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IGNORED

Ablehnung eines Antrags auf eine SL Langwaffe


Mats

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Geschrieben

Hallo,

wie ich eigentlich fast befürchtet habe wurde mein Antrag auf eine 2.SL Langwaffe mit folgender Begründung abgelehnt:

"Bedürfnisse durch den BDS in Bayern werden unter Bezugnahme auf ein Schreiben des BDS vom 15.04.2003 nur noch durch (eine bestimmte Person) erteilt.

Das Innenministerium hat eine Anweisung erteilt dies zu beachten."

Als Sportschütze (in Bayern) bin ich doch eigentlich bis zur 3. SL Büchse privilegiert? Das ich Mitglied in diversen Vereinen bin steht seit mehr als 20 Jahren auch ausser Frage.

Wozu brauche ich diese Bescheinigung eigentlich?

Das ich gegen den Bescheid erstmal Widerspruch einlegen werde ist klar.

Ich wäre aber dankbar wenn ich noch ein bisschen Argumentationshilfe hierfür bekommen könnte.

Mats

Geschrieben

hallo !

du hast befürchtet, dass der antrag abgelehnt wird...... warum hast du ihn dánn in der jetzigen "rechtlosen zeit" so gestellt ?

versteh ich ehrlich nicht !!!

laut schreiben der bbs geschäftsstelle sind bestätigungen über ( dieselbe person ) wieder möglich und werden auch bei voliegen eines entsprechenden bedüfnisses ausgestellt .

warum ( im moment ) den komplizierten weg, wenns einfacher geht ?

handgunner

Geschrieben

Hallo,

warum ich den Antrag so gestellt habe ist eigentlich ganz einfach. Es gilt bei uns, angeblich, Recht und Gesetz. Da muß ich mich dran halten, Du und natürlich alle anderen auch. Ich habe ein Problem damit wenn alle "Kann, bzw. Soll" Vorschriften von Amts wegen in ein Muß umgewandelt werden. Ich will nichts Anderes als das die betreffende Behörde sich an die derzeit existierenden Gesetze hält und da steht explizit drin das erst bei mehr als 3 SL Langwaffen weitergehende Bedürfnisse benötigt werden. Das es auch anders geht ist mir klar, aber wenn wir immer in vorauseilenden Gehorsam brav alles akzeptieren was so aus einem Amt kommt dann steht uns als Schützen noch einiges bevor.

Es steht natürlich jedem frei den einfachen Weg zu gehen, aber ich glaube nicht das dies auch der richtige Weg ist.

Gruß

Mats

Geschrieben

Moin Mats,

da hast Du aber das Waffenrechtsneuregelungsgesetz etwas falsch verstanden.

Du hast 2 Möglichkeiten:

1. Du beantagst nach §8 Abs.1 eine WBK für eine Waffe. Hier mußt Du insbesondere Dein Bedürfnis darlegen. Wie Du das machst, ist Deine Sache, Hauptsache Die Behörde zieht mit. Folgende Unterlagen können hierbei hilfreich sein: Persönliches Schützenbuch, andere Leistungsnachweise, Wettkampfurkunden, Vereinsbescheinigungen. Es ist nicht notwendig einem Verein oder Verband anzugehören.

2.

Du beantragst nach §14 eine WBK für eine Waffe. Nur für diesen Weg gelten die Grundkontingente. Es ist in jedem Fall das Beibringen einer Bescheinigung eines anerkannten Verbandes erforderlich. Ohne Verbandsbescheinigung keine Waffe. So einfach ist das.

Vielleicht weist Du die Behörde einfach darauf hin, daß Du nach §8 Abs 1 beantragst, da braucht es dann die Verbandsbescheinigung nicht.

