schnulfi Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 Wieder ein Problem Für meinen .357 Mag. Revolver ( mit MEB) konnte ich vor dem 1.4.03 auch Munition im Kaliber .38 Spec. erwerben und verschießen. Muß ich meine .38er Patronen, die ich noch habe auch anmelden bzw. kann ich .38er Patronen weiterhin erwerben? Schnulfi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 Du hast eine gültige MEB? Dann musst Du doch gar nichts melden. Wenn ich alles richtig verstanden habe (und nur so gäbs einen Sinn) musst Du nur Munition anmelden für die Du JETZT keine Erwerbsberechtigung mehr hast. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 du must nicht melden, aber du kannst melden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 Schon hundertmal im Forum beantwortet: melde *alles* an, umfassend, generell, und natürlich ohne Angabe von Kaliber, Anzahl, Halsweite und Zündhütchenfarbe. Dafür gibt es ja die Formulare von FWR und VdW. Alles andere wäre eigene Dummheit. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 In Antwort auf: Wieder ein Problem Für meinen .357 Mag. Revolver ( mit MEB) konnte ich vor dem 1.4.03 auch Munition im Kaliber .38 Spec. erwerben und verschießen. Muß ich meine .38er Patronen, die ich noch habe auch anmelden bzw. kann ich .38er Patronen weiterhin erwerben? Schnulfi he leute, lest ihr die postings auch mal durch? schnulfi geht es um .38, da er in seiner wbk .357 stehen hat. er ist also scheinbar der meinung, dass er keine meb für .38 hat. @schnulfi: hast du aber. deine munitionserwerbsberechtigung gilt nämlich für alle munitionssorten/kaliber, die aus deiner waffe geschossen werden dürfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 In Antwort auf: melde *alles* an, umfassend, generell, und natürlich ohne Angabe von Kaliber, Anzahl, Halsweite und Zündhütchenfarbe. Dafür gibt es ja die Formulare von FWR und VdW. Alles andere wäre eigene Dummheit. Watt den für eine Dummheit? Ich habe die Stempel in der grünen und ich habe eine Erlaubnis zum Wiederladen. Und jetzt soll ich melden dass ich (als Regelmässig trainierender Schütze ) meine Stempel und meinen Pulverschein ausnutze. Und das auch noch ohne Angabe von Kaliber....... D A käme ich mir ein bisschen Dumm vor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 In Antwort auf: Und das auch noch ohne Angabe von Kaliber....... D A käme ich mir ein bisschen Dumm vor. smithy, jetzt schalt mal runter und überleg scharf. vieleicht kommst du von selbst drauf, wieso es gut ist ohne anzahl und kaliber zu melden. vor allem als wiederlader. und groß breittreten muß man das ja hier auch nicht. wers geschnallt hat für den ists gut, den anderen ist eh nicht zu helfen.... gruß, goasbeda Link to comment Share on other sites More sharing options...
Griese Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 Hallo Leute, nennt mich dumm oder obrigkeitshörig, wie auch immer. Die Diskussion ob oder auch nicht ist mir irgendwann gehörig auf den Senkel gegangen. Also bin ich zum Sachbearbeiter aufs Amt und habs einfach auf meiner WBK eintragen lassen. Jetzt steht da auf der Seite für amtl. Eintragungen: "Erwerbsberechtigt für Mun. im Kal. .38 Spez. für Waffe .357 Mag. lfd Nr...." Ich weiss, ist eigentlich nicht nötig, da sich die Erwebsberechtigung auf die Waffe bezieht und nicht auf das Kaliber, aber ich bin so auf jeden Fall auf der sicheren Seite (und anmelden muss ich jetzt auch nix mehr). Und es hat noch nicht mal was gekostet. Ausser meiner Zeit natürlich. Jetzt kann mir keiner von "denen" ans Bein pink*** und vielleicht irgendwann daherkommen und sagen: "Wieso haben Sie da .38er. Sie haben doch "nur" eine EWB für .357er..." Ihr kennt ja die "Spezialisten". Grüsse, Griese Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 In Antwort auf: ...Also bin ich zum Sachbearbeiter aufs Amt und habs einfach auf meiner WBK eintragen lassen. Jetzt steht da auf der Seite für amtl. Eintragungen: "Erwerbsberechtigt für Mun. im Kal. .38 Spez. für Waffe .357 Mag. lfd Nr...." das ist nicht dumm oder obrigkeitshörig, sondern: 1. vorsichtig 2. unnötig hab meinen sachbearbeiter "am anfang" auch danach gefragt, er hat sich aber geweigert, das da reinzuschreiben, da es "überflüssiger blödsinn" sei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 In Antwort auf: smithy, jetzt schalt mal runter und überleg