jesse james Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 hallo zusammen, wir sind gerade dabei und planen ein haus, dabei bin ich auf die idee gekommen das ich mir im keller ja einen privaten schießstand bauen könnte. jetzt meine frage(n) wird so etwas überhaupt genehmigt, wer muss so etwas genehmigen und wenn ja wo kann ich micht über eventuelle vorschriften informieren??? bei dem schießstand hatte ich an eine länge von 25 metern gedacht, das ganze komplett unterirdisch und möchte gerne faustfeuerwaffen schiessen. für jede info bzw. link schonmal danke im voraus gruss T. Link to comment Share on other sites More sharing options...
christo Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 Hallo Jesse schau mal hier : www.rheinischer-schuetzenbund.de Dort gibt es in den Verkaufsartikeln ein Buch Richtlinien Schießstandbau. Ansonsten kann ich Dir empfehlen mal in eine der gängigen Suchmaschienen die Begriffe Schießstandbau, Richtlinien, Belüftung ect. einzugeben. Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffentlich hast du eine prallvolle Brieftasche, das wird ein teures Unterfangen. Berichte doch hier bitte mal über den Stand der Dinge und über Deine Erfahrungen. Gruss Christo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 In Antwort auf: wir sind gerade dabei und planen ein haus Wurde auch endlich mal Zeit nachdem sie Dir das letzte 1875 angezündet haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jos Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 Hi JJ, da kommt ja alles zusammen: Baurecht, Immissionsschutzrecht, Waffenrecht ... Das erste Problem könnte die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit sein. U.U. ist ein Schiessstand im reinen Wohngebiet unzulässig, oder nur unter hohen Auflagen zulässig, im Misch- oder Gewerbegebiet dürfte das schon einfacher sein, und die wenigsten Auflagen dürfte es als privilegiertes Vorhaben im Aussenbereich (z.B. im Keller des Kuhstalls ) geben. Als erstes müsstest Du also mit Deinem Bauamt die grundsätzliche Zulässigkeit klären. Desweiteren sind dann die baurechtlichen Vorschriften zu beachten (Abstand zum Nachbargrundstück, zulässige Bebauungsdichte usw.). Dann geht's weiter mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, Grundwasserschutz usw. da gibt es einen Haufen Behörden, die grünes Licht geben müssen. Wenn das ganze Ding baurechtlich durch (2005) und gebaut ist (2006), geht's weiter mit der Betriebsgenehmigung. Vielleicht ist es doch günstiger, zum Schützenverein im Nachbarort zu fahren ... Gruss jos Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kordian Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 ich würde es als Kegelbahn deklarieren, das ist wahrscheinlich einfacher. Spätere andere Nutzung wird verschwiegen. Ne, im Ernst, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du sowas genehmigt kriegst, und wenn - dann unter höllischen Auflagen Gruß Kordian Link to comment Share on other sites More sharing options...
