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IGNORED

Munitionserwerb


NitroXpress

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Hallo Leute,

war es eigentlich nach altem Gesetz erlaubt 38Spec Mun bei einem Erwerbseintrag für 357 Mag zu erwerben ?.

Die landläufige Meinung sämtlicher Schützenkollegen war einstimmig : ja.

Mein zuständiger Sachbearbeiter auf dem LA verneinte dies.

Nach neuem Gesetz muß auf jedenfall ein Nachtrag erfolgen um 38Spec Mun legal erwerben zu können.

Wie ist eure Meinung dazu ?

So long...

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Dein SB hat schlicht und ergreifend einen gaga.gif

Schau' mal auf Deine WBK. Dort heisst es sicher: Munitionserwerb für die unter lfd. Nr. XX eingetragene Waffe.

Eine .357-er ist halt mal auch zum laden und verschiessen von .38 Special eingerichtet.

Wo soll das eigentlich im neuen WaffG. stehen ??

Gruss

Manfred

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Hallo NitroXpress,

.38er Mun für .357 Revolver war nach altem WaffG erlaubt (Nur NRW hat hier mal einen Vorstoß gewagt, sich dann aber eine blutige Nase geholt und wieder zurück gezogen).

Ist für Dich auch jetzt kein Problem, da die auf Deiner alten WBK erteilte Erlaubnis in vollem Umfang weiter gilt.

Udo

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In Antwort auf:

Nach neuem Gesetz muß auf jedenfall ein Nachtrag erfolgen um 38Spec Mun legal erwerben zu können.


Nööö du, muss nicht.

§10 Abs (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.[...].

Wenn du den Eintrag hast, berechtigt der zum Erwerb und Besitz von Munition für diese Waffe. .38 spec ist Munition für einen Revolver .357 mag. Also bist du zum Erwerb und Besitz berechtigt.

Ich würde sogar noch eines drauf setzen und in den Paragrafen so deuten, dass ein Stempel, egal in welcher Zeile, die Erwerbs- und Besitzerlaubnis für Munition aller in der WBK aufgeführten Waffen darstellt. Schließlich steht das so im Gesetzestext. eek2.gif

bye knight

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@Nitro Express

Bist Du Paul S.??

Wenn ja, hab ich´s Dir doch schon ausführlich erklärt?

@Alle.

Wenn nicht, kenne einen der äusserst hartnäckig behauptet man brauche für .38er eine EIGENE Erlaubnis. DEr wollte seine .38er sogar schon melden obwohl er Wiederlader ist aber ja nur .357 Magnum laden darf confused.gif

Ähm... Nachtrag. Das selbe behauptet er für .22 kurz. Da bin ich mir aber nicht sicher. Muss man alte .22 kurz melden wenn man nur Erlaubnis für .22lfb hat? (wird angeblich aus dem gleichen Gewehr verschossen und daher mit Erlaubnis für .22lfb erworben)

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[Zitat

Ähm... Nachtrag. Das selbe behauptet er für .22 kurz. Da bin ich mir aber nicht sicher. Muss man alte .22 kurz melden wenn man nur Erlaubnis für .22lfb hat? (wird angeblich aus dem gleichen Gewehr verschossen und daher mit Erlaubnis für .22lfb erworben)


Vorsicht,

nach meiner Kenntnis kann .22kurz nicht aus .22lfB-Waffen verschossen werden (anders als .38spec aus .357mag). Dann bedarf es aber einer gesonderten Genehmigung. Aber ich lasse mich hier natürlich gernde eines besseren belehren.

Udo

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In Antwort auf:

Vorsicht,

nach meiner Kenntnis kann .22kurz nicht aus .22lfB-Waffen verschossen werden (anders als .38spec aus .357mag). Dann bedarf es aber einer gesonderten Genehmigung. ....

Udo


Hallo beisammen,

hm - also ... bei meiner Marlin 39M (Unterhebelrepetierer in .22lfB) steht auf dem Lauf ".22 S. L. & L.R.", somit also .22 kurz, lang und lfB.

Und genau die habe ich auch alle schon aus dem Ding verschossen, und zwar tausende ....

(von der .22kurz gehen 27 Stück ins Magazin - man meint, das Ding wird gar nicht mehr leer chrisgrinst.gif )

Ich wüsste nun auch ehrlich gesagt nicht, was denn bitte schön gegen ein Verschießen von .22kurz aus .22lfB sprechen sollte!

OK, es gibt die Bedenken des Ausbrennens des Lagers, aber das kann mit .38/.357 genauso (theoretisch) passieren, und hat auf die Erlaubnis zum Verschießen ja wohl eh keinerlei Auswirkung!

Also WARUM sollte das nicht erlaubt sein????

Gasdruck: 1.400 bar (kurz) , 1.800 bar (lfB)

Geschoß-, Hülsen- und Bodendurchmesser: völlig identisch!

Hülsenlänge: 10,69 mm (kurz) , 15,57 (lfB)

Tut mir leid, ich sehe da KEINEN Unterschied zu .38/.357M !

Ich habe schon mehrmals hier im Forum gelesen, daß .22kurz aus .22lfB nicht gehen würde - jetzt muß ich doch mal fragen, wie Ihr denn darauf kommt ...... confused.gif

Gruß

Sigges

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In Antwort auf:

Soweit ich weiß gilt das Problem bei einer Nummer größer: .22lfb geht nicht aus 22.wmr, da die Hülsenform in der Dicke zumindest teilweise abweicht (.22wmr leicht konisch?).


Hallo beisammen,

es ist andersrum: Die .22lfB ist dünner.

Sie geht zwar ins Lager der .22WMR, und zündet auch, reißt aber komplett auf, mit allen unangenehmen Nebenerscheinungen ....

DIESE Kombination sollte man in der Tat tunlichst vermeiden! icon13.gif

Gruß

Sigges

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Ähhhm, soweit ich weiss ging es hier eingangs um die rechtliche Seite, meine Erfahrung mit der 22 kurz hatte ich schon mal gepostet. Bei Fr. in Hannover bekam ich die kurzen nicht mit der Begründung, wenn 22lfb. drinsteht, können sie auch nichts anderes erwerben. gaga.gif

So einfach...

An anderer Stelle bekam ich sie dann ohne Probleme.

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Hallo Leute,

vielen Dank für eure Antworten.

Das was Ihr geschrieben habt war auch meine Meinung bis ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen hatte.

Anderen Schützenkollegen ging es genauso wie ich mittlerweile erfahren habe.

Es hat sich folglich eine große Unsicherheit breitgemacht.

Ich glaube ich werde doch mal einen Anruf beim FWR tätigen um vielleicht Klarheit in der Sache zu bekommen.

So long....

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Ich hab jetzt extra nachgeschaut,da ich mir nicht mehr sicher war ! Also auf der Rückseite meiner WBK ist ein

Stempel "Die Berechtigung zum Munitionserwerb gilt jeweils

auch für entsprechende Alternativmunition".

Damit ist für mich das Problem mit .38 jedenfalls gelöst !

Ich gebe aber auch zu,dass ich damals beim beantragen beim

Munitionserwerb auch .38 angegeben habe ! gr1.gifgr1.gif

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