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IGNORED

Keine Waffen ohne entsprechenden Schießstand?


Para

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Geschrieben

Hallo Leute,

gestern Abend bei der Auschußsitzung ließ

der OSM die neuen Bedürfnisanträge herumreichen.

Dabei fiel auf, daß der WSchV auf dem Antrag vom OSM eine Bestätigung des Vorhandenseins vereinseigener, für die beantragte Waffenfenart geeigneter Schießstände verlangt.

Oder einen Mietvertrag, der eine "geregelte Nutzungsmöglichkeit" für einen der Waffenart

entsprechenden Stand nachweist.

D.h. kein entsprechender Stand,

kein Bedürfnis und keine Waffe! eek2.gif

Ist das wahr??

Gibt §15 das überhaupt her?

Ich dachte immer es ginge hier um "Schießstätten" im

Allgemeinen, also ohne weitere Spezifizierung Feuerwaffe/Luftdruckwaffe?

Damit wäre Schluß mit dem Waffenerwerb in unserem SV, da wir in den eigenen Räumen nur 10m Stände haben, und sähen

die Hälfte unserer aktiven Mitglieder in die Nachbarvereine

auswandern!

crying.gifcrying.gifcrying.gif

Und dann ist da noch die Geschichte mit der Versicherung an Eidesstatt... kotz.gif

Wie handhaben es die anderen Landesverbände?

Wie läuft es bei BDS/BdMP?

Wer weiss genaueres?

Grüsse

Geschrieben

Tja die "kleinen Schweinereien" von JEB im neuen WG werden jetzt gegen uns eingesetzt.

Mal gespannt wann man anfängt Schiesstände systematisch zu schliessen wegen angeblicher Lärmbelästigung, Bleiimmission etc.

Hat alles nur ein Ziel. Waffen abgeben mangels Bedürfnis!

Damit die Jäger dabei stillhalten wurde ja eigens im neuen WG der Punkt "Anschiessen" im Revier auf "Einschiessen" erweitert. Genaugenommen braucht also ein Jäger keinen Schiesstand mehr.

Wenn mans mitmacht.....

MfG

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist das wahr?? Gibt §15 das überhaupt her?

Ich dachte immer es ginge hier um "Schießstätten" im

Allgemeinen, also ohne weitere Spezifizierung Feuerwaffe/Luftdruckwaffe?


Ja Para es ist Wahr, allerdings war dies schon immer so, auch im alten WaffG!In vielen Anträgen bezüglich einer WBK oder eines Voreintrag, wurde die Frage nach dem jeweiligem Schießstand gestellt..Kaliber,Joule,Standort...!

Aber wo liegt das Problem?

Es kann eigentlich ja gar nicht möglich sein,dass euer OSM WBK`s befürwortet hat, ohne eine Disziplin jemals irgendwo geschossen zu haben .Deiner Aussage nach besitzt ihr nur 10mStände und wo habt ihr alle anderen Disziplinen geschossen ?

.357-.45ACP-.44 usw. shocked.gifshocked.gifshocked.gif

Grundsätzlich ist kein eigener Schiesstand notwendig, jedoch kann jederzeit einer angemietet werden(Nachweis Mietvertrag)oder es besteht die Möglichkeit auf einer Städtischen,-Landesschießsportanlage zu trainieren.Hier gilt als Nachweis die Gebührenquittung.

Man schaut halt in Zukunft genauer hin. cool3.gif

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

In Antwort auf:

Damit die Jäger dabei stillhalten wurde ja eigens im neuen WG der Punkt "Anschiessen" im Revier auf "Einschiessen" erweitert. Genaugenommen braucht also ein Jäger keinen Schiesstand mehr.

Wenn mans mitmacht.....


Hi,

Einschießen, ja, aber etwas Übung sollte ja auch sein,

und neue Laborierungen werde ich garantiert auch nicht

im Revier testen.

Allerdings eröffent das die Möglichkeit mal auf eine

längere Entfernung einzuschiessen.

Aber sonst würde ich die Strategie mit den Jägern ähnlich

sehen.

Gruß

bullpup

Geschrieben

Klar ist die Einschiessmasche Blödsinn.

Aber in meinem Bekanntenkreis finden das einige ganz toll. (Das sind die gleichen die 15Jahre an einer 20er Schachtel RWS haben)

Welcher Jäger würde freiwillig in seinem Revier 50 Schuss auf eine Scheibe schiessen. Danach braucht er dann die nächsten 14Tage nicht mehr zum Ansitz weil sich alles ins Nachbarrevier verkrochen hat.

