Christian 555 Posted April 23, 2003 Share Posted April 23, 2003 Welche Behörden nehmen noch die "alten" Vereinsbescheinigungen an (wie in der BMI VO v. 18.3.03 unter Nr.5 zu §14 Absatz 2, Satz 1 WaffG)? http://www.visier.de/multimedia/11581/BMI-VolNeuRG180303.pdf Welche Behörden stellen sich hier quer und wollen eine Verbandsbescheinigung? Wer kann dazu etwas sagen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pointer Posted April 23, 2003 Share Posted April 23, 2003 Im Wartburkreis Eisenach / Bad Salzungen geht gar nichts mehr. Donnerstag vor Ostern wurden alle Vorsitzenden der Schützenvereine in das Landratsamt Bad Salzungen geladen. Dort wurde durch die verantwortliche Verwaltungsbehörde sachlich über das neue Waffengesetz informiert. Zum Schluß der Veranstaltung wurde darauf hingewiesen, das derzeit keinerlei waffenrechtliche Genemigungen an Sportschützen erteilt werden. Auf diesem Weg möchte mann einer Flut von Wiederspruchsverfahren entgegenwirken (so die Begründung). Das derzeitige Waffenrecht sei in der vorliegenden Form aufgrund der fehlenden Verwaltungsordnungen nicht anwendbar. Auch Einträge in eine bestehende gelbe WBK werden nicht vorgenommen da kein rechtsgültiges Einzelbedürfnis vorliegt (anerkannter Verband). Bereits erworbene Waffen müssen zurückgegeben werden. Die nachgereichten Anwendungsrichtlinien besitzen aus Sicht der übergeordneten Behörden keine Rechtsgrundlage da Sie nicht auf dem offizielen Weg durchgestellt wurden. Da könnte ja jeder irgend etwas schreiben !!!??? Die Möchtegerngesetzemacher sitzen jetzt in den untersten Reihen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 In Antwort auf: Bereits erworbene Waffen müssen zurückgegeben werden. Na darauf würde ichs aber ankommen lassen. Wo Sind wir denn hier? Obwohl... wenn ich so drüber Nachdenke... mich wundert bald nichts mehr. Kommt sicher alles von der antiautortären Erziehung in den Siebzigern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 Hallo, Zu: „Obwohl... wenn ich so drüber Nachdenke... mich wundert bald nichts mehr. Kommt sicher alles von der antiautortären Erziehung in den Siebzigern. “ Im Wartburkreis Eisenach / Bad Salzungen antiautoritären Erziehung in den Siebzigern??? Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 In Antwort auf: Auch Einträge in eine bestehende gelbe WBK werden nicht vorgenommen da kein rechtsgültiges Einzelbedürfnis vorliegt (anerkannter Verband). Bereits erworbene Waffen müssen zurückgegeben werden. Glatter Rechtsbruch. siehe §58 Abs 1 des neuen WaffG In Antwort auf: Die nachgereichten Anwendungsrichtlinien besitzen aus Sicht der übergeordneten Behörden keine Rechtsgrundlage da Sie nicht auf dem offizielen Weg durchgestellt wurden. Da könnte ja jeder irgend etwas schreiben Zumindest damit haben sie vollkommen Recht. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
CW Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 Hallo Leute, in diesem Zusammenhang ist es auch putzig, was der Westfälische Schützenbund auf seiner Hopmepage anbietet (www.wsb-home.de). Ich glaube, daß wir abwarten müssen, wie die entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verfasst werden (und das ein gewisser Herr B. endlich die "wohlverdiente" Tür in den Ruhestand gezeigt bekommt!) In diesem Sinne verbleibe ich mit hoffnungsvollen Grüßen Carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigBoreMike Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 In Niedersachsen werden meines Erachtens wieder Voreinträge Vorgenommen.Habe selber noch Vereins WBK beantragt mit Voreintrag GK Kurzwaffe.Hier wurden die Vereinsbescheinigungen akzeptiert.Die Verbände stellen aufgrund der fehlenden VO keine Bescheinigungen aus, weil sie nicht wissen was sie schreiben sollen,sie befürworten z.Zt. auch keine 3. Kurzwaffe.Nach Auskunft meines Sachbearbeiters werden die neuen Gelben im Okt./Nov. verfügbar sein.Solange sollte man Repetierer auf grün nehmen.Erstaunt bin ich über die sehr unterschiedliche Handlungsweise der Bundesländer. MfG BigBoreMike Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 @Spalholz Stimmt ! Hast recht. Aber irgend eine Krankheit müssen die doch haben ?? MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 24, 2003 Author Share Posted April 24, 2003 Ist schon irgendwie komisch. Laut einer Info wollen die Berliner für einen KW oder SL-Eintrag eine Verbandsbescheinigung zusätzlich (!!!) zur Vereinsbescheinigung. Gelbe WBK-neu wird ausgestellt und alte gelbe WBK auf "Neu" umgestempelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 In Antwort auf: Gelbe WBK-neu wird ausgestellt und alte gelbe WBK auf "Neu" umgestempelt. Hoppala, gibt's dazu einen Erlass oder eine Anweisung, und wenn ja, wo einzusehen ? Wäre äusserst hilfreich, da morgen "showdown" ist wegen meines Antrags auf "neue Gelbe", ersatzweise Erweiterung meiner "alten Gelben" um die Waffenarten nach § 14 (4). