wir ja aneinander vorbeigeredet...

Ich verstehe unter Breitensport und "Just-for-fun-Schießen" dasselbe, nämlich Schießen als reine Freizeitbeschäftigung/Entspannung ohne Wettkampfambitionen.

Natürlich würde ich das Wort "Fun" bei der Behörde aus nachvollziehbaren Gründen auch nicht benutzen. Wir sind ja immerhin in Deutschland AZZANGEL.gif

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich habs ja schon mal geschrieben: Ich schiesse ... und KK-Gewehr mit Zielernrohr. Dazu brauche ich 3!!!!Verbände und 2 Vereine.

Beim Hauptverein bin ich beim DSB und kann hier LP und KK schiessen. Das Zielfernrohr-Gewehr schiesse ich da auch, musste aber mit meiner "Unterabteilung" zum BDS gehen (zielfernrohr ist beim DSB Böse , Böse..)


Hey Smithy,

hast Du, obwohl Du aus Bayern bist, noch nie von "Sportgewehr Mehrlader KK" gehört, das mit Halbautomaten geschossen wird?

Disziplin 1.45. Ich habe noch irgendwo die BSSB-Schützenzeitung, wo es veröffentlicht wurde.

Die PDF-Datei habe ich mal als Anhang beigefügt.

Wenn Du etwas googelst, wirst Du auch Vereine und Gaue finden, die Meisterschaften durchführen.

Wolli

Sorry Smithy, ich habe zu spät gesehen, daß Du sicher keine Halbautomaten meinst.

Aber da sind Zielfernrohre nicht pfui chrisgrinst.gif und sogar Leuchtpunkt!

Geschrieben

prima Trooper,

hast genau das geschrieben, was eigendlich alle sagen wollten (incl. mich!)

@alle: akzeptiert bei einem Breitensportler den Spaß an der Freude wink.gif... oder auch am schießen

es bringt nichts, es zu verleugnen... chrisgrinst.gif

Wie sich das allerdings bei "ernsthaften" Leistungserbringern verhält... AZZANGEL.gif ?!?!

Nach Eurer Definition dürfen die ja fast keinen Spass haben 021.gif

Edit:

@Spahlholz

In Antwort auf:

...Vor ca. drei Wochen hatte ich gerade eine Diskussion zu dem Thema „Leistung“ mit einem Sachbearbeiter...


Aus Deiner Sicht aus hat Du ja vielleicht recht, so zu handeln, das es bei diesem Sachbearbeiter so durchgeht, aber nenn mal

[*] genau den Unterschied zw. "Just for Fun in the Verein" grin.gif

[*] und "Breitensport" -->da dürfte es keinen geben, ausser wir haben da verschiedene Auslegungen zu den Begriffen.

[*] ausserdem lässt das Gesetz aufgrund der schon mehrfach genannten Aufgliederung im Gesetzestext doch keinen Freiraum für eine Diskussion zu, ausser der SA hat nicht so richtig verstanden/gelesen.

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