Von den Reitern, Spaziergängern, Pilzesammlern und sonstigen Naturfreunden welche dann das SEK bestellen weil der III Weltkrieg ausgebrochen ist will ich gar nicht reden.

MfG

Michael

Geschrieben

Hi Mike,

wenn grundsätzlich kein eigener, entsprechender Stand nötig ist,und Quittungen weiterhin gelten bin ich erleichtert.

Ich sah schon alle Felle davonschwimmen, es sei denn, wir

würden morgen einen Schießstand aus dem Boden stampfen.

Und was Luftdruck- Feuer und sonstige Waffen anbelangt wissen wir ja, dass es zu Zeiten des alten WaffG zwischen den Bundesländern ab und an mal Unterschiede gab.

Hoffentlich ändert sich das. Und hinschauen werde ich auch genauer, versprochen!

wink.gif

Grüsse

Geschrieben

Hi Para,

ich fürchte, ich kann Deine Hoffnung auf eine zukünftig bundesweit einheitliche Anwendung der Neuregelungen von WaffG u. VO nicht teilen.

Allein die Tatsache, dass bereits jetzt jedes Bundesland, ja sogar jedes Regierungspräsidium und jede Kreisbehörde die Empfehlungen zur Umsetzung des WaffGNeuRG in eigenen so genannten "vorläufigen Vollzughinweisen" teilweise mit erheblichen Unterschieden und gravierenden Abweichungen praktiziert, lässt auch nach Inkrafttreten des "Gesamtwerks" (WaffG neu u. VO) nicht erwarten, dass hier eine wesentliche Änderung der alten Zustände eintritt.

An den Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" hat sich ja auch in der Vergangenheit schon niemand gehalten und die neue waffenrechtliche Gesetzgebung lässt so viele Unklarheiten, Auslegungsmöglichkeiten und Ermessensspielräume bei unteren Vollzugsbehörden offen, dass sich die schon zu Zeiten des alten Waffengesetzes teilweise chaotischen Verhältnisse eher verschlimmern als verbessern werden.

Da hört sich jetzt vielleicht sehr pessimistisch an, aber die Erfahrung hat genau das bisher gezeigt.

trotzdem mfG, MaCu

Geschrieben

In Antwort auf:

Dabei fiel auf, daß der WSchV auf dem Antrag vom OSM eine Bestätigung des Vorhandenseins vereinseigener, für die beantragte Waffenfenart geeigneter Schießstände verlangt. Oder einen Mietvertrag, der eine "geregelte Nutzungsmöglichkeit" für einen der Waffenart

entsprechenden Stand nachweist.


Ist von den drei südwestdeutschen DSB-Verbänden mit dem Innenministerium so ausgekungelt worden. Warum, weiß ich nicht. Kannst ja mal beim Geschäftsführer nachfragen.

In Antwort auf:

Gibt § 15 das überhaupt her?


Nein. Für sich genommen nicht. Allerdings könnte - hypothetisch gesprochen - ein Verband, der massenhaft Bedürfnisbestätigungen für Waffen ausstellen würde, mit denen nach seinem Wissen die Erwerber gar keine tatsächliche Schießgelegenheit hätten, in Schwierigkeiten kommen. Dem will der salvatorische Ankreuz-Passus wohl vorbeugen. Ist irgendwo nachvollziehbar, auch wenn ich nicht glücklich darüber bin.

Carcano

Geschrieben

Warum gibt das Gesetz das eigentlich nicht her confused.gif

War doch bisher schon so, daß für eine Bedürfnisbegründung der OSM die Teilnahme am regelmäßigen Übungsschießen berstätigen mußte, oder nicht?

Natürlich war für ein Bedürfnis in KW .45 auch die Übung mit 9 Para ausreichend(hier beispielhaft aufgeführt) - aber nur Luftdruck im Verein - und dann Bedürfnisbestätigung für GK - das halte ich schon nach dem alten Gesetz für fraglich.

Bei den Vordrucken die ich hier kenne in unserem Verein (2 verschiedene Landratsämter) wäre das wohl nicht gegangen!

Mouche

Geschrieben

Und warum soll mein Verein einen 100 m Stand mieten, wenn nur einzelne wirklich eine GK-Langwaffendisziplin schießen ?

Das hatten wir mal gemacht (1 mal pro Monat) und das hat echt Geld gekostet. Da nur wenige - aber immer die gleichen - den Stand nutzten, war es dem Verein zu teuer und der Mietvertrag wurde gekündigt.

Zur Zeit gehen wir als Gastschützen auf andere Stände - damit stehen sehr viel mehr Termine (3 mal pro Woche !) und verschiedene Anlagen zur Verfügung. Und teurer ist es für mich persönlich auch nicht. Und ich lerne dazu andere Vereine/Leute/Disziplinen kennen.