SirNeo Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 Ich wünsch dir viel Glück In Rostock soll ein alter NVA-Stand durch einen modernen Stand abgelöst werden. Und das seit meheren Jahren. Immer und immer wieder musste der neue Stand (ein geschlossene Halle) nachgebessert werden da er den Bestimmungen nicht gerecht wurde. Erst wars die deckenhöhe (zu niedrig), dann wars die Lüftungsanlage die nicht mehr ordentlich funktionierte, wenn die Vorderlader-Schützen ein paar schüsse abfeuern. Und das zog sich dann sich dann so die Jahre (2 oder 3 sind es schon) lang hin.bis heute hin. Also plane gut und baue richtig um dir den Stress zu ersparen. Oder geh doch einfach zum nächsten stand, dann sparst du dir die ganzen kosten für die Ämter und Co. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted July 29, 2003 Share Posted July 29, 2003 Wenn man den Stand nur privat nutzt, sind die Auflagen gar nicht so wild - wurde mir zumindest schon mehrfach so gesagt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Burton Posted July 29, 2003 Share Posted July 29, 2003 Ich sehe das ähnlich wie Sharps. Die Auflagen müßten bewältigbar sein, wobei der teuerste Teil mit Sicherheit die Be-/Entlüftungsanlage mit allen nötigen Filtern wird. Beim Schallschutz sollte es weniger Probleme geben, da zu den Seiten hin wohl nix durchdringt. Wie es sich mit dem Schallschutz der Kellerdecke verhält kann ihm im Prinzip keiner vorschreiben, solange die Nachbarn nix hören. Obwohl es natürlich trotzdem ratsam ist auch dafür zu investieren. Ich sehe Probleme eher bei der Dauer von Planung und Genehmigung des ganzen Projekts...ich denke, daß da um die 2 oder 3 Jahre auflaufen werden. (Aber vielleicht täusche ich mich auch in der Geschw. der Ämter... ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest zwozwo Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 leider geht aus deinem profil nich das bundesland in dem gebaut werden soll hervor. auch die größe des standes ist nicht ersichtlich. darum auch nur ein paar allgem. tips: für die planung brauchst du füher (besser) oder später einen architekten. problem: dieser hat in 99% der fälle keine ahnung vom schießstandbau. besorge dir möglichst bald die schießstand-richtlinien vom DSB. www.schuetzenbund.de unter shop in der produktgruppe die regelwerke auswählen und dort die schießstand-richtlinien 20,50 € evt. noch den ringordner bestellen. darin sind jedoch nur systemskizzen enthalten. diese müssen dann auf den einzelfall übertragen werden. höre dich bei benachbarten schützenvereine um ob dort ein aktiver schützer architekt oder bauingenieur ist. mit diesem gehst du dann auf die gemeinde und siehst den bebauungsplan ein. in diesem ist festgelegt welche gebäude wo und wie auf dem grundstück errichtet werden dürfen. bei einem 25 m stand wird eh 30 m wirst du mit sicherheit die baugrenzen/baufenster überschreiten. mit der gemeinde ist nun zu klären ob sie dir ein befreiung von bbp in aussicht stellt. notfalls musst du eine voranfrage stellen. wenn die gemeinde zustimmt gehtst die zu landratsamt (so in hessen) zu bauaufsichgtsbehörde und fragst ob auch diese zustimmen evt. auch voranfrage. spart kosten. wenn beide ja kannst du planen. gleich von anfang an den zuständigen schießstandsachverständigen mit in die planung einbinden. spart jede menge ärger bei der abnahme. mfg zwozwo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Triceratops Posted August 1, 2003 Share Posted August 1, 2003 Hallo JJ! Da gibt es doch die "Interessengemeinschaft Schießstand" oder so ähnlich, die eng mit dem Forum Waffenrecht kooperiert. Oder iss diese Information schon "Geschichte" ?? Frag einfach mal beim Forum Waffenrecht nach. Dort "wirst Du bestimmt geholfen" . Gruß Trice Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fritzchen Posted August 3, 2003 Share Posted August 3, 2003 Ich habe einen. Allerdings