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IGNORED

Ausstritt aus BDMP, wohin mit den Waffen ?


dx2

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Hallo

Ich bin seit 5 Jahren Mitglied im BDMP. Die letzten zwei Jahre war ich nicht aktiv. Meine 3 Langwaffen und eine Kurzwaffe stehen seitdem im Schrank. Ich habe kein Interresse mehr an diesen Hobby. Frankonia hat kein Bedarf mir die Waffen ab zu kaufen. Ich möchte aus dem Verband austreten, darf ich meine Waffen behalten ? Wie geht das mit einer Sammler Waffenkarte. Die sind bei uns in der Beziehung recht engstirnig. Ich sollte wohl noch erwähnen das ich einen 8 schüssigen Vorderschaftrepetierer habe. Wer darf sowas noch kaufen,nach Erfurt?

Gruss Olaf

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Einem Berechtigten überlassen ( BüMa, Schützenverein, -gilde ,in Zahlung geben o.ä ) oder durch eine Werkstatt unbrauchbar machen lassen.

Nach Wegfall deines Bedürfnisses darfst du sie aufkeinen Fall funktionsfähig behalten.

Den Vorderschaftrepetierer kannst du an jeden Schützen, der ein Bedürfnis über seinen Verband nachweisen kann ( z.Bsp. die RF-Disziplinen im BdMP ) verkaufen.

Aber in der jetztigen Phase wirst du nicht viel für deine Waffen bekommen crying.gif

ein schönes Rest - Ostern noch

Klaus

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hi dx2

verkaufe nacheinander, im auftrag, bei

deinem/einem waffenhändler

dauert halt lange, aber du bekommst doch einiges an euro

gruss

s+w686

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Unbrauchbar machen ,ne,ne,ne crying.gif

Ne ,das auf keinen Fall. Kann ich denn eine rote WBK beantragen,aus dem Verein austreten und die Waffen behalten?(Sammeln)

Wie ist das denn eigentlich wenn ich mal sterbe. Was wird dann damit. Meine Frau oder Kinder haben keine WBK.

Man kann doch die schönen Gewehre nicht verschrotten. confused.gifcrying.gif

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Solange die Behörde die WBK nicht widerruft, besteht kein Handlungsbedarf.

Das Überlassen an einen Berechtigten beinhaltet nicht zwangsläufig einen Eigentumsübergang. Man kann die Waffen auch einem Berechtigten überlassen und nach einem Käufer suchen. Im Falle von Langwaffen (außer allen Halbautomaten)kommt jeder Jäger als berechtigter in Frage.

Der Erwerb durch Erbe ist - die nächsten fünf Jahre - priviligiert.

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In Antwort auf:

Ich habe kein Interesse mehr an diesen Hobby.

Ich möchte aus dem Verband austreten, darf ich meine Waffen behalten ?

Wie geht das mit einer Sammler Waffenkarte. Die sind bei uns in der Beziehung recht engstirnig.


Hallo Olaf, wie die Vorredner schon bemerkten: das klingt alles wenig schlüssig (um es mal vorsichtig zu sagen). Das mit der Sammler-WBK kannst Du ohne Gutachten, ein Grundinteresse am Sammeln und gewissen nachzuweisenden Vorkenntnissen ohnehin abhaken. Darum geht es Dir ja auch gar nicht, was klar herauskommt.

Als noch rechtmäßiger Sportschütze (BDMP-Mitgliedschaft) kannst Du versuchen, Deine ja nicht näher spezifizierten Waffen zu verkaufen - besser wird die Ertrags-Chance mit der Zeit ohnehin nicht mehr. Und es bleiben sicher noch genügend Berechtigte über (ggf. auch ein Händler, der die Sachen in Kommission verkauft, das spart die Mühen).

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Ja ,es ist halt so. Natürlich habe ich kein Interresse mehr. Nur die Geräte haben mal viel Geld gekostet und ich möchte sie einfach nicht zerstören lassen. Näher eingegangen ,auf die Waffen, bin ich deshalb nicht denn man weiss ja nie was für dunkle Gestalten hier mitlesen.