Letztendlich ist es entscheidend, wie häufig ich trainiere und bei Meisterschaften teilnehme, und nicht, wer den Stand wie bezahlt hat. gaga.gif

Sindbad

Geschrieben

Nun, genau das gleiche trifft bei mir zu:

Ich möchte, sobald verfügbar, über die neue Gelbe ein Ordonnanzgewehr für die entsprechenden Disziplinen des DSB kaufen.

Da unser Verein keine passenden Stände zur Verfügung stellt, jedoch mehrere Vereine im Umfeld, sehe ich dabei eigentlich kein Problem, solange sich der Landesverband oder der DSB selbst nicht allzu blöd anstellt.

Die Vereinsmitgliedschaft wird mir von meinem Heimatverein bescheinigt, ggfs. die Schießpraxis von einem der Gastvereine, wobei diese IMHO für die Waffen auf die Gelbe nicht erforderlich ist, solange bereits eine solche existiert.

Nun muss nur noch der Landesverband sein O.K. dazu geben. Das sollte doch irgendwie machbar sein, oder?

Der beschwerlichere bzw. teurere Weg würde über eine Zweitmitgliedschaft in einem der Vereine führen, der eine geeignete Schießbahn zur Verfügung hat.

Aber wir werden sehen. Vielleicht ist das *MEIN* Anlass, mal beim FWR bzw. der ÖRAG vorstellig zu werden, um die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten auszuloten.

Gruss, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Und warum soll mein Verein einen 100 m Stand mieten, wenn nur einzelne wirklich eine GK-Langwaffendisziplin schießen ?


Ihr seht das zu eng. Gefordert ist eine "geregelte Nutzungsmöglichkeit". Es genügt also, mit dem Nachbarverein, der eben den Stand hat, den man gerade braucht, einen "Nutzungsvertrag" abzuschließen, der kurzgefaßt aussagt:

"Die Mitglieder des Vereines X dürfen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten den Schießstand des Vereines Y zu den Konditionen der Gastschützen nutzen. Es können auf ... m folgende Waffen ... mit max Eo= ...J geschossen werden."

Fertig, kostet bis aufs Papier keinen Pfennig und erfüllt die Maßgaben des WaffG.

Geschrieben

Wenn ich als Schützenmeister ein Bedürfnis bestätige

( bisher ), dann nur unter der Premisse, ob der Probant regelmäßig das entsprechende Kaliber schießt. Mir ist es völlig egal, wo er das macht, übrigens bisher auch unserer Behörde. Da wir keinen eigenen Stand haben aber fast alle satt mit GK eingedeckt sind, gibt es hier überhaupt keine Probleme.

Vielleicht sind aber die Standmieten hier im Osten noch etwas moderater = 2 x monatlich a 3 Stunden, alle Kaliber und Bahnen ( Betrieb des Standes in Eigenverantwortung ) für ca. 850 Teuronen / Jahr.

Der regelmäßige Schiessen obligt dem Schützen, meine ich.

Hat der Verein einen eigenen Stand oder mietet sich ein, heißt das noch lange nicht, das die Mitglieder aktiver werden.

Fazit: nix Schiessen - nix Bedürfnis

viel Schiessen - viel Bedürfnis

Ordonanz

P.S. Was macht eigentlich das BDMP - Einzelmitgliedn ?

Eigener Stand ? gaga.gif

Geschrieben

§ 15 WaffG:

In Antwort auf:

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der ...

c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.


Bei genauer Betrachtung dieses Paragraphen kann man tatsächlich nicht herauslesen, daß jeder einzelne Verein über einen Nutzungsvertrag verfügen muß, es müßte genügen, wenn der Verband in seinen Reihen die notwendigen Schießstände hat. Und die hat jeder der großen Verbände sowieso.

Übrigens, Ordonanz: Fazit: nix Schiessen - nix Bedürfnis, viel Schiessen - viel Bedürfnis - den Spruch find ich gut.

Geschrieben

In Antwort auf:

Bei genauer Betrachtung dieses Paragraphen kann man tatsächlich nicht herauslesen, daß jeder einzelne Verein über einen Nutzungsvertrag verfügen muß, es müßte genügen, wenn der Verband in seinen Reihen die notwendigen Schießstände hat.


Man kann aus §15 exakt herauslesen, dass der Verband über diese Nutzungsmöglichkeiten verfügen muss und nicht der Verein.

