Gugelhupf Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Ich komme soeben von unserer Kreispolizeibehörde, wo ich die Aufbewahrung meiner Waffen nachgewiesen hab. Langwaffen - A-Schrank (mit Zertifikat), Kurzwaffen doppelwandiger Schrank ohne Zertifikat. Von beiden Schränken hatte ich Fotos dabei. O-Ton des Sachbearbeiters zum KW-Schrank: "So'n massives Teil! Da brauchen wir kein Zertifikat. Das akzeptieren wir." Wie man sieht, gibt's wohl in den Behörden durchaus vernünftige Leute. Link to comment Share on other sites More sharing options...
OldHand Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Hab ich was verpennt? Muß ich unaufgefordert (bei mir) zum Landratsamt dackeln und z.B. den Kaufbeleg meines B-Trsors vorlegen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Nein, Du musst Deine Aufbewahrung nicht nachweisen, aber Du kannst es Ich hab's gemacht und der Kommentar war in etwa so: "Danke, spart uns einen Hausbesuch." Denn das OA plant, alle WBK-Inhaber auf korrekte Aufbewahrung hin zu prüfen (LK HM, Nds.). Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Nö, OldHand, mußt Du nicht. Es gibt aber schon Behörden, die haben für so etwas noch Zeit. Bei mir war auch mal jemand sehen, wie meine Plempen verschlossen sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 In Antwort auf: ...Denn das OA plant, alle WBK-Inhaber auf korrekte Aufbewahrung hin zu prüfen (LK HM, Nds.). Sehr interessant! Woher nimmt denn das OA die "begründeten Zweifel" bei jedem WBK-Inhaber? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 In Antwort auf: Sehr interessant! Woher nimmt denn das OA die "begründeten Zweifel" bei jedem WBK-Inhaber? Die zweifeln von Amts wegen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 In Antwort auf: Hab ich was verpennt? Muß ich unaufgefordert (bei mir) zum Landratsamt dackeln und z.B. den Kaufbeleg meines B-Trsors vorlegen? Wenn du deine Waffen am 1.4. nicht nach den Regeln des neuen WaffG aufbewahrt hast, musst du bis zum 30.8. (?) anzeigen und nachweisen, dass du es mittlerweile tust. Siehe auch §36 Abs 4 des WaffG. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
JV Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Ich habe mal versucht meiner Behörde Kaufbelege meiner Tresore vorzulegen. Wollte mein Sachbearbeiter aber gar nicht sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Ich habe den Kaufbeleg über meinen Tresor VDS-Klasse 1 leider verschlampt. Schande über mein Haupt! Da wird der Behörde also wohl nix anderes übrigbleiben, als einen ihrer Mitarbeiter zu mir nach Hause zu schicken, um sich die Sache vor Ort anzuschauen, wenn sie wissen wollen, ob ich meine Waffen tatsächlich ordnungsgemäß aufbewahre. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Ich habe meinem LRA pünktlich am 1.4. ein eMail geschickt mit der Anfrage, ob sie einen Nachweis über meine Waffenaufbewahrung haben wollen. Hier ist die exakte Antwort: "Sehr geehrter Herr K., für die Übersendung von Unterlagen zu Ihrem Stahlschrank zu einem späteren Zeitpunkt wäre ich dankbar. Ich denk mal wg. der Nachweispflicht werde ich auf alle 4200 Waffenbesitzkarteninhaber im September nachkommen." Ich habe einstweilen Fotos hergerichtet und die Rechnungen kopiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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