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IGNORED

"Kleiner Waffenschein" trotz Jagdschein?


Python

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Geschrieben

Hallo Kollegen,

muß auch ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins einen "kleinen Waffenschein" haben wenn er eine Gaspistole in und außerhalb seines Reviers führt?

Gruß Stephan

Geschrieben

und wenn er damit Schießen will z.B. zur Hundeausbildung, braucht er regelmäßig eine Schießerlaubnis.

Geschrieben

Sehe ich genauso. Wer berechtigt ist, zur Jagd und im Zusammenhang damit scharfe Schußwaffen zu führen, der ist erst recht berechtigt, Gaswaffen in diesem Zusammenhang ohne kleinen Waffenschein zu führen, da der Jagdschein insoweit sogar den "großen" Waffenschein ersetzt. Das gilt natürlich auch für das Schießen sinngemäß.

Geschrieben

In Antwort auf:

Moin,

im Revier wird kein "kleiner Waffenschein" oder eine Schiesserlaubnis verlangt, nur ausserhalb des Reviers.


Dazu kann ich nur sagen, ich stand neben einem Jäger auf dem Amt, während sie ihm den kleinen Waffenschein fürs Revier aufs Auge gedrückt haben. 50.- Euro sind einem Amt jederzeit willkommen. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Hägar

Geschrieben

Mal die dusselige Frage, was ein Jäger mit einer Schreckschußwaffe in seinem Revier überhaupt will. Er kann schließlich ohne zusätzliche Genehmigung einfach das Richtige mitnehmen. Also außer der Hundeausbildung kann ich mir da keinen vernünftigen Grund vorstellen.

Geschrieben

Meinetwegen. Wenn der Jäger die Hundeausbildung mit einer Schreckschußpistole macht und die Hundeausbildung zur Jagd gehört, dann ist auch die Schreckschußpistole "Jagdwaffe" im Sinne des Erfinders. Sie kann doch unmöglich, jetzt faß Dir an die Stirn, höher gestellt als eine scharfe Waffe (die mit Platzpatronen geladen wird) sein. Der Jagdschein berechtigt wie bereits gesagt zum Führen von scharfen Waffen zur Jagdausübung und im Zusammenhang damit. Dann berechtigt er erst recht zum Führen von Gasern.

Geschrieben

vorsicht, bullpup argumentiert mit dem Gesetz eek2.gif, Du "nur" mit Logik 016.gif! Das Gesetz ist nicht logisch, folglich......

Beide haben recht, aber vor Gericht zählt der Gesetzestext!!! 016.gif

Also Achtung!!!! wink.gifsmile.gif

Geschrieben

Nicht ganz richtig. Bullpup argumentiert (nur) mit dem Gesetz, ich dagegen anhand des Gesetzes aufgrund eines Sachverhaltes. Diese meine Subsumtion dürfte auch vor einem Gericht durchgehen. Aber von mir aus kann jeder sich seinen Affenschein ausstellen lassen. Ich habe meine Argumente auf den Tisch gelegt und würde mir das Ding aus den von mir genannten Gründen nicht zulegen. Notfalls würde ich es auch zu einem Prozeß kommen lassen. Aber ich glaube aus den von mir genannten Gründen nicht, dass es dazu irgendwo in Deutschland kommen wird, außer vielleicht in NRW und Thüringen chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Gesetz ist nicht logisch


Nööö, aber ideo logisch smile.gif

Und äh Häbäht!

Noch ein Wort gegen meinen heimatlichen Sonnenstaat West-LB-Land und unseren gutmeinenden Ünnenmünüster, und Du gehst drei Tage in den Ruhestand, Du Geächteter! laugh.gifgrlaugh.gif021.gifcool3.gif

Geschrieben

Brandstifter. grlaugh.gif

Wir leben in Zeiten der Inquisition. Man darf sich neuerdings nicht einmal mehr (mit Worten) wehren, wenn man von Dumpfbacken angegriffen wird. Quo vadis, germania ?

Geschrieben

@Gebuesch:

Auch ein Jäger darf sich im Wald aufhalten ohne zwangsläufig zu jagen. In diesen Fall ist der Jäger auch leidenschaftlicher Wanderer.

