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IGNORED

Vereinsbescheinigung ./. Verbandsbescheinigung


Christian 555

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Wartburkreis Eisenach / Bad Salzungen geht gar nichts mehr. Donnerstag vor Ostern wurden alle Vorsitzenden der Schützenvereine in das Landratsamt Bad Salzungen geladen. Dort wurde durch die verantwortliche Verwaltungsbehörde sachlich über das neue Waffengesetz informiert. Zum Schluß der Veranstaltung wurde darauf hingewiesen, das derzeit keinerlei waffenrechtliche Genemigungen an Sportschützen erteilt werden. Auf diesem Weg möchte mann einer Flut von Wiederspruchsverfahren entgegenwirken (so die Begründung). Das derzeitige Waffenrecht sei in der vorliegenden Form aufgrund der fehlenden Verwaltungsordnungen nicht anwendbar. Auch Einträge in eine bestehende gelbe WBK werden nicht vorgenommen da kein rechtsgültiges Einzelbedürfnis vorliegt (anerkannter Verband). Bereits erworbene Waffen müssen zurückgegeben werden. Die nachgereichten Anwendungsrichtlinien besitzen aus Sicht der übergeordneten Behörden keine Rechtsgrundlage da Sie nicht auf dem offizielen Weg durchgestellt wurden. Da könnte ja jeder irgend etwas schreiben !!!???

Die Möchtegerngesetzemacher sitzen jetzt in den untersten Reihen!

Geschrieben

In Antwort auf:

Bereits erworbene Waffen müssen zurückgegeben werden.


Na darauf würde ichs aber ankommen lassen. Wo Sind wir denn hier? gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Obwohl... wenn ich so drüber Nachdenke... mich wundert bald nichts mehr. Kommt sicher alles von der antiautortären Erziehung in den Siebzigern. crying.gif

Geschrieben

Hallo,

Zu:

„Obwohl... wenn ich so drüber Nachdenke... mich wundert bald nichts mehr. Kommt sicher alles von der antiautortären Erziehung in den Siebzigern. “

Im Wartburkreis Eisenach / Bad Salzungen antiautoritären Erziehung in den Siebzigern??? confused.gifgr1.gifchrisgrinst.gifblush.gifconfused.gif

Gruss Spa

Geschrieben

In Antwort auf:

Auch Einträge in eine bestehende gelbe WBK werden nicht vorgenommen da kein rechtsgültiges Einzelbedürfnis vorliegt (anerkannter Verband). Bereits erworbene Waffen müssen zurückgegeben werden.


Glatter Rechtsbruch. siehe §58 Abs 1 des neuen WaffG

In Antwort auf:

Die nachgereichten Anwendungsrichtlinien besitzen aus Sicht der übergeordneten Behörden keine Rechtsgrundlage da Sie nicht auf dem offizielen Weg durchgestellt wurden. Da könnte ja jeder irgend etwas schreiben


Zumindest damit haben sie vollkommen Recht.

bye knight

Geschrieben

Hallo Leute,

in diesem Zusammenhang ist es auch putzig, was der Westfälische Schützenbund auf seiner Hopmepage anbietet (www.wsb-home.de).

Ich glaube, daß wir abwarten müssen, wie die entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verfasst werden (und das ein gewisser Herr B. endlich die "wohlverdiente" Tür in den Ruhestand gezeigt bekommt!)

In diesem Sinne verbleibe ich mit hoffnungsvollen Grüßen

Carsten

Geschrieben

In Niedersachsen werden meines Erachtens wieder Voreinträge Vorgenommen.Habe selber noch Vereins WBK beantragt mit Voreintrag GK Kurzwaffe.Hier wurden die Vereinsbescheinigungen akzeptiert.Die Verbände stellen aufgrund der fehlenden VO keine Bescheinigungen aus, weil sie nicht wissen was sie schreiben sollen,sie befürworten z.Zt. auch keine 3. Kurzwaffe.Nach Auskunft meines Sachbearbeiters werden die neuen Gelben im Okt./Nov. verfügbar sein.Solange sollte man Repetierer auf grün nehmen.Erstaunt bin ich über die sehr unterschiedliche Handlungsweise der Bundesländer.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Ist schon irgendwie komisch.

Laut einer Info wollen die Berliner für einen KW oder SL-Eintrag eine Verbandsbescheinigung zusätzlich (!!!) zur Vereinsbescheinigung. gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Gelbe WBK-neu wird ausgestellt und alte gelbe WBK auf "Neu" umgestempelt. icon14.gificon14.gificon14.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Gelbe WBK-neu wird ausgestellt und alte gelbe WBK auf "Neu" umgestempelt.
icon14.gificon14.gificon14.gifchrisgrinst.gif


Hoppala,

gibt's dazu einen Erlass oder eine Anweisung, und wenn ja, wo einzusehen ?

Wäre äusserst hilfreich, da morgen "showdown" ist wegen meines Antrags auf "neue Gelbe", ersatzweise Erweiterung meiner "alten Gelben" um die Waffenarten nach § 14 (4).

Geschrieben

Auf geht´s! Wer möcht noch mal, wer hat noch nicht.

Natürlich sind auch die netten Berlinerinen gemeint! chrisgrinst.gif Hat denn keiner einen kleinen Tip für Jürgen?

In meiner Antragsangelegenheit werde ich morgen mal bei meiner Behörde anfragen, wie weit der Stand der Dinge ist. Ich bin schon ganz neugierig und unruhig.

Geschrieben

Ich lach mich schlapp.

Jetzt ist der ohne Frage qualifizierte Mitabeiter erkrankt, der meinem Bekannten die Zusage gemacht hat. Die Person, welche ansonsten dem erkrankten Mitarbeiter gegenüber sitzt rolleyes.gif, erkennt die Vereinsbescheinigung nicht an, weil sie "nicht mal weiss was in diesen Dienstanweisungen drinsteht".

Starke Begründung! grlaugh.gifgaga.gif

Geschrieben

Das Prinzip funktioniert trotzdem:

Von 100 abgelehnten, genauer "zu deren Entlastung" zurückgeschickten Antragsunterlagen, mit einem informativen Begleitschreiben (ohne Rechtsbehelfsbelehrung), werden mindestens 70 es auf sich beruhen lassen.

Geschrieben

Hallo,

würde mich interessieren, ob sich die Sachbearbeiter das Recht vorbehalten haben, bei Nichtanerkennung der Verbände bzw. der Disziplinen, die Einträge wieder für ungültig zu erklären. So etwas steht nämlich als Zusatz bei meinem Eintrag zu meiner SL Flinte für die Disziplin SL 1 beim BDMP. Ist so ein Zusatz eigentlich juristisch korrekt?

Gruß FooFighter

Geschrieben

Also bei mir was es die Kpb Wesel. Der Antrag ging zwar nach einigen Telefonaten durch, aber halt unter Vorbehalt - über Sinn und Unsinn läßt sich jetzt streiten. Ein Ergebnis der derzeitigen Ratlosigkeit ?!

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