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IGNORED

Kleiner Waffenschein und kein Ende!


Josef Magnum

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Im März beantragt, im Juli kam die Mitteilung von der Behörde, er läge dort abholbereit. Heute, am 14. August hat meine Frau telefonisch da angefragt ob sie den Wisch für mich abholen könnte. "Kein Problem, Ausweis mitbringen."

Also hat sie sich mit meinem Ausweis in der Tasche auf die "kleine Weltreise" zum Amt begeben Das Zimmer mit der angegebenen Nr. war erstmal abgeschlossen Auf Klopfen reagierte keiner. Erst ein freundlicher junger Mann konnte helfen. "Passiert bei denen öfter. Versuchen wir`s mal nebenan." Die Zimmer sind offenbar untereinander verbunden. Im abgeschlossenen Raum saßen denn auch zwei Personen, die auf das Klopfen meiner Frau erst garnicht reagiert hatten.

Unter Vorlage meines Ausweises und der Abholbenachrichtigung wollte meine Frau nun endlich das tolle Dokument haben "Dürfen wir das überhaupt?" fragte einer der Herren den anderen. Nein, da müsse ich schon selber kommen, damit "man sich ein Bild von mir machen könne". Auf den Einwand, sie habe ja schliesslich vorher telefonisch gefragt, entgegnete einer der !"§$%&& , er wäre ja heute morgen nicht da gewesen und das ginge aber so nicht. Unverrichteter Dinge zog meine Frau wieder ab. Sie rief mich noch aus dem "Haus, das Verrückte macht" an.

Was tun? Ich hatte zunächst mal eine ziemliche Wut im Bauch! pissed.gif Fax anwerfen und eine böse Beschwerde schreiben war eins. "Beschwerde" lautet auch die Überschrift. Ein förmlicher Antrag auf Zustellung des wertvollen Zettels ist auch enthalten. Falls es nicht geht, wird um Begründung gebeten mit "rechtsmittelfähigem Bescheid". Sehe ich das richtig, daß der Verwaltungsakt schon erfolgt ist, wenn man mir schriftlich mitteilt, man habe meinem Antrag entsprochen und das Dokument läge zur Abholung bereit? Was hat denn da der Mensch überhaupt noch zu melden? Und für was hat meine Frau im entfernten Amt überhaupt vorher angerufen? Ich bin jedenfalls stinksauer!! mad1.gif Also steht in meinem Fax, daß die morgen den Text nochmal per Einschreiben mit der Post erhalten. Damit die Herrschaften aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen, habe ich es gewagt, auch noch das Landesinnenministerium NRW per Fax zu belästigen und die gebeten, sich im Rahmen ihrer Dienstaufsicht darum zu kümmern. Ob`s was hilft? Mal abwarten. Polizeiwache ist eine ganz in der Nähe. Ich habe auf diesen Umstand hingewiesen und angefragt,ob ich mich nicht da nüchtern und in Begleitung des Hausarztes zur "Begutachtung" melden kann.Die spinnen, die Römer!!!!!! Überall lauern kleine Brenneckes! gaga.gif

Jedenfalls ist bei mir kein bißchen Vertrauen mehr in die Arbeit irgendwelcher Behörden vorhanden. Wenn der Gebührenbescheid kommt, werde ich erstmal widersprechen? Oder habe ich irgendwas falsch gemacht? Stellt sich die Frage, für was ich den "Kinderwaffenschein" (KWS) eigentlich wirklich brauche? Wozu der Aufwand? Als ordentlicher Bürger will ich jetzt erst recht!!!! Und wenn ich ihn mir aufs Klo hänge!!! chrisgrinst.gif

Gruß Josef

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Das ist wohl überall personenabhängig. Der zuständige Mensch in Wuppertal heißt Leister. Wird seinen Namen sowohl im Einschreiben an das Polizeipräsidium wiederfinden, als auch im Brief ans IM D`dorf. Ich bin sonst nicht so, aber irgendwann is gut! Der Mensch hat doch tatsächlich meiner Frau erzählt, das wäre so Vorschrift. Meines Wissens nach ist so eine Vorschrift nicht existent. Wenn doch, dann höchstens hausgemacht.