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 24, 2003 Author Share Posted April 24, 2003 Sie haben Post! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 Danke, Christian! Berliner einen Schritt vortreten, bitte! Hat jemand von Euch was schriftliches zu der von Christian geschilderten Verfahrensweise ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 24, 2003 Share Posted April 24, 2003 In Antwort auf: Welche Behörden nehmen noch die "alten" Vereinsbescheinigungen an .... In NRW gerade erfolgt. Siehe auch: WOWaffenrecht - § 8 Abs. 1 Nr. 1 WaffG / BMI VO Der BDS, genauer der LV4 (NRW) stellt noch keine Verbandsbescheinigungen aus, da wohl von Seiten des Bundesverbandes noch keine Möglichkeiten gesehen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 24, 2003 Author Share Posted April 24, 2003 Auf geht´s! Wer möcht noch mal, wer hat noch nicht. Natürlich sind auch die netten Berlinerinen gemeint! Hat denn keiner einen kleinen Tip für Jürgen? In meiner Antragsangelegenheit werde ich morgen mal bei meiner Behörde anfragen, wie weit der Stand der Dinge ist. Ich bin schon ganz neugierig und unruhig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 29, 2003 Author Share Posted April 29, 2003 In meiner Sache habe ich heute mal angefragt. Leider wurde der Antrag noch nicht bearbeitet. Eine Woche soll es wohl noch dauern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 29, 2003 Share Posted April 29, 2003 Ich lach mich schlapp. Jetzt ist der ohne Frage qualifizierte Mitabeiter erkrankt, der meinem Bekannten die Zusage gemacht hat. Die Person, welche ansonsten dem erkrankten Mitarbeiter gegenüber sitzt , erkennt die Vereinsbescheinigung nicht an, weil sie "nicht mal weiss was in diesen Dienstanweisungen drinsteht". Starke Begründung! Link to comment Share on other sites More sharing options...
hbmr Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Hallo zusammen, schaut mal auf die Seite des Schützenverbandes Berlin Brandenburg unter Aktuelles. http://www.sv-bb.de/ Dort findet Ihr ein Rundschreiben über dieses Thema bez. Berlin Gruß von hbmr Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Nun nach einigen Durcheinander, wird die waffenrechtliche Erlaubnis doch erteilt. Fazit: Je grösser die Abteilung, desto vielfältiger die Arbeitsweise?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 30, 2003 Author Share Posted April 30, 2003 Hallo auch! Bei mir hat es gefunzt! Die neue WBK ist da. Hurra!!!! Einmal WBK grün + zwei Einträge + zweimal Muni-E. = 107,36 € Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 30, 2003 Author Share Posted April 30, 2003 PS: Einen großen Dank an meinen waffenrechtlichen Sachbearbeiter vor Ort!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Das Prinzip funktioniert trotzdem: Von 100 abgelehnten, genauer "zu deren Entlastung" zurückgeschickten Antragsunterlagen, mit einem informativen Begleitschreiben (ohne Rechtsbehelfsbelehrung), werden mindestens 70 es auf sich beruhen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FooFighter007 Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Hallo, würde mich interessieren, ob sich die Sachbearbeiter das Recht vorbehalten haben, bei Nichtanerkennung der Verbände bzw. der Disziplinen, die Einträge wieder für ungültig zu erklären. So etwas steht nämlich als Zusatz bei meinem Eintrag zu meiner SL Flinte für die Disziplin SL 1 beim BDMP. Ist so ein Zusatz eigentlich juristisch korrekt? Gruß FooFighter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 30, 2003 Author Share Posted April 30, 2003 So einen Zusatz habe ich nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FooFighter007 Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Also bei mir was es die Kpb Wesel. Der Antrag ging zwar nach einigen Telefonaten durch, aber halt unter Vorbehalt - über Sinn und Unsinn läßt sich jetzt streiten. Ein Ergebnis der derzeitigen Ratlosigkeit ?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 @FooFighter: Schau mal auf Seite 11 Nr. 6 http://www.visier.de/multimedia/11581/BMI-VolNeuRG180303.pdf Wahrscheinlich hat er sich darauf bezogen. Nachsatz: Muss mich korrigieren. Das passt nicht zu deinem Fall. Sorry! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.