Gruß,

frogger

Geschrieben

hallo mats !

danke für dein statement: ..... vorauseilender gehorsam ..... mad.gif

toll so ne bemerkung !!!!!!! gaga.gif

wenn du das waffengesetz zur hand hast, lies es mal in einer ruhigen minute genau und langsam durch. icon14.gif

das grundkontingent bedeutet NICHT, dass man einfach aufs amt geht und sagt "ich will !" chrisgrinst.gif

das grundkontingent gibt es nur unter "erleichterten bedingungen" sonst gar nichts ( als mit bestätigung des bedürfnisses oder im einzelfall mit anderem geeignetem nachweis.

nach dem aktuellen gesetz ist die verbandsbescheinigung die regel und normalerweise auch der logische weg, oder steht das irgendwie anders im gesetz ? ( im neuen, nicht im alten ! )

aber was solls, klagen wir einfach auf unser recht, die sollen sehen mit wemm sie´s zu tun haben !......quatsch,

im moment ( ohne vernünftige verordnungen ) ist einfach eine "rechtfreie zeit ", das hängt sich auch kein sachbearbeiter weit aus dem fenster und macht was auf eigene kappe.

du willst einen selbstlader, und kannst das ding, wie das gesetz u.a. vorsieht, über den bbs / bds bestätigen lassen und erwerben. wo ist das das problem ?

confused.gif

gehts um das gewehr oder gehts um was anderes ?

handgunner

Geschrieben

Hallo,

Ihr habt ja recht, ich hätte mich genauer ausdrücken sollen. Ich habe natürlich einen Bedürfnisnachweis meines Vereins. Das Gesetz habe ich auch gelesen und da steht im Absatz 3 ganz eindeutig bei mehr als 3(!) SL Langwaffen ist eine Bescheinigung des Verbandes zu erbringen. Die Vollzugsrichtlinien des bayr. Innenministeriums sagen hierzu ebenfalls ganz klar das es sich um eine Privilegierung des Sportschützen handelt und erst ab der 3. weitergehende Nachweise zu bringen sind. Insofern kann ich immer noch nicht verstehen wozu ich also eine Bescheinigung des Landesverbandes brauche, der nebenbei erwähnt ja auch nicht anerkannt ist. Insofern bewegt sich auch eine solche Bescheinigung in einer Grauzone. Darauf und auf nichts anderes hat sich das mit dem vorauseilenden Gehorsam bezogen.

Geschrieben

Hallo Mats,

Ja, das stimmt soweit. Nur: Abs 2 des selben Paragrafen sagt:

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Sofern du nicht über den bereits angesprochenen §8 Abs(1), sondern über §8 Abs(2) dein Bedürfnis begründest, brauchst du eine Bescheinigung deines Verbandes darüber, dass du

[*]12 Monate regelmäßig trainiert hast und

[*]für die beantragte Waffe auch eine Disziplin existiert

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

Ihr habt ja recht, ich hätte mich genauer ausdrücken sollen. Ich habe natürlich einen Bedürfnisnachweis meines Vereins. Das Gesetz habe ich auch gelesen und da steht im Absatz 3 ganz eindeutig bei mehr als 3(!) SL Langwaffen ist eine Bescheinigung des Verbandes zu erbringen. Die Vollzugsrichtlinien des bayr. Innenministeriums sagen hierzu ebenfalls ganz klar das es sich um eine Privilegierung des Sportschützen handelt und erst ab der 3. weitergehende Nachweise zu bringen sind. Insofern kann ich immer noch nicht verstehen wozu ich also eine Bescheinigung des Landesverbandes brauche, der nebenbei erwähnt ja auch nicht anerkannt ist. Insofern bewegt sich auch eine solche Bescheinigung in einer Grauzone. Darauf und auf nichts anderes hat sich das mit dem vorauseilenden Gehorsam bezogen.


Sorry, habt ihr es immer noch nicht gemerkt??? Als Bedürfnisnachweis ist seit dem 1.4. für jede einzelne Waffe (Kurzwaffen bzw. Selbstlader-Langwaffen) einer Verbandsbescheinigung erforderlich!!! Die Vereine haben da nichts mehr zu melden!!! Die gilt auch für die künftige Beantragung neuer *gelber* WBK's!!!