Gruß Stephan

Geschrieben

Es geht hier doch aber im Extremfall um Hundeausbildung, was denn sonst ? Andernfalls Thema verfehlt. Wenn ich mich in meinem Revier bewege, habe ich grundsätzlich eine scharfe und fertiggeladene KW am Mann und keine Gaspistole. Die wäre ggf. tatsächlich nur im Falle der Hundeausbildung erforderlich, wenn überhaupt. Man kann natürlich auch eine scharfe Waffe mit Blank Cartridges führen und braucht dann überhaupt kein solches Kinderspielzeug. Und damit auch nicht die allenfalls theoretische und an den Haaren herbeigezogene Problemwälzung "kleiner Affenschein für Jäger". Und der "Jäger", der sich wandernd oder kopulierend in fremdem Revier bewegt (er jagt ja gar nicht und ist dort demnach auch kein Jäger), der braucht natürlich einen kleinen Waffenschein, wenn er meint, dabei eine Gaspistole mitnehmen zu müssen. Alles im Grunde genommen Blödsinn.

Geschrieben

vielleicht habbich ja was verpennt:

KEINEN kleinen affenschein braucht nur der, der seinen gaser AUSSERHALB seines oder eines anderen umfriedeten besitztums fuehrt.

die frage is' nun:

gilt das revier 'per definitionem' als umfriedetes besitztum' ?

wenn ein zaun drum ist ('privatwald'), bestimmt, aber ansonsten, in den meisten revieren, ist das wohl nicht der fall; ergo KEIN umfriedetes besitztum, ergo KLEINER AFFENSCHEIN fuer gaser.

womit ich nichts ueber den (un)sinn einer solchen sichtweise sagen will; da bin ich ganz bei der 'traditionellen' sichtweise.

Geschrieben

Hallo. Das ist eine Frage, die unter anderem auch schon das Innenministerium beschäftigt hat und gar nicht so ohne. Am 16.07.2003 wurde von dort folgendes klargestellt:

Generell ist zunächst für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen der Kleine WS erforderlich. Es gibt aber Ausnahmen. laugh.gif

Sofern z.B. der Hundeübungsplatz eingezäunt ist (befriedetes Besitztum) gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen bzw. Befreiungen wie bei der Weinberghut. Dort sieht es so aus, dass nicht nur der Inhaber des Hausrechts keines Kleinen Waffenscheines bedarf sondern nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG auch der Landwirtschafts- bzw. Erntehelfer nicht. Der Transport ist erlaubnisfrei in nicht schussbereitem und nicht zugriffsbereitem Zustand, das Schießen ist frei nach § 12 Abs. 4 Nr. 3b WaffG. grin.gif

Das heißt also im Ergebnis: der Jäger mit der Gaspistole im Revier hat immer KWS-Pflicht, weil dort kein befriedetes Besitztum vorhanden. Will er sich (bei Hundeausbildung - sonst ist der KWS dort eh Pflicht) die 50 Euro sparen, sollte er sich einen eingezäunten Hundesportplatz suchen, wo er trainieren kann, was wohl weniger kosten dürfte.

Auch ein Polizist braucht im übrigen den KWS, wenn er privat seine Schrecki spazieren führt.

Geschrieben

In Antwort auf:

Das heißt also im Ergebnis: der Jäger mit der
Gaspistole im Revier hat immer KWS-Pflicht
, weil dort kein befriedetes Besitztum vorhanden.


Das macht "Sinn". tongue.gif

mitkopfschüttelndem Gruß André

Geschrieben

Moin,

die Frage ist doch: Ist eine Schreckschsswaffe eine Jagdwaffe?

Lt. Waffengesetz darf ein Jäger die Jagdwaffen zur befugten Jagdausbildung führen und schiessen, sofern es im Revier ist oder ungeladen auf dem Weg zum Revier.

Im Waffengesetz gibt es keine Definition der Jagdwaffe. Im Jagdgesetz auch nicht, im Jagdgesetz gibt es nur Waffen, die nicht zur Jagd zugelassen sind. Im Umkehrschluß sind also alle zur Jagd zugelassenen Waffen Jagdwaffen! Demzufolge kann eine Gaswaffe eine Jagdwaffe sein.

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