Nun zieht euch bloss nicht alle den Schuh an ! Mit dunklen Gestalten meine ich auch nur solche. Jedenfalls möchte ich die Waffen nicht verschenken ! Darum die Frage wie ich sie behalten kann. Momentan sind es 50 Euro Mitgliedschaft im BDMP jährlich ,damit werde ich leben können. Also bleibe ich nur inaktiv, vieleicht sieht es ja in ein paar Jahren anders aus. Dann alles neu beantragen kostet ja auch ganz schön. Also werden sie eingeölt und stehen gelassen.

Gruss Olaf

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Ich halte Deine Entscheidung für vernünftig. Bleib erst mal zahlendes Mitglied und stelle die Teile in den Schrank.

Vielleicht ist Deine Null Bock Phase nach einer gewissen Zeit verflogen. Bei dem was im Moment auf uns Waffenbesitzer so niederprasselt kann einem schon die Lust vergehen. wink.gif

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@dx2

Vernünftigste Verfahrensweise:

1. Jetzt sofort aus dem BDMP austreten. Zur Zeit hat kein Verband ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und die Chancen stehen gut, daß keine Meldung an die zuständige Behörde erfolgt. Falls eine solche angedroht wird, prüfen ob dies überhaupt schon nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig ist.

2. Zur Zeit sind bei uns die erzielbaren Erlöse aus Waffenverkäufen insbesondere bei Langwaffen sehr niedrig. Das Angebot wegen der verschärften Aufbewahrungsbestimmungen ist sehr groß. Meine Bümas haben die Regale voll davon. Daraus folgt, daß man ohne Not zur Zeit am besten garnichts macht.

3. Die Behörde bekommt davon keinen Wind- gut so, dann passiert auch nichts und Deine waffenrechtlichen Erlaubnisse bleiben ohne zeitliche Einschränkung gültig.

3a. Die Behörde bekommt Wind davon- Dann gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. Es passiert garnichts. 2. Du bekommst eine Anhörung zugeschickt, in der Du dich äßern sollst. Zum Abschluß könnte ein Widerruf der Erlaubnisse mit angemessener Fristsetzung, damit Du dich von Deinen Waffen trennen kannst, die Folge sein oder es passiert garnichts und die Erlaubnisse gelten fort.

Endfazit: Außer der Verbandskündigung mußt Du jetzt garnix machen. Und wenn es soweit ist, daß Dir die Behörde ans Leder will, dann kannst Du ja hier um weiteren Rat nachfragen.

Gruß,

frosch

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In Antwort auf:

Also bleibe ich nur inaktiv, vieleicht sieht es ja in ein paar Jahren anders aus. Dann alles neu beantragen kostet ja auch ganz schön. Also werden sie eingeölt und stehen gelassen.

Gruss Olaf


Ist wahrscheinlich das Beste, was du in der jetzigen Situation tun kannst.

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@Schoenauer:

Ich denke, das kann man schon so stehen lassen, denn nach dem Waffenrechtsneuregelungsgesetz dürfen Jäger Langwaffen erwerben, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten sind.

Das Bundesjagdgesetz kennt aber keine sachlichen Waffenverbote. Es verbietet nur mit bestimmten Waffen auf Wild zu schießen.

Was heißt das?

Kauf eines Halbautomaten mit 30er Mag durch Jäger ist OK, da damit auch Jagdschutz betrieben werden kann. Wenn dann ein Reh für die Bratröhre präpariert werden soll, muß das 2er Magazin vorher rein.

Gruß,

frosch

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Meine Formulierung "außer allen Halbautomaten" in meinem vorangegangenen Posting ist natürlich völlig falsch, wie hier schon zutreffend bemerkt wurde. Leider läßt sich das Posting aber nicht mehr editieren.

Richtig(er) wäre gewesen, "außer bei Halbautomaten die mehr als zwei Schuß ins Magazin aufnehmen können".

Die Rechtsauffassung von Frosch alias Frogger, wonach Jäger nunmehr alle Halbautomaten erwerben dürfen kann man teilen, muß man aber nicht. Zurückhaltung schadet hier sicher nicht. Soweit ein Halbautomat mit "großem" Magazin für den Jagdschutz verwendet werden soll, ist es zudem Voraussetzung, dass man Jagdschutzberechtigter ist.

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