nur 7 m als Versuchsschießstand. Vor ca 30 Jahren brauchte ich zunächst kein Umweltgutachten, vor 20 Jahren nach einem Umzug schon, jetzt anscheinend wieder keines. Ich bin energiemäßig nicht begrenzt, muß für über 4000 J jedoch einen speziellen Kugelfang verwenden. Für normale Puffer genügen 2 Lagen schräggschichteter Harthölzer, zusammen 80 cm. Zum Schutz der Nachbarn empfehle ich eine Schalldämpferkiste oder die Auskleidung des Standes mit Eierkartons. Anfangs durfte ich nur allein schießen, heute kann ich Hilfspersonal verwenden, mußte aber eine Sicherheit gegen Betreten des Zielraumes durch Andere während des Schießens einbauen. Mein Zielraum kann nur noch separat betreten werden, weil der Stand selbst mit Meßgeräten vollgestopft ist. Kosten damals: Für das Gutachten gut 350 Mark, für den Stand ca. 120 Mark. Letztes Jahr für die Nachkontrolle und Erweiterung ca. 300 Euros, Hauptmenge für den Gutachter (der meinen Stand anfangs mit einem Sportschießstand verwechselte und nur bis 9 para genehmigen wollte ) Kosten heute - für mich wahrscheinlich gar nichts mehr, da Freistellung in § 27 Absatz 2. Man müßte überlegen, ob auch die nichtgewerblichen Munihersteller darunterfallen. Aus vielen anderen Zuschriften gehen in erster Linie Bedenken hervor. Hätte ich damals auf die Bedenkenträger gehört, wäre ich heute bei weitem nicht so weit. Wenn Du natürlich keinen Antrag stellst, ersparst Du Dir eine mögliche Ablehnung, und die Bedenkenträger behalten recht. Denk dran: mehr als Ablehnung geht nicht. (Dann fühlt sich die Behörde Dir gegenüber in der Schuld und Dein nächster Antrag steht positiver da). Vermeide nur höhere negative Gerichtsurteile, sonst geht für alle gar nichts mehr. Was Du nicht durch zusätzliche Verhandlungen mit dem Landrat, den Obmännern der regierenden Partei oder gleich auf Regierungsebene lösen kannst - noch bevor Deine untere Verwaltung über einen Widerspruch entschieden hat - , brnigt in aller Regel auch vor dem Verwaltungsgericht nichts. MfG Fritzchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
jesse james Posted August 3, 2003 Author Share Posted August 3, 2003 aaalso, erstmal vielen dank für die schnellen antworten. der vollständigkeithalber (weil gefragt wurde) der schießstand (das haus) soll in hessen gebaut werden und der stand soll ne 25 meter bahn sein. habe mir gerade die richtlinien für den schießstandbau geordert. ich denke wenn ich das ganze stabil genug baue ( nach den anforderungen der richtlinien) kann ich es ja beim bauamt tatsächlich als kegelbahn deklarieren und später als schießstand abnehmen lassen. damit würde der hausbau nicht in die länge gezogen durch irgendwelche genehmigungsgeschichten. ich werde auch mal beim forum waffenrecht nachfragen... ich halte euch auf dem laufenden! gruss JJ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beyer Posted August 4, 2003 Share Posted August 4, 2003 Wir haben vor kurzer Zeit ein Schützenhaus mit 25 m Stand gebaut, in einer Mischsiedlung unterirdisch. Auflagen sehr hoch. Lüftung sehr aufwendig und teuer . Behörden waren freundlich . Aber die Kosten für die Immisionsmessungen , Schallgutachten , sind sehr hoch. Plane für die Genehmigungen und Messungen, mal 10.000 € ein, wenns billig und ohne Probleme geht. Die Bauausführung wird auch ein Vermögen kosten. Grundwasser usw ?? Unterirdisch 25 m ?? da schaut ein Teil vom Haus herraus . Die Abdichtung ist ein Problem . Billige Lösung Erdwall, aber auch die Lösung wo Du in 10 Jahren einen nassen Stand hast oder viel Reparaturen. Höffentlich hast Du ein Großes Grundstück normaler Bauplatz reicht da woll kaum. Und einen dicken Geldbeutel setze ich vorraus. Ein Haus 250.000€ Schießstand mind .50.000 €. Und dann die Arbeit den Stand zu betreiben. Ich hoffe ,Du hast dann noch Geld, Spass, Zeit und Lust um zu schiessen. Beyer Link to comment Share on other sites More sharing options...
