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Hilfe, Eintragspflicht für Wechsesysteme????


tn.munster

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Ups, rote WBK ohne Gutachten ? confused.gif

Wenn der Sachbearbeiter selbst gut bewandert ist mit der Materie, kann ich mir das ja gut vorstellen, aber sonst kann er in der Regel nicht entscheiden, ob ein Sammelgebiet eng genug umgrenzt ist. Au weia !

Ein Sammler der was auf sich hält, geht schon ohne Aufforderung der Waffenbehörde zu einem Sachverständigen, der dann ein Gutachten fertigt. Auch unter den Sachverständigen gibt es Personen, die sich auf bestimmten Gebieten (z.B. alles was die Fa. Walther oder alles was Ordonnanzwaffen betrifft) besonders gut auskennen. Es macht natürlich Sinn, sich das Gutachten von diesen erstellen zu lassen.

Schönen Tach noch...

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@Völker

Im Prinzip solltest Du mit Deiner Genehmigungsbehörde darüber sprechen. Und natürlich, wenn Du sammeln willst, auch entsprechende Kenntnisse über das Sammelthema haben.

muni´s Auführungen folgend wird aber der MES für Sammler wohl leider doch für Dich nicht die Lösung sein, von der ich zunächst dachte, daß sie es vielleicht wäre. Ist leider nicht alles Gold was glänzt.

Bei Waffenbesitzern werden Die Munitionserwerbsberechtigungen für vorhandene Waffen nur in WBK´s als MEB eingetragen. Die Möglichkeiten einen MES zu bekommen beschränken sich auf Bedürfnisse für Munition, ohne die dazugehörige Waffe zu besitzen und natürlich für Sammler.

Gruß,

frogger

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In Antwort auf:

Ein Sammler der was auf sich hält, geht schon ohne Aufforderung der Waffenbehörde zu einem Sachverständigen, der dann ein Gutachten fertigt. Auch unter den Sachverständigen gibt es Personen, die sich auf bestimmten Gebieten (z.B. alles was die Fa. Walther oder alles was Ordonnanzwaffen betrifft) besonders gut auskennen. Es macht natürlich Sinn, sich das Gutachten von diesen erstellen zu lassen.

Schönen Tach noch...


Ein sammler die seine sache seriös nimmt, schreibt selbst seine begrundung bei sein antrag....

So der ausgesprochene meinung von mein sachbearbeiter in Koblenz beim vorgespräch bez. mein sammel wbk antrag. Er hat schon genugend "sammler" da gehabt, die ihr eigenes gutachten noch nicht mal kannten. Und ist entsprechend kritischer bei ein gutachten von ein sachverständige...

Adriaan

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Moin Sachbearbeiter,

wenn Du zu den geschichtsfachlichen Fragen und der Bewertung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit eines Antrages nicht weiter weißt, ist es rein rechtlich nicht das Problem des Antragstellers. Natürlich sollte der Antrag schon so gefasst sein, dass man den Inhalten auch folgen kann. Aber wenn dann dem Mitarbeiter der Behörde Zweifel an der Richtigkeit erwachsen, kann er ja auf Kosten der Behörde selbst einen Gutachter einschalten oder das zuständige LKA (auch wenn vieleicht nicht immer was Vernünftiges dabei rumkommt) um Stellungnahme bitten. Passiert ja, wie ich geschildert habe, durchaus in solchen Fällen. Aus dem Waffengesetz sebst erschließt sich mir eine Forderung nach einem durch den Antragsteller beizubringenden Gutachten nicht. Viele machen das trotzdem und wenn man selber nicht so fachlich belegt ist, ist das mit Sicherheit keine schlechte Idee.

Ich weiß, viele Genehmigungsbehörden sehen das in der Praxis anders, aber wenn man als Antragsteller zeit, geld und energie hat, kann man es halt auch so durchboxen. Die beiden erwähnten Antragsteller hatten diese Herausforderung durchaus sportlich aufgefaßt und die Antragsdauer bis zur Genehmigung dauerte mit 10 und 13 Monaten auch durchaus länger als in den Fällen, in den Gutachten beigebracht wurden. Aber es geht...

Überprüft werden die Waffensammler von diesen Behörden trotzdem. So ist ein anderer Sammler (einer mit Gutachten) vom Westernwaffen durch ungehemmten Erwerb von Replikas unangenehm aufgefallen. Flugs wurde ein vereidigter IHK Gutachter mit der Beurteilung der Sammlung betraut, womit es sich für diese dann auch in der Folge erledigt hatte... Was wiederum auch durchaus einen Bezug zu den von muni angesprochenen Aspekten für Munitionssamler hat, wenn auch ein entsprechnder Nachweis für die Behörde sehr viel schwieriger zu führen ist. confused.gif

Viele Grüße,

frogger

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In Antwort auf:

Dazu musst Du halt einfach Bedürfnisse für alle beantragten Munitionsarten nachweisen. Wenn Du die dazugehörigen Waffen hast, wird die Munitionserwerbsberechtigung aber ohnehin in die WBK eingetragen - und dann hast Du die auch dauerhaft.

