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IGNORED

Waffentransport in der Bahn


Scott

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Geschrieben

Das ist offenbar kein Gesetz, das für die Bahn gilt. Zumindest sehe ich das so (der Schienenverkehr wird nicht genannt, lediglich Straßenbahnen und ähnliches), es gab und gibt da noch andere Sachen, die man als selbstverständlich ansieht, die aber bei der Bahn anders sind oder bis vor kurzem anders waren. Z.B. Lenkzeiten oder Schichtdauer/Dienstdauer etc. Und selbst da scheint´s drauf anzukommen, ob die DB oder ein privates Unternehmen gemeint ist.

Geschrieben

Nen ne.. das gilt schon für die Bahn auch. Wie gesagt, hab das selbst mal beruflich gemacht. Aber ich weiss dass das eine undurchsichtige "Klickerei" durch das komische Gesetz ist. Die Bahn erreicht man über "Linienverkehr".

Ich war schon mal richtig, geb aber zu dass das etwas umständlich ist.

Edit. Weisst Du was. Ich frag mal meinen Schwager. Als Schaffner (Zugbegleiter) müsste er sowas wissen gr1.gif

Geschrieben

Wenn Du das sagst...aber gefunden hab´ ich unter Linienverkehr auch nichts, das explizit auf den Schienenverkehr hinweist.

Zudem: Kann nicht ein Unternehmen für seinen Bereich "strengere" Maßstäbe anlegen? So wurde mir das zumindest mal von einem DB-Kontolleur in anderer Sache gesagt. Was ich in diesem Gesetz allerdings gefunden habe: Nach §39 (6) sind Beförderungsbedingungen vor ihrer Einführung der Genehmigungsbehörde zur Zustimmung vorzulegen. Gilt das Gesetz also auch für die Bahn, müßte dies geschehen und der Text so genehmigt worden sein.

Ich würde bei Kurzwaffen einen unauffälligen Koffer nehmen und den Punkt 7.2.1 sowie 7.2.2 mißachten. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Bei Langwaffen gestaltet sich die Sache etwas schieriger, aber bei günstig ausgewähltem Waffenkoffer könnte man leicht auf ein Musikinstrument wie E-Gitarre schließen.

Geschrieben

In Antwort auf:

"Keyboard"-Koffer. Schreib "Yamaha" drauf oder ähnliches...
wink.gif


In Antwort auf:

Geigenkasten ?


Aber lasst Euch nicht verleiten, "Straßenmusik" zu machen! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

Latürnich nich.... Aber wenn ich zur Bank gehe, weil ich mal wieder "entsparen" muß (wie der Ökonom sagt), werde ich ratzfatz bedient. Und so formlos...

Übrigens: Der Geigenkasten bleibt stilmäßig einer Thompson vorbehalten.

Geschrieben

In Antwort auf:

"Keyboard"-Koffer. Schreib "Yamaha" drauf oder ähnliches...
wink.gif


so sieht es aus pissed.gifpissed.gifpissed.gif

[*] als Gesetzestreuer Bürger dieses Landes kann ich keine Gefahr darstellen! Da sitzen oftmals ganz andere Elemente auf den Plätzen, die eher darunter fallen sollten/könnten.

alles andere schreit nach einer Verleumdung!!! Wg Gefahrenstoffe...das muss ich offen lassen, hab' ich keine Ahnung.

da der Text wie folgt aussieht: "3. Personen mit geladenen Schußwaffen, es sei denn, daß sie zum Führen von Schußwaffen berechtigt sind"

[*] Wir transportieren keine geladenen Waffen

[*] Wir sind(müssen!!) berechtigt sein (WBK)

somit komm dieses nicht zum tragen.-->aber nicht bei der Bahn!! Mit der darf man nicht reisen.....auch nicht schlecht, wieder was dazu gelernt!!

In der praxis würde ich auch nicht mit Aukleber auf dem Koffer mit der Bahn/Zug/Tram ect. reisen...ausser die oben erwähnten...

Geschrieben

In Antwort auf:

Geigenkasten ?


Von solchen und ähnlichen Vorschlägen würde ich explizit abraten, denn das kann zu einem echten Problem eskalieren, wenn es "auffliegt". Denn in Anlage 2 Abschnitt 1 zum Waffengesetz lesen wir:

In Antwort auf:

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

[...] Schusswaffen [...] die

1.2.2) ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder
die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind
(z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);


So oder so ähnlich stand das schon im alten WaffG drin. Ich kann mich an eine Visier Birne des Monats erinnern, wo eine Oma ihren Elektroschocker in die Hüller eines Knirps gesteckt hatte. Den hatte sie dann im Taxi vergessen. Der Taxi-Fahrer fand das Ding und brachte es zur Polizei und dann ging die Maschinerie los. Am Ende bekam die Oma 2.000,- DM Ordnungsstrafe aufgebrummt. gaga.gif Für einen WBK-Inhabe kämen natürlich noch die Probleme mit der Zuverlässigkeit hinzu.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Von solchen und ähnlichen Vorschlägen würde ich explizit abraten, denn das kann zu einem echten Problem eskalieren,


Ehrlich!? Da könnt Ihr jetzt lachen aber ich bin für den Hinweis dankbar. Ich habe nämlich einen Posaunenkoffer (hab lange Musik gemacht) und da würde ein Gewehr reinpassen. Weil der Koffer super gepolstert ist und viel Geld umsonst rumliegt hab ich mir schon mal überlegt mein Gewehr darin einzupacken.

Habs aber -warum auch immer- dann doch sein lassen.

Aber das Ding wäre ein 10 mal besserer Schutz als jede Gewehrtasche. (Gleiche Polsterung aber aussen Hartschale)

Geschrieben

@knight:

1. war das ironisch gemeint.

2. gilt der genannte Paragraf wohl nur dann, wenn die Waffe so eingebaut wird, dass man bei geschlossenem Behätnis schießen kann.

Gruß

HaPe

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