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IGNORED

Der Weg zum Waffenschein


TopDog

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Und wie soll ich ein Bedürfnis darlegen, wenn ich in keinem Verein bin?


Der zweite Schießstand in dem ich schieße ist ein freier Schießstand, d.h. er gehört einem Gau und es ist kein eigener Verein ansässig. Für einen Unkostenbeitrag kann man dort schießen. Wenn man ein Schießbuch führt und das immer abstempeln läßt, kann man sehr wohl ein Bedürfnis glaubhaft machen.

Grüße

Sentenced7

Geschrieben

In Antwort auf:

Was versteht man unter "negativen Koalitionsfreiheit"? Und wie soll ich ein Bedürfnis darlegen, wenn ich in keinem Verein bin?


negative Koalitionsfreiheit bedeutet, daß Du die Freiheit hast einem Verein NICHT beizutreten. Diese ist glaube ich sogar im Grundgesetz verankert. Ein Vereinszwang würde diese einschränken.

Was den Nachweis angeht schließe ich mich dem Schießbuch-Tip an. Ich schieße häufig auf unserem LJV-Stand, hin und wieder auf einem kommerziellen Wurftaubenstand und ansonsten auf dem Vereinsstand - und das schreibe ich alles brav ins Schießbuch und lass es abstempeln. (Und einen Stempel gibts bei uns in Preußen überall! grin.gifgrin.gifgrin.gif

Geschrieben

Geh zu Cloppenburg und kaufe Dir irgendein Din A5 Schulheftchen (Karos oder Linien -egal)und mal das Wort "Schießbuch" drauf. Dann kannst Du alle Deine Termine und Ergebisse dort eintragen und ggfs von der Standaufsicht abstempeln lassen.

Fertige Schießbücher für viel mehr Geld gibt es auch bei einigen Verbänden. Der BDMP hat eins. Das kann man auch für alle anderen Verbände verwenden.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Quelle ?? bitteschön :

z.Bsp. Polizeipräsidium Frankfurt/Oder :

"... der Pol.präs. ( damals noch Herr Lietsch ) teilt den Schützenverbänden,-vereinen ,-gilden u.ä. mit, daß er als "regelmäßiges Taining" ein 14-tägiges anerkennt".


hallo klaus,

antwort kommt spät, war etwas ausspannen :-)

genau deine aussage ist es! es steht nirgendwo im gesetz bzw. ist dort präzisiert. somit ist ein ansinnen irgendeines polizeipräsidiums durchaus angreifbar, so man nur wollte.

gruss,

cetus

Geschrieben

Also bei uns im Verein (wo es bislang eigentlich NORMAL zuging) war jetzt einer vom Landesverband da und hat über das "Neue Waffenrecht" referiert.

Ich war selbst nicht dabei aber unser Vereinsfürst hat halt weitergegeben wie in Zukunft mit den Schiesnachweisen verfahren wird um ein Bedürfnis zu bekommen.

Ich sag euch, die Spinnen die Römer. Ich möchte den Käse gar nicht hier wiedergeben.

Ich glaube nur dass aufgrund der noch nicht fertigen Verordnung momentan wohl alle ein bischen Überdreht sind. Ich kann mir nicht vorstellen dass das in dieser Weise lange durchgehalten wird.

ICH jedenfalls schreibe mir meine Schiesstage auf und wenn das im Falle eines Antrags nicht reichen würde dann liegt das sicher nicht an der Behörde sondern am Vereinsfürsten bzw. am Landesverband gaga.gif

Geschrieben

Also im Gesetz ist wohl nur festgehalten, daß man regelmäßig zum Training muß aber wie oft man hin muß (also alle 14 Tage oder nur jeden Monat einmal) ist nicht festgehalten??

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer WBK für Sportschützen und einer für Waffensammler?

Gruß,

TopDog

Geschrieben

Danke aber eigentlich wollte ich wissen, was der Unterschied zwischen der WBK für Sportschützen und der für Waffensammler ist. Also ganz einfach ausgedrückt: Was darf ein Sportschütze, was ein Waffensammler nicht darf und umgedreht??

Gruß,

TopDog

Geschrieben

In Antwort auf:

Was darf ein Sportschütze, was ein Waffensammler nicht darf und umgedreht??


Sportschütze => Sportschützen-WBK (gelb) neues Recht: Nach einmaligem Bedürfnisnachweis durch einen anerkannten Schützenverband Erwerb von Einzelladerlangwaffen, Repetiergewehren mit gezogenen Läufen, Perkusionsrevolvern und einschüssigen Kurzwaffen inkl. Munitionserwerb.

Sammler => Sammler-WBK: Erwerb von Waffen zur Vervollständigung einer "kulturhistorisch wertvollen" (oder so ähnlich) Sammlung innerhalb eines klar Umrissenen und genehmigten Sammelgebietes ohne Munitionserwerbsberechtigung.

Geschrieben

@ TopDog

"Kannst du mir das bitte mal in unbürogratisches Deutsch übersetzen. Was versteht man unter "negativen

Koalitionsfreiheit"? Und wie soll ich ein Bedürfnis darlegen, wenn ich in keinem Verein bin?"

Konnte leider nicht antworten, da ich wg. Urlaub nicht online war. Deine Fragen sind aber wohl schon von anderen WO-Usern beantwortet worden.

Gruß

Simonow

PS:

Werde mich künftig bemühen, "unbürokratisches Deutsch" zu verwenden, Rechtsbegriffe lassen sich jedoch zuweilen treffend nur in juristischer Form darstellen. Eine unbürokratische Formulierung ist mit (Tipp-)arbeit verbunden....

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