scharf. vieleicht kommst du von selbst drauf, wieso es gut ist ohne anzahl und kaliber zu melden. vor allem als wiederlader. DAS mir schon klar. Was mir nicht klar ist warum ich ÜBERHAUPT melden soll Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lash LaRue Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 Wenn das Eintragen von .38sp für .357er Revolver Not täte , dann müßte aber auch konseqenterweise .44sp für .44mag 12/67.5 und 12/70 für 12/76 .45LC für .454Casull .45 AutoRim für .45 Auto usw. eingtragen werden, sonst wäre man auch nicht auf der "sicheren Seite". Kommt ja gar nicht in Frage!!! In der Hinsicht hat die Behörde bei mir nix zu melden und ich hab bei ihr nix zum melden! Taurus689 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Treffnix Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 Hallo Dazu kann ich auch noch ein Beispiel bringen. Ich habe auf meiner gelben EWB für 22lfB. Damit kaufte ich jahrelang auch 22 kurz. Letztes Jahr wurde ich schriftlich von einem großen deutschen Sportwaffenhändler aufgelärt, daß ich für 22Kurz eine separate EWB bräuchte. Da auch mein Ordnungsamt der Meinung war, mußte ich mir einen Stempel holen und zahlen. Meine Frage: Was unterscheidet rein rechtlich 357Mag/38Spez zu 22lfB/22kurz ? Gruß Treffnix Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 @Treffnix In Antwort auf: Meine Frage: Was unterscheidet rein rechtlich 357Mag/38Spez zu 22lfB/22kurz ? Schau mal hier Link to comment Share on other sites More sharing options...
Treffnix Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 Hallo, meine EWB für 22lfB bezieht sich auf eine Einzellader Langwaffe. Wiso darf in einer Büchse 22lfB kein 22kurz verschossen werden?? Die Händler und Sachbearbeiter werden halt immer nervöser und unsicherer und buchstabieren die Gesetzestexte denke ich mir Gruß Treffnix Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 Nun, wenn Du Pech hast, kannst Du bei einem Gewehr hinterher mit dem Putzstock versuchen, dass Geschoß wieder aus dem Lauf zu bekommen. Im Gegensatz zur .38 Special in .357 Magnum Revolvern ist eben die .22kurz nicht direkt dafür gedacht, aus Waffen für die .22lfB verschossen zu werden. Wird das dann auch noch von Rechts wegen so interpretiert, hat der potentielle Erwerber von .22kurz mit EWB für .22lfB ein Problem. Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 In Antwort auf: Nun, wenn Du Pech hast, kannst Du bei einem Gewehr hinterher mit dem Putzstock versuchen, dass Geschoß wieder aus dem Lauf zu bekommen. Mit Velaub,das ist Blödsinn. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 Mit wenigLaub: Aber so isses, wenn Du lange genug keinen solchen (Putzstock) mehr durchgezogen hattest! Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 In Antwort auf: Mit Verlaub,das ist Blödsinn. Gruß André Stimmt, André. Wo eine 6mm Flobert und eine .22 lang Z durchgeht, da eine .22 kurz noch allemal. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Klar, durch ein Wasserrohr gehen die genannten Kaliber allemal durch. Aber durch ein KK-Sportgewehr mit Zügen, in denen jede Menge Pulverschmauch, Bleirückstände etc. sitzen, könnte es eben in unglücklichen Fällen sein, dass eine .22kurz mit ihrer wesentlich geringeren Energie (E0 so um die 60J, gegenüber 140J bei .22lfB) stecken bleibt. Ich würde es jedenfalls nicht darauf ankommen lassen. Übrigens: Seit wann passen 6mm Flobert durch einen nur 5,6mm messenden KK-Lauf? Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 In Antwort auf: Aber durch ein KK-Sportgewehr mit Zügen, in denen jede Menge Pulverschmauch, Bleirückstände etc. sitzen, Sie tun's aber nicht (jedenfalls nicht in relevantem Maße). Deshalb werden .22er Waffen ja auch von vielen Schützen so selten gereinigt und schießen trotzdem. Während ein GK-Revolverlauf schon nach 25 Bleigeschossen zu sein kann. Und weißt Du auch warum ? Richtig - weil .22er Geschosse (mit Standardgeschwindigkeit - man komme mir jetzt nicht mit Hyper-Vel) nämlich alle gefettet oder trockengeschmiert sind, und weil Ablagerungen periodisch von selbst rausgeschoben werden. In Antwort auf: Übrigens: Seit wann passen 6mm Flobert durch einen nur 5,6mm messenden KK-Lauf? Schon immer und ewig und völlig problemlos. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
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