Gruß Josef

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Hallo Josef,

Solche Probleme hab ich, Gott dei Dank, nicht. Aber ich kann Deine Aufregung nachvollziehen. Würde auch nichts machen was dem Sachbearbeiter gerade so in den Kopf passt. Immer schön wehrhaft bleiben, und auch wenns schwer fällt, auch freundlich... chrisgrinst.gif

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@Nowlin

Ich bin fast immer sehr freundlich. Nur, wenn beim Lächeln meine Eckzähne herausklappen - was kann ich dafür, wenn andere einen völlig falschen Eindruck bekommen? AZZANGEL.gifrolleyes.gif Die Zeit, in der ich ganz viele Schriftsätze für andere Leute verfassen mußte, schlägt leider manchmal durch. Seufz.

@IchBins

Bin von Deinem Foto ganz hingerissen..........

Groß Josef

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DEN Text möchte ich euch auf keinen Fall vorenthalten. Ist die Gesichtskontrolle jetzt maßgebend für die Zuverlässigkeit? Anzumerken ist, daß dem Antrag bereits stattgegeben wurde!!!! und der Wisch nur noch abgeholt werden muß. Schreiben kam heute vom Landesinnenministerium. gaga.gif Kein fake! Briefkopf fehlt, aber Original Umschlag. confused.gif

Gruß Josef

Verfl...te Technik! Muß tippen, da ich das eingescannte Teil nicht reinkriege. Also:

Kein Briefkopf

Waffenrecht; (fett)

Erteilung eines kleinen Waffenscheins

Ihr Schreiben vom 14.8.2003

Sehr geehrter Herr.......,

Ihr Schreiben habe ich zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet, da diese Behörde die Aufsicht über das Polizeipräsidium Wuppertal führt.

Allerdings möchte ich Sie schon von hier aus darauf hinweisen , dass ich zumindest die Forderung, den kleinen Waffenschein nur nach persönlicher Inaugenscheinnnahme zu erteilen, für gerechtfertigt halte, da gerade die mssbräuchliche Verwendung von entsprechenden Waffen Grund für den Gesetzgeber war, die Erlaubnis zum Führen u.a. an die persönliche Zuverlässigkeit zu knüpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Dr. Steegmann

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Der Steegmann ist ja ein ganz Heller!

Der kann seine Untergebenen anweisen, kriminelle Elemente durch Ansehen ausfindig zu machen.

Ja, Josef, jetzt rein in den Kommunionsanzug, frisch rasiert und messerscharfen Scheitel gezogen, sonst wird das nix mit dem Kinderwaffenschein.

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Josef,

sehe ich das richtig: Du hast bereits waffenrechtliche Erlaubnisse (für so richtig böses Schiesszeugs) mit allem Brimborium und Regelüberprüfung, und sollst wegen dem kleinen WS zur Gesichtskontrolle bei der Ordnungsmacht antraben ?

Ich glaube, Schiller muss sich langsam eine Birnenplantage zulegen.

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Und so ein ******** nennt sich Doktor??! eek2.gif

Der Primat soll froh sein, wenn sich überhaupt jemand die teure Pappe zulegt! Glaubt der etwa, jemand wäre so blöd einen kleinen Waffenschein mit dem ganzen Theater drumrum zu beantragen, um damit Straftaten zu begehen??!

Nurnoch von Idioten umgeben... kotz.gif

PS: Entschuldigt die Ausdrucksweise, aber das Maß ist nun wirklich voll! Diese Trottel lauern hinter jeder Ecke und erzählen einem immer wieder den gleichen Müll! Für wie bekloppt halten die uns eigentlich??! gaga.gif

Das muss ein schlechter Traum sein, anders kann ich mir das nichtmehr erklären. Das KANN einfach nicht wahr sein! pissed.gif

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  • 3 Wochen später...

Heute habe ich mir endlich das Papier abgeholt. Bei der Polizeiwache um die Ecke und nicht beim weit entfernten Präsidium. Soweit das Ergebnis meines "bürokratischen Rundumschlages". Ein paar Fragen tun sich da allerdings auf.