jesse james Posted August 4, 2003 Author Share Posted August 4, 2003 Hallo Beyer danke für deine antwort, nicht das ihr mich falsch versteht, mit privatem schießstand meine ich nicht das ich ihn betreibe und andere darauf schiessen dürfen. nein, egoistisch wie ich bin soll er nur für mich sein aus diesem grund hoffe ich auch darauf das die auflagen nicht so mördermäßig ausfallen..... unser grundstück hat 1500 qm, sollte also gross genug sein, ist aber, leider reines wohngebiet zum dicken geldbeutel: fehlanzeige! aber in der familie gibt es ein tiefbauunternehmen (die machen mir das loch) und der bruder ist maurer(der kriegt die schuld wenn es in 10 jahren undicht ist)und für die genehmigung spare ich schon gruss JJ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beyer Posted August 5, 2003 Share Posted August 5, 2003 Alles klar. Leider spielt es keine grosse Rolle ob Du alleine schiesst oder auch Andere . Die grundlegenden Auflagen sind die gleichen. Bauunternehmen, Mauerer ,Deine Leute in der Verwandschaft sind Gold wert. Sprich auf jeden Fall mit deinem Landtatsamt darüber, da sitzen die Leute die das Bau-Verfahren genehmigen und auch darüber bescheid wissen. Beyer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest zwozwo Posted August 5, 2003 Share Posted August 5, 2003 hallo JJ, möchte nocheinmal auf mein vorheriges posting hinweisen. mach die einzelnen schritte nacheinander um unangenehme überraschungen zu vermeiden. nach dem bundesland und der standgröße habe ich gefragt, und dir keine falschen angaben zu machen. durch dein nachfolgenden pn ist das ja nun geklärt. meine empfehlung: suche dir einen architekten am besten aktiver sportschütze der dir dein bauvorhaben plant. mit ihm zusammen den bebauungsplan einsehen. darin sind oft eine menge einschränkungen festgelegt. über mögliche befreiungen vom bebauungsplan musst du mit deiner gemeinde reden, denn nur die können dich davon befreien. die bauaufsichtsbehörde (landratsamt) stimmt dann nur noch zu. das bauvorhaben wird zwar von der bauaufsichtsbehörde genehmigt, aber die befreiungen erteilt die gemeinde. zur größe des standes. muss die schießbahn begehbar (mehrdistanzschießen)sein, oder reicht eine schießröhre. diese könntest du wesentlicht preiswerter mit einen stahlbeton-kanalrohr herstellen. durchmesser ca. 1,20 - 1,80m. es ist dann eine zuganlage erforderlich. bei einem unterirdischen stand dürften es mit nachbarn in bezug auf lärmbelästigung bei der verwedung von üblichen kurzwaffenkalibern kaum probleme geben. versuche ein schallgutachten zu vermeiden. kostet nur eine menge geld und bringt sowieso nichts. erkläre dich zu einer schallmessung nach fertigstellung bereit. bei uns war es dann so, dass sie nach einiger zeit kamen, und uns aufforderten endlich mit dem schiessen anzufangen. dabei hatten wir schon mehrere serien .44mag geschossen. ich weis nicht ob deine aussage es sei ein reines wohn- gebiet sich auf die baunutzungsverodnung bezieht. die unterscheidet nämlich zwischen reinem WR und allgemeinem WA wohngebiet. ünterschiedliche zulässige bebauung und schallemissionen. von der aussage erst sich einmal ein kegelbahn genehmigen lassen, kann ich dir nur dringen abraten. ausser du willst dann dein hobby ändern. sollte der stand später nicht genehmigungsfähig sein, oder die auflagen für eine genehmigung sind so teuer, dass du dann abstand nimmts dann hast du eine leere kiste gebaut. sollte wider erwarten schwierigkeiten bei der genehmigung auftauchen ist es m.e. besser, für den schießstand eine eigene genehmigung zu beantragen. sollten teile des kellers als stand genutzt werden, können die in absprache mit dem schießstandsachverständigen ja schon eingebaut bzw. vorgesehen werden. gruß zwozwo Link to comment Share on other sites More sharing options...
