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IGNORED

Keine .38er mehr zu bekommen (bei Eintrag .357 )??


Tantalus

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Moin,

naja der Einwand von Zwilling, daß das mal einem Händler die Konzession gekostet hat, mag ich schon glauben. Viele Richter haben die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen und lassen noch öfter die nötige Fachkunde für die Beurteilung eines solchen Falles missen. In Verbindung mit einem Anwalt, der der Situation vor Gericht nicht gewachsen ist, wird die Katastrofe unausweichlich....

Und wenn dann kein Geld da ist, sich durch den Instanzenweg zu klagen, hat man den Schlamassel.

Trotzdem bleibt es dabei: Eintrag Waffe 357 Mag mit Munitionserwerb in WBK -> 38 Spec :ja.

Gruß,

frosch

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Noch ein Beispiel dass die MunitionsERWERBSBERECHTIGUNG (nicht ErwerbsSCHEIN) WAFFENbezogen ist.

Mein Neffe hat sich eine .45er genehmigen lassen. Er kaufte sich dann die _Tanfoglio Kombo also eine .45er mit 9 Para Wechselsystem. Das Landratsamt hat ihm dann den Munitionserwerb für die 45 abgestempelt, einen Munitionserwerb für das 9mm Wechselsystem haben sie ihm aber verweigert. Begründung: 9mm Wechselsystem war vom Bedürfnis nicht gedeckt, der Eintrag erfolgt aufgrund der Bestimmung Wechselsystem kleiner oder gleiches Kaliber geht zwar ohne Voreintrag aber eben keine Munition dazu. (Den Beitrag hatte ich schon mal hier drin).

Der Waffenhändler der ihm die Knarre verkauft hat hat gesagt er gibt ihm die 9 Para Munition TROTZDEM weil sich die Munitionserwerbsberechtigung FÜR IHN auf DIE WAFFE bezieht.

Er hat das dann mit seiner Büchsenmacher-Rechtsschutz durchgefochten, gewonnen und seitdem verkauft er die 9 Para ganz legal!

Az. hab ich leider keines da der BÜMA das nicht rausgibt (warum weiss ich nicht)

Das ganze ist in Bayern passiert.

Insoweit glaube ICH das nicht dass der Verkauf einer .38 für einen .357er die Waffenhandelslizenz kosten kann.

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Smithy,

genau so würde ich das auch sehen. Man muss dafür nur vernünftig kämpfen und nicht nur kriechen. Die Wahrheit muss man halt auch kennen und an ihr glauben.

Ein Lob auf diesen Händler! Ich kenne genug Schützen, die haben sich für diesen Schwachsinn im Kreis gedreht bis zum geht nicht mehr.

Gruß

Makalu

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Der Waffenhändler der ihm die Knarre verkauft hat hat gesagt er gibt ihm die 9 Para Munition TROTZDEM weil sich die Munitionserwerbsberechtigung FÜR IHN auf DIE WAFFE bezieht.


So ist es.

In meiner WBK ist unter der Nr. 6 eine .45 ACP eingetragen. Unter der Lfd. Nr. 7 ein 9 Para Wechselsystem zu Nr. 6

Auf der Rückseite:

Berechtigt zum Munitionserwerb für unter lfd. Nr. 6 eingetragene Waffe.

Mit diesem Eintrag hat mir der Händler 9 Para Munition problemlos mit der Sackkarre bis zum Auto gefahren.

Gruß

Manfred

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Der Waffenhändler der ihm die Knarre verkauft hat hat gesagt er gibt ihm die 9 Para Munition TROTZDEM weil sich die Munitionserwerbsberechtigung FÜR IHN auf DIE WAFFE bezieht.


So ist es.

In meiner WBK ist unter der Nr. 6 eine .45 ACP eingetragen. Unter der Lfd. Nr. 7 ein 9 Para Wechselsystem zu Nr. 6

Auf der Rückseite:

Berechtigt zum Munitionserwerb für unter lfd. Nr. 6 eingetragene Waffe.

Mit diesem Eintrag hat mir der Händler 9 Para Munition problemlos mit der Sackkarre bis zum Auto gefahren.

Gruß

Manfred


Es gab schon Verkäufer die das gemacht haben, verklagt wurden und verloren haben. Man war und ist bei einigen Behörden der Auffassung, das die Genehmigung für die Munition in jeder Spalte erteilt sein muss.

Kein Stempel = keine Munition.

.38Special auf Eintrag .357Magnum ist kein Problem und war auch noch keins. Ebenso .44S&W Special auf Eintrag .44Magnum.

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verklagt wurden und verloren haben


Deshalb habe ich ja dazu geschrieben dass sich der Fall in Bayern abgespielt hat. wink.gif

Anfangs war es so, dass DIESER Händler ihm die Munition verkauft hat, andere sie ihm verweigert haben. Da er auswärts studiert und da ja auch mal was kaufen muss hat er es durchgefochten. Und wie gesagt, ER hat jetzt ein (positives) URTEIL.

Auch ich nochmal einen grossen Dank an den BÜMA und seinen Rechtsschutz dass sie sich eingesetzt haben. Wenn man sowas ALLEINE durchfechten muss hat man sicher Bedenken.

Aber nochmal Leute: Was soll denn die Bestimmung dass ich mir ein Wechselsystem gleichen oder kleineren Kalibers kaufen darf wenn ich dann keine Munition dazu bekomme? Das ist doch genau der Fall wo ein Sachbearbeiter am Sinn eines Gesetzes vorbei arbeitet. Sowas MUSS man fast klären lassen.

Und um beim Thema zu bleiben: Beim 38/357 "Problem" ist doch der Schmarrn (verzeiht) noch grösser.

Bei "diesen" Problemen bekommt man meiner Erfahrung nach (bin ja selbst Beamter) immer Recht weil im zweifelsfall auch mal der Gedankengang des Gesetzgebers herangezogen wird.

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@Smithy:

Das kann man schon glauben, denn vor Gericht gibt es prinzipbedingt keine Gerechtigkeit sondern Urteile. Und die können gerecht sein oder eben auch nicht. Um es zu verkomplizieren gibt es dann auch noch rechtlich einwandfreie Urteile, die aber ebenfalls ungerecht sind.

Dann gibt es auch noch gute Richter und schlechte Richter oder vielleicht auch noch einen der sich profilieren will...

Da gibt es einfach zu viele Möglichkeiten.

Aber dennoch, es gibt sie, die Richter, die unter großem Aufwand versuchen ein richtiges und gerechtes Urteil zu fällen. Wie viele es sind? Ich weiß es nicht. Ich habe aber schon einige live vom Zeugenstand aus gesehen, die sich redlich um ein gutes Urteil bemüht haben.

Gruß,

frosch

PS

Man muß halt aber auch in jedem Fall seinen Anwalt im Blick haben und dessen Schritte überwachen und sich seine Prozeßstrategie erklären lassen. Wenn dabei schon Müll rumkommt -> Alarmglocken!

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