Nach dem, was Para eingangs sagte, interpretieren dass aber die Verbände (bzw. einige dieser) (mal wieder!!!) falsch und brechen das auf den Verein herunter.

IMHO Blödsinn. Wie man jedoch seinem Verband das klarmacht (der rechtliche Weg dürfte nicht unbedingt opportun sein), ist mir momentan auch nicht so ganz klar. Vorschläge sind willkommen...

Übrigens: Wo, veflixt nochmal, steht denn, dass man mit einer Waffe des gewünschten Kalibers regelmäßig trainiert haben muss, um ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen??? Das ist doch ein Widerspruch in sich. Wenn ich eine bestimmte Waffe haben möchte, um damit schießen zu können, dann habe ich vermutlich kaum vorher die Möglichkeit, damit regelmäßig zu trainieren.

Natürlich sollte schon die notwendige Sachkenntnis, auch praktischer Natur, mit einer einigermaßen vergleichbaren Waffe bestehen. Das stellt niemand in Abrede. Aber auch nicht mehr.

Gruss, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Übrigens: Wo, veflixt nochmal, steht denn, dass man mit einer Waffe des gewünschten Kalibers regelmäßig trainiert haben muss, um ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen??? Das ist doch ein Widerspruch in sich. Wenn ich eine bestimmte Waffe haben möchte, um damit schießen zu können, dann habe ich vermutlich kaum vorher die Möglichkeit, damit regelmäßig zu trainieren.


Wie ich irgendwann irgendwo schon einmal sagte, ist das gerade Gegenstand eines Rechtsstreits in NRW. Betroffen ist die Disziplin DP 3 des BDMP.

Carcano

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Bei genauer Betrachtung dieses Paragraphen kann man tatsächlich nicht herauslesen, daß jeder einzelne Verein über einen Nutzungsvertrag verfügen muß, es müßte genügen, wenn der Verband in seinen Reihen die notwendigen Schießstände hat.


Man kann aus §15 exakt herauslesen, dass der
Verband
über diese Nutzungsmöglichkeiten verfügen muss und nicht der Verein.

Nach dem, was Para eingangs sagte, interpretieren dass aber die Verbände (bzw. einige dieser) (mal wieder!!!) falsch und brechen das auf den Verein herunter.

IMHO Blödsinn. Wie man jedoch seinem Verband das klarmacht (der rechtliche Weg dürfte nicht unbedingt opportun sein), ist mir momentan auch nicht so ganz klar. Vorschläge sind willkommen...

Gruss, Ronald


Das interpretiert offensichtlich die Mehrheit der "Wissenden" anders. Ich lese es übrigens auch (§ 15 Abs. 1 Nr. 7) ganz klar, das die Vereine entsprechende Nachweise haben muessen, wenn schon keinen eigenen Stand.

Geschrieben

Genau das Ronald, wird ja auch nur gefordert!Es ist weder Pflicht, daß der Stand des Vereins für die Waffe passen muß noch muß Erfahrung mit genau(!) d e r Waffe vorliegen!

Aber die Grundlagen müssen schon da sein - auch vergleichbare praktische! Wenn Du bisher in Deinem Verein KK Gewehr oder Pistole geschossen hast - dann seh ich kein Problem wenn Du künftig GK Gewehr oder GK Pistole schießen willst.

Auch braucht Dein Verein keine eigenen GK Stände - Du bist als Gastschütze ja überall willkommen!

Wenn Du aber bisher nur Luftpumpen geschossen hast weil Dein Verein nix anderes schießt und Du Deinem Vereinschef nicht zumindest GK Trainingsbestätigungen eines anderen Vereins vorlegen kannst-dann hielte ich es schon für fraglich, daß er Dir ein GK oder auch nur KK Bedürfnis ausstellt. Überspitzt ausgedrückt könnte sich der Mann ja nicht mal sicher sein, ob Du eine derartige Waffe öffnen oder laden oder halten könntest rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

@Mouche: So oder so ähnlich hatte ich das oben ja ausgedrückt. Ich stimme Dir da vollkommen zu.

@Astanase: Mea culpa,... Wenn ich mir den §15 genau anschaue, dann sehe ich auch den bisher aus dem Zusammenhang herausgerissenen Teil so, dass der Verein die Schiessstätten haben muss. Allerdings: Wofür wird nicht näher dargelegt. Lediglich dass der Verband

In Antwort auf:

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

B) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.


Besonders schlaue versuchen jetzt natürlich, davon die oben genannten Dinge abzuleiten.

@carcano: Der erwähnte Rechtsstreit interessiert mich brennend. Gibt es dazu irgendwelche Fundstellen im Internet?

Gruß, Ronald

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