jesse james Posted July 13, 2004 Author Share Posted July 13, 2004 hallo zusammen, lange ist es her das ich nach den möglichkeiten eines privaten schießstandes gefragt habe. vielleicht erinnert sich der eine oder andere ja noch daran und denkt sich: was aus dem spinner wohl geworden ist... das ist der stand der dinge: baugenehmigung erteilt für einfamilienhaus voll unterkellert mit "seltsamer form" sprich: länge des kellers 30 meter davon 15 unter dem haus, breite des 30 meter teiles 2 meter. ich habe mittlerweile mit einem schießstandsachverständigen telefoniert der mir mut gemacht hat,das wichtigste ist ein notausgang und die belüftung, mit geräuschbelästigung ist seiner meinung nach für nachbarn nicht zu rechnen da das ganze ja unterirdisch ist. im kurzen und ganzen: ich bleibe dran, wenn das ganze dann nichts wird bau ich mir ein schwimmbad und lad euch alle ein viele grüsse jesse james p.s. weiter infos folgen. natürlich nur wenn interesse besteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 .....also ich würde Deine Einladung auch annehmen,wenn letztlich ein Schießstand daraus wird . Viel Glück bei der Realisierung Deines Vorhabens Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 Ich habe das jetzt erst gelesen... Falls Du für irgendwas noch einen Architekten brauchst: In unserem Schützenverein / Reservistenkameradschaft haben wir einen (selber Mitglied), der auch momentan den Umbau unseres Standes leitet. Wir sind hier im tiefsten Vogelsberg. "Gib' einfach Bescheid"... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 ...völlig OT -aber : Hagen - Dein Speiseplan läßt für mich nur einen Rückschluß zu : Bist Du Labormaus bei BASF Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixgunner Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 Hi Jesse, ich bin u.a. Standwart auf unserer GK - 50m Bahn ... Mein Tipp : Du bekommst viele Sachen - auch die des Lüftungsbau's - natürlich auch bei E-Bay zur Größe der Lüftung sagt man allgemein das Du etwa 10 x pro Stunde das Raumvolumen austauschen musst ( Arbeitsplatzverordnung o.ä. "Staub" ) Als Kugelfang kann ich Dir nur das Gummilamellensystem nach Patent Palmen/Eurotech empfehlen ... Gerne weitere Infos = PN Six Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 @Mouche: Der war gut... Nein, dann bekäme ich womöglich gehaltvolleres Essen und hätte jede Menge Weibchen zum pop... äh, pousieren. Der o.a. Text sind nur etwas 50% des Kleingedruckten. Es ist auch nicht das eigentliche Essen, sondern da drin, egal wie das Essen heißt! Auf jeden Fall stinken die Klaotten hinterher wie Sau, auch wenn das Jackett nur über der Stuhllehne hing. Das käme vom Glutamat..... ???? Das Restaurant wurde in den Ausgehtipps der Frankfurter Sceneblätter aber immer bestens benotet (-> Medici). Geschmacklich ist es gut (meint ein konservierter Hagen...) Link to comment Share on other sites More sharing options...
s+wm29 Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 Hallo JJ, ich hab deinen Thread erst heute gelesen, aber betreff privaten Schießstandbau, frag mal bei der folgenden Adresse nach. Die Leute haben sich in die Tiefgarage ihres Hauses einen 25m Stand gebaut.: Schießstand Pöcking, Weilheimer Str. 54 in 82343 Pöcking, Tel. u. fax privat 08157/7467, Tel. Schießstand 08157/901050; Handy 0171 6063720. P.S. Der Stand wurde beim Bauantrag genehmigt und ist mittlerweilen in Betrieb. Gruß s+wm29 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 gelöscht Link to comment Share on other sites More sharing options...
kuddel Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 es hat mir mal jemand gesagt, daß für private schießstände andere regeln gelten sollen bzgl. der sicherheitsvorschriften, kenne leute mit kanalrohr unter garten, darf aber nicht gewerbl. gen. werden und die emmessionsvorschriften müssen eingehalten werder(sprich lärm und abluft) ansonsten mal die für abnahme für schiessanlagen zuständige stelle kontaktieren Link to comment Share on other sites More sharing options...
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