Der MES wird ja in der Regel (bis auf den Muni-Sammler nach § 17 WaffG) nur dann ausgestellt, wenn die Waffe wbk-frei ist, die zugehörige Munition aber nicht. Das ist sehr selten, z.B. für die Leute, die bei den Segelratten oder bei Sportveranstaltungen die Startschüsse mit Pyroknallmunition abfeuern.

Kosten tut der MES derzeit 30,68 Euro inclusive Mehrwertsteuer
chrisgrinst.gif


Also, auf gut deutsch, kann ich mich nicht mit den 30,68 EUR "loskaufen" um langfristig immer "auf der sicheren Seite zu sein"?

Den Munerwerb für meine auf WBK eingetragen Waffen habe ich, ist ja klar.

Ein MES für alle Kaliber würde die Sache mit dem WS wesentlich vereinfachen (Aber das will ja wieder niemand icon13.gif)

Wettkampfmäßiges Sportschießen mit diversen Vereinswaffen gilt wohl nicht als Bedürfnis? Schade.

Der rote Lappen ist doch nicht ganz so preiswert? (Mal abgesehen von der unterschiedlichen Intention)

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Danke für Eure Antworten,

die lage hat sich entspannt, dem Abteilungsleiter war die Gesezeslage bekannt. Er hat mich aber gebeten die Wechselsysteme beim nächsten persönlichen Kontakt zB. Jagdscheinverlängeung auf seine Kosten in die WBK eintragen zu lassen. Kostet mich dann nur 2 freie Plätze in der Pappe. Damit kann ich eigentlich gut leben zumal Er ein icon14.gifvorbildlich Bürgerfreundlicher Staatsdiener ist icon14.gif! Was meint Ihr zu diesem Lösungsansatz?

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Moin,

wenn Du damit leben kannst, warum nicht?

Verursacht höchstens Kosten, wenn Du die Teile mal loseisen willst.

Bleibt die Frage warum er sie unbedingt eintragen will, wenn er doch weiß, daß es nicht nötig ist? Aber man muß ja nicht alles wissen...

Gruß,

frogger

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so, nun habe ich mir diesen thread von vorne bis hinten durchgelesen, und bin nur noch verwirrt... confused.gif

habbich da nun irgendetwas in den falschen hals bekommen, etwas ueberlesen oder nicht gerafft ?

es war frueher doch immer so, dass ein wechselsystem fuer eine bereits in der wbk eingetragene waffe zwar BEDUERFNISfrei war, trotzdem aber in die wbk eingetragen werden musste (weil wesentliche waffenteile usw.)

hat sich dies nun dahingehend geaendert, dass ein, sagen wir mal .22er-ws fuer eine 9mm-pistole ploetzlich NICHT mehr in die wbk eingetagen werden muss ?????? confused.gifshocked.gifconfused.gifeek2.gif

oder stehe ich auf dem schlauch...

BITTE UM ERLEUCHTUNG !!! eek2.gif

(falls ich auf dem schlauch stehe, NICHT HAUEN !!!)

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adriaan hat da vollkommen recht......

wird hier genauso gesehn, daß eine - vielleicht auch lückenhafte - selbstverfasste begründung mehr zählt als eine gekaufte doktorarbeit von nem gutachter.

das generelle verlangen eines gutachten ist doch nix weiter als ein abwälzen der verantwortung eben auf den sachvertändigen

cu

klausp

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Also sich als Sammler selbst das Bedürfnis zu bestätigen halte ich nicht für richtig. Der kann dem Sachbearbeiter doch das Blaue vom Himmel heruntererzählen und der muss das dann glauben...

Eine neutrale Person (der Sachverständige wird seinen Ruf nicht aufs Spiel setzen, auch wenn er den Antragsteller persönlich kennt) ist doch unzweifelhaft besser geeignet dafür.

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die gutachterhörigkeit ist eine immer weiter ausufernde unsitte, sei es vor behörden, gerichten und mitterweile sogar privaten. ich warte noch darauf, dass ein gutachter nötig wird, wenn es um die behauptung geht, der himmel sei blau und wenn das gutachten zu dem ergebnis kommt, dass der himmel rot sei, traut sich keiner widersprechen.

dem gutachter unterstellt man nämlich neutralität und wissen, wobei ich allerdings zunehmend der ansicht bin, dass das vorhandensein dieser beiden eigenschaften eher zufallsbedingt ist.

wenn ein sammler-aspirat selbst darlegen kann, warum seine beabsichtigte sammlung aus technischen, historischen und sonstigen gründen ein bedürfnis begründet sollte das hundertmal mehr sein, als ein für geld erstelltes und aus textbausteinen zusammengesetztes bla-bla-gutachten aus dubioser quelle.

wenn eine waffenrechtsbehörde auf biegen und brechen an einem fremdgutachten festhält, halte ich es überlegenswert dieses nötigenfalls erst in einem verfahren vor einem verwaltungsgericht vorzulegen (wennn das gericht auch eines haben will), da zahlt es nämlich im erfolgsfalle die staatskasse und nicht in jedem falle der anstragsteller, so wie im verwaltungsverfahren.

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