Gruß Joe

Geschrieben

Hallo Knight,

jetzt sind wir da wo ich eigentlich hin wollte smile.gif. Wie Du richtig zitierst steht da aber auch "oder eines Teilverbandes". Wie sieht das nun aus mit dem Verein, ist der kein " Teilverband"? Speziell wenn es sich beim Verband um einen Bundeslandspezifischen handelt?

Ich habe mich auch mit einem Juristen unterhalten, der ist auch der Meinung das eine gesetzliche Verpflichtung für eine "Verbandsbescheinigung" nicht bestehen würde. Woher das also kommt ist mir auch nicht klar.

Gruß

Mats

Geschrieben

Für alle, die es noch nicht wissen:

Nach dem neuen WaffG (seit 1.4.2003) ist für jede Waffe, auch schon für die erste Kurzwaffe, eine Bescheinigung des Verbandes, d.h. des zuständigen Landesverbandes (der Bundesverband weiß ja nicht, was Du so für LMs geschossen hast), notwendig. Diese Bescheinigung ersetzt die alte Bescheinigung für Sportschützen, die nur vom Vereinsvorsitzenden bzw. Oberschützenmeister (oder welches Vereinsmitglied auch immer bei der Behörde als dafür zuständig gemeldet ist) unterschrieben werden mußte. Jetzt müssen immer zwei Unterschriften + Stempel drauf sein: vom Verein und vom Landesverband (so wie es früher ab der 3. Kurzwaffe war). Im Gegenzug prüft die Behörde dann kein Bedürfnis mehr (so hats Fritz Gepperth, unser Landesverbandspräsident, mir persönlich erklärt); also bei Vorliegen der beiden Unterschriften/Stempel kann die Behörde den Voreintrag nicht verweigern.

Weiterhin "Gut Schuß" wünscht

Jake C.

Geschrieben

In Antwort auf:

jetzt sind wir da wo ich eigentlich hin wollte
smile.gif
. Wie Du richtig zitierst steht da aber auch "oder eines Teilverbandes". Wie sieht das nun aus mit dem Verein, ist der kein " Teilverband"? Speziell wenn es sich beim Verband um einen Bundeslandspezifischen handelt?

Ich habe mich auch mit einem Juristen unterhalten, der ist auch der Meinung das eine gesetzliche Verpflichtung für eine "Verbandsbescheinigung" nicht bestehen würde. Woher das also kommt ist mir auch nicht klar.


Da ich die Internas und den Aufbau deines Verbandes nicht kenne, kann ich diese Fragen leider nicht beantworten. Ich würde jedoch einen Verein nicht als "Teilverband" betrachten. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass auch Vereine diese Bescheinigung ausstellen dürften, hätte er "Verein" in die Liste mit aufgenommen.

Das wird am Ende nur ein Mehr an Bürokratie, ein Mehr an Kosten, ein Mehr an Ärger und kein Mehr an Innerer Sicherheit produzieren, aber es ist nun mal so....

bye knight

Geschrieben

Mit TEILVERBÄNDE sind die LANDESVERBÄNDE gemeit. Sie müssen vom Bundesverband zur Ausstellung einer BEDÜRFNISBESCHEINIGUNG ermächtigt worden sein!!!

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

zu

"Jetzt müssen immer zwei Unterschriften + Stempel drauf sein: vom Verein und vom Landesverband (so wie es früher ab der 3. Kurzwaffe war). Im Gegenzug prüft die Behörde dann kein Bedürfnis mehr (so hats Fritz Gepperth, unser Landesverbandspräsident, mir persönlich erklärt); also bei Vorliegen der beiden Unterschriften/Stempel kann die Behörde den Voreintrag nicht verweigern."

Hierbei handelt es sich doch um die Bescheinigung des Bedürfnisses !? :unsure:

Wie sollte die Behörde denn darüberhinaus noch ein Bedürfnis prüfen?

Oder was bescheingt die Bescheinigung ?

Geschrieben

Warum gräbst du einen dreieinhalb Jahre alten Thread wieder aus?

Damit es nicht heißt

"Frag nicht so dumm und schau erst mal im Forum nach, wo über das Thema schon 1000 Posts stehen!"

- darum!

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