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IGNORED

Wo steht geschrieben...


Habakuk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Fazit: Wir wissen-daß wir nichts wissen grin.gif-

und so weit waren wir schon öfter rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

....in dem Fall würd es noch mehr Spaß machen, endlich Rechtssicherheit herzustellen grin.gifgrin.gif...

Mouche

Geschrieben

Rechtssicherheit? Das können wir hier leider nicht. Aber auch die Rechtsverdreher wollen leben. (und nicht schlecht) Wohl dem, der die Kombi hat: FWR + ÖRAG + "WO sonst" Rabatt.

Geschrieben

In Antwort auf:

Zum Glück hat hier mal einer meiner Vorgänger 500 Stück bestellt. Die reichen mir sicher noch bis zur Rente...


@Sachbearbeiter

sei froh das du nicht mein Sachbearbeiter bist, sonst würden sie nicht reichen !?

Nun zu meinem neustem Erlebnis mit der "Gelben" .

Da wie hinlänglich bekannt die neue Gelbe noch nicht verfügbar ist, beantrage ich für unsere Einsteiger die grüne WBK z.B. mit Voreintag für eine EL Langwaffe in .22 lfB. Das hat seit 01.04. bestens funktioniert und alle waren zufrieden (bis auf die Kosten).

Seit August stellt eine Ordnungsbehörde meiner Mitglieder wieder die "alte Gelbe" aus und das bei ERSTANTRÄGEN. Das machte mich neugierig und bei einem Besuch in der betreffenden Behörde wollte ich nun genau wissen wieso eine WBK ausgestellt wird die lt. WaffG gar nicht mehr existiert.

Schnell wurde mir eine Tasse Kaffee angeboten und als Begründung suggerierte man mir die hohen Kosten für die Grüne, der Voreintrag und der Munitionserwerb alles wäre doch bedeutend teurer als bei der Gelben. Natürlich konnte ich dieses nur bestätigen, allerdings wurde meine Frage nicht beantwortet. Man geht 7 Monate nach Inkrafttreten des neuen WaffG schon sonderbare Wege, vielleicht auch zwangsläufig wegen einem nicht durchführbarem und sonderbarem Gesetz.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Wer noch keine gelbe WBK hat und es eilig hat, dem rate ich momentan auch, Einzelwaffen auf grün zu beantragen, weils anders leider nicht geht. Aber alte WBK nach dem 1.4.03 neu auszustellen geht nun wirklich nicht. Auch nicht bei einer guten Tasse Kaffee. rolleyes.gif

Der einzige Angelhaken beim Ausweichen auf grüne WBK sind wie oben gepostet die höheren Gebühren. Wer es nicht so eilig hat, muss halt bis irgendwann 2004 warten, um seine neue gelbe (bzw. blaue) WBK zu bekommen...

Geschrieben

Man sollte fairerweise aber auch hier mal verraten, dass sich ein Widerspruch gegen den insoweitigen Gebührenbescheid höchstwahrscheinlich lohnt und Aussicht auf Erfolg hat, weil der Bürger nix dafür kann, dass es keine neuen Formulare gibt. Dann darf man ihn aber auch nicht zu höheren Gebühren als normal heranziehen.

Geschrieben

Hm, der Widerspruch hätte wohl nur Erfolg, wenn die Waffenbehörde auf Antrag für neue gelbe (blaue) WBK eigenmächtig Eintrag in grüne mit Erwerbserlaubnis, Muni etc. vorgenommen hat. Wenn der Antragsteller für grün beantragt, kann er nicht hinterher kommen und niedrigere Gebühren verlangen. Er kann ja auch warten, bis es die blaue WBK gibt... smirk.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

... Wer es nicht so eilig hat, muss halt bis irgendwann 2004 warten, um seine neue gelbe (bzw. blaue) WBK zu bekommen...


bei allem Respekt, aber das ist Käse! Wenn Verband anerkannt, und alle Papiere da sind, hat das Amt es umzusetzen- sonst keiner!!!!!!!!!!!!!!! wenn es keine "Durchführungsverordnung" gibt, muss eine Notlösung bei... und wenn es die alte Gelbe mit Zusatzvermerk sein sollte...das kann nicht das Problem sein 016.gif . IMHO liest sich das wie eine Hinhalteparole 016.gif016.gif016.gif

hör bitte auf, uns auf die lange Bank zu setzen!! Die Behörden müssen reagieren , nicht "Ihr müßt warten " siehe auch hier

In Antwort auf:

Auf der anderen Seite hat der Bürger auch einen Anspruch darauf, daß die Maßnahmen, die die Behörde ihm gegenüber ergreift, von Recht und Gesetz gedeckt sind.


und das fehlt bei Deiner Ausführung smile.gif

Geschrieben

Danke. Voraussetzung jeder Amtshaftung ist aber eine vorsätzlich oder fahrlässig begangene Amtspflichtverletzung. Der Beamte hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit an Gesetze und die für ihn geltenden Dienst- und Verwaltungsvorschriften zu halten.

Wenn meine Dienstvorschrift sagt, ich soll noch abwarten, obwohl der Verband anerkannt ist kannst Du klagen soviel Du möchtest. Das kratzt mich dann herzlich wenig... chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber alte WBK nach dem 1.4.03 neu auszustellen geht nun wirklich nicht. Auch nicht bei einer guten Tasse Kaffee.


Es wird aber definitiv so vorgegangen !

Neben der recht zweifelhaften Gesetzeskonformität, hat diese Vorgehensweise dieser Behörde zumindest für den Antragsteller einen positiven Effekt!

Also praktizierter Bürgerservice, oder Kapitulation vor der Legislative !

Gute Nacht

BigBoreMike

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