Wie präzise sind die "Regelüberprüfungen"? Ich besitze tatsächlich seit vielen Jahren "richtig böse" Schießgeräte und die Erlaubnisse dafür!

Da ich damals den Antrag auf den "Kinderwaffenschein" formlos gestellt hatte, ergab sich darauf kein Hinweis. Hätte denen das nicht selbst auffallen müssen? Und auf die mir bei Abholung noch gestellte Frage, ob ich Mitglied in irgendeiner verfassungsfeindlichen Vereinigung wäre, kann schliesslich jeder "nein" sagen. Ich habe also arge Bedenken bezüglich der Effektivität dieser "Sicherheitsüberprüfung". Und durch solche Spielchen soll es mehr Sicherheit in unserem Lande geben????????? Manche scheinen das tatsächlich zu glauben.

Ein sehr nachdenklich gewordener

Josef

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Herzlichen Glückwunsch erst mal zum erstandenen Kinderwaffenschein, Josef. icon14.gif

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verläuft bei allen Anträgen waffenrechtlicher Art gleich ab:

1. BZR-Auskunft (seit 1.4. sogenannte "T"-Auskunft mit Erziehungsregister dabei)

2. Anfrage bei der örtlichen Polizei, die dann auch noch die Kripo befragt

3. Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt (sofern nicht dort gemäß § 44 Abs. 1 WaffG schon als Waffenbesitzer gemeldet/vermerkt - auch neu.)

Sofern anderweitige Erkenntnisse vorliegen (z.B. über Trunkenheit, Gewaltanwendung etc.) gibts weitere Prüfungen.

(4. folgt, sobald Auskünfte aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister rechtlich möglich sind - dazu fehlt es noch an der "technischen und logistischen" Ausführung). tongue.gif

Wenn Du also nicht zufällig schon vor kurzem auf Zuverlässigkeit überprüft worden bist, wird das nochmals getan, sonst spätestens bei der nächsten Routine (alle drei Jahre). smirk.gif

Das mit den "speziellen" Fragen im Stile: "haben Sie schon mal jemanden umgelegt ?" im Antragsformular ist selbst unter Waffenbehörden umstritten. Die einen sagen, unbedingt notwendig - die anderen (zu denen ich mich auch zähle): nicht antragsrelevant, da anderweitig überprüfbar. smile.gif

Tja, dann erst mal schönen Abend noch. Muss noch bei einem Umzug helfen...

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@Sachbearbeiter

Vielen Dank! Vor allem für die ausführlichen Informationen Fällt auf, daß da das Landesamt für Verfassungsschutz fehlt, der Pfarrer und die Schwiegermutter. In alten Zeiten kam wenigstens mal ein freundlicher Polizist zu Besuch, der sich bei der Ehefrau erkundigte, ob sie auch immer schön regelmässig von ihrem betrunkenen Mann verhauen wurde. Den Mann hatte er sogar vorher mit dem Streifenwagen aus der Kneipe abgeholt (und anschliessend wieder hingebracht) chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifDer Service wird auch immer schlechter!!!!! chrisgrinst.gif Und das für 50€! wink.gif

Gruß Josef

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Ja ja, Josef - die gute alte Zeit. Zum Verfassungsschutz ist zu sagen, dass der nur in Einzelfällen angehört wird (wenn schon irgendwas Faules in der Hinsicht bekannt ist).

mad.gif

Bei Ausländern wird übrigens zusätzlich die Ausländerbehörde eingeschaltet (so hatte ich z.B. mal einen Fall, wo alles zunächst nach Zuverlässigkeit ausgesehen hat - wäre da nicht der peinliche Zwischenfall im Asylantenheim gewesen, wo der gute Knabe seiner Lust mal so richtig freien Lauf lassen wollte, die betroffene Dame das allerdings nicht so toll fand und kein Gefallen an dem Messer fand, das ihr an den Hals gesetzt wurde.) crazy.gif

So long...

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